Schlagwort: Amokfahrt

  • Auto rast in Schulgebäude – Vier junge Opfer

    Auto rast in Schulgebäude – Vier junge Opfer

    Tragödie an Schule in Chatham, Illinois: Auto rast in Gebäude – Vier junge Opfer

    In der US-amerikanischen Kleinstadt Chatham (Illinois) kam es am Montagnachmittag zu einer schrecklichen Tragödie.

    Ein Mann raste mit seinem SUV in ein Schulgebäude und riss mindestens vier junge Mädchen in den Tod.

    Vier Mädchen zwischen 4 und 18 Jahren sterben

    Wie die Polizei bestätigte, sind die vier Todesopfer weiblich und zwischen 4 und 18 Jahren alt.

    Ob es sich bei dem Vorfall um eine gezielte Amokfahrt handelt, war zunächst unklar.

    Neben den Todesopfern gab es mehrere Verletzte, die schnell in umliegende Krankenhäuser gebracht wurden.

    Fahrer wird in Handschellen abgeführt

    Der Täter saß allein in seinem SUV, wie die Behörden mitteilten.

    Fotos vom Unfallort zeigen, wie Polizisten den Mann in Handschellen abführten.

    Er blieb bei dem Aufprall offenbar unverletzt, wurde aber zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

    Auto erfasst Menschen außerhalb und innerhalb des Gebäudes

    Nach bisherigen Erkenntnissen erfasste der Fahrer zuerst mehrere Personen vor dem Gebäude.

    Anschließend krachte er mit hoher Geschwindigkeit durch eine Wand der Schule.

    Drei der Opfer wurden außerhalb getroffen, eines innerhalb des Schulgebäudes.

    Gouverneur Pritzker tief betroffen

    J.B. Pritzker, Gouverneur von Illinois, äußerte sich auf der Plattform X betroffen über das Unglück.

    Er schrieb: „Eltern verabschiedeten sich heute Morgen von ihren Kindern, ohne zu wissen, dass es das letzte Mal war.“

    Seine Anteilnahme galt den Familien der Opfer und der gesamten Gemeinde Chatham. 

  • Update zur Amokfahrt in München

    Update zur Amokfahrt in München

    Schock in München: Mini Cooper rast in Verdi-Demo – 28 Verletzte

    München – 

    Dramatische Szenen in der Innenstadt: Ein Mini Cooper fuhr am Donnerstag um 10.30 Uhr in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi. Der Fahrer, Farhad N. (24), verletzte dabei mindestens
    28 Menschen, darunter Frauen, Männer und Kinder. Ein Opfer schwebt in Lebensgefahr.

    Polizei stoppt den Fahrer mit Schüssen

    Die Polizei stoppte den mutmaßlichen Attentäter mit gezielten Schüssen auf das Fahrzeug.
    Der 24-jährige Afghane wurde festgenommen und anschließend in einem Krankenhaus untersucht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem „mutmaßlichen Anschlag“.

    Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lobte das schnelle Handeln der Einsatzkräfte:
    „Das rasche Eingreifen der Polizei hat sicherlich verhindert, dass es zu weiteren Verletzungen
    gekommen ist.“

    Wer ist der Tatverdächtige?

    Laut Informationen der Ermittler wurde Farhad N. im Januar 2001 in Kabul, Afghanistan, geboren.
    Er kam 2016 als Asylsuchender nach Deutschland und lebte zuletzt im Münchner Stadtteil Laim. Die Polizei verzeichnete bereits Vorfälle mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstahl.

    Abgelehnter Asylantrag und Duldung

    Der Asylantrag des 24-Jährigen wurde laut Innenminister Herrmann abgelehnt. Trotzdem erhielt er eine sogenannte Duldung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese setzte eine Abschiebung vorübergehend aus. Nach Informationen soll Farhad N. kurz vor der Tat mutmaßlich islamistische Posts veröffentlicht haben.

    Konsequenzen gefordert

    Die Ermittlungen zur genauen Tatmotivation laufen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nahm bereits Stellung: „Dieser Täter kann nicht auf irgendeine Nachsicht hoffen. Er muss bestraft werden und das Land verlassen.“

    Sollte sich ein terroristischer Hintergrund bestätigen, kündigte Scholz harte Konsequenzen an:
    „Wir müssen mit allen Mitteln der Justiz konsequent gegen mögliche Täter vorgehen.“

    Die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft ermitteln weiter.  

    Auto bei Demonstration in Menschengruppe gefahren

  • Urteil zur Amokfahrt in Trier

    Urteil zur Amokfahrt in Trier

    Urteil zur Amokfahrt in Trier

    Das Landgericht Trier hat den Angeklagten – nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil weitgehend aufgehoben hatte – nunmehr wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

    Die Strafkammer hat ferner die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt und ihm u.a. die Fahrerlaubnis entzogen. Darüber hinaus ist das Tatfahrzeug eingezogen worden.

    Nach den Urteilsfeststellungen fuhr der Angeklagte, der aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen litt, am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Sechs Menschen erlagen ihren Verletzungen, die sie jeweils infolge der Kollision mit dem Tatfahrzeug davontrugen. Weitere zwölf Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

  • Amokfahrt über Stadtautobahn

    Amokfahrt über Stadtautobahn

    Landgericht Berlin 

    Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision
    des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen, das seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Maßnahmen nach §§ 69, 69a StGB angeordnet hat.

    Nach den Feststellungen entschloss sich der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Beschuldigte unter dem Eindruck akuten Wahnerlebens, mit seinem Kraftfahrzeug Motorradfahrer gezielt anzufahren, um sie zu töten. In Umsetzung dieses Tatplans fuhr er unter anderem gezielt auf drei arg- und wehrlose Motorradfahrer auf, die hierdurch schwer verletzt wurden. Das sachverständig beratene Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt ohne Schuld gehandelt hat. Es hat seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, weil der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung auch in Zukunft für die Allgemeinheit gefährlich ist.

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit mehreren Verfahrensrügen und sachlich-rechtlichen Beanstandungen geführte Revision des Beschuldigten verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

    Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

  • Details zur Amokfahrt in Trier

    Details zur Amokfahrt in Trier

    Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen den 51-Jährigen Mann erhoben, dem angelastet wird, die Amokfahrt durch die Fußgängerzone von Trier am 01.12.2020 begangen zu haben.
    Gegen den Angeschuldigten besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht des Mordes in 5 Fällen, des versuchten Mordes in 18 weiteren Fällen, davon in 14 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher bzw. schwerer Körperverletzung sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

    Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden.

    – Blaulicht Report Videos auf YouTube – klick hier ! – 

    Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier und der eingesetzten Sonderkommision durchgeführten umfangreichen Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:

    Am Tattag fuhr der Angeschuldigte mit seinem PKW, einem schweren SUV der Marke Land Rover, in die Innenstadt von Trier.
    Gegen 13:45 Uhr fuhr er aus Richtung Basilika durch die Konstantinstraße und bog an der Einmündung zur Brotstraße nach rechts in die Fußgängerzone ab.
    Dort beschleunigte er sein Fahrzeug stark und fuhr mit hoher Geschwindigkeit über die Brotstraße, die Grabenstraße, den Hauptmarkt und die Simeonstraße durch die gesamte Fußgängerzone, bis er an der Porta Nigra nach rechts in die Christophstraße abbog. Dort hielt er sein Fahrzeug nach wenigen hundert Metern an, stieg aus und rauchte eine Zigarette, bevor er wenig später von der Polizei festgenommen wurde.

    Auf seinem Weg durch die Fußgängerzone steuerte er in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest zu verletzen, wahllos und gezielt auf Passanten zu, die arglos in der Innenstadt unterwegs waren und sich keiner Gefahr versahen.
    Sein Fahrzeug setzte er dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als gemeingefährliches Mittel ein.
    Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass das dem Angeschuldigten zur Last gelegte Verhalten die Mordmerkmale der Heimtücke und der Begehung der Tat mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt.

    Bei der Amokfahrt tötete er 5 Menschen.
    Der erste tödliche Zusammenstoß ereignete sich in der Brotstraße.
    Getötet wurde eine 73-jährige Seniorin, die mit Ihrem Ehemann unterwegs war.
    Die Eheleute wurden nacheinander frontal von dem PKW erfasst.
    Beide erlitten schwerste Verletzungen. Die Frau verstarb.
    Der Mann befindet sich bis heute in intensivmedizinischer Behandlung.

    Tödlich verletzt wurden weiter ein 45-jähriger Familienvater aus Trier und seine 9 Wochen alte Tochter.
    Sie waren zusammen mit der Ehefrau und Mutter des Babys und dem eineinhalb Jahre alten Sohn aus der Grabenstraße kommend in Höhe des Hauptmarkts zu einem Einkaufsbummel unterwegs, als sie von dem Fahrzeug erfasst wurden.
    Dieses raste mit hoher Geschwindigkeit von hinten auf die Eheleute und die sich in einem Kinderwagen befindenden Kinder zu, so dass die Familie keine Möglichkeit hatte, dem Fahrzeug auszuweichen.
    Die Mutter und das eineinhalb-jährige Kind, die den Angriff überlebten, erlitten erhebliche Verletzungen.

    Noch auf dem Hauptmarkt kam es zu einem weiteren tödlichen Zusammenstoß.
    Eine 52-jährige Lehrerin fuhr aus Richtung Porta Nigra kommend mit dem Fahrrad in den Bereich des Hauptmarkts.
    Der Angeschuldigte fuhr mit seinem Fahrzeug gezielt auf das Tatopfer zu und erfasste die Frau frontal.
    Sie erlitt durch den Aufprall schwerste Verletzungen, an denen sie wenig später in einem Krankenhaus verstarb.

    Das fünfte Todesopfer, eine 25 Jahre alte Studentin, wurde in der Simeonstraße in Höhe des Kaufhauses Karstadt hinterrücks von der Front des auf sie zufahrenden Fahrzeugs erfasst, durch die Luft geschleudert und so schwer verletzt, dass sie sofort tot war.

    Die Personen, die den Angriff überlebten, erlitten erhebliche Verletzungen unterschiedlicher Schwere. Mehrere Personen wurden so schwer verletzt, dass sie bis heute klinisch behandelt werden müssen. Eine 14-jährige Jugendliche, die in der Grabenstraße von dem Fahrzeug des Angeschuldigten erfasst wurde, befindet sich aufgrund der erlittenen Verletzungen immer noch in stationärer Reha-Behandlung. Ein 63-jähriger Mann liegt seit der Tat in einer Art Wachkoma in einer Klinik. Viele der Opfer sind zudem psychisch traumatisiert.

    Der Angeschuldigte war bei der Tat alkoholisiert.
    Seine Blutalkoholkonzentration betrug 1.12 ‰.

    In den polizeilichen Vernehmungen hat er zu dem eigentlichen Tatgeschehen nur rudimentäre und in Teilen widersprüchliche Angaben gemacht.
    Er hat im Wesentlichen behauptet, an Einzelheiten des Tatgeschehens keine Erinnerung zu haben.

    Zum Motiv für die Tat hat er bislang keine nachvollziehbare Erklärung abgegeben.
    Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Erkenntnisse geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte aus persönlichen Motiven handelte.
    Er war zuletzt alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und offenbar durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.
    Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet er zudem an einer Psychose.
    In seinen Vernehmungen hat er realitätsfern anmutende Angaben über Geschehnisse gemacht, die ihm in seinem bisherigen Leben widerfahren seien, und durch die er sich von seiner Außenwelt benachteiligt sieht.
    Vor diesem Hintergrund entwickelte er eine angespannte Gefühlslage, die nach vorläufiger Einschätzung der Staatsanwaltschaft als Auslöser für die Tat in Betracht kommt.
    Eine abschließende Bewertung ist insoweit allerdings erst nach Durchführung der Hauptverhandlung möglich. Anhaltspunkte für mögliche andere Tatmotive, etwa ideologischer oder politischer Art, haben sich bei den Ermittlungen nicht ergeben.

    Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

    In der Hauptverhandlung wird das Landgericht auch über die Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten bzw. etwaige Einschränkungen seiner Schuldfähigkeit zu befinden haben.
    Das hierzu im Auftrag gegebene Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen liegt noch nicht vor.
    Anhaltspunkte für eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten haben sich jedoch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.

    Der Angeschuldigte, der bisher nicht vorbestraft ist, befindet sich seit seiner Festnahme weiterhin aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft.