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Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der ‘Ndrangheta Mafia

MAYEN - KOBLENZ - MAFIA

Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der ‘Ndrangheta Mafia

Die Staatsanwaltschaft Koblenz setzt ein wichtiges Kapitel im Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Mitglieder der ‘Ndrangheta fort, wie bereits am 3. Mai 2023 in unserer ersten Mitteilung unter dem Aktenzeichen 2090 Js 2205/21 angekündigt.

Anklage gegen zehn Angeschuldigte erhoben

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen zehn Angeschuldigte erhoben, von denen neun der banden- und gewerbsmäßigen Begehung von Betrugsstraftaten in 26 Fällen und ein weiterer in 11 Fällen beschuldigt werden. Ihre Handlungen haben zu einer mutmaßlichen Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit in Höhe von etwa 106.000 Euro geführt.

Die Anklageschrift

Die Anklageschrift wirft den Angeschuldigten vor, sich ab März 2021 zu einer Gruppe zusammengeschlossen zu haben, deren Hauptziel darin bestand, durch systematischen Betrug staatliche Unterstützungsleistungen zu erhalten. Sie sollen fälschlicherweise Kurzarbeitergeld für sich selbst und einen Großteil ihrer in den Unternehmen angemeldeten Arbeitnehmer beantragt haben, obwohl die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben waren.

Verfahrenseinstellung in anderen Vorwürfen

Die bisherigen Informationen der italienischen Behörden reichten nicht aus, um den Verdacht der Beteiligung an einer ausländischen kriminellen Vereinigung oder der Geldwäsche zu erhärten. Gleiches gilt für den Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Diese Vorwürfe wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Laufende Ermittlungen

Die Ermittlungen in Bezug auf Vorwürfe wie bandenmäßiges Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten, gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen, Versicherungsbetrug, banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung, gemeinschaftlicher Kreditbetrug, gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in Verbindung mit Kurzarbeitergeld für nicht angeklagte Zeiträume, bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung und Lohnsteuerhinterziehung werden in einem gesonderten Verfahren weiterverfolgt.

Untersuchungshaft bleibt bestehen

Die Angeschuldigten befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft.

Nun in den Händen des Landgerichts

Das Landgericht wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Bitte wenden Sie sich zur weiteren Verfolgung des gerichtlichen Verfahrens zu gegebener Zeit an die Pressestelle des Landgerichts Koblenz.

Rechtliche Hinweise

Der gewerbsmäßige Bandenbetrug kann gemäß § 263 Abs. 5 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anklageerhebung allein darauf hinweist, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist und keine Vorverurteilung der Betroffenen darstellt.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen, jedoch bedeutet dies nicht, dass bereits ein Tatnachweis erbracht wurde. Daher gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung in vollem Umfang.

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