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Staatsanwaltschaft legt Berufung im Fall Metzelder ein

1. Mai 2021 1 Min. Lesezeit
METZELDER

Der Tag nach dem Kinderporno-Prozess: Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat Rechtsmittel gegen den Schuldspruch von Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder (40) eingelegt.

Dabei geht es nicht um das Strafmaß (zehn Monate auf Bewährung), sondern um die Beschlagnahme des wichtigsten Beweisstückes – Metzelders Handy.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, das Handy des Verurteilten nachträglich einzuziehen. Darüber war in dem Verfahren bisher nicht entschieden worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Über das Mobiltelefon hatte Metzelder das Kinderporno-Material via „WhatsApp“ verschickt.

Um das Handy beschlagnahmen zu lassen, MÜSSEN die Strafverfolger nun Berufung gegen das Urteil einlegen. Es handelt sich also um einen formaljuristischen Akt.

Sollte sich der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es aus Justizkreisen.

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Metzelder hatte am Donnerstag die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien eingeräumt. Den Besitz von nahezu 300 Dateien – wie angeklagt – gestand er nicht.

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