Horchheim – Halt- und Parkverbot in der Mendelssohnstraße
In der Mendelssohnstraße im Stadtteil Horchheim parken in einer Engstelle zwischen den Häusern 59 bis 69 regelmäßig Autos, so dass die verbleibende und gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05 m unterschritten wird. Dadurch werden insbesondere Rettungs- und Müllfahrzeuge immer wieder behindert
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird daher hier die vorhandene Beschilderung des eingeschränkten Haltverbots entfernt.
Das Ordnungsamt wird widerrechtliches Parken verstärkt kontrollieren und Verstöße, soweit genannte Restfahrbahnbreite unterschritten wird, ahnden.
Das Ordnungsamt wird widerrechtliches Parken verstärkt kontrollieren und Verstöße, soweit genannte Restfahrbahnbreite unterschritten wird, ahnden.