Mordanklage Staatsanwaltschaft Koblenz: 31-Jähriger soll Ehefrau getötet haben
Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhebt Mordanklage gegen einen 31-jährigen Deutschen aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Mann soll am 17. Juli 2025 seine 31-jährige, von ihm getrennt lebende Ehefrau vorsätzlich getötet haben. Die Ermittler gehen von einem detaillierten Tatplan aus, den der Angeschuldigte über einen längeren Zeitraum vorbereitet haben soll.
Tatmotiv im Zusammenhang mit Trennung und Streitigkeiten
Die Ehefrau hatte das gemeinsame Haus bereits 2024 verlassen. Anfang 2025 leitete sie das Scheidungsverfahren ein und stellte mehrere finanzielle Forderungen. Zudem wollte sie eine Anpassung der bisherigen Umgangsregelung für den gemeinsamen vierjährigen Sohn erreichen. Laut Anklageschrift könnten diese Entwicklungen den Entschluss des Mannes bestärkt haben, die Frau zu töten. Die Mordanklage Staatsanwaltschaft Koblenz sieht hierin mögliche Auslöser der Tat.
Grube ausgehoben und Leiche einbetoniert
Die Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte vor der Tat eine Grube in einem Nebenraum der Garage ausgehoben hatte. Er soll geplant haben, die Leiche dort zu beseitigen. Am Tattag lockte er die Frau laut Anklage unter einem Vorwand ins Wohnhaus. Im Flur nutzte er die fehlenden Fluchtmöglichkeiten des Opfers aus und tötete sie durch mehrere Messerstiche.
Anschließend legte er die Leiche in die vorbereitete Grube, verfüllte sie mit Schnellbeton und ließ die Oberfläche später fachgerecht verfliesen. Diese vertuschenden Maßnahmen erschwerten die Suche erheblich.
Ermittlungen führten zur Entdeckung der Leiche
Nachdem Angehörige die Frau vermisst meldeten, nahm die Polizei sofort Ermittlungen auf. Der Angeschuldigte verstrickte sich in Widersprüche und gab schließlich in einer Vernehmung zu, seine Ehefrau getötet zu haben. Die Polizei konnte die einbetonierte Leiche im Boden entdecken und freilegen.
Mordanklage mit mehreren Tatmerkmalen
Die Anklageschrift wirft dem 31-Jährigen Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor. Er sitzt seit seiner Festnahme am 19. Juli 2025 in Untersuchungshaft. Das Schwurgericht wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
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