Schlagwort: Ermittlungsverfahren

  • Frankfurt Airport: Bundespolizei greift Afghanen mit Aufenthaltsverbot auf

    Frankfurt Airport: Bundespolizei greift Afghanen mit Aufenthaltsverbot auf

    Bundespolizei stoppt Afghanen mit Aufenthaltsverbot

    Die Flughafen Frankfurt Abschiebung beschäftigt aktuell die Bundespolizei am größten deutschen Airport. Beamte stellten am 12. März im öffentlichen Bereich des Flughafens Frankfurt am Main einen 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen fest, der sich nicht in Deutschland aufhalten darf. Nach den bisherigen Angaben war der Mann kurz zuvor aus Oslo angekommen. Seinen ursprünglich geplanten Weiterflug nach Pakistan trat er jedoch nicht an.

    Nach Angaben der Bundespolizei bestand gegen den 20-Jährigen bereits ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot. Hintergrund dafür soll ein früherer unerlaubter Aufenthalt in Deutschland gewesen sein. Dieser Fall liegt laut Mitteilung gut ein Jahr zurück. Damals erfolgte bereits die Abschiebung des Mannes nach Oslo.

    Bundespolizei leitet neues Ermittlungsverfahren ein

    Mit dem erneuten Antreffen des Mannes in Frankfurt folgten unmittelbar weitere Maßnahmen. Die Bundespolizei leitete ein neues Ermittlungsverfahren gegen den afghanischen Staatsangehörigen ein. Außerdem veranlassten die Beamten die Haftvorführung, um die erneute Abschiebung am Folgetag nach Norwegen vorzubereiten.

    Damit rückt die Abschiebung erneut in den Fokus der Sicherheitsbehörden. Der Fall zeigt, dass Verstöße gegen bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbote bei Kontrollen an internationalen Flughäfen schnell auffallen können. Gerade der Flughafen Frankfurt spielt bei grenzpolizeilichen Maßnahmen eine zentrale Rolle, weil dort täglich zahlreiche internationale Flüge ankommen und abgehen.

    Ankunft aus Oslo, Weiterflug nach Pakistan nicht angetreten

    Besonders relevant bleibt in diesem Fall die Reiseroute des 20-Jährigen. Nach der Ankunft aus Oslo hielt sich der Mann im öffentlichen Bereich des Flughafens auf. Seinen geplanten Flug nach Pakistan trat er nach den vorliegenden Informationen nicht an. Warum er den Weiterflug nicht nutzte, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

    Fest steht jedoch: Wegen des bestehenden Verbots durfte er sich nicht in Deutschland aufhalten. Genau deshalb griff die Bundespolizei ein und leitete die nächsten Schritte ein. Die Flughafen Frankfurt Abschiebung nach Norwegen sollte bereits am Folgetag vorbereitet werden.

    Behörden reagieren konsequent

    Die Maßnahmen der Bundespolizei unterstreichen die konsequente Linie der Behörden bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote. Im aktuellen Fall blieb es nicht bei einer Kontrolle. Vielmehr folgten sofort ein neues Ermittlungsverfahren und die Vorbereitung der erneuten Abschiebung nach Norwegen.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland, in der Übersicht Fahndung sowie auf unserer News-Seite.

    Mehr Informationen zur Arbeit der Bundespolizei gibt es auf der offiziellen Internetseite der Behörde. Informationen zum internationalen Luftverkehrsstandort bietet außerdem der Flughafen Frankfurt.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Hassposting in Koblenz: Polizei durchsucht Wohnhaus

    Hassposting in Koblenz: Polizei durchsucht Wohnhaus

    Hassposting in Koblenz: Polizei durchsucht Wohnhaus nach Hetze gegen Muslime

    Die Polizei hat in Koblenz ein Wohnhaus durchsucht. Die Ermittler richten sich gegen einen 40-jährigen Mann. Die Behörden werfen ihm ein Hassposting vor. Er soll in sozialen Netzwerken gegen Muslime gehetzt haben. Damit rückt Koblenz in den Fokus eines bundesweiten Aktionstags gegen Hasskriminalität im Netz.

    Bundesweite Großaktion: 140 Verfahren als Grundlage

    Am Mittwoch, 26. Februar 2026, gingen Polizei und Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland koordiniert vor. Das Bundeskriminalamt führte nach Behördenangaben 140 Ermittlungsverfahren als Grundlage an. Die Einsatzkräfte setzten in allen Bundesländern Maßnahmen um. Dazu zählten auch Durchsuchungen. Eine davon fand in Koblenz statt.

    Die Beamten suchten nach Beweisen auf elektronischen Geräten. Sie stellten Kommunikationsmittel sicher. So wollen die Ermittler klären, wer die Inhalte verfasst hat. Außerdem prüfen sie, ob der Beitrag strafrechtliche Grenzen überschritten hat. Der Fall zeigt damit erneut: Ermittler nehmen Hetze im Internet ernst und handeln konsequent.

    Worum es bei Hasspostings geht

    Hasspostings treffen oft ganze Gruppen. Sie entmenschlichen Menschen und schüren Feindbilder. Gleichzeitig vergiften sie Diskussionen. Deshalb verfolgen Polizei und Justiz solche Inhalte zunehmend. Sie wollen Täter identifizieren, Beweise sichern und Verfahren zügig voranbringen.

    Im Netz kursieren viele Kommentare, die Grenzen testen. Manche Beiträge enthalten Beleidigungen. Andere Beiträge rufen zu Gewalt auf. Wieder andere verbreiten volksverhetzende Botschaften. Wer so handelt, riskiert ein Strafverfahren. Außerdem riskiert er Hausdurchsuchungen und die Sicherstellung digitaler Geräte.

    Ermittlungen in Koblenz: Schwerpunkt auf digitalen Spuren

    Im Koblenzer Fall konzentrieren sich die Ermittler auf digitale Spuren. Sie werten Chats, Posts und mögliche Konto-Zuordnungen aus. Außerdem prüfen sie, ob weitere Beiträge existieren. So entsteht ein Gesamtbild. Die Behörden wollen dabei auch die Reichweite und die konkrete Wortwahl bewerten.

    Gleichzeitig gilt: Ein Verdacht ersetzt kein Urteil. Die Justiz klärt die Vorwürfe in einem geordneten Verfahren. Dennoch senden die Einsätze ein klares Signal. Das Internet bleibt kein rechtsfreier Raum. Wer Hass verbreitet, muss mit Konsequenzen rechnen.

    So kannst Du Hetze im Netz melden

    Wenn Du Hetze siehst, sichere Beweise. Mache Screenshots und notiere Datum sowie Profilnamen. Melde Inhalte außerdem bei der jeweiligen Plattform. Danach kannst Du eine Anzeige stellen. In Rheinland-Pfalz informiert die Initiative contraHass RLP über Hilfe und Vorgehen.

    Mehr Infos findest Du beim Bundeskriminalamt sowie bei contraHass RLP.

    Weitere Meldungen aus Deutschland findest Du auch hier: Deutschland und Fahndungen.

  • 43-jährige Mexikanerin tritt bei Einreisekontrolle nach Bundespolizisten – Rückflug nach Mexiko angeordnet

    43-jährige Mexikanerin tritt bei Einreisekontrolle nach Bundespolizisten – Rückflug nach Mexiko angeordnet

    43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle: Rückflug nach Mexiko nach Angriff auf Bundespolizisten

    Eigentlich wollte eine 43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle am 27. Januar nach Deutschland einreisen, um hier einen Arztbesuch wahrzunehmen. Doch statt einer problemlosen Einreise kam es zu einem massiven Zwischenfall mit der Bundespolizei. Aufgrund ihres Verhaltens musste die Frau letztlich die Rückreise nach Mexiko antreten.

    Wie die Bundespolizei mitteilte, erschien die Frau zunächst regulär zur Einreisekontrolle. Dabei stellten die eingesetzten Beamten fest, dass sie sich in der Vergangenheit bereits mehrfach unerlaubt in Deutschland aufgehalten hatte. Aus diesem Grund wollten die Polizisten die Hintergründe der erneuten Einreise klären und nahmen die 43-Jährige mit auf die Dienststelle.

    Unkooperativ auf der Wache: Frau wirft sich zu Boden und tritt nach Beamten

    Auf der Wache eskalierte die Situation zunehmend. Die 43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle verhielt sich laut Angaben der Beamten immer unkooperativer. Sie soll sich zu Boden geworfen und anschließend nach Bundespolizisten getreten haben. Dabei traf sie einen Beamten am Schienbein.

    Die Einsatzkräfte griffen ein und mussten die Frau schließlich fesseln, um weitere Angriffe zu verhindern. Solche Situationen kommen zwar immer wieder vor, dennoch bedeuten sie für die Beamten ein erhöhtes Risiko, da schnelle Reaktionen und konsequentes Handeln erforderlich sind.

    Beleidigung und Mittelfinger: Dolmetscherin ebenfalls betroffen

    Neben dem körperlichen Angriff blieb es nicht bei Widerstandshandlungen. Die Frau soll zudem eine Dolmetscherin beleidigt und ihr den Mittelfinger gezeigt haben. Dadurch weitete sich der Vorfall weiter aus und führte zu zusätzlichen Maßnahmen durch die Bundespolizei.

    Ermittlungsverfahren eingeleitet – Bundespolizei ordnet Zurückweisung an

    Die Bundespolizei leitete nach dem Vorfall ein Ermittlungsverfahren ein. Außerdem veranlassten die Beamten die Zurückweisung der 43-Jährigen. Damit durfte sie nicht nach Deutschland einreisen und musste ihren Rückflug nach Mexiko antreten.

    Die Bundespolizei weist in solchen Fällen regelmäßig darauf hin, dass aggressives Verhalten bei Kontrollen nicht nur die Situation verschärft, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gerade bei bereits bekannten Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht prüfen die Behörden Einreisen besonders genau.

    Weitere Informationen rund um aktuelle Einsätze und Polizeimeldungen findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

    Offizielle Hinweise und Ansprechpartner bietet die Bundespolizei.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

     

  • Einhandmesser bei Kontrolle in Betzdorf sichergestellt

    Einhandmesser bei Kontrolle in Betzdorf sichergestellt

    Einhandmesser bei Kontrolle in Betzdorf sichergestellt

    Eine Kontrolle in Betzdorf führte am Abend des 10. Dezember 2025 zur Sicherstellung eines verbotenen Einhandmessers. Eine Streife der Polizeiinspektion Betzdorf führte gegen 20 Uhr routinemäßige Personenkontrollen im Bereich der Innenstadt durch. Dabei überprüften die Beamtinnen und Beamten auch eine 21-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain. Die junge Frau führte ein Einhandmesser mit sich, das dem gesetzlichen Mitführverbot unterliegt. Die Einsatzkräfte stellten das Messer sicher und leiteten unmittelbar ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein.

    Die Polizei betont, dass Einhandmesser aufgrund ihrer schnellen Einsatzbereitschaft als besonders gefährlich gelten und im öffentlichen Raum nicht geführt werden dürfen. Verstöße gegen das Waffengesetz ziehen empfindliche Konsequenzen nach sich, darunter Bußgelder oder strafrechtliche Verfahren. Die Kontrolle in Betzdorf zeigt erneut, wie aufmerksam Einsatzkräfte agieren und wie wichtig konsequente Überprüfungen im Stadtgebiet bleiben.

    Mehrere weitere Kontrollen ohne Beanstandungen

    Im Rahmen des abendlichen Einsatzes überprüfte die Polizei eine Vielzahl weiterer Personen. Die Beamtinnen und Beamten stellten dabei keine weiteren Verstöße fest. Die unauffälligen Kontrollen belegen, dass viele Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst handeln und gesetzliche Regeln einhalten.

    Polizei setzt Schwerpunkt auf Sicherheit im Innenstadtbereich

    Die PI Betzdorf führt regelmäßig Kontrollen durch, um gefährliche Gegenstände aus dem öffentlichen Raum fernzuhalten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Diese Maßnahmen stärken das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und unterstützen die präventive Polizeiarbeit. Die Kontrolle in Betzdorf zeigt, dass solche Einsätze wirken und relevante Verstöße zuverlässig aufdecken.

    Weitere aktuelle Meldungen aus der Region finden Leserinnen und Leser unter blaulichtmyk.de/news/ sowie bundesweite Nachrichten unter blaulichtmyk.de/deutschland/. Offizielle Informationen und rechtliche Hinweise stellt auch die Polizei Rheinland-Pfalz bereit: polizei.rlp.de.

  • Großrazzia gegen illegales Glücksspiel: Polizei durchsucht 21 Objekte im nördlichen Rheinland-Pfalz

    Großrazzia gegen illegales Glücksspiel: Polizei durchsucht 21 Objekte im nördlichen Rheinland-Pfalz

    Großrazzia gegen illegales Glücksspiel im nördlichen Rheinland-Pfalz

    Das Polizeipräsidium Koblenz leitete am Dienstagabend, 09.12.2025, einen groß angelegten Einsatz zur Bekämpfung der Glücksspielkriminalität. Unter Führung der Polizeidirektion Neuwied durchsuchten Einsatzkräfte zeitgleich 21 Objekte in mehreren Landkreisen und Städten des nördlichen Rheinland-Pfalz. Ziel war es, illegale Glücksspielstrukturen aufzudecken und Beweismittel zu sichern.

    21 Durchsuchungen in acht Städten und Gemeinden

    Die Polizei durchsuchte Gaststätten, Cafés und Privatwohnungen in Neuwied, Linz am Rhein, Bad Hönningen, Selters, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Honnef, Troisdorf und St. Augustin. Ermittler der Kriminalinspektionen Neuwied, Mayen, Montabaur und Koblenz arbeiteten dabei eng mit Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik zusammen. Gleichzeitig führten Beamte präventive Glücksspielkontrollen in Koblenz und Bad Neuenahr-Ahrweiler durch.

    Rund 200 Einsatzkräfte sowie zuständige Ordnungsbehörden beteiligten sich an der Aktion. In den Objekten traf die Polizei etwa 120 Personen an, die teilweise mutmaßlich an illegalen Glücksspielen teilnahmen.

    Illegale Automaten und hohe Bargeldbeträge sichergestellt

    Die Einsatzkräfte stellten 75 nicht zugelassene Glücksspielautomaten sicher. Zudem fanden sie rund 75.000 Euro Bargeld, das mutmaßlich aus illegalen Spielbetrieben stammt. Die Großrazzia gegen illegales Glücksspiel zeigt die Breite des Einsatzes und die Bedeutung für die regionale Kriminalitätsbekämpfung.

    Derzeit laufen elf Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Sie richten sich gegen zehn Beschuldigte unterschiedlicher Nationalitäten. Ihnen wird vorgeworfen, ohne behördliche Erlaubnis gewerbsmäßig öffentliches Glücksspiel angeboten zu haben. Dieses Vorgehen erfüllt den Straftatbestand nach § 284 Abs. 1 StGB und kann mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.

    Festnahme nach Verdacht der Automatenaufstellung

    Während der Durchsuchungen erhärtete sich der Verdacht gegen einen in Troisdorf wohnhaften Mann. Er soll mehrere illegale Glücksspielautomaten im nördlichen Rheinland-Pfalz aufgestellt haben. Die Polizei nahm ihn vorläufig fest. Am Mittwoch, 10.12.2025, erließ die Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr.

    Weitere Ermittlungen wegen Waffenfund

    In einem der Objekte entdeckten Einsatzkräfte eine Schusswaffe. Dieser Fund führte zu einem zusätzlichen Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auch diese Spur prüfen die Ermittler intensiv.

    Auswertung der Beweise läuft

    Die Polizei wertet nun zahlreiche sichergestellte Gegenstände aus, darunter Datenträger, Unterlagen und Aufzeichnungen. Die Fokus-Keyphrase „Großrazzia gegen illegales Glücksspiel“ verdeutlicht, wie komplex die Ermittlungen sind. Staatsanwaltschaft und Polizei hoffen auf weitere Erkenntnisse zu möglichen Verbindungen zwischen den bislang getrennt geführten Ermittlungsverfahren.

    Weitere Informationen zu regionalen Einsätzen veröffentlicht BlaulichtMYK. Allgemeine Hintergründe zur Polizeiarbeit in Rheinland-Pfalz finden sich zudem beim Landespolizeipräsidium.

  • Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Caroline Bosbach

    Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Caroline Bosbach

    Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Caroline Bosbach wegen Betrugsvorwürfen

    Offizielles Ermittlungsverfahren gegen CDU-Abgeordnete

    Die Staatsanwaltschaft Köln hat offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) eingeleitet. Die Behörde sieht einen Anfangsverdacht wegen gemeinschaftlichen Betrugs. Konkret geht es um eine angeblich fingierte Rechnung über 2.500 Euro, die im Januar 2025 beim CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis eingereicht worden sein soll. Diese Rechnung betraf Social-Media-Dienste, die laut Ermittlern nie erbracht wurden.

    Erst nach der formellen Aufhebung der parlamentarischen Immunität durfte die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Der Vorgang wurde mit Zustimmung der Bundestagspräsidentin eingeleitet. Damit steht nun fest: Die Ermittlungen laufen offiziell.

    Verdacht auf Barzahlung und zweites Verfahren

    Nach Angaben der Ermittler prüfen die Behörden außerdem, ob Bosbach ihren damaligen Wahlhelfer angewiesen hat, den ausgezahlten Betrag in bar zu übergeben, um damit andere Wahlkampfausgaben zu decken. Gegen diesen Wahlhelfer läuft ein separates Verfahren. Der Mann hatte sich selbst bei der Polizei angezeigt, was letztlich die Ermittlungen ins Rollen brachte.

    Die Staatsanwaltschaft betont, dass auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. Weitere Details werden erst nach Abschluss der Ermittlungen bekannt gegeben.

    Caroline Bosbach weist Vorwürfe entschieden zurück

    Die CDU-Politikerin reagierte deutlich auf die Vorwürfe. Sie erklärte, sie habe sich weder bereichert noch dem CDU-Kreisverband geschadet. Bosbach zeigte sich überrascht über die förmliche Einleitung des Verfahrens, aber auch zuversichtlich: „Ich bin sicher, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Abschluss einstellen wird.“

    Bereits im Sommer hatte sie öffentlich betont, dass an den Anschuldigungen nichts dran sei. Der CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis übergab sämtliche Unterlagen freiwillig an die Ermittlungsbehörde, um vollständige Transparenz zu gewährleisten.

    Politischer Hintergrund der Bundestagsabgeordneten

    Caroline Bosbach stammt aus Bergisch Gladbach und ist die Tochter des bekannten CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 gewann sie das Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis. Innerhalb der CDU gilt sie als aufstrebende Politikerin mit großem Rückhalt in der Region.

  • Körperverletzung am Hauptbahnhof Landau – 19-Jähriger festgenommen

    Körperverletzung am Hauptbahnhof Landau – 19-Jähriger festgenommen

    Körperverletzung am Hauptbahnhof Landau  

    Am Abend des 1. Oktober 2025 kam es am Hauptbahnhof Landau zu einem Vorfall, der einen größeren Polizeieinsatz auslöste. Gegen 20:05 Uhr meldeten sich zwei Schwestern im Alter von 15 und 17 Jahren bei der Bundespolizei. Sie gaben an, von einem jungen Mann ins Gesicht geschlagen und gewürgt worden zu sein.

    Flucht des Täters und schnelle Fahndung

    Nach der Tat stieg der mutmaßliche Täter in einen Linienbus in Richtung Germersheim. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern konnte den Bus entlang der Route anhalten. Aufgrund der detaillierten Personenbeschreibung identifizierten die Beamten einen 19-jährigen russischen Staatsangehörigen als Tatverdächtigen.

    Polizeiliche Feststellung

    Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der junge Mann bereits mehrfach polizeilich wegen verschiedener Delikte in Erscheinung getreten war. Während der Befragung erhob er selbst Vorwürfe gegen eines der Mädchen und gab an, ebenfalls gewürgt worden zu sein. Er stellte deshalb eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung.

    Ermittlungsverfahren eingeleitet

    Die Bundespolizei leitete gegen den 19-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung am Hauptbahnhof Landau ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freiem Fuß belassen. Die Ermittlungen dauern an und werden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft fortgeführt.

    Hintergrund: Gewalt an Bahnhöfen

    Gewaltdelikte an Bahnhöfen beschäftigen die Sicherheitsbehörden immer wieder. Die aktuelle Polizeimeldungen zeigen, dass die Beamten mit verstärkten Kontrollen und konsequenter Strafverfolgung gegen Straftäter vorgehen. Auch im Bereich bundesweiter Polizeieinsätze setzt man auf sichtbare Präsenz.

    Die Bundespolizei appelliert an Reisende, verdächtige Vorfälle sofort zu melden, um schnelle Hilfe und Ermittlungen zu gewährleisten. Weitere Informationen zu bundesweiten Einsatzschwerpunkten finden sich auf den Seiten der Bundespolizei.

  • Sechsjähriger aus überhitztem Pkw befreit

    Sechsjähriger aus überhitztem Pkw befreit

    Sechsjähriger aus überhitztem Pkw befreit

    Wissen

    Am 13.08.2025 meldete gegen 18:15Uhr eine Passantin einen ca. sechs Jahre alten Jungen, der in der Stadionstraße in Wissen alleine in einem Pkw zurückgelassen wurde.

    Auf Grund der aktuellen Außentemperaturen habe die Mitteilerin den sechs jährigen Jungen schweißgebadet aus dem Pkw befreit.

    Noch vor Eintreffen der Polizei kam die Mutter des Jungen zurück und es entflammte ein Streitgespräch zwischen Mitteilerin und der uneinsichtigen Mutter.

    Aus diesem Streit ging hervor, dass sie den Jungen ca. 45min alleine im Auto zurückgelassen hatte. Der Junge blieb zum Glück unverletzt. Eine ärztliche Versorgung war nicht notwendig. Gegen die Mutter wird nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Jugendamt wird ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

  • Sachbeschädigung durch Feuer an Grillhütte Sankt Johann

    Sachbeschädigung durch Feuer an Grillhütte Sankt Johann

    Sachbeschädigung durch Feuer an Grillhütte

    Sankt Johann

    Im Zeitraum vom 08.07. – 29.07.2025 kam es an der im Wald gelegenen Grillhütte “Im Fleischtal” (Verlängerung Buhrweg) in Sankt Johann zu einer Sachbeschädigung durch Feuer.

    Ein Rettungspunktschild, sowie der Baum, an dem das Schild angebracht war, wurden hierbei
    beschädigt.

    Vor Ort konnten Reste von verkohlten Spraydosen aufgefunden werden.

    Es wurde ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei Mayen aufgenommen.

    Zeugen werden gebeten, sich mit sachdienlichen Hinweisen und Beobachtungen zum geschilderten Sachverhalt an die Polizeiinspektion Mayen, Tel. 02651-8010, zu wenden.

  • Rauschgifthandel im Raum Worms zerschlagen

    Rauschgifthandel im Raum Worms zerschlagen

    Schlag gegen Betäubungsmittelkriminalität in Worms

    Worms/Mainz

    Am Mittwoch, dem 23. Juli 2025, ist der Kriminalinspektion Worms gemeinsam mit der
    Staatsanwaltschaft Mainz ein bedeutender Schlag gegen den Drogenhandel gelungen. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, das seit Ende 2024 läuft.

    Im Fokus stand ein 31-jähriger Mann aus Worms, der im Verdacht steht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen nach einem abgeschlossenen Drogengeschäft am Mittwochvormittag in der Innenstadt von Mannheim fest. Der Zugriff erfolgte durch Spezialkräfte.

    Im Anschluss durchsuchten die Ermittlerinnen und Ermittler mit richterlichen Beschlüssen sowohl die Wohnung des Beschuldigten als auch eine von ihm genutzte Lagerhalle in Worms.

    Dabei stellten sie umfangreiche Mengen an Drogen sicher.

    Die Funde umfassen unter anderem:

    • über zehn Kilogramm Kokain,

    • mehrere Hundert Gramm Ecstasy,

    • eine Schreckschusswaffe,

    • sowie zusätzlich mehrere Hundert Gramm Amphetamin bei einer weiteren beteiligten Person.

    Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen beträgt rund eine Million Euro.

    Am Donnerstag wurde der Hauptbeschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

    Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiterhin an. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen mögliche Verbindungen zu weiteren Tatverdächtigen und Hintermännern im Rauschgifthandel.

  • Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt am 17.07.2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler !

    Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt am 17.07.2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler !

    Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts – 31-jähriger Ehemann in Untersuchungshaft

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen des Verdachts des Mordes gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsbürger.

    Dem Mann wird vorgeworfen, am 17. Juli 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet zu haben. Die Tat soll sich in seinem Wohnhaus ereignet haben.

    Frau unter Vorwand ins Haus gelockt und tödlich verletzt

    Nach bisherigen Erkenntnissen lockte der Beschuldigte seine Ehefrau unter einem Vorwand in sein Haus. Dort attackierte er sie mit einem Messer.

    Die 31-jährige Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Sie verstarb noch vor Ort an den Folgen der Tat. Eine gerichtlich angeordnete Obduktion soll die genaue Todesursache klären. Die Untersuchung ist für den folgenden Tag angesetzt.

    Tatverdächtiger geständig – Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen

    Im Zuge der polizeilichen Suchmaßnahmen nach dem Verschwinden der Frau geriet der Ehemann in Verdacht.

    Bei einer Befragung durch die Polizei gestand der Mann die Tat. Er wurde umgehend vorläufig festgenommen.

    Am 20. Juli 2025 wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ dieser einen Haftbefehl.

    Grundlage sind der dringende Tatverdacht sowie die Haftgründe Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Der Mann befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

    Weitere Ermittlungen zu Tathergang und Motiv laufen

    Der genaue Ablauf der Tat sowie das Motiv sind noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat weitere Ermittlungen eingeleitet.

    Zum aktuellen Zeitpunkt können keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden. Die Behörde bittet um Verständnis.

    Rechtliche Hinweise zum Verfahren

    Mord liegt nach dem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Mensch heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen getötet wird.

    In solchen Fällen sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

    Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen.

    Er dient der Sicherung des Ermittlungsverfahrens und ggf. der späteren Hauptverhandlung.

    Ein Haftbefehl bedeutet nicht, dass bereits ein gerichtlicher Schuldnachweis erfolgt ist. Auch der Beschuldigte gilt weiterhin als unschuldig.

    Tötungsdelikt in Bad Neuenahr: Vermisste Frau tot aufgefunden

     

  • Bundespolizei stellt Springmesser-in der Luftsicherheitskontrolle fest

    Bundespolizei stellt Springmesser-in der Luftsicherheitskontrolle fest

    Anzeige gegen Reisenden aus Remscheid

    Am 30. Juni 2025 stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn eine verbotene Waffe sicher.

    Während der Luftsicherheitskontrolle entdeckten Beamte ein Springmesser im Handgepäck eines Reisenden.

    Der 48-jährige Mann stammt aus Remscheid und besitzt die türkische Staatsangehörigkeit.

    Das Messer wies eine Klingenlänge von 11,5 Zentimetern auf.

    Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) ist ein Springmesser dieser Art verboten.

    Das Mitführen stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

    Die Bundespolizei stellte das Messer sicher.

    Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Die Tatverdachtsmomente beziehen sich auf das Waffengesetz sowie das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).

    Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Reisende seinen Flug nach Çukurova in der Türkei antreten.

    Die Bundespolizei erinnert in diesem Zusammenhang an die strengen Sicherheitsvorgaben im Luftverkehr.

    Verbotene Gegenstände im Handgepäck können strafrechtliche Folgen haben.

  • Mit 1,3 Promille und 40-Tonner auf der Autobahn

    Mit 1,3 Promille und 40-Tonner auf der Autobahn

    Gefährliches Abschleppmanöver in Richtung Frankreich

    Rotenburg (Wümme)

    Polizei stoppt Alkohol-Fahrt

    Am Montagmorgen (26.05.2025), gegen 05:00 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Sittensen einen 46-jährigen Lkw-Fahrer auf der A1, der mit seinem Sattelzug in Richtung Hamburg unterwegs war. Dabei ergab sich der Verdacht, dass der Mann vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hatte.

    Eine freiwillige Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,3 Promille. Der Fahrer musste seinen Führerschein abgeben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Gefährliches Abschleppmanöver in Richtung Frankreich  

    Sottrum / A1. Bereits am Freitag (23.05.2025) stellten Beamte der Autobahnpolizei Sittensen ein gefährliches Abschleppmanöver fest. Ein Renault-Abschlepp-Lkw war in Richtung Bremen unterwegs und zog mit einer sogenannten Abschleppbrille einen Transporter hinter sich her. Da die gesamte Fahrzeugkombination weder verkehrssicher noch genehmigt war, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren ein.

  • Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten und die – zu seinen Gunsten eingelegte – Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14. Februar 2024 aufgehoben.

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und bestimmt, dass vier Monate der verhängten Freiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.

    Nach den Urteilsfeststellungen hatte der Angeklagte, der zu dieser Zeit Staatsanwalt in Lübeck war und sich sowohl beruflich als auch in seiner Ehe erheblich belastet fühlte, in einer Nacht im März 2019 sexuelle Handlungen an seinem damals achtjährigen Sohn vorgenommen.

    Ein im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten war zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte die Tat im Zustand der Sexsomnie – einer Form des Schlafwandelns mit sexuellem Verhalten – begangen habe und deswegen schuldunfähig gewesen sei.

    Demgegenüber ist das Landgericht auf der Grundlage eines späteren Gutachtens eines anderen Sachverständigen und der Würdigung von Zeugenangaben zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt unter keiner krankhaften seelischen Störung gelitten habe und deshalb
    seine Schuldfähigkeit weder aufgehoben noch erheblich eingeschränkt gewesen sei.

    Insbesondere habe er die Tat nicht während einer sexsomnischen Episode begangen, gegen deren Vorliegen spreche, dass es kein sexsomnisch zu deutendes Verhalten des Angeklagten in seiner Ehe oder früheren Beziehungen gegeben habe. Dieser Einschätzung hat sich der erste Sachverständige letztlich angeschlossen.

    Der Angeklagte hat sich mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen gegen seine Verurteilung gewandt. Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer zu seinen Gunsten eingelegten und auf sachlich-rechtliche Beanstandungen gestützten Revision ebenfalls die Verurteilung des Angeklagten beanstandet.
    Der Generalbundesanwalt hat die Aufhebung des Urteils beantragt.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die beiderseitigen Rechtsmittel das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Lübeck zurückverwiesen, da die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils einen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung einer für die Beurteilung der Schuldfähigkeit besonders wichtigen Zeugenaussage offenbart hat.

  • Fund von Leichnamen zweier Säuglinge

    Fund von Leichnamen zweier Säuglinge

    Kriminalpolizei ermittelt nach Fund von Leichnamen zweier Säuglinge

    Freiburg

    Am 06.03.2025 erhielt die Polizei einen Hinweis, wonach in einem Haus in einer Gemeinde im Markgräflerland der Leichnam eines Säuglings gefunden wurde.

    Die Kriminalpolizei konnte vor Ort den Sachverhalt bestätigen. Die mutmaßliche Mutter des Kindes räumte ein, dass es sich um ihr Kind handele. Das Ergebnis einer durchgeführten DNA-Untersuchung zur eindeutigen Bestätigung der Mutterschaft liegt noch nicht vor.

    Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde in dem Objekt der Leichnam eines zweiten Säuglings gefunden.

    Auch in diesem Fall ist die Mutterschaft noch nicht mittels DNA-Analyse geklärt. Bei beiden Leichnamen wird aufgrund des Auffindezustands von einer bereits länger zurückliegenden Ablage ausgegangen.

    Die Ermittlungen zur Todesursache beider Säuglinge dauern weiter an.

    Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei der Beschuldigten handelt es sich um eine Heranwachsende. Zum Schutz des Ermittlungsverfahrens und von Persönlichkeitsrechten können
    zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Detailauskünfte erteilt werden.

  • Messerangriff in Bernkastel-Kues war frei erfunden

    Messerangriff in Bernkastel-Kues war frei erfunden

    Messerangriff in Bernkastel-Kues war frei erfunden

    Die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues hat bestätigt, dass der vermeintliche Messerangriff auf dem Forumsplatz nicht stattgefunden hat. Der Vorfall, der ursprünglich gemeldet wurde, entpuppte sich nach intensiven Ermittlungen als Falschmeldung.

    Videoaufnahmen entlarven Ungereimtheiten

    Im Rahmen der Untersuchungen wertete die Polizei Videoaufnahmen des Forumsplatzes aus.
    Diese zeigten keine Hinweise auf einen Angriff. Aufgrund der erkannten Widersprüche wurde der
    16-jährige Anzeigenerstatter erneut befragt. Dabei räumte er ein, dass der Messerangriff erfunden war.

    Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat

    Der Jugendliche hatte zunächst behauptet, am Freitagnachmittag von zwei Männern mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Nach dem Eingeständnis der Falschmeldung wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Laut Strafgesetzbuch drohen in solchen Fällen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

    Jugendstrafrecht greift bei 16-Jährigem

    Da der Beschuldigte erst 16 Jahre alt ist, wird das Jugendstrafrecht angewandt. In solchen Fällen stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund. Möglich ist, dass der Jugendliche mit Sozialstunden oder einer ähnlichen Strafe rechnen muss. Haftstrafen sind in solchen Fällen äußerst selten.

    Auswirkungen von Falschaussagen

    Die Polizei betonte, dass Falschaussagen den Behörden wertvolle Zeit rauben. Diese Zeit fehle bei der Bearbeitung echter Straftaten. Bürgerinnen und Bürger werden daher dringend aufgefordert, bei der Polizei nur wahre Angaben zu machen. 

  • Nach dem Liebesakt beklaut

    Nach dem Liebesakt beklaut

    Nach dem Liebesakt beklaut

    Nordhausen

    In Nordhausen kam es am Montagabend zu dem Diebstahl von Bargeld. Nach dem Liebesakt in einem entsprechenden Etablissement kam der Kunde seine Körperhygiene in einem Nebenraum nach.

    Vermutlich bereicherte sich währenddessen eine derzeit unbekannte Person an einem dreistelligen Bargeldbetrag aus den persönlichen Sachen des 31-Jährigen. Die Nordhäuser Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Diebstahls ein.

  • Bundespolizei Waidhaus stellt 14 Waffen an einem Tag sicher

    Bundespolizei Waidhaus stellt 14 Waffen an einem Tag sicher

    Bundespolizei Waidhaus stellt 14 Waffen an einem Tag sicher

    Waidhaus

    Die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus füllt sich. Am Donnerstag (24. Oktober) haben Beamte 14 verbotene Waffen sichergestellt. Auf die ehemaligen Eigentümer der verbotenen Gegenstände kommen nun Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu.

    Bei Grenzkontrollen in Waidhaus haben Beamte am Donnerstag gleich 14 Waffen sichergestellt. Neben zwei verbotenen Messern erleichterten sie mehrere Waffenbesitzer um zwei Reizstoffsprühgeräte, einen Schlagring und drei Teleskopschlagstöcke. Drei Männer mussten ihre erst kürzlich in Tschechien erworbenen Soft-Air-Waffen den Bundespolizisten überlassen. Da sie nicht gekennzeichnet waren, fallen sie unter das Waffengesetzes und sind in Deutschland nicht erlaubt.

    Eher exotischer Natur waren zwei sichergestellte Wurfsterne und ein Nunchaku. Auch diese eher aus Hollywoodfilmen bekannten Waffen fallen unter die Bestimmungen des Waffengesetzes und werden nun als Beweismittel in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion aufbewahrt. Die Bundespolizei leitet in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

  • Raub mit Schusswaffe auf Supermarkt

    Raub mit Schusswaffe auf Supermarkt

    Raub mit Schusswaffe auf Supermarkt

    Gelsenkirchen

    Ein bewaffneter Mann betrat am Montagabend, 7. Oktober 2024, um 20.08 Uhr eine Netto-Filiale auf der Taubenstraße in Scholven. Der maskierte Unbekannte bedrohte die Kassiererinnen mit einer Pistole und forderte die Herausgabe von Bargeld aus der Kasse. Dieser Drohung kamen die beiden Mitarbeiterinnen der Filiale nach. Nachdem der Räuber die Beute in Höhe eines hohen dreistelligen Betrags erhalten hatte, flüchtete er in unbekannte Richtung aus dem Supermarkt. Während der Tat waren mehrere Personen anwesend, die die hinzugerufenen Beamten empfingen und ihnen gegenüber Auskünften zum Tatablauf machten.

    Die Polizei geht allen Hinweisen nach und hat ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Raubes eingeleitet.