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  • Staat haftet für Impfschäden nach Corona-Schutzimpfung – keine private Haftung der Ärzte

    Staat haftet für Impfschäden nach Corona-Schutzimpfung – keine private Haftung der Ärzte

    Staat haftet für Corona-Impfschäden bis April 2023 – Ärzte entlastet

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass bei Corona-Schutzimpfungen, die bis zum 7. April 2023 durchgeführt wurden, nicht die behandelnden Ärztinnen und Ärzte persönlich, sondern der Staat für etwaige Impfschäden haftet. Diese Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für medizinisches Personal und regelt die Haftungsfrage endgültig.

    Hintergrund des Falls

    Ein Kläger hatte eine Allgemeinmedizinerin auf Schadensersatz verklagt. Er behauptete, eine fehlerhafte Aufklärung und Behandlung im Zusammenhang mit seiner Corona-Booster-Impfung am 15. Dezember 2021 hätten zu einer Herzerkrankung geführt. Er verlangte unter anderem 800.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden. Sowohl das Landgericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab – nun bestätigte der BGH diese Urteile.

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Der III. Zivilsenat stellte fest, dass Ärztinnen und Ärzte, die Impfungen gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) durchführten, in Ausübung eines öffentlichen Amtes handelten. Damit gilt nach Artikel 34 Grundgesetz ausschließlich die Amtshaftung des Staates. Eine private Haftung der behandelnden Ärztin wurde ausgeschlossen.

    Die Richter begründeten dies damit, dass die Impfungen Teil einer staatlichen Impfkampagne waren. Die Ärzte handelten im Auftrag des Staates, um dessen hoheitliche Aufgaben – insbesondere den Gesundheitsschutz und die Pandemiebekämpfung – zu erfüllen. Ihr Entscheidungsspielraum war aufgrund der strikten Vorgaben der CoronaImpfV stark eingeschränkt.

    Rechtliche Bedeutung

    Diese Entscheidung betrifft alle Impfungen, die bis zum 7. April 2023 verabreicht wurden. In diesem Zeitraum galten die Impfleistungen als staatlich angeordnete Maßnahmen. Erst nach Außerkrafttreten der CoronaImpfV fällt die Durchführung wieder vollständig in den Bereich der privaten ärztlichen Tätigkeit.

    Damit müssen Betroffene, die Impfschäden geltend machen wollen, ihre Ansprüche künftig gegenüber dem Staat und nicht gegen einzelne Ärztinnen oder Ärzte richten. Zuständig ist in diesen Fällen in der Regel das jeweilige Bundesministerium für Gesundheit oder die zuständige Landesbehörde.

    Weitere Informationen

    Leserinnen und Leser finden aktuelle Berichte zu ähnlichen Entscheidungen unter blaulichtmyk.de/deutschland/ sowie laufende Updates zum Thema Gesundheit und Recht unter blaulichtmyk.de/news/.

     

  • Arzt wegen mehrerer Delikte in Haft

    Arzt wegen mehrerer Delikte in Haft

    Arzt wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in U-Haft

    Weinheim –  

    Die polizeilichen Ermittlungen wurden von Spezialisten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführt.

    Dem Arzt wird im Wesentlichen zur Last gelegt, in mindestens fünf Fällen von Anfang 2022 bis Mai 2023 Patienten auf deren Wunsch hin und ohne tatsächlich vorliegende medizinische Indikation auch wiederholt Rezepte zum Bezug von Betäubungsmitteln verschrieben zu haben. Der Arzt soll für die Verschreibungen pro Patient regelmäßig mindestens 1.500 EUR in bar erhalten haben. Zudem soll der Tatverdächtige in drei der genannten fünf Fälle zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Patienten das medizinische Cannabis zumindest zum Teil an eine Vielzahl unbekannter Abnehmer gewinnbringend weiterverkauften.

    Am Montag, den 12. Juni 2023, konnte der Tatverdächtige durch die Polizei in seiner Praxis angetroffen und festgenommen werden. Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung seiner Praxis und seiner Privaträume konnten 49 Gramm MDMA und über 500 mutmaßliche LSD-Trips sowie zahlreiche Unterlagen sichergestellt werden.

    In der Folge wurde der Arzt einem Haftrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der den durch die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits zuvor erwirkten Haftbefehl unter anderem wegen des unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibens von Betäubungsmitteln in fünf Fällen, in drei Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit und dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, antragsgemäß in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

    Da seit Oktober 2022 durch das zuständige Regierungspräsidium rechtskräftig das Ruhen der Approbation des Tatverdächtigen angeordnet worden war, besteht zudem der Vorwurf der unerlaubten Ausübung der Heilkunde.

    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

  • Leiche des Arztes Steffen Braun aus Gerolstein gefunden

    Leiche des Arztes Steffen Braun aus Gerolstein gefunden

    Der seit Januar vermisste Steffen Braun aus Gerolstein ist tot. Die Polizei Trier hat die Leiche des Arztes in einem Wald in der Eifel gefunden.

    Der Trierer Staatsanwalt Eric Samel teilte am Mittwochabend in der Fernsehsendung “Aktenzeichen XY” mit, dass Braun offensichtlich Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.
    Die Obduktion der Leiche habe ergeben, dass der Vermisste auf “brutale Art” getötet wurde.
    Beim Fundort der Leiche handele es sich um ein Waldstück in Rockeskyll in der Eifel.

    Aufgrund konkreter Indizien und Zeugenaussagen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der oder die Täter aus Brauns nahem Umfeld stammen.

    Zuletzt gesehen wurde Braun, der mit seiner Familie in Gerolstein lebte, am Freitag, den 30. Dezember 2022 an seinem Arbeitsplatz im Krankenhaus Maria Hilf in Daun.

    Ausgebranntes Auto, aber keine Leiche

    Bereits am 3. Januar war Brauns ausgebranntes Auto im Wald bei Wittlich gefunden worden. Dem oder den Tätern sei es dabei aber nicht gelungen, alle Spuren am Auto zu vernichten.
    Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.
    Zeugen, die Steffen Braun oder sein Auto zwischen dem 30. Dezember 2022 und dem 3. Januar 2023 gesehen oder rund um Gerolstein und Rockeskyll etwas Verdächtiges beobachtet haben, sollen sich bei der Kripo Trier melden.

    Steffen Braun seit Januar vermisst

    Der 53-jährige Arzt war von seinem Chef im Krankenhaus Daun als vermisst gemeldet worden, nachdem er nicht zur Arbeit gekommen war. Noch am gleichen Tag war sein Auto, ein schwarzer Ford Fiesta mit dem Kennzeichen DAU-PS 908, brennend in einem Wald gefunden worden.

    Das brennende Auto von Steffen Braun (Foto: Staatsanwaltschaft Trier und das Polizeipräsidium Trier)
    Das Auto von Steffen Braun wurde brennend in einem Waldstück gefunden.

    Das Fahrzeug war auf einen Forstweg an der L52 zwischen Greimerath im Landkreis Bernkastel-Wittlich und Wittlich abgestellt. Warum seine eigene Familie ihn nicht als vermisst gemeldet hat, sei auch Gegenstand der Ermittlungen, sagte ein Sprecher der Polizei auf SWR-Nachfrage.

    Dass er in seinem Auto verbrannte, konnte ausgeschlossen werden. Die Spurenlage lasse letztlich keinen anderen Schluss zu, als dass der Arzt getötet wurde, so Staatsanwaltschaft und Polizei auf Nachfrage.

    Polizei durchsuchte Waldgebiete nach der Leiche

    Die Polizei ging davon aus, dass die Leiche von Braun mit seinem Auto an einen unbekannten Ort gebracht wurde, möglicherweise im Bereich des tatsächlichen Fundorts.

    Kripo Trier nimmt weiter Hinweise im Fall Steffen Braun entgegen

    Der Fall war am Mittwochabend Thema in der ZDF-Sendung “Aktenzeichen XY ungelöst”.

    Hinweise können bei der Kripo in Trier unter der Telefonnummer 0651/9779-2480 oder vertraulich unter 0152/28854968 abgegeben werden. Für Hinweise, die zur Klärung des Verbrechens und zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Trier eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt.