Staatsanwaltschaft sicher: Gemeinschaftlicher Mord in Birkenfeld
Gericht - Haft - Koblenz
Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 38. Kalenderwoche 2022
Montag, 19.09.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Birkenfeld sowie einem 43 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Birkenfeld einen gemeinschaftlichen Mord (aus Habgier und um eine andere Straftat zu ermöglichen) sowie tateinheitlich hierzu einen gemeinschaftlichen (besonders schweren) Raub mit Todesfolge vor.
Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, Mitte Dezember 2021 gemeinschaftlich einen Bekannten der Angeklagten aus Birkenfeld in dessen Wohnung mit einem Messer getötet zu haben, um an Wertgegenstände jenes Mannes zu gelangen.
Zwischen den Angeklagten und dem Mann aus Birkenfeld soll schon seit einigen Monaten vor der in Rede stehenden Tat eine Bekanntschaft bestanden haben, im Rahmen derer man sich des Öfteren zum gemeinsamen Abendessen in der Wohnung des Bekannten der Angeklagten getroffen habe. Hierbei soll es bereits zu Bedrohungen der Angeklagten gegenüber dem Bekannten gekommen sein, da die Angeklagten die Herausgabe der EC-Karte sowie der zugehörigen PIN des Bekannten gefordert hätten.
Mitte Dezember 2021 sei es schließlich nach erheblichem Alkoholkonsum der Beteiligten erneut zu Streitigkeiten der Beteiligten in der Wohnung des Bekannten der Angeklagten gekommen. Im Verlauf jener Auseinandersetzung sollen die Angeklagten beschlossen haben, ihren Bekannten zu töten, um die Mitnahme der EC-Karte, von Bargeld sowie weiterer Gegenstände des Bekannten zu ermöglichen und sich in deren Besitz zu bringen.
Hierzu soll einer der beiden Angeklagten dem Bekannten zwei Stiche mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 21,5 cm in den linken unteren Rippenbogen sowie den rechten Unterbauch zugefügt haben. Die Stichverletzung im rechten Unterbauch sei todesursächlich gewesen, da hierdurch die Beckenschlagader eröffnet und ein großer Blutverlust nach innen hervorgerufen worden sei.
Im Anschluss daran sollen die Angeklagten von ihrem Bekannten dessen EC-Karte, eine von dem Bekannten getragene Goldkette mit einem Kreuzanhänger, einen Laptop, ein Mobiltelefon sowie Bargeld in unbekannter Höhe entwendet und die Wohnung des Bekannten in aufgeräumtem Zustand verlassen haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 21.09.2022, 26.09.2022, 28.09.2022, 30.09.2022, 05.10.2022, 06.10.2022, 10.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 03.11.2022, 08.11.2022, 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.