AktuellesDeutschland
Stoß vor ICE: Angeklagter gilt als schuldunfähig
Kind in Frankfurt überrollt
Stoß vor ICE: Angeklagter gilt als schuldunfähig
In Frankfurt beginnt der Prozess um den tödlichen Stoß vor einen ICE – doch dabei geht es nicht um Schuld oder Unschuld.
Der Angeklagte soll aufgrund einer psychischen Störung in einer Einrichtung untergebracht werden.
An die Tat kann er sich nach eigener Aussage nicht erinnern.
Der Angeklagte soll aufgrund einer psychischen Störung in einer Einrichtung untergebracht werden.
An die Tat kann er sich nach eigener Aussage nicht erinnern.