Koblenz – Die Staatsanwaltschaft legt dem 29-jährigen Angeklagten zur Last, sich spätestens zu Anfang des Jahres 2019 als Bandenmitglied einem gesondert verfolgten Betäubungsmitteldealer als Kopf der aus mehreren ebenfalls gesondert verfolgten Personen bestehenden Bande, angeschlossen und arbeitsteilig gemeinschaftlich mit diesen mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben.
Seine Aufgabe habe vor allem darin be- standen, die Akquise lukrativer Abnehmer zu betreiben und den Kopf der Bande zur Abwicklung der Betäu- bungsmittelgeschäfte in die Niederlande zu fahren bzw. diesen dort nach dem Ankauf der Betäubungsmittel abzuholen.
Zwei Mal seien dabei jeweils 10 Kilogramm Marihuana erworben worden, ein weiterer geplanter Ankauf sei infolge einer zuvor erfolgten Polizeikontrolle, bei der annähernd 30.000 Euro sichergestellt wurden, gescheitert.