München
Kempten (Allgäu) – Bereits im Januar 2021 sind die Angeklagten in dem durch die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kempten zur Bekämpfung der internationalen Schleuserkriminalität in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München geführten Ermittlungsverfahren nach umfangreichen verdeckten Maßnahmen in einem Großeinsatz festgenommen worden [Pressemitteilung vom 19.01.2021 – siehe Anlage]. Der Bandenchef ist bereits im Dezember 2020 in Österreich (Staatsanwaltschaft Eisenstadt) auf frischer Tat bei der Durchführung einer Schleusungsfahrt festgenommen und im Februar 2021 aufgrund eines erwirkten Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung in Deutschland ausgeliefert worden.
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Nach Abschluss der Ermittlungen und Anklageerhebung im Juli 2021 [Pressemitteilung vom 06.08.2021 -siehe Anlage] kamen ab dem 12.10.2021 die von der Staatsanwaltschaft Kempten angeklagten 20 Fälle zur Verhandlung. Gegen den Bandenchef wurde im September 2020 eine zweite Anklage erhoben, nachdem die internationalen Ermittlungen koordiniert und von den ungarischen Behörden (Staatsanwaltschaft Bacs-Kiskun) weitere aufgedeckte Schleusungsfälle übernommen worden sind. Die Szenerie, welche sich den Beteiligten und Zuschauern bei dem Prozess bot, war beeindruckend: Nachdem keiner der herkömmlichen Gerichtssäle für die Dimension dieses Verfahrens ausreichend Platz bot, hat das Landgericht Kempten kurzerhand den großen Fürstensaal in der Kemptener Residenz umfunktioniert. Die neun Angeklagten nahmen mit ihren jeweils bis zu drei Verteidigern in mehreren Reihen Platz, ihnen gegenüber die Staatsanwaltschaft, am Kopf des Saals erhöht das Gericht. Allein dieser Anblick vermittelte eindrücklich das Ausmaß der durch die Schleuserbande begangenen Straftaten. Die gesamte Verhandlung wurde für die zumeist arabisch sprechenden Schleuser simultan durch drei Dolmetscher aus eigens eingerichteten, schallisolierten Dolmetscherkabinen übersetzt.
Aufgrund der erdrückenden Beweislage gaben die Rechtsanwälte der Angeklagten schon zu Verhandlungsbeginn zu verstehen, dass ihre Mandanten grundsätzlich zu vollumfänglichen Geständnissen bereit wären. Nach mehreren Verständigungsgesprächen kam es zu einer Verfahrensabsprache, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über das zu erwartende Strafmaß für den Fall eines Geständnisses einigte. Bereits am vierten Prozesstag verkündete der Vorsitzende das Urteil der Strafkammer. Der von Zeugen als “Patron” beschriebene Kopf der Bande muss für 7 Jahre 3 Monate hinter Gitter. Für zwei weitere Täter aus der bestehenden “Kernbande” lautete das Strafmaß 2 Jahre 9 Monate bzw. 4 Jahre Freiheitsstrafe. Aufgrund der vom Gericht berücksichtigten positiven Auswirkung des Geständnisses auf das Strafmaß und der bereits bestehenden Untersuchungshaft von zehn Monaten erhielten vier Angeklagte, die jeweils nur in wenigen Fällen beteiligt waren, Freiheitsstrafen von 1 Jahr 3 Monaten bis zu 1 Jahr 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.