München

Streit unter Freunden eskaliert – Wodkaflasche wird zur Tatwaffe

München - Bundespolizei - gefährlicher Körperverletzung

Streit unter Freunden eskaliert – Wodkaflasche wird zur Tatwaffe

München

Sonntagabend (22. Oktober) gerieten zwei Männer einer vierköpfigen Gruppe am Münchner Hauptbahnhof in Streit. Ein 22-Jähriger schlug in dessen Verlauf seinem 25-jährigen Bekannten eine Wodkaflasche gegen den Kopf. Doch auch eine Anzeige der Bundespolizei brachte ihn nicht zur Vernunft, weshalb er nun in Untersuchungshaft sitzt. Um 21:15 Uhr stieß der 22-jährige Deutsche seinen Bekannten gegen eine Plakatwand und schlug ihm mit einer Wodkaflasche ins Gesicht. Die Flasche zerbrach durch den Schlag. Anschließend drohte er ihm, sollte, sollte er zur Polizei gehen. Vorausgegangen war laut Zeugenaussagen ein Streit der beiden.

Der 25-Jährige wendete sich mit einem der zwei weiteren Begleiter an eine Streife der Deutsche Bahn Sicherheit, die die vierköpfige Gruppe zur Wache der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof brachte. Nachdem die Beamten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung einleiteten und alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnten die Männer ihren Weg fortsetzen. Eine ärztliche Behandlung aufgrund des Schlages war nicht notwendig. Kurze Zeit später erreichte die Bundespolizei die Mitteilung über eine bewaffnete Person im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes. Es stellte sich heraus, dass es sich hierbei erneut um den 22-Jährigen handelte. Dieser habe dem 25-Jährigen mit Schlägen mit dem Seitenständer eines Fahrrads gedroht, sollte er seine Anzeige nicht zurücknehmen. Erneut brachten die Beamten alle Vier zur Wache der Bundespolizei.

Die zuständige Staatsanwaltschaft entschied, den wohnsitzlosen 22-Jährigen dem Haftrichter vorzuführen. Wegen Verdacht auf Alkoholisierung sowie Medikamentenmissbrauch, wurde eine Blutentnahme veranlasst. Der 25-jährige Münchner sowie die zwei Begleiter konnten ihren Weg fortsetzen. Am Montag erging Haftbefehl gegen den einschlägig vorbestraften 22-Jährigen.

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