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Stadtratsitzung am 29.10 – Befristete Gestaltungsrichtlinie Sondernutzungen der ansässigen Gastronomiebetriebe

Stadtrat – 29.10.2020 – 15:00-20:00 Uhr – im grossen Saal der Rhein-Mosel-Halle, Julius-Wegeler-Straße 4, 56068 Koblenz

Betreff:
Abweichung von der Gestaltungsrichtlinie von Sondernutzungen im öffentlichen Raumpage1image31897856

 

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, aufgrund der wirtschaftlich existenziellen Krise im Gaststät- tengewerbe von der Richtlinie der Stadt Koblenz über die Gestaltung von Sondernutzungen im öf- fentlichen Raum befristet bis zum 30.06.2021 abzuweichen. Damit soll insbesondere die Möglichkeit geschaffen werden, die Außenflächen im Bereich der Sondernutzung über den Winter bis zum Früh- jahr zu nutzen.

Begründung:

Die Koblenzer Gastronomiebetriebe müssen seit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche wirtschaft- liche Verluste hinnehmen und somit bangen viele Gastronomiebetreiber um die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter wie auch um deren eigene Existenz.

In den Sommermonaten konnten die Gastronomen noch durch die Ausweitung von Außenbe- stuhlungsflächen Einnahmen erzielen. Jedoch mit Beginn der sinkenden Temperaturen in den Herbst- und Wintermonaten bleiben Gäste den Außenbestuhlungsflächen fern, halten sich aber auch wegen dem erhöhten Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen eher ungern in den Gaststätten auf, sodass sich die Anzahl der Gäste wieder fortlaufend verringert und somit erneut Einnahmen verloren gehen. Aus diesem Grunde liegen der Verwaltung vermehrt Anfragen aus der ansässigen Gastronomie zur Gestaltung der Außenbestuhlungsflächen vor, um in den kommenden Herbst- und Wintermonaten die wirtschaftlichen Einbußen in einem vertretbaren Maß halten zu können.

Es wurden u.a. Anfragen hinsichtlich der Aufstellung von Windschutzelementen, Strandkörben mit befestigten Windschutzelementen, Windschutzpodesten mit integrierten Sitzflächen, Pavillons, Zel- ten, Gewächshäusern und Holzhütten gestellt.
Zum Teil erreichen uns auch Anfragen zum Aufstellen von Verkaufsständen (z.B. zum Glühwein- verkauf auf den Außenflächen).

Die am 14.12.2012 vom Stadtrat beschlossene Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum sieht jedoch die Umsetzung der oben aufgeführten Anliegen der Gastronomen nicht vor, da bereits Windschutzelemente nur dort ausnahmsweise genehmigt werden können, wo die Verkehrssicherheit dies auch erfordert und keine Beeinträchtigung der Transparenz (lichter Raum) des öffentlichen Straßenraumes entsteht.

Da Windschutzpodeste mit Sitzflächen, Pavillons, Zelte, Gewächshäuser, Strandkörbe mit befestig- ten Windschutzelementen noch weitaus mehr als Windschutzelemente die Transparenz des öffentli- chen Straßenraumes beeinträchtigen und dies zugleich unausweichlich zu einer Überfrachtung führt,

Würde sich dies störend auf die Gestaltung, die Funktion und das Ambiente von Straßen und Plätzen auswirken.

Damit die ansässigen Gastronomiebetriebe trotz der Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie weitere Ein- nahmen erzielen können und die wirtschaftlichen Folgen möglichst geringgehalten werden, bedarf es der Möglichkeit, von den Richtlinien abzuweichen.

Hinweis:
Bau-, straßenverkehrs- und brandschutzrechtlichen Vorgaben bleiben unberührt.

 

Stadt Koblenz

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