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Staatsanwaltschaft Trier zur Amokfahrt in Trier

2. Dezember 2020 2 Min. Lesezeit
Symbolbild (BPOL) haft

Amokfahrt in Trier

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Trier und des Polizeiprรคsidiums Trier

– Tatverdรคchtiger in Haft –

 

 

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl gegen den 51 Jahre alten Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in 5 Fรคllen sowie des versuchten Mordes und der gefรคhrlichen Kรถrperverletzung in 18 weiteren Fรคllen erlassen. Der Beschuldigte ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dringend verdรคchtigt, am frรผhem Nachmittag des 1. Dezember 2020 mit einem PKW der Marke Land Rover in der Absicht, so viele Menschen wie mรถglich zu tรถten oder zumindest zu verletzen, in der FuรŸgรคngerzone in Trier mit hoher Geschwindigkeit wahllos und gezielt auf Passanten zugefahren zu sein, die arglos in der Innenstadt unterwegs waren, und diese รผberfahren zu haben. Er tรถtete auf diese Weise 5 Menschen – 3 Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren sowie einen 45 Jahre alten Mann und ein 9 ยฝ Wochen altes Kind -. 18 weitere Menschen wurden im Verlauf der Amokfahrt verletzt, 6 davon schwer.

Die verstorbenen Opfer waren alle deutsche Staatsangehรถrige. Der 45-jรคhrige getรถtete Vater und seine ebenfalls ums Leben gekommene 9 Wochen alte Tochter hatten zusรคtzlich die griechische Staatsangehรถrigkeit. Ebenfalls deutsch-griechische Staatsangehรถrige sind der 1 ยฝ Jahre alte Sohn des Getรถteten und die Mutter des Kindes, die beide verletzt wurden. Ein weiterer Verletzter ist deutsch-niederlรคndischer, einer luxemburgischer Staatsbรผrger. Alle รผbrigen Verletzten haben die deutsche Staatsbรผrgerschaft.

Nach wie vor ist das Motiv fรผr die Tat noch nicht ergrรผndet. In seinen Vernehmungen, die am gestrigen und heutigen Tag durch Beamte der Mordkommission des Polizeiprรคsidiums Trier durchgefรผhrt wurden, machte der Beschuldigte wechselnde und in Teilen nicht nachvollziehbare Angaben, aus den sich bisher weder ein nachvollziehbares Motiv fรผr die Tat noch Einzelheiten zum Tathergang herleiten lassen. Die Vernehmung des Beschuldigten wird in den nรคchsten Tagen fortgesetzt. Einzelheiten zu den bisherigen Vernehmungsinhalten kรถnnen daher noch nicht mitgeteilt werden, da dies die weiteren Ermittlungen beeintrรคchtigen kรถnnte. Anhaltspunkte fรผr etwaige politische, religiรถse oder รคhnliche Motive haben sich jedoch weder im Rahmen der Vernehmungen des Beschuldigten noch im Rahmen der sonstigen, bisher gefรผhrten Ermittlungen ergeben.

Der Beschuldigte stand bei der Tat unter Alkoholeinfluss. Eine nach seiner Festnahme durchgefรผhrte Atemalkoholkontrolle ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,4 โ€ฐ.

Ihm ist zur weiteren Untersuchung seiner Alkoholisierung eine Blutprobe entnommen worden. Der Beschuldigte zeigte zudem in seinem Verhalten bei und nach der Festnahme und im Polizeigewahrsam psychische Auffรคlligkeiten. Die Staatsanwaltschaft Trier wird daher einen psychiatrischen Sachverstรคndigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage seiner Schuldfรคhigkeit beauftragen. Nach vorlรคufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse bestehen momentan jedoch zumindest keine konkreten Anhaltspunkte fรผr einen vollstรคndigen Ausschluss der Schuldfรคhigkeit.

Die Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte wurde nach Erlass des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

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