Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts – 31-jähriger Ehemann in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen des Verdachts des Mordes gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsbürger.
Dem Mann wird vorgeworfen, am 17. Juli 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet zu haben. Die Tat soll sich in seinem Wohnhaus ereignet haben.
Frau unter Vorwand ins Haus gelockt und tödlich verletzt
Nach bisherigen Erkenntnissen lockte der Beschuldigte seine Ehefrau unter einem Vorwand in sein Haus. Dort attackierte er sie mit einem Messer.
Die 31-jährige Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Sie verstarb noch vor Ort an den Folgen der Tat. Eine gerichtlich angeordnete Obduktion soll die genaue Todesursache klären. Die Untersuchung ist für den folgenden Tag angesetzt.
Tatverdächtiger geständig – Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen
Im Zuge der polizeilichen Suchmaßnahmen nach dem Verschwinden der Frau geriet der Ehemann in Verdacht.
Bei einer Befragung durch die Polizei gestand der Mann die Tat. Er wurde umgehend vorläufig festgenommen.
Am 20. Juli 2025 wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ dieser einen Haftbefehl.
Grundlage sind der dringende Tatverdacht sowie die Haftgründe Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Der Mann befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Weitere Ermittlungen zu Tathergang und Motiv laufen
Der genaue Ablauf der Tat sowie das Motiv sind noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat weitere Ermittlungen eingeleitet.
Zum aktuellen Zeitpunkt können keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden. Die Behörde bittet um Verständnis.
Rechtliche Hinweise zum Verfahren
Mord liegt nach dem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Mensch heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen getötet wird.
In solchen Fällen sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen.
Er dient der Sicherung des Ermittlungsverfahrens und ggf. der späteren Hauptverhandlung.
Ein Haftbefehl bedeutet nicht, dass bereits ein gerichtlicher Schuldnachweis erfolgt ist. Auch der Beschuldigte gilt weiterhin als unschuldig.
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