Strafprozess gegen Oliver Pocher in Köln: Vorwurf der üblen Nachrede
In Köln beginnt am 4. Dezember ein Strafprozess, der weit über die Promi-Welt hinaus für Aufmerksamkeit sorgt: Gegen Comedian Oliver Pocher läuft ein Verfahren wegen übler Nachrede. Vor dem Amtsgericht Köln muss der 47-Jährige persönlich erscheinen, weil das Gericht sein Erscheinen angeordnet hat. Dabei gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, denn ein rechtskräftiges Urteil gibt es noch nicht.
Im Mittelpunkt steht der lang andauernde Streit zwischen Pocher und Influencerin Anne Wünsche. Der Konflikt verlagert sich mit dem Strafprozess nun endgültig aus den sozialen Netzwerken in den Gerichtssaal. Zuständig ist das Amtsgericht Köln, während die Ermittlungen und die Anklage im Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft Köln liegen.
Hintergrund: Streit zwischen Oliver Pocher und Anne Wünsche
Auslöser des Strafverfahrens sind Äußerungen, die Oliver Pocher in zwei Videos gemacht haben soll. In seinem Format „Bildschirmkontrolle“ nahm er im Frühjahr 2020 das Online-Leben von Influencern aufs Korn und griff dabei auch Anne Wünsche auf. In den Videos soll er behauptet haben, die Influencerin habe positive Reaktionen und Reichweite eingekauft, darunter zehntausende Herz-Emojis und Likes.
Dieses Vorgehen sorgte bereits damals für erheblichen Ärger, weil die Vorwürfe den Ruf der Influencerin direkt betreffen. Wünsche bestritt die Anschuldigungen und zog vor Gericht. Der Streit verlagerte sich damit Schritt für Schritt von der öffentlichen Bühne in verschiedene Gerichtssäle, während beide Seiten in den sozialen Medien weiter im Fokus der Öffentlichkeit standen.
Zivilurteil in Hamburg und Bedeutung des Strafprozesses
Vor dem Landgericht Hamburg erzielte Anne Wünsche in einem Zivilprozess einen wichtigen Teilerfolg. Das Gericht untersagte Oliver Pocher, bestimmte Aussagen zu angeblich gekauften Followern und Likes zu wiederholen. Bei einem Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Den geforderten Schadenersatz lehnte das Gericht jedoch ab, deshalb sprechen Juristen hier von einem gemischten Ergebnis für beide Seiten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil beide Parteien innerhalb einer Frist Rechtsmittel einlegen können. Parallel dazu beginnt jetzt der Strafprozess in Köln. Dort geht es nicht um Geldforderungen zwischen zwei Personen, sondern darum, ob sich Pocher wegen übler Nachrede strafbar gemacht hat. Im Raum steht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, falls das Gericht am Ende zu einer Verurteilung kommt.
Was den Strafprozess in Köln so brisant macht
Der Strafprozess gegen Oliver Pocher in Köln gilt als brisant, weil er die Grenzen zwischen Comedy, scharfer Kritik und strafbarer Persönlichkeitsverletzung auslotet. Gerade prominente Influencer und Entertainer stehen permanent im Rampenlicht, doch sie müssen sich trotzdem an rechtliche Spielregeln halten. Das Verfahren zeigt, wie schnell satirische oder überspitzte Aussagen zu einem strafrechtlichen Problem werden können.
Für Anne Wünsche steht nach eigener Darstellung vor allem Gerechtigkeit im Vordergrund. Sie betont, Pocher sei in diesem Fall zu weit gegangen und habe eine Grenze überschritten, die mit Humor nicht mehr zu erklären sei. Gleichzeitig verfolgt die Öffentlichkeit genau, wie das Gericht die Äußerungen des Comedians einordnet und welche Rolle Reichweite, Öffentlichkeit und Wirkung in sozialen Netzwerken dabei spielen.
Wie es jetzt weitergeht
Zum Auftakt des Strafprozesses hört das Amtsgericht die Beteiligten und bewertet die vorliegenden Videos und Aussagen. Danach entscheidet das Gericht, ob weitere Beweise notwendig sind oder ob sich das Verfahren schnell auf eine Entscheidung zubewegt. Je nach Verlauf kann der Strafprozess gegen Oliver Pocher in Köln mehrere Verhandlungstage umfassen oder relativ zügig enden.
Der Fall hat Signalwirkung, weil viele Influencer und Comedians sehr direkt kommunizieren und dabei immer wieder an Grenzen stoßen. Das Verfahren dürfte deshalb nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für andere Medienschaffende wichtig werden. Aktuelle Entwicklungen zu Strafverfahren, Promi-Streitigkeiten und Blaulicht-Themen aus der Region findest du laufend in unseren Rubriken Deutschland, Köln-Bonn und Verkehr auf Blaulicht-Report.
Solange kein Urteil gesprochen ist, gilt Oliver Pocher als unschuldig. Erst eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Vorwürfe der üblen Nachrede Bestand haben oder nicht. Wir bleiben an dem Strafprozess gegen Oliver Pocher in Köln dran und berichten über wichtige Wendungen und das spätere Urteil.
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