Geldstrafen bis zu 25000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren fรผr Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfรผgung
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Seit Anfang der Woche gelten in Koblenz zum Teil starke Einschrรคnkungen im tรคglichen Leben.
Neben Schlieรungen von verschiedenen Geschรคften, Bars, Kneipen, Spielplรคtzen und รคhnlichen Einrichtungen sind auch Versammlungen im Freien zu unterlassen.
Bislang hat man hier insbesondere auf die Vernunft eines jeden einzelnen Bรผrgers gezรคhlt und bei Kontrollen lediglich auf den Verstoร aufmerksam gemacht.
Neben Schlieรungen von verschiedenen Geschรคften, Bars, Kneipen, Spielplรคtzen und รคhnlichen Einrichtungen sind auch Versammlungen im Freien zu unterlassen.
Bislang hat man hier insbesondere auf die Vernunft eines jeden einzelnen Bรผrgers gezรคhlt und bei Kontrollen lediglich auf den Verstoร aufmerksam gemacht.
Seit Freitagmorgen wird nun nicht nur kontrolliert, sondern ordnungsbehรถrdlich gehandelt.
Personen, die sich nicht an die geltenden Verfรผgungen halten werden registriert und erhalten einen Platzverweis. Sollten diese Personen erneut gegen die geltenden Verfรผgungen verstoรen werden Buรgelder mit bis zu 25.000โฌ Strafe verhรคngt.
โHier geht es nicht darum, Personen die Freiheit zu nehmen, sondern um den Schutz der Gesamtbevรถlkerung und darum, die Ausbreitung des Corona-Virus durch weitere Infektionen einzudรคmmenโ, so Bรผrgermeisterin Ulrike Mohrs.
Gleiches gilt fรผr Personen, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen wurde und die sich nicht an ihre hรคusliche Isolation halten.
Hier liegt insbesondere eine Straftat vor, die entsprechend verfolgt und zur Anzeige gebracht wird.
Hier liegt insbesondere eine Straftat vor, die entsprechend verfolgt und zur Anzeige gebracht wird.
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Es liegt auch weiter in der Verantwortung eines jeden Bรผrgers und jeder Bรผrgerin, dass keine weiteren einschrรคnkenden Maรnahmen entschieden werden mรผssen und es zu keinen unnรถtigen weiteren Infektionen kommt.
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Quelle Stadt Koblenz
