Überspringen Sie zu Inhalten
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • Aktuelles
  • COC / WIL
  • FEATURE NEWS
  • MYK / KO

Statement der Staatsanwaltschaft zum Achtebahnunglück

10. August 2022 1 Min. Lesezeit
Bildschirmfoto 2022-08-10 um 15.08.07

Achterbahnunglück in Klotten am 06.08.2022 -2066 UJs 24564/22-

Zu den in dem Todesermittlungsverfahren bisher durchgeführten Verfahrensschritten teilt die Staatsanwaltschaft mit:

Die Obduktion der leider verstorbenen Frau ist mittlerweile erfolgt.
Danach ist Tod auf den Sturz von der Achterbahn zurückzuführen.

Nach ihrer Begutachtung und einer Sicherstellung des Wagens, in dem sich das Unglück ereignet hat, ist die Beschlagnahme der Achterbahn durch die Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben worden. Die offenbar derzeit bestehende Betriebsuntersagung geht daher nicht auf die Staatsanwaltschaft zurück. Wann die in Auftrag gegebenen gutachterlichen Feststellungen vorliegen werden, ist derzeit nicht noch absehbar.

Unterlagen zu der Achterbahn sind sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch von deren Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie werden derzeit ausgewertet. Weiterhin werden Zeugen festgestellt und vernommen.

Der Anfangsverdacht einer Straftat hat sich bislang nicht ergeben.

Freizeitpark Klotten öffnet wieder… mit Einschränkungen

 

Rechtlicher Hinweis:

Ein Todesermittlungsverfahren ist kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es besteht daher derzeit noch kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Das Todesermittlungsverfahren dient als Vorverfahren lediglich dazu festzustellen, ob ein Anfangsverdacht besteht

  • Aktuelles
  • COC / WIL
  • FEATURE NEWS
  • MYK / KO

Post navigation

Previous: Polizei stellt 177 Verstöße in der Fahrradstraße fest
Next: Unbekannter bedroht Mann in seinem PKW – Fotofahndung

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Werbung

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum