Schlagwort: Finanzkontrolle Schwarzarbeit

  • Paketdienstleister im Visier des Koblenzer Zolls

    Paketdienstleister im Visier des Koblenzer Zolls

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit – Mehrere Verfahren im Raum Koblenz eingeleitet

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am 6. Mai 2026 eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

    Für Beschäftigte in dieser Branche gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zum Mitführen von Ausweisdokumenten, die ordnungsgemäße Führung von Arbeitszeitnachweisen sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Beschäftigungstag.

    80 Einsatzkräfte des Zolls im Bereich Koblenz unterwegs

    Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz kontrollierten rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier zahlreiche Betriebe und Beschäftigte.

    Nach Angaben des Zolls überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr als 260 Personen und befragte diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Sachverhalte fest, die nun weiter geprüft werden müssen.

    Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit

    Im Fokus der Ermittlungen steht unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in mehreren Fällen der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften missachtet wurden.

    Besonders problematisch seien laut Zoll unbezahlte Überstunden, nicht vergütete Beladezeiten sowie Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort. Bereits bei früheren Kontrollen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ähnliche Verstöße festgestellt.

    Darüber hinaus besteht bei einem Großteil der festgestellten Sachverhalte der Verdacht der Beitragsvorenthaltung und damit der Schwarzarbeit.

    Vier Strafverfahren bereits eingeleitet

    Wie Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, mitteilte, wurden noch während der Kontrolle vier Strafverfahren sowie 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    „Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren und 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den eingeleiteten Strafverfahren haben wir u. a. den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde“, erklärte Molitor.

    Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern derzeit an.

    Offizielle Informationen des Zolls
    Informationen zum Mindestlohn beim Zoll
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  • Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt

    heute im gesamten Bundesgebiet umfangreiche Schwerpunktprüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Insgesamt sind mehr als 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

    Die Maßnahmen richten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse. Dabei kontrollieren die Einsatzkräfte sämtliche Tätigkeiten der Branche. Im Fokus stehen unter anderem das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von Paketsendungen.

    Kontrollen in Zustellzentren und Depots

    Die Beschäftigten des Zolls führen ihre Prüfungen insbesondere in Transportbereichen, Depots sowie Verteilzentren durch. Die Kontrollen erfolgen durch Personenbefragungen und die Überprüfung von Geschäftsunterlagen.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen die Einsatzkräfte regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben fest. Besonders häufig betreffen diese den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde.

    Mindestlohnverstöße im Fokus

    Nach Erkenntnissen des Zolls werden Arbeitszeiten teilweise nicht oder nur unvollständig vergütet. Dazu zählen beispielsweise Überstunden, Zeiten für das Beladen der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort.

    Außerdem beobachten die Behörden verstärkt den Einsatz von Subunternehmen. Diese Konstruktionen dienen laut Zoll teilweise dazu, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder Steuern zu hinterziehen.

    Zunehmend Beschäftigte aus Drittstaaten

    Das eingesetzte Personal stammt nach Angaben der Behörden häufig aus EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten.

    Die bundesweiten Maßnahmen dauern noch bis in die Abendstunden an. Erste vorläufige Ergebnisse der Schwerpunktprüfung will der Zoll spätestens Ende der Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

    Weitere Informationen zum Thema Schwarzarbeit und Zollkontrollen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Zolls.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter News, Deutschland sowie Verkehr.

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  • Zoll in Bielefeld entdeckt sechs illegal Beschäftigte in zwei Restaurantbetrieben

    Zoll in Bielefeld entdeckt sechs illegal Beschäftigte in zwei Restaurantbetrieben

    Zoll-Schock in Bielefeld

    Der Zoll in Bielefeld hat bei Kontrollen in zwei Restaurantbetrieben insgesamt sechs illegal beschäftigte vietnamesische Staatsangehörige festgestellt. In einem der Betriebe liefen gerade Umbauarbeiten. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften deshalb die Arbeitsverhältnisse vor Ort. Dabei stellte sich heraus, dass die angetroffenen Männer nicht über die notwendigen Genehmigungen für eine Beschäftigung in Deutschland verfügten.

    Die Kontrollen zeigen erneut, wie konsequent der Zoll gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgeht. Der Fall aus Ostwestfalen sorgt auch deshalb für Aufmerksamkeit, weil die Beamtinnen und Beamten nicht nur Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht feststellten, sondern auch bedrückende Unterbringungsverhältnisse entdeckten.

    Erste Kontrolle am 3. März 2026 in Bielefeld

    Am 3. März 2026 kontrollierten Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bielefeld ein Restaurant in einem Bielefelder Stadtteil. Dort fanden zu diesem Zeitpunkt Umbau- und Renovierungsarbeiten statt. Genau diese Arbeiten gaben den Anlass für die Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Vor Ort trafen die Einsatzkräfte vier männliche vietnamesische Staatsangehörige im Alter zwischen 31 und 43 Jahren an. Die Männer führten nach den Feststellungen des Zolls Renovierungs- und Umbauarbeiten aus. Keiner von ihnen konnte Dokumente vorlegen, die eine Beschäftigung in Deutschland erlaubt hätten. Daraufhin leitete der Zoll strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein.

    Arbeiter schliefen laut Zoll im Keller des Restaurants

    Besonders brisant entwickelte sich die Kontrolle im weiteren Verlauf. Nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld stellte sich heraus, dass die Arbeiter unter katastrophalen Bedingungen untergebracht waren. Sie schliefen demnach im Keller des umzubauenden Restaurants auf zusammengestellten Tischen.

    Der Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld, Ralf Wagenfeld, sprach in diesem Zusammenhang von erschütternden Zuständen. Damit rückt der Fall nicht nur die illegale Beschäftigung in den Fokus, sondern auch die menschenunwürdige Unterbringung der betroffenen Personen.

    Zweite Kontrolle am 6. März 2026

    Nur drei Tage später überprüften Beamtinnen und Beamte des Zolls ein weiteres Restaurant in Bielefeld. In der Küche trafen sie zwei weitere männliche vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 25 und 41 Jahren bei der Arbeit an. Auch diese beiden Männer konnten keine zwingend erforderlichen Dokumente für eine Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet vorlegen.

    Einer der Männer versuchte nach Angaben des Zolls, sich mit einem angeblichen französischen Reisepass auszuweisen. Die Einsatzkräfte erkannten das Dokument jedoch als Fälschung. Die zweite angetroffene Küchenkraft wollte sich der Kontrolle durch Flucht entziehen. Die Beamtinnen und Beamten stellten die Person aber unmittelbar.

    Ermittlungen gegen Betreiberin eingeleitet

    Nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld betreibt eine 39-jährige vietnamesische Staatsangehörige beide Restaurants. Wegen der festgestellten Verstöße leitete der Zoll strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein. Der Fall unterstreicht, wie wichtig konsequente Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bleiben.

    Das Hauptzollamt Bielefeld bekämpft Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit vier Standorten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Herford, Paderborn, Hamm und Bielefeld. Weitere Meldungen aus ganz Deutschland findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland. Weitere aktuelle Fahndungsfälle gibt es außerdem unter Fahndungen. Offizielle Informationen zum Zoll sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bielefeld stellt die Behörde online bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier: 32 Strafverfahren eingeleitet

    Der Koblenzer Zoll hat die Baubranche bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung genauer kontrolliert. Dabei standen vor allem die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie der Verdacht auf illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit im Fokus.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren am 10. März 2026 an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier rund 90 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie überprüften mehr als 270 Personen direkt auf den Baustellen und befragten sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

    Zahlreiche Verdachtsfälle auf Baustellen festgestellt

    Die Kontrolle brachte eine auffällige Zahl an Verdachtsfällen ans Licht. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Gegen 6 Arbeitgeber richtet sich zudem der Verdacht, Arbeitnehmer eingeschleust zu haben.

    Außerdem prüft der Zoll in 26 Fällen mögliche Verstöße gegen die geltenden Mindestlohnvorschriften. Hinzu kommen weitere Verdachtsmomente, etwa wegen möglicher Beitragsvorenthaltung und wegen Verstößen gegen gesetzliche Meldepflichten.

    Bereits vor Ort leitete der Zoll 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Laut dem Hauptzollamt Koblenz liegt der Schwerpunkt vieler Verfahren auf möglichen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht. Im Vergleich zur Prüfung im Sommer 2025 stieg die Zahl dieser Fälle deutlich an.

    Nach den Kontrollen folgen weitere Ermittlungen

    Mit den Kontrollen auf den Baustellen endet die Prüfung noch nicht. Jetzt gleichen die Ermittler die erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Zusätzlich prüfen sie weitere Geschäftsunterlagen, um die Verdachtsmomente genauer aufzuklären.

    Dabei arbeitet der Zoll eng mit anderen Behörden und mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Gerade in der Baubranche setzen die Behörden auf eine enge Kontrolle, weil dort komplexe gesetzliche und tarifliche Regelungen gelten und weil Schwarzarbeit erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann.

    Baubranche bleibt im besonderen Fokus

    Die Baubranche steht für den Zoll seit Jahren besonders im Mittelpunkt. Wegen ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung und wegen der hohen Anfälligkeit für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohnverstöße führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dort regelmäßig gezielte Prüfungen durch.

    Wer sich über weitere Entwicklungen aus MYK / KO informieren möchte, findet dort aktuelle Meldungen aus der Region. Weitere bundesweite Polizeimeldungen und Einsätze sammelt auch der Bereich Deutschland. Allgemeine aktuelle Meldungen gibt es außerdem im Bereich News.

    Offizielle Informationen zum Hauptzollamt Koblenz bietet der Zoll hier. Hintergründe zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung stellt die Zollverwaltung außerdem auf dieser Seite bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll deckt illegale Beschäftigung auf Baustellen in Kiel und Lübeck auf

    Zoll deckt illegale Beschäftigung auf Baustellen in Kiel und Lübeck auf

    Zoll schlägt zu

    Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel mehrere Verstöße festgestellt. Insgesamt entdeckten die Ermittlerinnen und Ermittler dabei 16 illegal beschäftigte Personen auf Baustellen in Kiel, Lübeck und Stockelsdorf.

    Großkontrolle auf mehreren Baustellen

    Für die Kontrollaktion waren insgesamt 93 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Kiel und Lübeck im Einsatz. Die Einsatzkräfte überprüften zwei Großbaustellen im Kieler Stadtgebiet sowie drei weitere Baustellen in Lübeck und Stockelsdorf. Unterstützt wurde die Prüfung durch drei Mitarbeitende der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

    Während der Kontrollen befragten die Einsatzkräfte insgesamt 328 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei überprüften sie unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie mögliche Fälle von illegaler Beschäftigung.

    16 Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis

    Im Verlauf der Kontrolle stellten die Ermittler mehrere Verstöße fest. Insgesamt 16 Beschäftigte unterschiedlicher Nationalitäten verfügten weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über eine gültige Arbeitserlaubnis. Zudem stehen drei weitere Personen im Verdacht, lediglich zum Schein selbstständig tätig zu sein.

    Darüber hinaus prüfen die Behörden derzeit einen weiteren Fall, bei dem möglicherweise Sozialversicherungsabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.

    Komplexe Subunternehmerstrukturen auf Baustellen

    Bei einem der überprüften Bauprojekte in Kiel stellten die Einsatzkräfte umfangreiche Subunternehmerstrukturen fest. Der Auftraggeber hatte verschiedene Bautätigkeiten an unterschiedliche Firmen vergeben, die ihrerseits weitere – teilweise ausländische – Unternehmen einsetzten.

    Solche Konstruktionen sind im Baugewerbe keine Seltenheit. Allerdings erschweren sie häufig die Nachverfolgung von Beschäftigungsverhältnissen und Verantwortlichkeiten, weshalb weitergehende Ermittlungen erforderlich sind.

    Mindestlohn im Baugewerbe im Fokus

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Vergütung. Vereinbarungen, die unterhalb dieses Betrags liegen, gelten als unwirksam.

    In mehreren Bereichen des Baugewerbes – darunter Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk – gelten sogar branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

    Weitere Ermittlungen folgen

    Die bei der Kontrolle erhobenen Aussagen der Beschäftigten bilden lediglich den Einstieg in umfangreiche weitere Prüfungen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wertet nun Geschäftsunterlagen, Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltungen aus.

    Dabei gleichen die Behörden unterschiedliche Dokumente ab, um Art, Dauer und Bezahlung der Beschäftigungsverhältnisse genau zu überprüfen. Zudem arbeiten die Ermittler eng mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung zusammen.

    Bei den festgestellten Fällen von illegalem Aufenthalt prüfen die jeweils zuständigen Ausländerbehörden die weiteren rechtlichen Schritte.

    Weitere aktuelle Meldungen zu Polizei- und Zollkontrollen findest Du auch im Bereich News, bei Meldungen aus Deutschland sowie im Bereich Fahndungen. Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt auch die Generalzolldirektion bereit.

  • Hauptzollamt Koblenz zieht Bilanz: 2.987 Strafverfahren gegen Schwarzarbeit im Jahr 2025

    Hauptzollamt Koblenz zieht Bilanz: 2.987 Strafverfahren gegen Schwarzarbeit im Jahr 2025

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit Koblenz 2025 

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Koblenz 2025 blickt auf ein arbeitsintensives Jahr zurück. An den Standorten Koblenz, Mainz und Trier setzten die Beschäftigten des Hauptzollamts ein klares Zeichen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug. Mit gezielten Prüfungen und umfangreichen Ermittlungen stärkte der Zoll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in der Region.

    851 Arbeitgeberprüfungen und mehr als 10.000 überprüfte Personen

    Im Jahr 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Koblenz 2025 insgesamt 851 Arbeitgeberprüfungen durch. Dabei überprüften die Einsatzkräfte 10.656 Personen zu ihren jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen. Die Kontrollen erfolgten sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen als auch als Initiativprüfungen auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen. Besonders betroffene Branchen standen dabei im Fokus.

    Zusätzlich reagierte die FKS auf konkrete Hinweise und leitete entsprechende Prüfmaßnahmen ein. Nach den Befragungen vor Ort folgten häufig umfangreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen sowie komplexe Ermittlungsverfahren.

    Fast 3.000 Strafverfahren eingeleitet

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete im Berichtsjahr 2.987 Strafverfahren ein. Gleichzeitig schlossen die Ermittlerinnen und Ermittler 2.766 Strafverfahren ab. Parallel dazu eröffneten sie 1.969 Ordnungswidrigkeitenverfahren und erledigten 1.926 Verfahren.

    Diese Zahlen verdeutlichen die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen. Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls finden Interessierte auf der offiziellen Seite des Zolls.

    Gerichte verhängen hohe Geld- und Freiheitsstrafen

    Die Ergebnisse der Ermittlungen spiegeln sich deutlich in den gerichtlichen Entscheidungen wider. Gerichte verhängten im Jahr 2025 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.175.479 Euro. Zudem sprachen sie Freiheitsstrafen von insgesamt 481 Monaten aus, was rund 40 Jahren entspricht.

    Darüber hinaus setzten die Behörden Verwarnungs-, Bußgeld-, Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 569.366 Euro fest. Diese Sanktionen unterstreichen die Bedeutung einer konsequenten Bekämpfung von Schwarzarbeit.

    Schwerpunkt Mindestarbeitsbedingungen

    Ein besonderer Fokus lag auch 2025 auf der Einhaltung der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Koblenz 2025 leitete 59 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein und schloss 56 Verfahren ab. Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.

    Beitrag zum Schutz der Sozialsysteme

    Mit ihrem konsequenten Vorgehen leistet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Koblenz 2025 einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Sozialsysteme. Gleichzeitig sichert sie faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt ehrliche Unternehmen in der Region. Aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz finden Sie auch in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News.

  • Zoll geht gegen Schwarzarbeit vor: 16 Verdachtsfälle nach Schwerpunktaktion

    Zoll geht gegen Schwarzarbeit vor: 16 Verdachtsfälle nach Schwerpunktaktion

    Schwarzarbeit? Zoll nimmt Betriebe in Ostwestfalen ins Visier

    Im Rahmen einer groß angelegten Hauptzollamt Bielefeld Kontrolle überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der vergangenen Woche zahlreiche Betriebe im Bezirk. Die Maßnahmen fanden am 17., 18. und 19. Februar 2026 statt und konzentrierten sich auf besonders überprüfungsintensive Branchen.

    Zahlreiche Branchen im Fokus der Ermittler

    Die Einsatzkräfte kontrollierten Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Speditions- und Logistikbereich, dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie dem Getränkeeinzelhandel. Zusätzlich nahmen sie Kosmetik- und Massagesalons, Nagelstudios, Kioske und Tankstellenshops unter die Lupe.

    Insgesamt beteiligten sich 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Hamm und Herford an der Kontrolle. Das Finanzamt Hamm, die City-Wache Herford sowie mehrere Ausländerbehörden unterstützten die Maßnahmen.

    Überprüfung von Mindestlohn und Sozialabgaben

    Die Beschäftigten kontrollierten die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Zudem prüften sie den möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld und gingen Hinweisen auf illegale Beschäftigung von Ausländern nach.

    Während der Aktion trafen die Einsatzkräfte 30 Beschäftigte direkt vor Ort an und befragten sie zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich überprüften sie sieben weitere Arbeitnehmer anhand von Geschäftsunterlagen.

    16 Unregelmäßigkeiten festgestellt

    Die Hauptzollamt Bielefeld Kontrolle führte zu 16 festgestellten Unregelmäßigkeiten. In sechs Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fünf Fälle mit dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit. In drei Fällen geht es um Verstöße gegen den Mindestlohn. Zwei Sachverhalte betreffen möglichen Sozialleistungsmissbrauch, ein Fall betrifft illegale Ausländerbeschäftigung. Vier weitere Verstöße umfassen unter anderem fehlende Stundenaufzeichnungen und Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten.

    Noch während der laufenden Maßnahmen leitete die FKS zwei Strafverfahren sowie sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

    Illegaler Aufenthalt in Nagelstudio festgestellt

    In einem Fall bestätigte sich der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Die Einsatzkräfte trafen einen 26-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen arbeitend in einem Nagelstudio in Bünde an. Er verfügte nicht über die erforderlichen Dokumente für eine Beschäftigung in Deutschland. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Gegen den Arbeitgeber laufen Ermittlungen.

    Weitere Prüfungen angekündigt

    An die Schwerpunktkontrollen schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an. Dabei analysiert der Zoll insbesondere Lohn- und Finanzbuchhaltungen der betroffenen Firmen, um mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter aufzuklären.

    Weitere aktuelle Meldungen zu Einsätzen und Ermittlungen finden Sie in unserer Rubrik News, in der Kategorie Deutschland sowie im Bereich Fahndungen.

    Offizielle Informationen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt der Zoll unter www.zoll.de bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Bei einer Kontrolle in einer Teestube in Marl haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund eine georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die offenbar ohne gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig war. Die Maßnahme fand am 26.01.2026 statt und erfolgte nach einem entsprechenden Hinweis.

    Kontrolle nach Hinweis: Zoll wird in Marl aktiv

    Die Beamten überprüften die Teestube gezielt und trafen dabei eine 39-jährige Frau aus Georgien an. Sie konnte sich vor Ort lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen. Für eine Beschäftigung in Deutschland reicht dieses Dokument jedoch nicht aus, da georgische Staatsangehörige in vielen Fällen einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Da die Frau keinen entsprechenden Aufenthaltstitel und auch keine gültige Arbeitsgenehmigung vorlegen konnte, gingen die Einsatzkräfte von einem Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen aus. Die Beamten nahmen die 39-Jährige daraufhin vorläufig fest.

    Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts

    Im Anschluss leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen übergaben die Beamten die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl. Diese entscheidet nun über den weiteren Verbleib der Betroffenen im Bundesgebiet.

    Ausländerbehörde Marl entscheidet über weiteres Vorgehen

    Welche Konsequenzen die Frau konkret erwartet, hängt von der Bewertung der zuständigen Stelle ab. Dabei spielen unter anderem die persönlichen Umstände, mögliche Voraufenthalte sowie die rechtliche Einordnung des Aufenthalts eine entscheidende Rolle.

    Auch Arbeitgeber im Fokus: Hohe Strafen möglich

    Für den Arbeitgeber bleibt der Vorfall ebenfalls nicht ohne Folgen. Nach Angaben der Behörden erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.

    Im Raum steht dabei eine empfindliche Strafe: Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich kann die zuständige Stelle ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Ermittlungen dauern an.

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrollen in der Gastronomie bleiben Schwerpunkt

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig Prüfungen durch, insbesondere in Branchen, in denen Behörden häufig Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht feststellen. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Baugewerbe und Dienstleistungsbereiche. Mit solchen Kontrollen will der Zoll illegale Beschäftigung verhindern, faire Arbeitsbedingungen sichern und Sozialabgaben-Ausfälle vermeiden.

    Weitere Meldungen rund um Einsätze und Ermittlungen findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Mehr Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit bietet auch die offizielle Seite des Zolls.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll Köln schlägt zu: Illegale Shisha-Bars, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt

    Zoll Köln schlägt zu: Illegale Shisha-Bars, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt

    Zoll Köln kontrolliert Shisha-Bars und Clubs – Illegale Geschäfte aufgedeckt

    Der Zoll Köln führte am vergangenen Freitag und Samstag umfangreiche Kontrollen in der Kölner Innenstadt durch. Unter der Federführung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln überprüften knapp 20 Einsatzkräfte insgesamt 19 Shisha-Bars sowie die Türsteher von fünf Clubs. Die Maßnahmen erstreckten sich von den frühen Abendstunden bis tief in die Nacht.

    Über 200 Kilogramm illegaler Shisha-Tabak sichergestellt

    Im Mittelpunkt der Einsätze stand der Verdacht auf Steuerhinterziehung und illegale Waren. Die Kontrolleure stellten mehr als 200 Kilogramm Shisha-Tabak sicher. Dabei handelte es sich überwiegend um Beutel und Plastikdosen mit kiloweise Wasserpfeifentabak.

    „Bei dem sichergestellten Tabak besteht der dringende Verdacht, dass er illegal hergestellt wurde. Die Gewinnspanne liegt dabei häufig höher als im Drogenhandel“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. Gegen sämtliche Betreiber der kontrollierten Shisha-Bars leiteten die Beamten noch vor Ort Ermittlungsverfahren ein.

    Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Sozialbetrug

    Neben den Tabakkontrollen überprüfte der Zoll Köln insgesamt 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben. In acht Fällen ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

    Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte bei zwei Personen Anhaltspunkte für Sozialleistungsmissbrauch fest. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete auch hier entsprechende Ermittlungen ein.

    Illegale Beschäftigung und fehlende Arbeitserlaubnisse

    Besonders schwerwiegend waren mehrere Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Ein 29-jähriger Mann aus Indien arbeitete ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in einer Bar. In einem weiteren Objekt konnte ein 27-jähriger Ägypter keine Arbeitserlaubnis vorlegen.

    In beiden Fällen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren gegen die Beschäftigten sowie gegen die verantwortlichen Arbeitgeber ein. Zusätzlich gaben fünf Servicekräfte an, sich angeblich am ersten Arbeitstag zu befinden – ein Umstand, der nach Angaben des Zolls häufig auf nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse hindeutet.

    Ermittlungen dauern an

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt die Ermittlungen nun fort. Der Einsatz zeigt erneut, wie konsequent der Zoll gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und organisierte Verstöße im Gastronomiebereich vorgeht.

    Weitere Informationen zu Kontrollen und Aufgaben des Zolls finden sich auf den offiziellen Seiten des Zolls sowie beim Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

    Mehr Polizeimeldungen aus Nordrhein-Westfalen lesen Sie auch in unserem Bereich Deutschland sowie unter News.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Schwarzarbeit in Millionenhöhe – Münchner Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt

    Schwarzarbeit in Millionenhöhe – Münchner Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt

    Über vier Jahre Haft wegen Sozialversicherungsbetrug für Münchner Bauunternehmer

    Rosenheim, Weilheim, München

    Am 20. Mai 2025 verurteilte das Landgericht München I einen 59-jährigen Stuckateurmeister aus München zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.

    Der Handwerksmeister wurde unter anderem wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Mit ihm stand sein 52-jähriger Vorarbeiter aus Italien vor Gericht, der wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erhielt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

    Millionenschaden durch Schwarzarbeit und Scheinrechnungen

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weilheim des Hauptzollamts Rosenheim deckte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft München I über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Schaden von 7,85 Millionen Euro für die öffentlichen Kassen auf.

    Das betroffene Unternehmen war auf die Restaurierung von Stuckfassaden spezialisiert und beschäftigte zeitweise bis zu 60 Arbeiter, hauptsächlich aus Süditalien.

    Die Ermittlungen zeigten: Diese Arbeiter wurden mit Schwarzlohn bezahlt, während in der offiziellen Buchhaltung deutlich geringere Arbeitszeiten vermerkt waren.

    Schein-Subunternehmer aus Italien

    Um die Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, nutzte der Unternehmer ein betrügerisches Konstrukt mit angeblichen Subunternehmern aus Apulien. Diese Firmen existierten zwar auf dem Papier, waren jedoch nie tatsächlich in Deutschland tätig. Für eine Provision von 10 bis 15 Prozent stellten sie lediglich ihren Firmennamen zur Verfügung.

    Unter deren Namen wurden Abdeckrechnungen erstellt. Die darin aufgeführten Werkleistungen waren jedoch nie erbracht worden. Die Beträge wurden bar abgehoben und an die tatsächlichen Arbeiter in Form von Schwarzlöhnen ausgezahlt.

    Pressesprecherin des Hauptzollamts warnt vor Schwarzarbeit

    Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, erklärt:

    „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen die Arbeitslosigkeit und schädigen Staat und Sozialkassen erheblich.“

    Allein im Jahr 2024 deckte das Hauptzollamt Rosenheim über 17,5 Millionen Euro Schäden für die Sozialkassen auf.

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Koblenz veröffentlicht Jahresbilanz 2023

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Koblenz veröffentlicht Jahresbilanz 2023

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Koblenz zieht eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2023.

    Koblenz

    Im Jahr 2023 haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier mehr als 1.400 Arbeitgeber überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt der Ermittlungen auf den Tatbeständen, des Vorenthaltens
    und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Betrugs und der illegalen Beschäftigung.

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    Die FKS führt ihre Prüfungen verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen durch.

    Dabei folgt sie dem Grundsatz “Qualität vor Quantität”. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

    Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden für die Sozialversicherung
    in einer Gesamthöhe von mehr als 14,5 Millionen Euro auf.

    Insgesamt haben die Kräfte des Hauptzollamtes Koblenz, die entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, mehr als 2.400 Strafverfahren und
    1.148 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt rund 27 Jahre. Es wurden Geldstrafen in Höhe
    von knapp 1,1 Millionen Euro und Bußgelder von ca. 400.000 Euro verhängt.

    “Durch ihre tägliche Arbeit leisten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme, zur Sicherung der Einnahmen des Staates und zur Sicherung eines fairen Arbeitsmarktes bei.”, so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz.

    Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durchgeführt wurden. Bei zwei bundesweiten Prüfungen war der Schwerpunkt die Überprüfung des Mindestlohns.

    Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

    FKS-Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

    Organisierte Formen der Schwarzarbeit

    Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit (OFS) und der organisierten Kriminalität (OK) bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Die diesen Ermittlungen zugrundeliegenden Straftaten sind der schweren und der organisierten Wirtschaftskriminalität zuzurechnen Die Täter verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und schaden auch seriösen Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Die FKS der Zollverwaltung hat sich
    zum Ziel gesetzt, diese Strukturen zu zerschlagen.

    Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt, um die Täter schließlich vor Gericht zu bringen.