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Stadt Koblenz erlässt Verweilverbot für bestimmte Altstadtstraßen
Stadt Koblenz erlässt Verweilverbot für bestimmte Altstadtstraßen
An den zurückliegenden Wochenenden gab es problematische Ansammlungen von meist jungen Menschen in bestimmten Altstadtstraßen. Es war dabei zeitweise so eng, dass sich die Polizei gezwungen sah, Straßen zu sperren.
Ein Durchkommen von Rettungsfahrzeugen wäre sehr schwierig geworden und hätte möglicherweise panikartige Drängeleien heraufbeschworen.
Ein Durchkommen von Rettungsfahrzeugen wäre sehr schwierig geworden und hätte möglicherweise panikartige Drängeleien heraufbeschworen.
Deshalb erlässt die Stadtverwaltung, gestützt etwa auf das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, ein Verweilverbot für Münzstraße, Burgstraße, Auf der Danne, Florinsmarkt einschließlich der Parkflächen und des Vorplatzes der Florinskirche.
Das Verbot gilt an allen Tagen vor Feiertagen, an Feiertagen sowie an Freitagen und Samstagen jeweils von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages. Es gibt selbstverständlich Ausnahmen, etwa bei der Berufsausübung oder beim Anstehen in einer Warteschlage.
„Zur Verbesserung der Sicherheit sowohl der Menschen, die ihre Abende in der Altstadt verbringen, als auch der Menschen, die dort leben, haben wir diese Regelungen getroffen“, betont Bürgermeisterin Ulrike Mohrs.
Die Allgemeinverfügung gilt von Freitag, 25. Juni bis Sonntag, 18. Juli.