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Staatsanwaltschaft sicher: Gemeinschaftlicher Mord in Birkenfeld

14. September 2022 2 Min. Lesezeit
Haft Koblenz Gefรคngnis

Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 38. Kalenderwoche 2022

Montag, 19.09.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17664/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Birkenfeld sowie einem 43 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Birkenfeld einen gemeinschaftlichen Mord (aus Habgier und um eine andere Straftat zu ermรถglichen) sowie tateinheitlich hierzu einen gemeinschaftlichen (besonders schweren) Raub mit Todesfolge vor.

 

Den Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, Mitte Dezember 2021 gemeinschaftlich einen Bekannten der Angeklagten aus Birkenfeld in dessen Wohnung mit einem Messer getรถtet zu haben, um an Wertgegenstรคnde jenes Mannes zu gelangen.

Zwischen den Angeklagten und dem Mann aus Birkenfeld soll schon seit einigen Monaten vor der in Rede stehenden Tat eine Bekanntschaft bestanden haben, im Rahmen derer man sich des ร–fteren zum gemeinsamen Abendessen in der Wohnung des Bekannten der Angeklagten getroffen habe. Hierbei soll es bereits zu Bedrohungen der Angeklagten gegenรผber dem Bekannten gekommen sein, da die Angeklagten die Herausgabe der EC-Karte sowie der zugehรถrigen PIN des Bekannten gefordert hรคtten.

Mitte Dezember 2021 sei es schlieรŸlich nach erheblichem Alkoholkonsum der Beteiligten erneut zu Streitigkeiten der Beteiligten in der Wohnung des Bekannten der Angeklagten gekommen. Im Verlauf jener Auseinandersetzung sollen die Angeklagten beschlossen haben, ihren Bekannten zu tรถten, um die Mitnahme der EC-Karte, von Bargeld sowie weiterer Gegenstรคnde des Bekannten zu ermรถglichen und sich in deren Besitz zu bringen.

Hierzu soll einer der beiden Angeklagten dem Bekannten zwei Stiche mit einem Messer mit einer Klingenlรคnge von 21,5 cm in den linken unteren Rippenbogen sowie den rechten Unterbauch zugefรผgt haben. Die Stichverletzung im rechten Unterbauch sei todesursรคchlich gewesen, da hierdurch die Beckenschlagader erรถffnet und ein groรŸer Blutverlust nach innen hervorgerufen worden sei.

Im Anschluss daran sollen die Angeklagten von ihrem Bekannten dessen EC-Karte, eine von dem Bekannten getragene Goldkette mit einem Kreuzanhรคnger, einen Laptop, ein Mobiltelefon sowie Bargeld in unbekannter Hรถhe entwendet und die Wohnung des Bekannten in aufgerรคumtem Zustand verlassen haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 21.09.2022, 26.09.2022, 28.09.2022, 30.09.2022, 05.10.2022, 06.10.2022, 10.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 03.11.2022, 08.11.2022, 11.11.2022 und den 18.11.2022 bestimmt worden.

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