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Strafbefehle im Ermittlungsverfahren am Flughafen Hahn rechtskräftig

27. Januar 2026 2 minutes read
Ermittlungsverfahren Flughafen Hahn

Ermittlungsverfahren Flughafen Hahn: Drei Strafbefehle rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Im Fokus standen vier Verantwortliche von insgesamt sechs Gesellschaften, die zwischen 2017 und 2021 am Flughafen Hahn tätig waren. Bereits im August 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht Mainz den Erlass von Strafbefehlen gegen drei Angeschuldigte. Diese Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig.

Untreue durch Pflichtverletzungen und fingierte Rechnungen

Den drei Verurteilten legte das Gericht zur Last, im Rahmen eines gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt zu haben. Sie akzeptierten, verbuchten und bezahlten Eingangsrechnungen, obwohl ihnen bekannt war, dass diesen keine tatsächlichen Leistungen zugrunde lagen. Durch dieses Vorgehen entstand der betroffenen Gesellschaft ein wirtschaftlicher Schaden von rund 73.000 Euro.

Darüber hinaus nutzten die Verurteilten konkrete Möglichkeiten nicht, um Betriebsausgaben beim Einkauf von Dienstleistungen zu reduzieren. Allein dadurch verursachten sie einen weiteren Schaden von etwa 108.000 Euro. Auch dieser Punkt floss in die rechtskräftigen Strafbefehle ein.

Parkraumbewirtschaftung und unnötige Mietverträge

Zwei der drei Verurteilten entnahmen zusätzlich Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung, die eigentlich der vertretenen Gesellschaft zugestanden hätten. Zudem gingen sie Mietverbindlichkeiten für ein Objekt ein, das betrieblich nicht benötigt wurde. Die daraus resultierenden Beträge in Höhe von 294.000 Euro sowie weitere 322.000 Euro verwendeten sie zugunsten anderer Gesellschaften am Flughafen Hahn und teilweise für eigene Zwecke.

Subventionsbetrug zulasten des Landes Rheinland-Pfalz

Das Ermittlungsverfahren am Flughafen Hahn erstreckte sich auch auf den Tatbestand des Subventionsbetrugs. Durch die künstliche Reduzierung des Betriebsergebnisses im Jahr 2018 beantragten die Verantwortlichen eine an das Betriebsergebnis gekoppelte Subvention teilweise zu Unrecht. Das Land Rheinland-Pfalz erlitt dadurch einen Schaden von 186.000 Euro.

Insolvenzverschleppung und Bankrott

Einer der Verurteilten stellte den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig, obwohl bereits im Juni 2021 Zahlungsunfähigkeit bestand. Erst im Oktober 2021 reichte er den Antrag ein. Zusätzlich stellte er die letzten Jahresabschlüsse nicht fertig und erfüllte damit auch den Tatbestand des Bankrotts.

Weitere Verfahren und Einstellungen

Gegen einen weiteren Beschuldigten stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im November 2025 gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Weitere Ermittlungen gegen zusätzliche Verantwortliche und Geschäftspartner endeten teils mangels Tatverdachts, teils nach Erfüllung von Auflagen.

Weitere Informationen zu laufenden Ermittlungen findest Du auch im Bereich News sowie unter Deutschland. Offizielle Hinweise veröffentlicht unter anderem die Justiz Rheinland-Pfalz und die Polizei Rheinland-Pfalz.

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