Mรผnchen
Kempten (Allgรคu) – Bereits im Januar 2021 sind die Angeklagten in dem durch die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kempten zur Bekรคmpfung der internationalen Schleuserkriminalitรคt in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitรคtsbekรคmpfung Mรผnchen gefรผhrten Ermittlungsverfahren nach umfangreichen verdeckten Maรnahmen in einem Groรeinsatz festgenommen worden [Pressemitteilung vom 19.01.2021 – siehe Anlage]. Der Bandenchef ist bereits im Dezember 2020 in รsterreich (Staatsanwaltschaft Eisenstadt) auf frischer Tat bei der Durchfรผhrung einer Schleusungsfahrt festgenommen und im Februar 2021 aufgrund eines erwirkten Europรคischen Haftbefehls zur Strafverfolgung in Deutschland ausgeliefert worden.
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Nach Abschluss der Ermittlungen und Anklageerhebung im Juli 2021 [Pressemitteilung vom 06.08.2021 -siehe Anlage] kamen ab dem 12.10.2021 die von der Staatsanwaltschaft Kempten angeklagten 20 Fรคlle zur Verhandlung. Gegen den Bandenchef wurde im September 2020 eine zweite Anklage erhoben, nachdem die internationalen Ermittlungen koordiniert und von den ungarischen Behรถrden (Staatsanwaltschaft Bacs-Kiskun) weitere aufgedeckte Schleusungsfรคlle รผbernommen worden sind. Die Szenerie, welche sich den Beteiligten und Zuschauern bei dem Prozess bot, war beeindruckend: Nachdem keiner der herkรถmmlichen Gerichtssรคle fรผr die Dimension dieses Verfahrens ausreichend Platz bot, hat das Landgericht Kempten kurzerhand den groรen Fรผrstensaal in der Kemptener Residenz umfunktioniert. Die neun Angeklagten nahmen mit ihren jeweils bis zu drei Verteidigern in mehreren Reihen Platz, ihnen gegenรผber die Staatsanwaltschaft, am Kopf des Saals erhรถht das Gericht. Allein dieser Anblick vermittelte eindrรผcklich das Ausmaร der durch die Schleuserbande begangenen Straftaten. Die gesamte Verhandlung wurde fรผr die zumeist arabisch sprechenden Schleuser simultan durch drei Dolmetscher aus eigens eingerichteten, schallisolierten Dolmetscherkabinen รผbersetzt.
Aufgrund der erdrรผckenden Beweislage gaben die Rechtsanwรคlte der Angeklagten schon zu Verhandlungsbeginn zu verstehen, dass ihre Mandanten grundsรคtzlich zu vollumfรคnglichen Gestรคndnissen bereit wรคren. Nach mehreren Verstรคndigungsgesprรคchen kam es zu einer Verfahrensabsprache, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten รผber das zu erwartende Strafmaร fรผr den Fall eines Gestรคndnisses einigte. Bereits am vierten Prozesstag verkรผndete der Vorsitzende das Urteil der Strafkammer. Der von Zeugen als “Patron” beschriebene Kopf der Bande muss fรผr 7 Jahre 3 Monate hinter Gitter. Fรผr zwei weitere Tรคter aus der bestehenden “Kernbande” lautete das Strafmaร 2 Jahre 9 Monate bzw. 4 Jahre Freiheitsstrafe. Aufgrund der vom Gericht berรผcksichtigten positiven Auswirkung des Gestรคndnisses auf das Strafmaร und der bereits bestehenden Untersuchungshaft von zehn Monaten erhielten vier Angeklagte, die jeweils nur in wenigen Fรคllen beteiligt waren, Freiheitsstrafen von 1 Jahr 3 Monaten bis zu 1 Jahr 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewรคhrung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskrรคftig.
