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  • Betzdorf: Verstoß gegen das Waffengesetz

    Betzdorf: Verstoß gegen das Waffengesetz

     

     Einhandmesser bei Kontrolle sichergestellt

    Betzdorf (ots) – Eine Fußstreife der Polizeiinspektion Betzdorf kontrollierte am im Bereich der Siegterrassen (Klosterhof) einen 22-jährigen Mann. Die Beamtinnen und Beamten fanden dabei ein sogenanntes Einhandmesser. Sie stellten das Messer sicher und leiteten umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein.

    Kontrolle an den Siegterrassen: Messer sichergestellt

    Die Streife sprach den jungen Mann an und überprüfte seine mitgeführten Gegenstände. Dabei entdeckten die Einsatzkräfte ein Einhandmesser, also ein Messer, das sich mit nur einer Hand öffnen und feststellen lässt. Weil genau solche Messer regelmäßig in Zusammenhang mit Verstoß gegen das Waffengesetz stehen, gingen die Polizisten konsequent vor: Sie beschlagnahmten die Klinge noch vor Ort und dokumentierten den Sachverhalt für das weitere Verfahren.

    Der 22-Jährige musste das Messer herausgeben. Darüber hinaus erwarten ihn nun rechtliche Folgen. Die Polizei setzt im öffentlichen Raum bewusst auf sichtbare Präsenz und zielgerichtete Kontrollen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

    Rechtlicher Hintergrund: Was gilt bei Einhandmessern?

    Einhandmesser dürfen nach geltendem Recht grundsätzlich nicht „geführt“ werden, also nicht zugriffsbereit im Alltag mitgeführt werden. Entscheidend ist, dass sich die Klinge einhändig öffnen und feststellen lässt. Wer dagegen verstößt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Genau deshalb werten die Behörden entsprechende Funde konsequent als Verstoß gegen das Waffengesetz – mit möglichen Bußgeldern und der Einziehung des Gegenstands.

    Generell empfiehlt die Polizei: Wer Messer als Werkzeug benötigt, transportiert sie sicher verpackt und nicht griffbereit. Das minimiert Missverständnisse und erhöht die Sicherheit im öffentlichen Raum.

    Hinweise der Polizei & weiterführende Informationen

    Für Bürgerinnen und Bürger aus der Region steht die Polizeiinspektion Betzdorf als Ansprechpartner zur Verfügung. Allgemeine Fragen rund um Waffenrecht und Ausnahmen beantworten zudem offizielle Stellen des Landes und des Bundes, zum Beispiel das Waffenrecht-Portal der ADD Rheinland-Pfalz sowie die FAQ des Bundesinnenministeriums.

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    Hinweis: Die Ermittlungen zum vorliegenden Fall dauern an. Sobald weitere gesicherte Informationen vorliegen, berichten wir nach.

  • 1,3 Milliarden Euro Campari-Aktien beschlagnahmt

    1,3 Milliarden Euro Campari-Aktien beschlagnahmt

     

    Campari-Aktien beschlagnahmt: Finanzpolizei greift bei 1,3 Milliarden Euro zu

    In Italien hat die Finanzpolizei Aktien des Spirituosenkonzerns Campari im Wert von rund 1,3 Milliarden Euro beschlagnahmt. Ermittler handeln auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Monza. Sie prüfen den Verdacht, dass der Mehrheitsaktionär Lagfin bei einer Fusion steuerpflichtige Gewinne nicht korrekt erklärt hat. Die Sicherstellung betrifft Anteile, nicht das operative Geschäft. Campari betont, dass das Verfahren die Unternehmensgruppe selbst nicht betrifft.

    Worum es konkret geht

    Laut Ermittlern steht die Zahlung einer sogenannten Exit-Tax im Raum. Diese fällt an, wenn erhebliche Vermögenswerte ins Ausland verlagert werden. Nach bisherigen Erkenntnissen entstanden bei der Fusion mit einer italienischen Tochtergesellschaft milliardenschwere, steuerrelevante Gewinne. Deshalb ließ die Staatsanwaltschaft die Campari-Aktien im Umfang von etwa 1,29 Milliarden Euro sichern. Die Maßnahme dient der Absicherung möglicher Ansprüche des Staates.

    Auswirkungen auf Campari und Anleger

    Die Beschlagnahme der Campari-Aktien ändert vorerst nichts am laufenden Geschäft. Dennoch reagieren Märkte sensibel auf Rechtsrisiken. Entscheidend wird sein, wie die Justiz die Vorwürfe bewertet und ob die Holding Lagfin die Position der Mehrheit dauerhaft behauptet. Campari hat angekündigt, mit den Behörden zu kooperieren. Die Börse bewertet nun das Prozessrisiko neu, während Investoren die nächsten Schritte der Justiz erwarten.

    Das sagt die Gegenseite

    Lagfin weist die Vorwürfe zurück. Die Holding betont, man habe stets im Einklang mit geltendem Recht gehandelt. Zugleich kündigte sie an, sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Campari verweist darauf, dass die Ermittlung die Gruppe selbst nicht zum Adressaten macht. Auch nach der Sicherstellung bleibe die Kontrolle über Campari nach Darstellung der Holding unangetastet.

    Einordnung: Warum die Maßnahme wichtig ist

    Mit der Sicherstellung der Campari-Aktien setzt die Justiz ein starkes Signal in einem potenziell komplexen Steuerfall. Das Verfahren illustriert, wie sensibel grenzüberschreitende Konzernstrukturen bei Verschmelzungen sind. Für Verbraucher bleibt die Marke unverändert präsent – betroffen ist die Eigentümerstruktur, nicht die Produktion. Dennoch zeigt der Schritt: Bei großen Verdachtsmomenten greift der Staat frühzeitig zu Sicherungen, um mögliche Forderungen zu schützen.

    Staatsanwaltschaft Monza (offizielle Seite)

    Campari Group – Investoren/Pressemeldungen

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  • Raser Szene steht im Fokus – Polizei beschlagnahmt Mercedes-Benz CLS 500

    Raser Szene steht im Fokus – Polizei beschlagnahmt Mercedes-Benz CLS 500

    Polizei Heilbronn beschlagnahmt Mercedes-Benz CLS 500 – Raser-Szene im Fokus

    Die Polizei Heilbronn setzt ein deutliches Zeichen gegen die illegale Raser- und Poser-Szene.

    Nach zahlreichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung hat das Polizeipräsidium Heilbronn am heutigen Tag den Mercedes-Benz CLS 500 4MATIC eines Heilbronner Fahrzeughalters polizeirechtlich beschlagnahmt.

    Die Maßnahme gilt zunächst für 14 Tage und kann verlängert werden, sollte weiterhin eine Gefahr für die Verkehrssicherheit bestehen.

    Wiederholte Verkehrsverstöße und gefährliche Fahrmanöver

    Der betroffene Fahrzeugführer fiel in den vergangenen Monaten mehrfach durch massive Geschwindigkeitsüberschreitungen im Stadtgebiet Heilbronn auf. Zudem erzeugte er wiederholt unnötigen Lärm durch starkes Beschleunigen und abruptes Abbremsen. Die Polizei ordnet diese Verhaltensweisen der sogenannten Poser- und Tunerszene zu, die sich regelmäßig an bekannten Treffpunkten in Heilbronn versammelt.

    Besonders brisant:

    Der beschlagnahmte Mercedes wurde mit einer nicht zugelassenen Rad-Reifenkombination im öffentlichen Verkehrsraum geführt. Dadurch erhöhte sich das Risiko für technische Defekte und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer erheblich. Diese Kombination aus technischer Manipulation und wiederholtem Fehlverhalten führte letztlich zur Beschlagnahme.

    Polizeipräsident: „Die Straßen sind keine Rennstrecken“

    Polizeipräsident Frank Spitzmüller betonte die Notwendigkeit entschiedenen Handelns: „Neben konsequenter Anzeige des jeweiligen Verkehrsvorgangs beschlagnahmen wir im Einzelfall polizeirechtlich das genutzte Kraftfahrzeug, sofern konkret zu besorgen ist, dass eine Verkehrsgefahr ausgehend von unbelehrbaren Fahrzeuglenkern beziehungsweise Fahrzeughaltern besteht oder fortbesteht.

    Eins muss klar sein:

    Die Straßen von Heilbronn sind keine Renn- oder Versuchsstrecken für Autoprotzer.“

    Konsequentes Vorgehen gegen die Tuning- und Poser-Szene

    Das Polizeipräsidium Heilbronn kündigte an, die Kontrollen im Stadtgebiet weiter zu intensivieren. Insbesondere an bekannten Treffpunkten der Szene werden künftig verstärkt zivile Einsatzkräfte und technische Messsysteme eingesetzt. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und wiederholte Verstöße nachhaltig zu unterbinden.

    Die Polizei ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auffällige Fahrmanöver oder unnötigen Fahrzeuglärm umgehend zu melden. Jeder Hinweis kann dazu beitragen, gefährliche Situationen frühzeitig zu verhindern.

    Weitere Informationen zur Verkehrssicherheitsarbeit finden Sie auf den offiziellen Seiten der Polizei Baden-Württemberg sowie auf BlaulichtMYK und Verkehr.

  • Drei Mal ohne Führerschein unterwegs- PKW eingezogen

    Drei Mal ohne Führerschein unterwegs- PKW eingezogen

     
     

    Delmenhorst

    In einer gestrigen Pressemeldung berichtete die Autobahnpolizei Ahlhorn über das zweimalige Fahren ohne Fahrerlaubnis durch einen 35 Jahre alten Mann aus Gelsenkirchen am Freitag.

    Am Sonntagmorgen gegen 05:30 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Ahlhorn nachdem sie die A 1 an der Anschlussstelle Ahlhorn-Süd verlassen hatte, auf der Vechtaer Straße in Höhe des ehemaligen Fliegerhorstes, wieder der Pkw aus Gelsenkirchen auf. Wieder war der 35 Jahre alte Pkw-Fahrer aus Gelsenkirchen der Fahrzeugführer und natürlich ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs.

    Im Verlauf des Vormittags am Sonntag wurde mit dem Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Oldenburg und dem Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Oldenburg Kontakt in Bezug auf die mögliche Beschlagnahme des Pkw zwecks Einziehung desselbigen aufgenommen. Die Bereitschaftsstaatsanwältin beantragte auf Grund der nun drei aktuell vorliegenden Straftaten und der Vorverurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis die Beschlagnahme des Fahrzeuges, welches im Eigentum des Beschuldigten steht, zwecks Vorbereitung der Einziehung. Dieser Antrag wurde von der Bereitschaftsrichterin des Amtsgerichts Oldenburg bestätigt.

    Aus diesem Grund wurde das Fahrzeug durch ein Vertragsunternehmen der Staatsanwaltschaft abgestellt und verwahrt. Der Beschuldigte erhielt die Möglichkeit, seine persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entnehmen.

  • Polizei rettet Welpen aus Wohnung in Mainz-Lerchenberg

    Polizei rettet Welpen aus Wohnung in Mainz-Lerchenberg

    Mainz-Lerchenberg

    Einen Einsatz der etwas anderen Art, mit letztlich tierisch gutem Ausgang, erlebten die Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektion Mainz 3 am Sonntagabend, den 21.02.2021, gegen 19:30 Uhr.

    Der Hintergrund:
    Auf einem Online-Portal wurden Hundewelpen der Rasse Pomeranian Kleinspitz angeboten.

    Eine Zeugin meldete sich in diesem Zusammenhang bei der Polizei vom Mainzer Lerchenberg und äußerte Zweifel hinsichtlich der artgerechten Haltung der Tiere, des Alters der angebotenen Welpen sowie der ordnungsgemäßen Zucht.

    Die Beamtinnen und Beamten konnten schließlich in einer Wohnung auf dem Mainzer Lerchenberg die Verkäuferin, sowie zwei Hundewelpen antreffen.
    Die vermutlich aus Bulgarien stammenden Tiere wurden noch in der Nacht durch die Polizei beschlagnahmt und bis zur Übergabe an das zuständige Veterinäramt liebevoll versorgt und betreut.

    Auch wenn die Welpen nur eine Nacht auf der Dienststelle verbrachten, fiel den Kolleginnen und Kollegen die Trennung von den beiden süßen Fellknäulen deutlich schwer.

    Die Tiere werden nun medizinisch untersucht und bis zu einer Entscheidung des Veterinäramtes in einem Tierheim untergebracht.