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Statement der Staatsanwaltschaft zum Achtebahnunglück

Klotten - Koblenz

Achterbahnunglück in Klotten am 06.08.2022 -2066 UJs 24564/22-

Zu den in dem Todesermittlungsverfahren bisher durchgeführten Verfahrensschritten teilt die Staatsanwaltschaft mit:

Die Obduktion der leider verstorbenen Frau ist mittlerweile erfolgt.
Danach ist Tod auf den Sturz von der Achterbahn zurückzuführen.

Nach ihrer Begutachtung und einer Sicherstellung des Wagens, in dem sich das Unglück ereignet hat, ist die Beschlagnahme der Achterbahn durch die Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben worden. Die offenbar derzeit bestehende Betriebsuntersagung geht daher nicht auf die Staatsanwaltschaft zurück. Wann die in Auftrag gegebenen gutachterlichen Feststellungen vorliegen werden, ist derzeit nicht noch absehbar.

Unterlagen zu der Achterbahn sind sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch von deren Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie werden derzeit ausgewertet. Weiterhin werden Zeugen festgestellt und vernommen.

Der Anfangsverdacht einer Straftat hat sich bislang nicht ergeben.

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Rechtlicher Hinweis:

Ein Todesermittlungsverfahren ist kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es besteht daher derzeit noch kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Das Todesermittlungsverfahren dient als Vorverfahren lediglich dazu festzustellen, ob ein Anfangsverdacht besteht

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