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Stoß vor ICE: Angeklagter gilt als schuldunfähig

Kind in Frankfurt überrollt 
Stoß vor ICE: Angeklagter gilt als schuldunfähig

In Frankfurt beginnt der Prozess um den tödlichen Stoß vor einen ICE – doch dabei geht es nicht um Schuld oder Unschuld.
Der Angeklagte soll aufgrund einer psychischen Störung in einer Einrichtung untergebracht werden.
An die Tat kann er sich nach eigener Aussage nicht erinnern.
 
 
 

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