Schlagwort: Einzelhandel

  • Jugendschutzkontrollen in Andernach: Drei Verstöße bei Testkäufen festgestellt

    Jugendschutzkontrollen in Andernach: Drei Verstöße bei Testkäufen festgestellt

    Jugendliche kommen bei Testkäufen an Alkohol

    Am 11.03.2026 haben die Polizeiinspektion Andernach, das Ordnungsamt und das Jugendamt der Stadt Andernach gemeinsame Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Im Mittelpunkt standen sogenannte Testkäufe. Die Behörden wollten prüfen, ob der Einzelhandel die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und vergleichbaren Produkten an Minderjährige konsequent einhält.

    Für die Maßnahme setzten die Verantwortlichen zwei Schüler im Alter von 13 und 14 Jahren ein. Die Jugendlichen handelten nach vorheriger Einwilligung ihrer Eltern und aus eigenem Willen. Ziel der Jugendschutzkontrollen Andernach war es, mögliche Verstöße frühzeitig aufzudecken und die Verkaufsstellen noch stärker für den Jugendschutz zu sensibilisieren.

    Acht Filialen kontrolliert – drei Verkäufe von Alkohol an Jugendliche

    Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte acht Supermarkt- und Lottofilialen im Bereich der Stadt Andernach. Die Testkäufer betraten die Geschäfte, nahmen alkoholische Getränke aus den Regalen oder fragten an den Kassen gezielt nach Tabakwaren beziehungsweise Vapes.

    In fünf Filialen verweigerten die Verkaufsstellen den Verkauf von Alkohol oder Tabakwaren. In drei Filialen gelang es den Jugendlichen jedoch, alkoholische Getränke zu erwerben. Damit brachten die Jugendschutzkontrollen Andernach konkrete Verstöße ans Licht.

    Verwarnungen, Tadel und angekündigte Folgekontrollen

    Unmittelbar nach den versuchten beziehungsweise erfolgreichen Käufen suchten die Einsatzkräfte das Gespräch mit den betroffenen Kassiererinnen, Kassierern und den jeweiligen Geschäftsführungen. Die Behörden sprachen Verwarnungen aus und übergaben je nach Ergebnis Lob- oder Tadelbriefe. Außerdem kündigten sie weitere Kontrollen an.

    Wegen der drei erfolgreichen Verkäufe fertigten die Verantwortlichen Ordnungswidrigkeitenanzeigen an. Dabei geht es um die Abgabe beziehungsweise den Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche. Die Maßnahme zeigt, dass Verstöße gegen den Jugendschutz weiterhin konsequent verfolgt werden.

    Polizei weist auf klare gesetzliche Regeln hin

    Die Polizei betont erneut, dass die Abgabe jugendgefährdender Produkte eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz darstellen kann. Bei Wiederholungsfällen drohen empfindliche Bußgelder durch die zuständigen Verfolgungsbehörden. Die Jugendschutzkontrollen Andernach sollen deshalb nicht nur Verstöße ahnden, sondern auch präventiv wirken und das Bewusstsein im Einzelhandel weiter schärfen.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland, bei aktuellen Einsätzen im Bereich Verkehr sowie in unserer Übersicht zu Fahndungen.

    Informationen zur zuständigen Dienststelle gibt es bei der Polizeiinspektion Andernach.

  • Lidl schützt Gulasch und Fisch vor Dieben

    Lidl schützt Gulasch und Fisch vor Dieben

    Mit gelben Sicherheits-Etiketten: Lidl schützt Gulasch und Fisch vor Dieben

    In vielen Filialen von Lidl fällt derzeit jedem aufmerksamen Kunden auf, dass Lidl Gulasch und Fisch vor Dieben schützt. Auffällige, gelbe Sicherheits-Etiketten kleben auf immer mehr Produkten in den Kühlregalen und sogar auf verpacktem Fleisch. Der Discounter reagiert damit sichtbar auf die steigende Zahl von Ladendiebstählen im deutschen Einzelhandel.

    Gelbe Aufkleber auf Gulasch, Fisch und Feinkost

    Wer durch eine Filiale im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg geht, sieht die neuen Etiketten zuerst bei teurem Fleisch. Rinderfilet, Entrecôte und Rindergulasch tragen nun leuchtend gelbe Aufkleber, die direkt auf der Verpackung kleben. Auch „Norwegischer Lachs mit Haut“ sowie Doraden, Sushi und Knusper-Backfisch sind markiert. Lidl schützt Gulasch und Fisch vor Dieben mit demselben System, das viele Märkte bereits bei Kaffee oder Kosmetik nutzen.

    Auf den Etiketten steht deutlich zu lesen: „Gesicherter Artikel – Etikett vor dem Erhitzen entfernen“. Dazu erscheint ein Vorhängeschloss-Symbol. Kundinnen und Kunden merken so sofort, dass diese Waren gegen Diebstahl gesichert sind – und dass sie die Aufkleber vor dem Kochen oder Braten entfernen müssen.

    So funktionieren die Funk-Etiketten an der Ware

    Bei den Aufklebern handelt es sich um sogenannte RF-Etiketten. Sie enthalten eine kleine Metallschleife und reagieren auf ein Funksignal, wenn der Artikel den Kassenbereich oder die Sicherungsschranke passiert. Die Kasse deaktiviert den Chip beim Bezahlen automatisch. Wer die Ware ohne Bezahlung aus dem Laden bringen will, löst hingegen einen Alarm an der Ausgangsschleuse aus.

    Der Discounter betont, dass er bei der Diebstahlprävention branchenübliche Mittel einsetzt und nur ausgewählte, besonders beliebte oder hochpreisige Produkte sichert. Lidl schützt Gulasch und Fisch vor Dieben also nicht aus reiner Symbolpolitik, sondern weil genau diese Waren bei Langfingern besonders begehrt sind.

    Diebstahlsicherungen werden zur neuen Normalität

    Die Absicherung von Waren mit Funketiketten oder hinter Glas kennen viele Menschen bereits von Rasierklingen, Parfüm, Kaffee oder hochwertiger Kosmetik. Neu ist, dass Supermärkte jetzt auch Fleisch, Fisch und Feinkost verstärkt schützen. In mehreren Berliner Kiezen melden Kundinnen und Kunden ähnliche Beobachtungen: Gelbe Sicherheits-Aufkleber liegen nicht mehr nur im Drogerieregal, sondern zunehmend direkt in den Kühltruhen.

    Damit sendet der Einzelhandel ein deutliches Signal. Einerseits will er die eigenen Verluste senken, andererseits sollen sichtbare Sicherungen potenzielle Diebe abschrecken. Kundinnen und Kunden, die ehrlich bezahlen, sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden und trotzdem ohne großen Aufwand einkaufen können.

    Ladendiebstahl – ein Milliardenschaden für den Handel

    Ladendiebstahl bleibt in Deutschland ein massives Problem. Jedes Jahr registriert die Polizei mehrere hunderttausend angezeigte Fälle von einfachem und schwerem Ladendiebstahl. Branchenverbände sprechen von einer sehr hohen Dunkelziffer und schätzen, dass täglich zehntausende Taten unentdeckt bleiben. Für den Handel summieren sich die Schäden aus Kundendiebstahl, internen Delikten und Fehlern in der Logistik auf mehrere Milliarden Euro.

    Der Druck auf Supermärkte und Discounter wächst dadurch immer weiter. Viele Betriebe investieren in Sicherheitstechnik, schulen Personal und arbeiten eng mit der Polizei zusammen. Wenn Lidl Gulasch und Fisch vor Dieben schützt, fügt sich diese Maßnahme also in eine bundesweite Entwicklung ein: Mehr Sicherheitstechnik im Laden, mehr Kontrollen – und zugleich der Versuch, den normalen Einkauf trotzdem so unkompliziert wie möglich zu halten.

    Was Kundinnen und Kunden jetzt beachten sollten

    Kundinnen und Kunden müssen die neuen Etiketten nicht fürchten. Die Funkchips sind nur für die Diebstahlsicherung relevant und enthalten keine personenbezogenen Daten. Wichtig bleibt vor allem, den Aufkleber vor dem Erhitzen zu entfernen und nicht mit in Pfanne, Ofen oder Topf zu geben. Wer sich von den gelben Etiketten verunsichert fühlt, kann direkt im Markt nachfragen.

    Fest steht: Lidl schützt Gulasch und Fisch vor Dieben sichtbar und konsequent. Gleichzeitig zeigt die breite Einführung der Sicherheits-Etiketten, wie ernst der Einzelhandel das Thema Ladendiebstahl inzwischen nimmt – und wie weit Supermärkte gehen, um ihre Ware zu sichern, ohne ehrliche Kundinnen und Kunden aus dem Blick zu verlieren.

    Weitere Hintergründe zu Kriminalität und Polizeimeldungen aus ganz Deutschland findest du jederzeit auf unserer Übersichtsseite Deutschland sowie auf der Startseite von BlaulichtMYK. Ein Beispiel für aktuelle Fälle von Diebstählen und Fahndungen im Handel ist unser Bericht zum Flughafen BER, den du hier nachlesen kannst: Fahndung am Flughafen BER.

    Allgemeine Tipps der Polizei zum Thema Ladendiebstahl sowie Hinweise für Geschädigte findest du im offiziellen Präventionsangebot der Polizei unter polizei-beratung.de. Ausführliche Statistiken zur Diebstahlkriminalität in Deutschland stellt zudem das Bundesinnenministerium mit der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Verfügung, etwa im Bericht zur PKS 2024, abrufbar über die Seiten des BMI.

  • Verwaltungsgericht kippt 40qm Regel im Handel

    Verwaltungsgericht kippt 40qm Regel im Handel

    Berliner Verwaltungsgericht kippt 40qm Regel im Handel.
    Kundenbegrenzung anhand der Verkaufsfläche unangemessen.

     
    Was für ein Hammer: Während vermutlich aktuell die Drähte zwischen dem
    Kanzleramt und den Ministerpräsidenten glühen, um irgendwie ein
    einheitliche Vorgehensweise bei dem von Angela Merkel gewünschten
    „Lockdown“ zu erreichen, hat das Berliner Verwaltungsgericht heute die
    sogenannte 40qm Regel für den Handel gekippt. Der Berliner Senat hatte –
    ähnlich wie die meisten Bundesländer – in seiner Coronaschutzverordnung
    angewiesen, daß in Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur 1 Kunde pro 40qm
    Verkaufsfläche eingelassen werden darf.
    Diese Regelung haben die Richter heute gekippt, da sie sich als
    „unangemessen und damit unpassend im weiteren Sinne erwiesen habe“, wie
    ein Sprecher heute verkündete. Angesichts der darüber hinaus verordneten
    Sicherheitsmaßnahmen bringe „der Richtwert kein signifikantes Mehr an
    Infektionsschutz, das noch in einem angemessenen Verhältnis zu den
    dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen“ stehe, so das
    Gericht weiter.
     

    Geklagt hatten mehrere Berliner Einzelhändler und zumindest in dieser
    Sache Recht bekommen. Die im gleichen Antrag ebenfalls geforderte
    Aussetzung der Schnelltest-Pflicht wurde allerdings vom Gericht
    abgelehnt, da diese voraussichtlich nicht zu beanstanden seien. Auch die
    elektronische Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen.
    Es ist zu erwarten, daß der Berliner Senat gegen das Urteil Beschwerde
    beim Berliner Oberverwaltungsgericht einlegt. Dennoch könnte dieses
    Urteil Aus- und Signalwirkungen auf die Rechtsprechung zu bestehenden
    Verordnungen in anderen Bundesländern haben. So oder so kommt dieses
    Urteil in der aktuellen Debatte für das „Team Vorsicht und Lockdown“ um
    Kanzlerin Merkel zur Unzeit.