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Steuer- und Gebührenerhöhungen in Koblenz unausweichlich

Koblenz - Steuern - Haushaltsberatung

Steuer- und Gebührenerhöhungen in Koblenz unausweichlich

Oberbürgermeister David Langner hatte am 2. November in seiner Rede zur Einbringung des
Haushalts 2024 die Ratsmitglieder schon auf ein wahrscheinliches Haushaltsdefizit und zu dessen Ausgleich auf die Notwendigkeit von Steuer- und Abgabenerhöhungen eingestimmt.

In der heutigen Sitzung des Stadtvorstandes wurde daraus Gewissheit. Die Erhöhungen der
Grundsteuern A und B und die Gebühr für Bewohnerparkausweise wurde einstimmig gefasst.

Am Abend des 9. November erhielt die Stadtkämmerei die Orientierungsdaten für den Kommunalen Finanzausgleich und konnte die Daten des bisherigen Haushaltsentwurfs über das Wochenende neu berechnen. Das erschreckende Ergebnis: Koblenz erhält 4,8 Mio. Euro weniger Schlüsselzuweisungen
als bisher im Haushalt veranschlagt waren.

Minusausgleich durch Anhebung der Grundsteuern 

Dieses Minus kann nur ausglichen werden, wenn zum einen die Hebesätze der Grundsteuern A und B angehoben werden und wenn von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Gebühren für Bewohnerparkausweise zu erhöhen (diese Anpassung bei den Bewohnerparkausweisen ist bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2024 berücksichtigt).

Der Hebesatz der Grundsteuer B, die für Hausbesitzer und Mieter von Interesse ist,
soll von derzeit 420 auf 500 v.H. angehoben werden. Beispielberechnungen ergeben, dass bei einem Zweifamilienhaus die Erhöhung, abhängig von der Lage, etwa 152 Euro im Jahr betragen würde, mithin rd. 6 Euro pro Monat und Familie. Bei einem Mehrfamilienhaus würden die Nebenkosten, abhängig von der Lage, für eine Wohnung um 11 Euro im Jahr steigen, was eine monatliche Mehrbelastung pro Partei von rd. 1 Euro ausmachen würde.

Bewohnerparkausweise wurden neu Festgesetzt 

Seit Frühjahr dieses Jahres wurden die Kommunen ermächtigt, die Gebühr der Bewohnerparkausweise von bisher 30,70 Euro neu festzusetzen. Erste Städte haben davon bereits Gebrauch gemacht. Die Satzung der Stadt Freiburg hat dabei einer gerichtlichen Nachprüfung nicht standgehalten. Daher schlägt die Verwaltung eine auf das Gerichtsurteil abgestimmte Regelung für die neuen Gebühren vor: Die Fläche, die ein Auto im Straßenraum belegt, wird mit 0,60 Euro und mit 52, für die Anzahl der Wochen, multipliziert. Die Mindestgebühr beträgt 120 Euro, ein Smart ForTwo würde mit 139,83 Euro und ein
VW-Bus T6.1 mit 291,32 Euro im Jahr zu Buche schlagen.

Diese beiden Vorschläge unterbreitet die Stadtverwaltung nun dem Rat für die anstehenden Haushaltsberatungen. Der Stadtrat, dem das Budgetrecht obliegt, muss diesen Vorschlägen zustimmen, damit der Finanzhaushalt mit einem positiven Ergebnis von rund 33.000 Euro abschließt. Dies würde zu einer schnelleren Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde führen, die die Stadt in die Lage versetzt, etwa die Zuschüsse an Vereine und Verbände zeitnah im kommenden Jahr auszahlen zu können.

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