Schlagwort: Bundesgerichtshof

  • Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    BGH bestätigt Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern 

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Zwickau gegen einen Vater wegen versuchten Mordes an seinen drei Kindern bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Revision des Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Das Landgericht Zwickau hatte den Mann bereits am 2. Oktober 2025 wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.

    Angeklagter wollte sich und seine Kinder töten

    Nach den Feststellungen des Gerichts plante der Angeklagte im November 2024, sich selbst sowie seine vier, sechs und neun Jahre alten Kinder zu töten. Hintergrund der Tat war die Trennung von seiner Ehefrau. Laut Urteil wollte der Mann die Mutter der Kinder damit bestrafen.

    Der Vater setzte die Kinder gemeinsam mit sich in ein Auto. Anschließend leitete er Abgase über einen mit dem Auspuff verbundenen Staubsaugerschlauch in das Fahrzeuginnere.

    Damit die Kinder keinen Verdacht schöpften, ließ er sie auf Tablets Videos anschauen und Spiele spielen. Nach den Feststellungen des Gerichts ging der Angeklagte davon aus, dass alle Insassen durch die Abgase sterben würden.

    Nachbarn verhinderten die Vollendung der Tat

    Aufmerksame Nachbarn bemerkten den Vorfall nach etwa 30 Minuten und griffen rechtzeitig ein. Dadurch verhinderten sie die Vollendung der Tat. Die drei Kinder erlitten glücklicherweise keine körperlichen Schäden.

    Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Zudem diagnostizierte ein gerichtlicher Sachverständiger bei ihm eine Anpassungsstörung. Deshalb bewertete das Landgericht seine Schuldfähigkeit als erheblich vermindert.

    Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten. Die Richter fanden jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Deshalb blieb das Urteil des Landgerichts bestehen.

    Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern endgültig rechtskräftig.

    Weitere Informationen

    Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland findest Du auch unter Deutschland sowie in der Rubrik News.

    Informationen zur Arbeit des Bundesgerichtshofs gibt es außerdem auf der offiziellen Webseite des Bundesgerichtshofs.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • BGH bestätigt Verurteilung nach tödlicher Gewalttat bei Abiturfeier in Bad Oeynhausen

    BGH bestätigt Verurteilung nach tödlicher Gewalttat bei Abiturfeier in Bad Oeynhausen

    Neun Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Attacke

    Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines Angeklagten nach einer schweren Gewalttat im Kurpark von Bad Oeynhausen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags und weiterer Straftaten zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren verurteilt.

    Die Entscheidung rückt erneut einen Fall in den Fokus, der weit über Nordrhein-Westfalen hinaus für große Aufmerksamkeit sorgte. Im Mittelpunkt steht eine Gewalteskalation nach einer Abiturfeier, die für das Opfer tödlich endete.

    Landgericht sah versuchten Totschlag als erwiesen an

    Nach den Feststellungen des Landgerichts trat der Angeklagte dem bereits zurückweichenden und anschließend zu Boden gestürzten Geschädigten mehrfach mit erheblicher Wucht gegen Kopf und Körper. Dabei nahm er nach Überzeugung der Strafkammer den Tod des Mannes in Kauf.

    Der Geschädigte verstarb wenig später. Das Landgericht wertete die Tat dennoch nicht als vollendetes Tötungsdelikt, sondern als versuchten Totschlag. Die Richter konnten nach den Urteilsfeststellungen nicht ausschließen, dass der Geschädigte bereits an den Folgen des vorangegangenen Sturzes starb. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts noch keinen Tötungsentschluss gefasst.

    Revision vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg

    Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Er rügte dabei die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision jedoch. Die Karlsruher Richter sahen abgesehen von einer geringfügigen Änderung des Schuldspruchs keinen Rechtsfehler, der den Angeklagten benachteiligt hätte.

    Damit bleibt die vom Landgericht Bielefeld verhängte Jugendstrafe von neun Jahren bestehen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung damit abschließend. Die Entscheidung beendet das Revisionsverfahren und schafft endgültige rechtliche Klarheit in einem besonders schweren Gewaltfall.

    Rechtskräftige Entscheidung mit großer öffentlicher Wirkung

    Die rechtskräftige Entscheidung dürfte in der öffentlichen Debatte weiter eine wichtige Rolle spielen. Der Fall hatte bereits nach der Tat und später auch im Gerichtsverfahren bundesweit große Aufmerksamkeit ausgelöst.  

    Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland. Weitere Fahndungs- und Justizmeldungen gibt es außerdem unter Fahndungen. Offizielle Informationen des Bundesgerichtshofs finden Leser direkt beim Bundesgerichtshof sowie im Justizportal des Bundes und der Länder.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Lebensgefährtin angezündet – BGH bestätigt Freispruch

    Lebensgefährtin angezündet – BGH bestätigt Freispruch

    Brandfall vor Gericht: Bundesgerichtshof weist Revision zurück

    Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren eine wichtige Entscheidung in einem aufsehenerregenden Fall aus Sachsen getroffen. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden. Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen.

    Damit ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Ausschlaggebend dafür war auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihre eigene Revision gegen das Urteil inzwischen zurückgenommen hat. Der Bundesgerichtshof sah bei der Prüfung der Revision der Nebenklägerin keinen Rechtsfehler.

    Schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten

    Dem Angeklagten hatte die Anklage vorgeworfen, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin während eines Streits mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und anschließend angezündet zu haben. Die Frau erlitt dabei großflächige Verbrennungen und schwebte in Lebensgefahr.

    Nach einer Notoperation musste sie sich weiteren medizinischen Eingriffen unterziehen. Mehrere Hauttransplantationen wurden notwendig. Der frühere Hautzustand ließ sich laut den Feststellungen jedoch nicht wiederherstellen.

    Landgericht sah andere Geschehensabläufe als erwiesen an

    Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte sich der Streit zwischen beiden zu einem Gerangel. Die Nebenklägerin soll demnach Kleidung des Angeklagten auf die Terrasse geworfen haben und im Begriff gewesen sein, diese mit Alkohol aus einem Kanister zu übergießen, um sie anzuzünden.

    Während des Gerangels schwappte Ethanol auf den Rücken der Frau, bevor der Angeklagte ihr den Kanister entreißen konnte. Anschließend hielt sich die Nebenklägerin nach den Feststellungen des Gerichts selbst ein brennendes Feuerzeug an den Ärmel und geriet dadurch in Brand. Der Angeklagte löschte die Flammen laut Urteil, indem er die Frau im Schnee wälzte, und setzte einen Notruf ab.

    Gutachten und Zeugenaussagen gaben den Ausschlag

    Das Landgericht stützte seine Überzeugung insbesondere auf rechtsmedizinische Gutachten sowie auf Aussagen von Zeugen aus den Reihen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Hinzu kamen die Angaben des Angeklagten, die das Gericht als glaubhaft bewertete.

    Gerade diese Beweiswürdigung stand im Zentrum des Verfahrens. Das Gericht konnte sich nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Nebenklägerin tatsächlich übergossen und angezündet hatte. Genau deshalb sprach es ihn frei.

    Mit der Entscheidung aus Leipzig bleibt dieser Freispruch bestehen. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch – und bestätigt damit, dass die Prüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergab. Für den Fall bedeutet das das endgültige Ende des Strafverfahrens gegen den Angeklagten. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch damit in einem Verfahren, das wegen der schweren Folgen für die Geschädigte bundesweit Aufmerksamkeit erzeugte. Auch aus juristischer Sicht bleibt festzuhalten: Der BGH verwirft Revision nach Freispruch, wenn die revisionsrechtliche Überprüfung keinen Rechtsfehler erkennen lässt.

    Weitere Meldungen

    Weitere aktuelle Justiz- und Blaulichtmeldungen findest Du auch in unseren Rubriken Deutschland und Fahndungen.

  • BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ex-Partnerin in Berlin

    BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ex-Partnerin in Berlin

    Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe nach tödlicher Messerattacke

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen das Mordurteil verworfen und damit die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten bestätigt. Das Landgericht Berlin I hatte den Mann bereits am 7. Juli 2025 wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin verurteilt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun rechtskräftig.

    Landgericht sah niedrige Beweggründe als Mordmerkmal

    Nach den Feststellungen des Landgerichts trennte sich die Frau wenige Monate vor der Tat von dem Angeklagten. Der Mann akzeptierte diese Entscheidung jedoch nicht. Stattdessen verfolgte und bedrängte er seine frühere Partnerin zunehmend. Dabei sprach er Beleidigungen sowie Drohungen aus.

    Am Abend der Tat lauerte der Angeklagte der Frau vor ihrer Wohnungstür auf. Sie wollte sich zu diesem Zeitpunkt mit einem anderen Mann treffen. Der Täter griff sie mit einem Messer an und fügte ihr zahlreiche Stiche in Hals, Nacken und Oberkörper zu. Die Verletzungen führten innerhalb kurzer Zeit zum Tod durch Verbluten.

    Eifersucht und Besitzdenken als Tatmotiv

    Das Landgericht Berlin I bewertete die Tat als Mord gemäß § 211 StGB. Es stellte fest, dass der Angeklagte in erster Linie aus Eifersucht handelte. Zudem ging das Gericht davon aus, dass er die Geschädigte als sein Eigentum betrachtete. Darüber hinaus wollte er nach Überzeugung der Kammer Rache für die Trennung und für die geplante Verabredung mit einem anderen Mann üben.

    Diese Beweggründe stufte das Landgericht als niedrig ein. Auf dieser Grundlage verhängte es eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    Bundesgerichtshof findet keinen Rechtsfehler

    Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte daraufhin die Entscheidung des Landgerichts umfassend. Die Richter stellten jedoch keinen Rechtsfehler fest, der den Angeklagten benachteiligt hätte.

    Mit der Entscheidung des Senats ist die Revision gegen das Mordurteil verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin I bleibt bestehen und ist nun endgültig rechtskräftig. Der Verurteilte muss die lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

    Weitere aktuelle Meldungen aus dem Bereich Justiz und Strafrecht finden Sie in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News. Informationen zu rechtlichen Hintergründen stellt zudem das Strafgesetzbuch (§ 211 StGB) bereit.

  • BGH prüft Kündigungsbutton bei Fitnessstudio-Verträgen – Verstoß gegen Verbraucherschutz?

    BGH prüft Kündigungsbutton bei Fitnessstudio-Verträgen – Verstoß gegen Verbraucherschutz?

    Trick auf Kündigungsseite? Verbraucher klagen – BGH entscheidet!

    Der BGH steht im Mittelpunkt eines aktuellen Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof. Der I. Zivilsenat entscheidet, ob eine Bestätigungsseite nach Anklicken des Kündigungsbuttons gegen § 312k BGB verstößt, wenn sie neben dem Kündigungsformular auch Hinweise auf Alternativen zur Vertragsbeendigung enthält.

    Worum geht es konkret?

    Ein Fitnessstudio-Betreiber stellte auf seiner Website in der Fußzeile eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“ bereit. Nach dem Anklicken leitete die Seite Verbraucher auf eine Bestätigungsseite weiter. Dort fanden sie ein Formular zur Eingabe der Vertragsdaten sowie eine Bestätigungsschaltfläche.

    Zusätzlich platzierte das Unternehmen im oberen Bereich der Seite einen hervorgehobenen Hinweis auf die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu pausieren. Ein orangefarbener Button mit der Aufschrift „Vertrag im Selfservice pausieren“ führte zu dieser Alternative.

    Verbraucherzentrale sieht Verstoß gegen § 312k BGB

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte gegen diese Gestaltung. Der BGH argumentiert, dass der Kündigungsbutton in Fitnessstudios klaren gesetzlichen Vorgaben unterliege. § 312k Abs. 2 BGB verlangt eine einfache, unmittelbare und eindeutige Möglichkeit zur Vertragskündigung. Zusätzliche Hinweise könnten Verbraucher vom eigentlichen Kündigungsvorgang ablenken.

    Das Oberlandesgericht wies die Klage teilweise ab. Es stellte fest, dass Unternehmen grundsätzlich Alternativen zur Kündigung darstellen dürfen, solange sie Verbraucher nicht wesentlich beeinflussen oder den Kündigungsprozess erschweren.

    BGH-Entscheidung mit Signalwirkung

    Mit der zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Ziel weiter. Der Bundesgerichtshof klärt nun abschließend, ob der Kündigungsbutton ausschließlich der Kündigung dienen muss oder ob ergänzende Hinweise zulässig bleiben.

    Die Entscheidung betrifft zahlreiche Online-Dienstleister und Fitnessstudios in ganz Deutschland. Viele Unternehmen nutzen ähnliche Gestaltungen auf ihren Kündigungsseiten.

    Rechtlicher Hintergrund

    § 312k BGB verpflichtet Unternehmer, bei online abgeschlossenen Dauerschuldverhältnissen eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche bereitzustellen. Verbraucher sollen Verträge genauso einfach kündigen können, wie sie diese abschließen.

    Weitere Informationen zum Bundesgerichtshof stellt die offizielle Seite des Bundesgerichtshofs bereit. Hinweise zu Verbraucherrechten veröffentlicht auch die Verbraucherzentrale.

    Aktuelle Entwicklungen aus Deutschland finden Leser zudem in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News

  • BGH weist Klagen Marokkos gegen ZEIT ONLINE und Süddeutsche Zeitung ab

    BGH weist Klagen Marokkos gegen ZEIT ONLINE und Süddeutsche Zeitung ab

    Kein Unterlassungsanspruch ausländischer Staaten gegen Medien

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 24. Februar 2026 (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23) entschieden, dass ausländische Staaten keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen deutsche Medien geltend machen können. Das Königreich Marokko scheiterte damit vor dem unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständigen VI. Zivilsenat.

    Hintergrund: Berichterstattung über „Pegasus“-Software

    Im Mittelpunkt der Verfahren stand die Berichterstattung von ZEIT ONLINE sowie der Süddeutschen Zeitung über die Überwachungssoftware „Pegasus“. Die Beiträge aus dem Juli 2021 thematisierten den Verdacht, dass verschiedene Staaten politisch relevante Persönlichkeiten überwacht haben sollen. In diesem Zusammenhang nannten die Medien auch das Königreich Marokko.

    Marokko bestritt, Kunde des Herstellers der Software zu sein oder „Pegasus“ eingesetzt zu haben. Das Land sah in der Berichterstattung eine schwerwiegende Beeinträchtigung seines sozialen Achtungsanspruchs sowie seiner Staatenehre und verlangte Unterlassung der Verdachtsäußerungen.

    Vorinstanzen wiesen Klagen ab

    Bereits das Landgericht hatte die Klagen abgewiesen. Auch das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufungen des Königreichs Marokko zurück. Daraufhin legte der Kläger Revision beim Bundesgerichtshof ein.

    BGH: Kein Unterlassungsanspruch ausländischer Staaten gegen Medien

    Der BGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Ein Unterlassungsanspruch ausländischer Staaten gegen Medien bestehe nicht. Ein solcher Anspruch lasse sich weder aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog noch aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht herleiten.

    Der Senat stellte klar, dass ein Staat keine „persönliche“ Ehre besitzt und nicht Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Damit fehle es an einer zentralen Voraussetzung für einen entsprechenden Unterlassungsanspruch.

    Keine Ableitung aus dem Völkerrecht

    Auch aus dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenehre ergebe sich kein Anspruch. Das Ansehen eines Staates stelle kein „sonstiges Recht“ im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar. Der BGH konnte keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellen, die Staaten berechtigt, von Privatpersonen eines anderen Staates die Unterlassung ansehensbeeinträchtigender Äußerungen zu verlangen.

    Ebenso bestehe keine völkerrechtliche Verpflichtung für Staaten, umfassend auf inländische Privatpersonen einzuwirken, um die Reputation anderer Staaten zu schützen.

    Kein strafrechtlicher Ehrenschutz für ausländische Staaten

    Der BGH prüfte außerdem Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit strafrechtlichen Vorschriften. Die §§ 185 ff. StGB schützen jedoch keinen ausländischen Staat. Auch § 194 Abs. 3 Satz 2 StGB erfasse ausschließlich den nationalen Hoheitsbereich.

    In den besonderen Strafvorschriften zum Schutz ausländischer Staaten (§§ 102–104a StGB) existiere keine Regelung, die die Verunglimpfung eines ausländischen Staates oder die Verletzung seines Ansehens unter Strafe stelle.

    Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung

    Mit diesem Urteil schafft der Bundesgerichtshof Klarheit: Ein Unterlassungsanspruch ausländischer Staaten gegen Medien besteht nach deutschem Recht nicht. Das Gericht stärkt damit die rechtliche Abgrenzung zwischen staatlicher Reputation und individuell geschütztem Persönlichkeitsrecht.

    Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen finden Sie auch in unserer Rubrik Deutschland sowie im Bereich News.

  • Elf Jahre Haft nach Geiselnahme und Serienvergewaltigungen

    Elf Jahre Haft nach Geiselnahme und Serienvergewaltigungen

    Verurteilung zweier Brüder

    Das Urteil des Landgerichts Mosbach im Fall schwerster Sexual- und Gewaltverbrechen in Walldürn-Altheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten vollständig verworfen. Damit endet ein Strafverfahren, das bundesweit für Entsetzen sorgte.

    Schwere Straftaten über Jahre hinweg

    Nach den Feststellungen des Gerichts beging der ältere der beiden Angeklagten zwischen 2019 und Oktober 2022 eine Vielzahl schwerer Straftaten. Der Mann bot Online- und Präsenzseminare sowie Coachings im Bereich Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung an. In diesem Umfeld nutzte er seine Machtposition gezielt aus.

    In seinem Wohnhaus in Walldürn-Altheim missbrauchte er seine Ehefrau sowie mehrere Teilnehmerinnen seiner Seminare sexuell. Besonders schwer wiegt ein Fall aus dem Jahr 2022: Der Täter hielt ein Opfer über einen längeren Zeitraum mit Gewalt und Drohungen gefangen und vergewaltigte es mehrfach. Das Gericht stellte fest, dass er dabei bewusst die Todesangst des Opfers ausnutzte.

    Beteiligung des jüngeren Bruders

    Der jüngere Bruder unterstützte den Haupttäter bei mehreren Straftaten. In einem Fall beging er selbst einen sexuellen Übergriff gegen eines der Opfer im Haus seines Bruders. Das Landgericht Mosbach verurteilte ihn deshalb wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, wegen sexueller Übergriffe sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.

    Keine Rechtsfehler festgestellt

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil umfassend. Die Richter stellten weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Mängel fest. Auch die Revision einer Nebenklägerin blieb ohne Erfolg. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Mosbach als endgültig.

    Hintergrund: Schuldunfähigkeit durch Drogenkonsum

    Das Gericht berücksichtigte, dass der Haupttäter spätestens ab Mitte Oktober 2022 infolge massiven Betäubungsmittelkonsums nicht mehr voll schuldfähig war. Dennoch blieb er für zahlreiche zuvor begangene Taten strafrechtlich verantwortlich.

    Weitere Berichte zu aktuellen Gerichtsverfahren findest Du im Bereich Deutschland sowie in den News auf blaulichtmyk.de.

    Offizielle Informationen zu Gerichtsentscheidungen veröffentlicht der Bundesgerichtshof. Hinweise zur Kriminalprävention bietet zudem die Polizei Baden-Württemberg.

  • Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    BGH bestätigt Totschlagsurteil gegen Freitodbegleiter

    Der Bundesgerichtshof hat ein viel beachtetes Urteil zur strafbaren Suizidhilfe bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision eines pensionierten Arztes, den das Landgericht Berlin I wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Abgrenzung zwischen erlaubter Suizidhilfe und strafbarer Tötung auf.

    Depressive Erkrankung als zentraler Faktor

    Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich die 37-jährige Geschädigte in einer akuten depressiven Episode einer manisch-depressiven Grunderkrankung. In dieser Situation wandte sie sich an den Angeklagten, der als sogenannter Freitodbegleiter tätig war. Bereits nach einem etwa 90-minütigen Kennenlernen erklärte er seine Bereitschaft, ihre Selbsttötung aktiv zu unterstützen.

    Der Arzt verzichtete bewusst auf ein Abwarten oder die Einbindung einer Sterbehilfeorganisation. Obwohl ihm bekannt war, dass schwere Depressionen die freie Willensbildung erheblich beeinträchtigen können, nahm er für sich in Anspruch, die Freiverantwortlichkeit eigenständig beurteilen zu können. Diese Fehleinschätzung bildete später einen zentralen Punkt der gerichtlichen Bewertung.

    Ambivalenter Todeswunsch und manipulative Zusicherungen

    Nach einem ersten, gescheiterten Suizidversuch, den die Frau überlebte, brachten Rettungskräfte sie in eine psychiatrische Klinik. Während des Klinikaufenthalts zeigte sich ihr Todeswunsch als hochgradig ambivalent. Sie schwankte zwischen neuem Lebensmut und erneuten Suizidgedanken. Der Angeklagte erkannte diese Labilität, hielt jedoch weiter engen Kontakt zu ihr.

    Besonders schwer wog aus Sicht des Gerichts, dass der Angeklagte der Frau zusicherte, ihr Sterben notfalls durch zusätzliche Medikamente sicherzustellen. Diese Zusicherung entsprach nicht der Wahrheit und beeinflusste die Entscheidung der Geschädigten maßgeblich. Damit, so das Landgericht, hielt der Angeklagte das Geschehen steuernd in der Hand.

    BGH sieht keinen Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Bewertung. Die Richter gingen davon aus, dass die Geschädigte ihren Entschluss nicht freiverantwortlich getroffen hatte. Aufgrund der depressiven Erkrankung, der nachgewiesenen Willenslabilität und der manipulativen Einflussnahme des Angeklagten liege ein Totschlag in mittelbarer Täterschaft vor. 

    Für einen früheren Suizidversuch hatte das Landgericht den Angeklagten hingegen freigesprochen, da sich eine fehlende Freiverantwortlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht sicher feststellen ließ. Auch diese Differenzierung hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand.

    Weitere Hintergründe zu aktuellen Gerichtsentscheidungen findest Du in unserem Bereich News sowie in der Rubrik Deutschland. Offizielle Informationen stellt auch der Bundesgerichtshof bereit.

    Mit dem nun rechtskräftigen Urteil setzt der BGH ein deutliches Zeichen: Wer bei nicht freiverantwortlichen Suizidentscheidungen aktiv eingreift, macht sich strafbar. Die Entscheidung dürfte die rechtliche Diskussion um Suizidhilfe in Deutschland nachhaltig prägen.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Nord-Stream-Anschläge: Bundesgerichtshof weist Haftbeschwerde zurück und bestätigt U-Haft

    Nord-Stream-Anschläge: Bundesgerichtshof weist Haftbeschwerde zurück und bestätigt U-Haft

    BGH bestätigt Untersuchungshaft im Nord-Stream-Verfahren

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 eine Haftbeschwerde im Zusammenhang mit den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines verworfen. Der Beschuldigte befindet sich seit Ende November 2025 nach seiner Auslieferung aus Italien in Deutschland in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt wegen des Verdachts schwerer Staatsschutzdelikte.

    Schwere Vorwürfe gegen mutmaßliches Besatzungsmitglied

    Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hatte bereits am 18. August 2025 Haftbefehl erlassen. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll der Beschuldigte in leitender Funktion als Besatzungsmitglied einer Segelyacht agiert haben. Von diesem Schiff aus brachten Taucher Sprengsätze an insgesamt drei Rohrleitungen der Nord-Stream-Pipelines an. Die Explosionen ereigneten sich am 26. September 2022 und führten zur weitgehenden Zerstörung der Leitungen.

    Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten verfassungsfeindliche Sabotage in Tateinheit mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie der Zerstörung von Bauwerken vor. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte nun den dringenden Tatverdacht und den Haftgrund der Fluchtgefahr.

    Hohe Beweislast und internationale Dimension

    Nach Auffassung des Senats sprechen die bisherigen Ermittlungsergebnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat. Der BGH sieht die deutsche Strafgewalt als gegeben an, da der Taterfolg – die Funktionsunfähigkeit der Pipelines – auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat, wo die Leitungen enden.

    Besonders brisant ist die internationale Dimension des Verfahrens. Der Beschuldigte besitzt die ukrainische Staatsangehörigkeit. Selbst wenn er im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes gehandelt haben sollte, greift nach Ansicht des Gerichts keine völkerrechtliche Funktionsträgerimmunität. Geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte fallen nicht unter diesen Schutz.

    Kein Kombattantenprivileg bei ziviler Infrastruktur

    Der BGH verwarf zudem das Argument, der Beschuldigte könne sich auf ein kriegsvölkerrechtliches Kombattantenprivileg berufen. Das Gericht stellte klar, dass verdeckte Operationen nicht erfasst sind und die Nord-Stream-Pipelines als zivile Objekte gelten. Ob darüber hinaus auch der Verdacht eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch besteht, ließ der Senat ausdrücklich offen.

    Bedeutung für die innere Sicherheit

    Der Generalbundesanwalt bleibt zuständig, weil die Tat nach Einschätzung des Gerichts geeignet war, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erheblich zu beeinträchtigen. Der Fall besitzt zudem besondere staatsschutzrechtliche Bedeutung.

    Weitere aktuelle Entwicklungen zu Staatsschutzverfahren findest Du in unserem Bereich Deutschland sowie unter News. Informationen zu Ermittlungen der Bundesanwaltschaft stellt auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereit. Entscheidungen des Gerichts veröffentlicht der Bundesgerichtshof selbst.

  • Mordvorwurf nach fehlerhaften Narkosen: BGH hebt Urteil teilweise auf

    Mordvorwurf nach fehlerhaften Narkosen: BGH hebt Urteil teilweise auf

    Fehlerhafte Narkosen: Mordvorwurf muss neu geprüft werden

    Der fehlerhafte Narkosen Mordvorwurf gegen einen Anästhesisten beschäftigt erneut die deutsche Justiz. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise aufgehoben. Damit muss sich ein neues Tatgericht intensiv mit der Frage befassen, ob der Mediziner mit Mordvorsatz handelte.

    Zehn Jahre Haft nach Tod eines Kindes

    Das Landgericht Frankfurt hatte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich untersagte das Gericht dem Mann für drei Jahre die Ausübung seines Berufs als Arzt. Das Urteil stützte sich auf mehrere schwere Vorwürfe, darunter Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag durch Unterlassen sowie versuchter Totschlag in drei Fällen.

    Der Angeklagte betrieb eine mobile Anästhesie- und Notfallpraxis. Er führte ambulante Vollnarkosen vor allem in Zahnarztpraxen durch. Jährlich behandelte er nach den Feststellungen rund 500 Kinder und etwa 600 Erwachsene.

    Vier Kinder erkrankten nach Narkosen schwer

    Am 28. September 2021 kam es zu einem dramatischen Vorfall. Vier Kinder im Alter zwischen anderthalb und zwölf Jahren entwickelten nach einer zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose eine lebensbedrohliche Sepsis. Trotz klar erkennbarer Symptome eines kritischen Schockzustands leitete der Arzt keine Rettungsmaßnahmen ein.

    Eines der Kinder verstarb noch in derselben Nacht in den Räumen der Zahnarztpraxis – der Angeklagte befand sich dabei vor Ort. Dieser Ablauf bildet den Kernpunkt im fehlerhafte Narkosen Mordvorwurf, der nun erneut geprüft werden muss.

    Bundesgerichtshof sieht rechtliche Fehler

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beanstandete die rechtliche Würdigung des Landgerichts. Nach Ansicht der Richter überspannte das Gericht die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes. Deshalb hob der BGH die Schuldsprüche in diesen Punkten auf.

    Unberührt bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen. Dennoch fallen auch der Gesamtstrafenausspruch und die angeordnete Maßregel weg. Das neue Tatgericht muss nun genauer prüfen, ob der Angeklagte aus Verdeckungsabsicht handelte oder ob niedrige Beweggründe eine Rolle spielten.

    Erhebliche Bedeutung für Medizin- und Strafrecht

    Der Fall besitzt große Tragweite für das Medizin- und Strafrecht. Er wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung von Ärzten bei Notfällen und zur strafrechtlichen Bewertung von Unterlassen auf. Weitere Berichte zu schweren Gerichtsverfahren findest Du auch in unserem Bereich Deutschland sowie unter News.

    Offizielle Informationen zu vergleichbaren Entscheidungen stellt unter anderem der Bundesgerichtshof bereit. Auch die hessische Justiz informiert regelmäßig über bedeutende Strafverfahren.

  • Angriff auf Polizisten: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun rechtskräftig

    Angriff auf Polizisten: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun rechtskräftig

    Angriff auf einen Polizisten: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig

    Der Angriff auf einen Polizisten in Nürnberg-Fürth hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt. Die Richter sahen keinen Rechtsfehler zulasten des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Haftstrafe wegen versuchten Totschlags bestätigt

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Hinzu kamen der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung nun vollumfänglich.

    Mit der Zurückweisung der Revision stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die rechtliche Würdigung sowie die Strafzumessung keinen Anlass zur Beanstandung boten. Der Angriff auf einen Polizisten wiegt aus Sicht der Justiz besonders schwer, da er nicht nur das individuelle Opfer betrifft, sondern auch den Rechtsstaat insgesamt.

    Tumultartige Auseinandersetzung an Bushaltestelle

    Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es in der Nacht an einer Bushaltestelle zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen Hochzeitsgästen. Mehrere Beteiligte gerieten aneinander, sodass die Polizei alarmiert wurde. Ein Polizeibeamter versuchte, einen körperlichen Angriff zu unterbinden, an dem die Schwester des Angeklagten beteiligt war.

    In dieser Situation griff der Angeklagte den Beamten von hinten an. Er legte dem Polizisten einen Würgegriff an und hielt diesen mehrere Sekunden lang aufrecht. Dabei nahm er den Tod des Beamten billigend in Kauf. Erst durch das entschlossene Eingreifen weiterer Polizeibeamter gelang es, den Angegriffenen aus dem Würgegriff zu befreien.

    Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend auf Grundlage der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge. Die Richter stellten fest, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth den Sachverhalt korrekt gewürdigt und das Recht fehlerfrei angewendet hatte. Damit bleibt die Verurteilung wegen des Angriffs auf einen Polizisten bestehen.

    Fälle wie dieser unterstreichen die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften. Weitere Berichte zu vergleichbaren Fällen findest Du in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Informationen zu Angriffen auf Einsatzkräfte stellt auch die Polizei bereit. Offizielle Entscheidungen des obersten Strafgerichts veröffentlicht der Bundesgerichtshof.

  • Urteil gegen Berliner Ex-Senatorin und Marketing-Agentur-Chef wegen Korruption rechtskräftig

    Urteil gegen Berliner Ex-Senatorin und Marketing-Agentur-Chef wegen Korruption rechtskräftig

    Urteil gegen Berliner Ex-Senatorin wegen Bestechlichkeit rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof hat ein aufsehenerregendes Korruptionsverfahren abgeschlossen. Der 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig verwarf die Revisionen einer ehemaligen Berliner Senatorin sowie des Inhabers einer Marketing-Agentur. Damit bleiben die vom Landgericht Berlin I verhängten Bewährungsstrafen wegen Bestechlichkeit und Bestechung bestehen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

    Enge politische Kontakte und millionenschwere Fördergelder

    Nach den Feststellungen des Gerichts pflegte der verurteilte Unternehmer über Jahre hinweg enge Kontakte zur Berliner Landespolitik und Verwaltung. Zwischen 2015 und 2021 erhielt er für verschiedene Ausbildungsprojekte Fördermittel von mehr als vier Millionen Euro aus der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Diese Verbindungen bildeten den Hintergrund für die später beanstandeten Vorgänge.

    Anfang 2019 stellte der Unternehmer der damaligen Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung das Projekt „Pflege Deine Zukunft“ vor. Ziel war es, Schülerinnen und Schüler über Pflegeberufe zu informieren und sie über soziale Medien mit Ausbildungsbetrieben zu vernetzen. Die Senatorin unterstützte das Vorhaben politisch, da sie einen akuten Fachkräftemangel im Pflegebereich erkannte.

    Private Vorteile und Vermischung von Amt und Persönlichkeit

    Parallel zur Projektplanung beauftragte die Senatorin ab Juni 2019 die Marketing-Agentur des Unternehmers mit privaten Leistungen. Dazu gehörte unter anderem die Gestaltung der Einladungskarten zu ihrer Hochzeitsfeier sowie weitere Dienstleistungen. Trotz mehrfacher Nachfragen erhielt sie keine Rechnungen und ging zutreffend davon aus, dass die Leistungen kostenlos erbracht wurden. Sie nahm dieses Entgegenkommen bewusst an.

    Das Gericht stellte fest, dass die ehemalige Senatorin dienstliche und private Interessen miteinander vermengte. Sie verschaffte sich persönliche Vorteile und nahm billigend in Kauf, dass der Eindruck ihrer Käuflichkeit entstand. Der Unternehmer wiederum erbrachte die Leistungen unentgeltlich, um seine Chancen auf Förderentscheidungen im Zusammenhang mit dem Pflegeprojekt zu verbessern.

    Keine nachweisbare Einflussnahme – dennoch strafbar

    Zwar konnte das Landgericht nicht feststellen, dass konkrete Diensthandlungen tatsächlich beeinflusst wurden. Dennoch erfüllte das Verhalten beider Angeklagten den Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung. In den Jahren 2020 und 2021 flossen dem Unternehmer weiterhin Fördermittel in sechsstelliger Höhe zu.

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend und erkannte keine Rechtsfehler. Damit setzte er ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Korruption in der Politik. Weitere Hintergründe zu vergleichbaren Verfahren findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

    Offizielle Informationen stellt zudem die Bundesgerichtshof bereit. Auch die Berliner Justizverwaltung informiert über Korruptionsverfahren und Präventionsmaßnahmen.

  • BGH bestätigt lebenslange Haft: Mord an Ex-Frau aus Habgier und Hass rechtskräftig

    BGH bestätigt lebenslange Haft: Mord an Ex-Frau aus Habgier und Hass rechtskräftig

    BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ex-Ehefrau

    Der Bundesgerichtshof hat ein Mordurteil des Landgerichts Lübeck bestätigt und damit für endgültige Klarheit in einem besonders schweren Gewaltverbrechen gesorgt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten vollständig. Damit bleibt es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

    Revision ohne Erfolg – Urteil ist rechtskräftig

    Mit seiner Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof klar, dass das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 weder Rechtsfehler noch Bewertungsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthält. Die Verteidigung hatte versucht, das Urteil überprüfen zu lassen, scheiterte jedoch in allen Punkten. Das Strafurteil ist damit rechtskräftig.

    Nach Auffassung der Richter erfüllte die Tat eindeutig die Voraussetzungen eines Mordes. Insbesondere sah das Gericht sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch niedrige Beweggründe als erfüllt an.

    Hintergrund: Hass, finanzielle Forderungen und Eskalation

    Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte über Jahre hinweg massiven Hass auf seine geschiedene Ehefrau. Die Ehe hatte seit 1988 bestanden, endete jedoch 2016 gegen seinen Willen mit der Trennung und anschließenden Scheidung. Der Angeklagte empfand dies als tiefe Kränkung und bezeichnete seine frühere Partnerin als „Verräterin“.

    Besonders belastend wirkten für ihn die finanziellen Folgen der Scheidung. Im Jahr 2023 stellte ein Gericht rechtskräftig Zahlungsansprüche der Geschädigten fest. Der Zugewinnausgleich belief sich auf über 1,6 Millionen Euro. Als Zwangsversteigerungen mehrerer ihm gehörender Grundstücke angeordnet wurden, eskalierte die Situation.

    Gezielter Angriff mit Schusswaffe

    Kurze Zeit nach der Zustellung der Zwangsversteigerungsbeschlüsse lauerte der Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem abgelegenen Waldweg auf. Als Sportschütze verfügte er legal über eine Schusswaffe. Er nutzte diesen Umstand, um die Frau gezielt zu erschießen. Das Landgericht wertete die Tat als heimtückisch, da das Opfer arg- und wehrlos war.

    Zusätzlich stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest. Die Tat geschah aus niederen Beweggründen, insbesondere aus Hass und aus dem Wunsch heraus, finanzielle Forderungen gewaltsam zu verhindern.

    Bedeutung der Entscheidung

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Fall abgeschlossen. Das Urteil unterstreicht die konsequente Haltung der Justiz gegenüber schweren Gewaltverbrechen aus persönlichen und wirtschaftlichen Motiven. Weitere Rechtsmittel stehen dem Verurteilten nicht mehr offen.

    Weitere Berichte zu schweren Gewaltverbrechen findest Du auch in unseren Rubriken Deutschland, Fahndungen und News. Informationen zu rechtlichen Hintergründen stellt zudem der Bundesgerichtshof bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft nach Messerangriff im Siegener Stadtfestbus

    Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft nach Messerangriff im Siegener Stadtfestbus

    Messerangriff in Siegener Stadtfestbus

    Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die Angeklagte bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Siegen rechtskräftig. Die Frau hatte im August 2024 mehrere Fahrgäste in einem Shuttlebus zum Stadtfest mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.

    Geplanter Angriff auf das Siegener Stadtfest

    Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte bereits am Vorabend den Entschluss, beim Siegener Stadtfest möglichst viele Menschen zu töten. Am 30. August 2024 stieg sie gegen 19:20 Uhr in einen eigens eingerichteten Shuttlebus Richtung Siegen ein. Während der Fahrt entschied sie sich spontan, die Tat bereits im Bus zu begehen.

    Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus traf die Fahrgäste völlig unvorbereitet. Drei Personen verletzte die Täterin gezielt am Hals. Nur durch sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen überlebten die Opfer. Polizeibeamte, die als Erste am Tatort eintrafen, leisteten noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettende Hilfe.

    Weitere Verletzte und rechtliche Einordnung

    Eine weitere Mitfahrerin versuchte, die Angreiferin festzuhalten. Dabei erlitt sie eine Schnittverletzung am Arm. Das Landgericht Siegen wertete die Tat als versuchten Heimtückemord in drei tateinheitlichen Fällen sowie als gefährliche Körperverletzung in insgesamt vier Fällen.

    Die Verteidigung legte Revision ein und beschränkte diese auf den Strafausspruch. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil umfassend. Dabei stellte das Gericht fest, dass keine Rechtsfehler zulasten der Angeklagten vorlagen. Die Revision scheiterte.

    Urteil rechtskräftig – Signalwirkung der Entscheidung

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe bestehen. Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus gilt damit juristisch als abschließend bewertet. Das Urteil unterstreicht die konsequente Ahndung schwerster Gewalttaten im öffentlichen Raum.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du jederzeit in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Offizielle Informationen stellen unter anderem der Bundesgerichtshof und die Polizei NRW bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Urteil wegen Mordes an 14-Jähriger auf offener Straße !

    Urteil wegen Mordes an 14-Jähriger auf offener Straße !

    Urteil im Mordfall Cottbus rechtskräftig bestätigt

    Bundesgerichtshof verwirft Revision des Angeklagten

    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Mordfall Cottbus endgültig bestätigt und damit die Revision des Angeklagten verworfen. Das Landgericht Cottbus hatte den Mann zuvor wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Karlsruher Richter sahen keine Rechtsfehler, die zu einer Aufhebung oder Änderung des Urteils hätten führen können.

    Die Entscheidung bedeutet, dass die strafrechtliche Bewertung der Tat sowie die angeordnete Maßnahme nach § 63 StGB rechtlich Bestand haben. Durch das Urteil wird der Schuldspruch endgültig rechtskräftig – ein weiterer Rechtsweg steht dem Täter nicht mehr offen.

    Schwere Tat im häuslichen Umfeld eskaliert auf offener Straße

    Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tag der Tat bereitete er in der Küche das Abendessen zu, als die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin neben ihn trat. Ohne Vorwarnung griff er das Mädchen mit einem Messer an und fügte ihr schwere Halsverletzungen zu. Ihrer Mutter gelang es, einzugreifen und dem schwer verletzten Mädchen die Flucht aus der Wohnung zu ermöglichen.

    Der Angeklagte verfolgte die Jugendliche jedoch auf die Straße. Dort holte er sie ein und tötete sie mit einem weiteren Messerstich. Die Ermittlungen ergaben, dass seine Steuerungsfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung erheblich vermindert war (§ 21 StGB). Dennoch wertete das Gericht die Tat als Mord, da er heimtückisch handelte und die Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzte.

    BGH bestätigt: Keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig prüfte die vom Angeklagten vorgebrachten Rügen umfassend. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Landgericht Cottbus sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Feststellungen fehlerfrei getroffen hatte. Damit bleibt die Entscheidung bestehen und der Fall ist juristisch abgeschlossen.

    Weiterführende Informationen

  • Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Tätowierstudio rechtskräftig

    Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Tätowierstudio rechtskräftig

    BGH bestätigt Urteil zu sexuellen Übergriffen in Dresdner Tattoostudio

    Bundesgerichtshof verwirft Revision des Angeklagten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Dresdner Tätowierers, der wegen zahlreicher sexueller Übergriffe verurteilt wurde, überwiegend als unbegründet verworfen.

    Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Dresden vom 3. April 2025 in zentralen Punkten bestehen. Der Angeklagte hatte in seinem Tattoostudio über Jahre hinweg mehrere Kundinnen sowie eine minderjährige Praktikantin sexuell missbraucht.

    Das Landgericht Dresden sprach den Mann schuldig, in zwei Fällen eine Vergewaltigung und in zehn weiteren Fällen sexuellen Missbrauch begangen zu haben. Ein Fall wurde dabei in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gewertet. Unter Einbeziehung früherer Strafen verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Zusätzlich erhielt der Täter wegen sexueller Übergriffe in fünf weiteren Fällen eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Von drei weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.

    Delikte erstreckten sich über mehrere Jahre

    Zwischen Dezember 2017 und Oktober 2023 nutzte der Täter die Situation während des Tätowierens oder bei Büroarbeiten aus, um seine Opfer zu überraschen und sexuell zu bedrängen. Die Frauen rechneten nach den Feststellungen des Gerichts nicht mit Übergriffen, was der Angeklagte gezielt ausnutzte. In 15 Fällen zwang er seine Opfer durch Manipulation ihrer Hände zu sexuellen Handlungen an seinem unbedeckten Glied. In weiteren Fällen beging er schwerwiegendere Übergriffe, darunter vaginaler Eindringung und erzwungener Oralverkehr unter Drohungen.

    Ein Fall musste wegen eingetretener Verjährung eingestellt werden. In allen übrigen Punkten bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts. Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler, die das Urteil hätten beeinflussen können.

    Nur Teilaspekt der Strafzumessung wird neu verhandelt

    Lediglich bei der Bildung der ersten Gesamtfreiheitsstrafe erkannte der BGH einen Fehler: Das Landgericht hätte die erfüllten Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren berücksichtigen müssen. Dieser Teil des Verfahrens wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Inhaltlich bleibt das Urteil jedoch nahezu vollständig bestehen und ist im Übrigen rechtskräftig. 

  • Verurteilungen nach Schießerei in einem Hanauer Hochhaus

    Verurteilungen nach Schießerei in einem Hanauer Hochhaus

    BGH bestätigt Urteil Hanau: Schüsse auf Wohnungstür rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen zweier Angeklagter im Fall der Schüsse auf eine Wohnungstür in Hanau verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hanau rechtskräftig. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, sein Gehilfe eine einjährige Bewährungsstrafe.

    Der Tatablauf im März 2024

    Am 28. März 2024 eskalierte ein Familienstreit in einem Hanauer Hochhaus. Der Haupttäter wollte den Bewohner einer Wohnung konfrontieren und nahm dazu zwei Gehilfen mit. Nachdem der Geschädigte die Wohnungstür sofort wieder verschloss, versuchten die Angeklagten, sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen. Sie traten mehrfach gegen die Tür, die sich nach innen verbog.

    Der Haupttäter überraschte seine Begleiter, als er eine Kleinkaliberwaffe zog. Er feuerte insgesamt zehn Schüsse aus kurzer Distanz auf die Wohnungstür ab. Ziel war es, das Schloss aufzuschießen. Der Geschädigte hielt die Tür von innen mit seinen Füßen stand. Da die Tür dem Beschuss standhielt, verließen alle Beteiligten den Tatort. Der Bewohner blieb unverletzt, es entstand jedoch erheblicher Sachschaden.

    Das Urteil des Landgerichts Hanau

    Das Landgericht Hanau verurteilte den Haupttäter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Gehilfe wurde wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem ordnete das Gericht eine Einziehung an.

    BGH bestätigt die Entscheidung

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte die Revisionen der Angeklagten und verwarf sie. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hanau nun rechtskräftig. Die Entscheidung zeigt, dass die Justiz in Fällen von Waffengewalt klare Signale setzt.

    Hintergrund: Bedeutung der Entscheidung

    Der Fall verdeutlicht die strafrechtlichen Konsequenzen von Gewaltandrohungen und Waffeneinsatz im privaten Umfeld. Auch ohne verletzte Opfer bewertet die Justiz solche Handlungen als gefährliche Körperverletzung. Mit der Entscheidung setzt der BGH ein Zeichen für die Rechtssicherheit.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie auf unserer Nachrichtenseite. Hintergrundinformationen zu ähnlichen Fällen gibt es außerdem im Bereich Deutschland-News. Offizielle Informationen stellt die Website des Bundesgerichtshofs bereit.

  • Verurteilung wegen Silvester-Krawallen in Bonn

    Verurteilung wegen Silvester-Krawallen in Bonn

    BGH bestätigt Urteile nach Silvesterkrawallen in Bonn-Medinghoven

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile des Landgerichts Bonn gegen mehrere Jugendliche und Heranwachsende bestätigt, die an den schweren Silvesterkrawallen in Bonn-Medinghoven zum Jahreswechsel 2022/2023 beteiligt waren.

    Mit Beschlüssen vom 27. August 2025 wies der 2. Strafsenat die Rechtsmittel der Angeklagten zurück. Damit sind die Entscheidungen des Landgerichts rechtskräftig.

    Urteile des Landgerichts Bonn

    Das Landgericht hatte in zwei Strafverfahren drei Jugendliche wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs, Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

    Zwei von ihnen – ein damals 17- und ein 19-Jähriger – erhielten Jugendstrafen von acht und sechs Monaten,
    die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein weiterer, damals 16-jähriger Angeklagter, musste 1.500 Euro an Geschädigte und eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

    Geplanter Angriff in der Silvesternacht

    Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sich die Jugendlichen im Vorfeld über soziale Netzwerke verabredet, um in der Silvesternacht Straßensperren zu errichten und die Polizei gezielt anzugreifen.

    Kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2022 errichtete die Gruppe Barrikaden aus Müllcontainern am Europaring und setzte diese in Brand. Als die Polizei eintraf, griffen die Täter sie mit Steinen und Feuerwerkskörpern an.

    Erst der Einsatz einer Hundertschaft der Bereitschaftspolizei konnte die Ausschreitungen beenden. Mehrere Beamte wurden durch die Angriffe gefährdet, konnten jedoch Schlimmeres verhindern.

    Rechtskraft durch BGH-Beschluss

    Die Verurteilten legten Revision ein, doch der Bundesgerichtshof sah keine Rechtsfehler.

    Damit sind die Urteile des Landgerichts Bonn endgültig. Das Verfahren verdeutlicht, dass Angriffe auf Einsatzkräfte auch bei jugendlichen Tätern nicht folgenlos bleiben.

    Weitere Informationen zu Blaulicht-Themen finden Sie unter News, Deutschland und Verkehr.

  • Ärztin wegen Gefälligkeitsattesten während Corona-Pandemie verurteilt

    Ärztin wegen Gefälligkeitsattesten während Corona-Pandemie verurteilt

    Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Dresden gegen eine ehemalige Hausärztin aus Moritzburg bestätigt. Damit ist die Verurteilung wegen der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie nun rechtskräftig. Die Ärztin muss eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßen.

    Über 1.000 unrichtige Gesundheitszeugnisse

    Nach den Feststellungen des Landgerichts Dresden stellte die Medizinerin zwischen Ende 2020 und Anfang 2022 insgesamt 1.003 unrichtige Gesundheitszeugnisse aus. In 26 Fällen dokumentierte sie zudem fälschlicherweise durchgeführte Corona-Tests. Die Atteste dienten in der Regel zur Befreiung von der Maskenpflicht oder als vermeintliche Grundlage für ein dauerhaftes Impfverbot.

    Die Ärztin fertigte die Bescheinigungen ohne vorherige Untersuchung der Patientinnen und Patienten am heimischen Computer. Anschließend übergab sie die Atteste bei Sammelterminen in verschiedenen Bundesländern, darunter Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

    Betrug und unerlaubter Waffenbesitz

    Zusätzlich verurteilte das Gericht die Angeklagte wegen Betrugs.

    Im Sommer 2021 bestellte sie Corona-Schnelltests, ohne die Absicht zu haben, die bestellte Ware zu bezahlen. Anfang 2023 fand man zudem ein Elektroschockgerät ohne Prüfzeichen in ihrem Besitz. Auch dieser Punkt floss in das Urteil ein.

    Berufsverbot und Rechtskraft des Urteils

    Das Landgericht Dresden verhängte neben der Haftstrafe auch ein dreijähriges Berufsverbot für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Der BGH in Leipzig wies die Revision der Angeklagten weitgehend zurück. Lediglich kleine Klarstellungen im Schuldspruch nahm das Gericht vor, die jedoch keinen Einfluss auf das Strafmaß hatten. Damit ist das Urteil endgültig.

    Relevanz für die Gesellschaft

    Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen, die das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie nach sich zieht. Die Justiz betont damit die Bedeutung von medizinischer Integrität und die Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten gegenüber der Allgemeinheit.

    Weitere Nachrichten finden Sie auch auf unserer News-Seite oder im Bereich Deutschland. Offizielle Informationen stellt die Bundesgerichtshof-Website bereit.