Schlagwort: Geldwäsche

  • Bundespolizei Trier liefert Rumänin nach Luxemburg aus

    Bundespolizei Trier liefert Rumänin nach Luxemburg aus

    Bundespolizei Trier liefert Frau nach Luxemburg aus

    Die Bundespolizei Trier hat am Mittwochmorgen eine 33-jährige Rumänin an die Behörden in Luxemburg ausgeliefert. Die Frau saß zuvor in der Justizvollzugsanstalt Koblenz ein.

    Vorwürfe wegen Geldwäsche und Betrug

    Den Ermittlungen zufolge werfen die Behörden im Großherzogtum Luxemburg der 33-Jährigen Geldwäsche sowie Betrug in mehreren Fällen vor. Aufgrund eines entsprechenden Verfahrens erfolgte jetzt die Auslieferung an die luxemburgischen Behörden.

    Die Bundespolizei Trier liefert Frau nach Luxemburg aus, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Übergabe erfüllt wurden. Die Frau befand sich bis zur Auslieferung in der Justizvollzugsanstalt Koblenz.

    Übergabe an Grenzübergang Wasserbilligerbrück

    Die Übergabe der Beschuldigten erfolgte am Grenzübergang Wasserbilligerbrück. Dort übernahmen die zuständigen Behörden aus Luxemburg die 33-Jährige.

    Mit der Maßnahme setzte die Bundespolizei Trier die internationale Zusammenarbeit zwischen deutschen und luxemburgischen Sicherheitsbehörden um.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du auch in den Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Weitere Informationen zur Bundespolizei gibt es auf der offiziellen Webseite der Bundespolizei.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll schlägt zu: Luxusautos aus Kokainhandel sichergestellt

    Zoll schlägt zu: Luxusautos aus Kokainhandel sichergestellt

    Ermittler stoppen Verkaufsplan aus dem Gefängnis

    Hamburg/Niedersachsen: Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Hamburg haben am Dienstag mehrere Objekte in Hamburg und Niedersachsen durchsucht und dabei umfangreiche Vermögenswerte sowie Beweismittel sichergestellt. Insgesamt beläuft sich der Wert auf rund 182.000 Euro.

    Fahrzeuge aus Drogengeschäften im Fokus

    Im Zentrum der Ermittlungen standen zwei hochwertige Fahrzeuge, die mutmaßlich aus illegalen Drogengeschäften stammen. Dabei handelt es sich um einen Ford Shelby Cobra GT 500 im Wert von etwa 140.000 Euro sowie einen BMW im Wert von rund 42.000 Euro. Beide Fahrzeuge sollten über eine Online-Plattform verkauft werden.

    Während der BMW im Zuge der Maßnahmen sichergestellt werden konnte, stellte sich heraus, dass der Ford Shelby bereits an ein Pfandleihhaus verpfändet wurde. Die Ermittler sicherten jedoch entsprechende Vertragsunterlagen.

    Verkaufsplan aus dem Gefängnis gesteuert

    Der mutmaßliche Drahtzieher des geplanten Verkaufs befindet sich derzeit in Haft und ist kein Unbekannter für die Ermittlungsbehörden. Er war Teil einer Tätergruppe, die im Jahr 2023 im Raum Hamburg rund eine Tonne Kokain gehandelt hat. Die sechs Mitglieder der Bande wurden zu Freiheitsstrafen zwischen neun und zwölf Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit wenigen Monaten rechtskräftig.

    Trotz seiner Inhaftierung soll der Tatverdächtige versucht haben, den Verkauf der Fahrzeuge zu organisieren. Dafür nutzte er Kontakte in seinem privaten Umfeld und nahm Verbindung zu einem 34-jährigen Mithäftling auf. Dieser sollte nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft den Verkauf übernehmen.

    Neue Erkenntnisse führen zum Zugriff

    Im Rahmen früherer Ermittlungen konnten die Fahrzeuge zunächst nicht aufgefunden werden. Neue Hinweise führten schließlich zu den aktuellen Durchsuchungsmaßnahmen. Dabei stellten die Einsatzkräfte neben dem BMW auch zahlreiche Beweismittel sicher.

    Weitere Informationen zu aktuellen Einsätzen finden Sie auch unter Blaulicht News sowie im Bereich Deutschland.

    Zoll betont Bedeutung der Geldwäschebekämpfung

    Nils Gärtner, Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg, erklärte: „Inkriminiertes Vermögen aus dem Handel mit 1 Tonne Kokain sollte durch weitere illegale Aktivitäten gewaschen werden. Der hartnäckige Einsatz der Ermittlerinnen und Ermittler hat dies verhindert. Der Kampf gegen Geldwäsche spielt eine zentrale Rolle, denn kriminelles Verhalten darf sich nicht lohnen.“

    Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg.

    Weitere Hintergründe zum Thema Verkehr und Einsätze finden Sie auch unter Verkehrsmeldungen.

  • Polizei Bremen fahndet nach unbekannter Geldwäscherin

    Polizei Bremen fahndet nach unbekannter Geldwäscherin

    Ermittler suchen unbekannte Frau nach Geldwäsche

    Die Polizei Bremen fahndet nach einer bislang unbekannten Frau, die im Zusammenhang mit mehreren Geldwäschedelikten steht. Staatsanwaltschaft und Ermittler bitten nun öffentlich um Hinweise aus der Bevölkerung.

    Bankkonto mit gefälschtem Ausweis eröffnet

    Nach aktuellen Erkenntnissen eröffnete die Tatverdächtige im September 2025 ein Bankkonto unter falscher Identität. Dafür nutzte sie einen verfälschten Personalausweis, um die Kontoeröffnung zu ermöglichen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau gezielt vorging, um das Konto für illegale Zwecke zu nutzen.

    Im weiteren Verlauf gingen über dieses Konto Gelder aus verschiedenen Betrugsstraftaten ein. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag im fünfstelligen Bereich. Die Polizei Bremen fahndet nach der Täterin wegen des Verdachts der Geldwäsche.

    Foto aus Bankfiliale veröffentlicht

    Während der Kontoeröffnung wurde ein Foto der Frau aufgenommen. Dieses Bild liegt den Ermittlern vor und wurde nun zur Fahndung freigegeben. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte die Identität der Verdächtigen bislang nicht geklärt werden.

    Die Behörden hoffen daher auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer die abgebildete Person erkennt oder Angaben zu ihrer Identität machen kann, wird gebeten, sich zu melden.

    Hinweise an die Polizei Bremen

    Zeugen erreichen den Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter der Telefonnummer 0421 362-3888.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Bereich News sowie unter Fahndungen.

    Offizielle Informationen stellt auch die Polizei Bremen bereit.

    Ermittlungen dauern an

    Die Ermittlungen dauern weiterhin an. Die Polizei prüft mögliche Verbindungen zu weiteren Betrugsfällen. Jeder Hinweis kann entscheidend sein, um die Identität der Frau zu klären und weitere Straftaten zu verhindern.

    Mehr zum Thema finden Sie auch in unserer Rubrik Deutschland.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Bundespolizei Aachen deckt perfides Zahlenspiel auf – Syrer mit 11 Identitäten festgenommen

    Bundespolizei Aachen deckt perfides Zahlenspiel auf – Syrer mit 11 Identitäten festgenommen

    Bundespolizei Aachen entlarvt Mann mit elf Identitäten am Hauptbahnhof

    Die Kontrolle der Bundespolizei Aachen am Samstagnachmittag brachte am Aachener Hauptbahnhof einen außergewöhnlichen Fall ans Licht. Gegen 15 Uhr überprüften Einsatzkräfte auf Gleis 9 einen 46-jährigen Mann syrischer Staatsangehörigkeit, der lediglich einen belgischen Führerschein vorlegen konnte. Weitere Dokumente zur Legitimierung seines Aufenthalts fehlten vollständig.

    Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt bestätigt sich

    Bereits während der ersten Überprüfung erhärtete sich der Verdacht eines unerlaubten Aufenthalts. Eine fahndungsmäßige Abfrage im polizeilichen System offenbarte schließlich das volle Ausmaß des Falls. Der Mann war dort mit insgesamt elf unterschiedlichen Personalien gespeichert – ein Umstand, der die Beamten besonders alarmierte.

    Im Zuge der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass gegen den 46-Jährigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen vorlag. Das Urteil lautete auf 1.200 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 20 Tage Haft wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

    Weitere Fahndungen und schwere Vorwürfe

    Doch damit nicht genug: Zusätzlich bestanden drei weitere Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung. Mehrere Behörden suchten den Mann bereits seit Längerem, unter anderem im Zusammenhang mit Geldwäsche, besonders schwerer Brandstiftung sowie als Zeuge in einem laufenden Verfahren. Bisher scheiterten alle Kontaktversuche, da der Mann unter wechselnden Identitäten auftrat.

    Dubiose Bankkarten sichergestellt

    Die Geldstrafe konnte der Mann nicht begleichen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten jedoch drei Bankkarten, die allesamt nicht auf seinen Namen ausgestellt waren. Die Bundespolizei stellte die Karten sicher und leitete ein weiteres Strafverfahren wegen Unterschlagung ein.

    Die Kombination aus fehlenden Ausweisdokumenten, zahlreichen Alias-Personalien und den offenen Fahndungen bestätigte die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen durch die Bundespolizei.

    Überstellung in den Polizeigewahrsam

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen übergaben die Einsatzkräfte den Mann dem Polizeigewahrsam in Aachen. Dort wird nun über das weitere Vorgehen entschieden, während die zuständigen Behörden ihre Ermittlungen fortsetzen.

    Weitere Einsätze der Bundespolizei Aachen zeigen immer wieder, wie wichtig konsequente Überprüfungen an Verkehrsknotenpunkten wie dem Hauptbahnhof sind. Sie tragen entscheidend zur Bekämpfung von illegalem Aufenthalt und schwerer Kriminalität bei.

    Mehr Meldungen aus dem Bereich Polizei und Sicherheit findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

    Offizielle Informationen zur Arbeit der Bundespolizei findest Du auf der Website der Bundespolizei sowie bei der Polizei NRW.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Geldwäscheverdacht: Razzien bei der Deutschen Bank in Frankfurt und Berlin

    Geldwäscheverdacht: Razzien bei der Deutschen Bank in Frankfurt und Berlin

    Geldwäsche-Razzia bei der Deutschen Bank: BKA durchsucht Zentrale in Frankfurt – Spur führt zu Roman Abramowitsch

    Frankfurt/Berlin – Eine Geldwäsche-Razzia bei der Deutschen Bank sorgt aktuell für große Aufmerksamkeit: Das Bundeskriminalamt (BKA) durchsucht die Konzernzentrale des Geldhauses in Frankfurt am Main sowie weitere Räumlichkeiten in Berlin. Im Raum steht der Verdacht der Geldwäsche, wie mehrere Medien berichten.

    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt dabei gegen unbekannte Verantwortliche und Mitarbeiter.

    Nach ersten Informationen begann die Maßnahme am Mittwochvormittag gegen 10 Uhr. Demnach betraten rund 30 Ermittler in Zivil das Gebäude der Deutschen Bank in Frankfurt. Im Fokus stehen offenbar frühere Geschäftsbeziehungen des Instituts zu ausländischen Gesellschaften, die unter Verdacht stehen, Geldwäsche betrieben zu haben. Damit rückt die Geldwäsche-Razzia bei der Deutschen Bank erneut in den Mittelpunkt einer sensiblen Debatte rund um Compliance und Kontrollmechanismen großer Finanzhäuser.

    Staatsanwaltschaft nennt keine Details zu Umfang und Transaktionen

    Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt erklärte, dass aktuell keine weiteren Angaben möglich seien. Wörtlich hieß es: „Zu dem Hintergrund der Geschäftsbeziehungen, den über die Deutsche Bank AG erfolgten Transaktionen und deren Umfang sowie zu den Gesellschaften selbst, können keine weiteren Angaben gemacht werden.“

    Auch die Deutsche Bank selbst bestätigte die Durchsuchungen. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit: „Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank derzeit eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Frankfurt durchgeführt wird. Die Bank arbeitet vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammen.“

    Worum geht es bei den Durchsuchungen genau?

    Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ sollen die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem russischen Oligarchen Roman Abramowitsch stehen. Abramowitsch (59), früherer Eigentümer des Fußballklubs FC Chelsea, steht seit März 2022 im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf der Sanktionsliste der EU. Medienberichten zufolge war er in der Vergangenheit Kunde bei der Deutschen Bank.

    Das mögliche Problem für das Frankfurter Geldhaus: Nach SZ-Informationen soll die Bank es versäumt haben, eine oder mehrere Verdachtsmeldungen zu Firmen aus dem Umfeld Abramowitschs rechtzeitig abzugeben. Genau hier setzt die Geldwäsche-Razzia bei der Deutschen Bank an, denn bei Finanztransaktionen mit auffälligen Mustern greifen strenge Meldepflichten.

    Ungünstiger Zeitpunkt für Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing

    Brisant: Die Durchsuchung kommt für die Deutsche Bank zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt. Bereits am Donnerstag will Vorstandschef Christian Sewing (55) den höchsten Gewinn seit vielen Jahren präsentieren. Doch statt positiver Schlagzeilen drohen nun kritische Fragen zur internen Kontrolle, zu möglichen Versäumnissen und zur Rolle des Instituts bei früheren Geschäftsbeziehungen.

    Für die Bank bedeutet die Geldwäsche-Razzia bei der Deutschen Bank nicht nur ein akutes Ermittlungsverfahren, sondern auch ein erhebliches Reputationsrisiko. Denn gerade international agierende Banken stehen seit Jahren unter besonderer Beobachtung, wenn es um Geldwäscheprävention und Sanktionstreue geht.

    Einordnung: Warum solche Ermittlungen besonders sensibel sind

    Ermittlungen wegen möglicher Geldwäsche treffen Banken besonders hart, weil sie das Vertrauen von Kunden, Investoren und Behörden direkt berühren. Gleichzeitig gelten für Finanzinstitute umfangreiche Regeln zur Überwachung von Transaktionen, zur Identifizierung von Kunden und zur Abgabe von Verdachtsmeldungen. Wenn Behörden in diesem Bereich eingreifen, prüfen sie häufig, ob interne Prozesse ausreichend funktioniert haben oder ob es Lücken gab.

    Weitere Informationen und Hintergründe zu Ermittlungen und Polizeieinsätzen findest Du auch in unserem Bereich News sowie in der Rubrik Deutschland.

    Offizielle Hinweise und aktuelle Informationen zu Ermittlungen und Sicherheitslage veröffentlicht unter anderem das Bundeskriminalamt. Details zu Ermittlungsverfahren nennt zudem häufig die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • International gesuchter Mordverdächtiger am Flughafen Frankfurt festgenommen

    International gesuchter Mordverdächtiger am Flughafen Frankfurt festgenommen

    Mordverdächtiger am Flughafen Frankfurt festgenommen

    Ermittler der Bundespolizei haben am 12. Dezember 2025 am Flughafen Frankfurt am Main einen international gesuchten Mann festgenommen. Die Beamten stoppten den 27-jährigen afghanischen Staatsangehörigen noch vor dem Abflug nach Helsinki in Finnland. Türkische Behörden suchten den Mann wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts.

    Festnahme an der Luftsicherheitskontrolle

    Nach einem konkreten Fahndungshinweis kontrollierten Einsatzkräfte den Reisenden im Bereich der Luftsicherheitskontrolle. Dort identifizierten sie den Verdächtigen eindeutig und nahmen ihn unmittelbar fest. Der Mann versuchte zu diesem Zeitpunkt, Deutschland per Linienflug zu verlassen.

    Die Bundespolizei handelte schnell und verhinderte damit eine mögliche Flucht ins Ausland. Der Zugriff verlief ohne Zwischenfälle. Die Beamten führten den Festgenommenen anschließend den weiteren polizeilichen Maßnahmen zu.

    Weitere Ausschreibung wegen Geldwäsche

    Im Rahmen der anschließenden Überprüfung stellten die Fahnder fest, dass gegen den Mann eine weitere Ausschreibung vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte ihn zur Vermögensabschöpfung wegen Geldwäsche. Damit erhärtete sich der Verdacht, dass der 27-Jährige nicht nur wegen eines Kapitalverbrechens international im Fokus der Ermittler steht.

    Solche Mehrfachausschreibungen treten häufig bei grenzüberschreitender Kriminalität auf. Gerade internationale Flughäfen wie Frankfurt spielen bei der Festnahme gesuchter Personen eine zentrale Rolle. Weitere aktuelle Einsätze findest Du auch im Bereich Deutschland sowie unter Fahndungen.

    Übergabe an die Justiz und Auslieferung

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen übergaben die Einsatzkräfte den Mann an die Justiz. Er befindet sich nun in Haft und wartet auf die Entscheidung über seine Auslieferung an die türkischen Behörden. Diese werfen ihm ein schweres Gewaltverbrechen vor.

    Die rechtliche Prüfung erfolgt nun durch die zuständigen deutschen Gerichte. Dabei spielen sowohl internationale Haftbefehle als auch europäische und bilaterale Auslieferungsabkommen eine Rolle. Informationen zu internationalen Strafverfolgungsmaßnahmen stellt unter anderem die Bundespolizei bereit.

    Bedeutung für die internationale Strafverfolgung

    Der Fall zeigt erneut, wie wichtig die enge Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden ist. Nur durch den schnellen Informationsaustausch konnten die Fahnder den Mordverdächtigen am Flughafen Frankfurt stoppen.

    Weitere Polizeimeldungen aus dem Reise- und Luftverkehrsumfeld findest Du auch im Ressort Verkehr. Ermittlungen wie diese unterstreichen die Bedeutung von Kontrollen an internationalen Verkehrsknotenpunkten.

  • Polizei Bremen fahndet nach mutmaßlichem Geldwäscher – Wer kennt diesen Mann?

    Polizei Bremen fahndet nach mutmaßlichem Geldwäscher – Wer kennt diesen Mann?

    Fahndung nach Geldwäscher in Bremen: Polizei veröffentlicht Foto eines Tatverdächtigen

    Die Polizei und die Staatsanwaltschaft Bremen fahnden nach einem bislang unbekannten Mann, der in mehrere Geldwäschedelikte verwickelt ist. Die Ermittler veröffentlichten ein Foto des Tatverdächtigen und wenden sich mit einer dringenden Bitte um Mithilfe an die Bevölkerung. Die Maßnahmen zeigen, wie ernst die Behörden den Fall nehmen und wie entschlossen sie agieren, um den Täter zu identifizieren. Fahndung nach Geldwäscher Bremen steht daher aktuell im Fokus der Ermittlungen.

    Mutmaßlicher Täter eröffnete Konto mit gestohlenem Personalausweis

    Der Mann nutzte im Jahr 2025 einen entwendeten Personalausweis, auf dem er den Adressaufkleber fälschte und eine angebliche Meldeadresse einfügte. Mit dieser manipulierten Identität eröffnete er ein Bankkonto. Anschließend nahm er über dieses Konto Gelder aus verschiedenen Betrugsstraftaten entgegen. Der Gesamtschaden liegt im fünfstelligen Bereich. Die Ermittler betonen, dass der Täter mit hoher krimineller Energie vorging und die Identität eines Unbeteiligten missbrauchte.

    Foto stammt von Kontoeröffnung – doch Identität weiterhin unklar

    Bei der Eröffnung des Bankkontos entstand ein Bild des Mannes. Trotz umfangreicher Recherchen gelang es den Behörden bisher nicht, seine Identität festzustellen. Aus diesem Grund entschlossen sich Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen nun zur Öffentlichkeitsfahndung. Das Foto soll entscheidende Hinweise liefern und den Durchbruch bei den Ermittlungen ermöglichen.  

    Polizei bittet um Hinweise – Wer kennt diesen Mann?

    Wer Angaben zu der abgebildeten Person machen kann, wird gebeten, sich umgehend mit dem Kriminaldauerdienst Bremen in Verbindung zu setzen. Bereits geringfügige Hinweise könnten entscheidend für die Klärung des Falles sein. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch unter der Rufnummer 0421 362-3888. Hinweise nimmt auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.

    Weitere aktuelle Meldungen aus dem norddeutschen Raum finden Leser auf unserem Nachrichtenportal unter blaulichtmyk.de/news/ sowie deutschlandweite Berichte unter blaulichtmyk.de/deutschland/. Offizielle Informationen der Polizei Bremen stehen zudem auf der Website der Behörde bereit: polizei.bremen.de.

    Die Behörden setzen darauf, dass die Veröffentlichung des Fotos neue Erkenntnisse bringt und der mutmaßliche Geldwäscher schnell identifiziert wird. Die Bevölkerung kann durch Hinweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung leisten.

  • Polizei Bremen fahndet nach mutmaßlichem Geldwäscher – Foto veröffentlicht

    Polizei Bremen fahndet nach mutmaßlichem Geldwäscher – Foto veröffentlicht

    Polizei Bremen fahndet nach Geldwäscher

    Die Polizei Bremen und die Staatsanwaltschaft Bremen bitten um Mithilfe bei der Suche nach einem Mann, der unter anderem im Verdacht der Geldwäsche steht. Der Gesuchte eröffnete 2023 unter Verwendung eines gestohlenen Personalausweises zwei Bankkonten, um kriminelle Transaktionen zu ermöglichen.

    Falsche Identität und gefälschter Ausweis

    Nach bisherigen Ermittlungen verwendete der Täter einen gefälschten Personalausweis, auf dem ein manipuliertes Adressetikett angebracht war. So konnte er sich eine neue Identität zulegen und unter falschem Namen auftreten. Mithilfe dieser Dokumente eröffnete er zwei Konten bei verschiedenen Banken. Über diese betrügerisch eingerichteten Konten liefen anschließend Geldtransaktionen aus anderen rechtswidrigen Geschäften im fünfstelligen Bereich.

    Polizei veröffentlicht Fahndungsfoto

    Bei der Kontoeröffnung erstellten die Banken ein Foto des Mannes. Trotz intensiver Ermittlungen gelang es der Polizei Bremen bislang nicht, seine Identität festzustellen. Deshalb fahnden Polizei und Staatsanwaltschaft nun öffentlich nach ihm. Das veröffentlichte Bild zeigt den Mann während der Kontoeröffnung.

    Hinweise dringend erbeten

    Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer erkennt den abgebildeten Mann oder kann Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Bremen unter der Telefonnummer 0421 362-3888 entgegen.

    Weitere aktuelle Fahndungen finden Sie auf blaulichtmyk.de/fahndungen/.

  • Bundestag hebt Immunität von AFD Mann auf

    Bundestag hebt Immunität von AFD Mann auf

    Bundestag hebt Immunität von Maximilian Krah auf – Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche

    Berlin, 11. September 2025. Der Deutsche Bundestag hebt heute die Immunität von Maximilian Krah (AfD) auf. Damit schaffen die Abgeordneten die Voraussetzung, dass Ermittler Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen durchführen dürfen.

    Was der Beschluss konkret bedeutet

    Mit der Aufhebung der Immunität von Maximilian Krah aufgehoben kann die zuständige Ermittlungsbehörde die nächsten Schritte einleiten. Im Fokus stehen Vorwürfe der Bestechlichkeit und Geldwäsche. Die Entscheidung ermöglicht Maßnahmen wie die Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern sowie die Auswertung möglicher Zahlungsströme.

    Hintergrund: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt ein Verfahren, das Zahlungen aus dem Ausland sowie mögliche Einflussnahmen betrifft. Die Unschuldsvermutung gilt, bis ein Gericht anders entscheidet.

    Einordnung: So funktioniert die Aufhebung der Immunität

    Abgeordnete genießen besonderen Schutz, damit sie ihr Mandat unabhängig ausüben. Gleichzeitig sieht das Verfahren klare Grenzen vor: Bei einem Anfangsverdacht kann der Bundestag per Beschluss Ermittlungen erlauben. Mit der Immunität von Maximilian Krah aufgehoben setzt das Parlament genau dieses Signal.

    Eine ausführliche Erläuterung zum Prinzip der parlamentarischen Immunität liefert der Bundestag selbst: „Das bedeutet die Immunität von Bundestagsabgeordneten“.

    Aktuelle Entwicklung des Falls

    Nach dem Beschluss berichten mehrere Medien, dass Ermittler Durchsuchungen prüfen beziehungsweise vorbereiten. Details zu Orten und Umfang der Maßnahmen geben die Behörden aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen nicht vollständig preis.

    Der AfD-Abgeordnete weist Vorwürfe seit längerem zurück. Ob und wann Anklage erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Auswertung aller Beweise.

    Warum das Thema bundesweit relevant ist

    Der Fall berührt Grundfragen politischer Integrität und möglicher ausländischer Einflussnahme. Der Beschluss zeigt, dass das Parlament bei einem Anfangsverdacht Ermittlungen ermöglicht, ohne ein Vorurteil über Schuld oder Unschuld auszusprechen. Für Bürgerinnen und Bürger zählt jetzt die transparente Aufarbeitung durch die Justiz.

    Weiterlesen und Hintergründe

    Mehr Nachrichten aus Deutschland finden Sie in unserer Übersicht: Deutschland-Übersicht. Aktuelle Eilmeldungen und Überblicksseiten erreichen Sie hier: News. Unsere Themenseite „Fahndung“ bündelt Polizeimeldungen: Fahndungen.

    Weitere Medienberichte zur heutigen Entscheidung: Stuttgarter Zeitung.

    Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Justiz prüft die Vorwürfe ergebnisoffen. Wir aktualisieren, sobald gesicherte Details vorliegen.

    Fokus-Keyphrase: Immunität von Maximilian Krah aufgehoben

  • Öffentlichkeitsfahndung: Polizei Bremen sucht Geldwäscherin

    Öffentlichkeitsfahndung: Polizei Bremen sucht Geldwäscherin

    Fahndung hat sich erledigt !

    Die Staatsanwaltschaft Bremen und die Polizei wenden sich mit einer Öffentlichkeitsfahndung an die Bevölkerung. Gesucht wird eine bislang unbekannte Frau, die im Verdacht steht, Geldwäsche betrieben zu haben. Die Ermittlungsbehörden veröffentlichten Fotos der Verdächtigen, um deren Identität zu klären.

    Verdacht der Geldwäsche

    Im Jahr 2024 eröffnete die Frau unter falscher Identität mehrere Bankkonten. Über diese Konten liefen Geldtransfers aus kriminellen Handlungen in einem vierstelligen Euro-Bereich. Durch die Täuschung gelang es ihr, die Herkunft der Gelder zu verschleiern.

    Bisherige Ermittlungen ohne Erfolg

    Trotz intensiver Ermittlungen konnten die Beamten die Identität der Frau bislang nicht feststellen. Daher entschieden sich Polizei und Staatsanwaltschaft für eine Öffentlichkeitsfahndung Bremen Geldwäsche. Die Fotos der Frau sollen jetzt helfen, weitere Spuren zu finden.

     

    Polizei bittet Bevölkerung um Mithilfe

    Die Polizei fragt ausdrücklich: „Wer kennt die Frau auf den Fotos? Wer kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen?“ Jede noch so kleine Information kann entscheidend sein. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst Bremen rund um die Uhr unter der Rufnummer 0421 362-3888 entgegen.

    Weitere Informationen

    Aktuelle Nachrichten aus der Region finden Sie auch im Bereich News oder unter Fahndungen auf unserem Portal. Auch über Deutschlandmeldungen berichten wir fortlaufend.

    Die Öffentlichkeitsfahndung Bremen Geldwäsche ist ein wichtiger Schritt, um die Täterin zu identifizieren und weitere Straftaten zu verhindern. Die Ermittlungsbehörden setzen auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.

  • Krypto-Swapping-Plattform “eXch” abgeschaltet – 34 Millionen Euro in Kryptowährungen sichergestellt

    Krypto-Swapping-Plattform “eXch” abgeschaltet – 34 Millionen Euro in Kryptowährungen sichergestellt

    Krypto-Swapping-Dienst “eXch” abgeschaltet

    Am 30. April 2025 haben deutsche Ermittlungsbehörden den Krypto-Swapping-Dienst „eXch“ erfolgreich abgeschaltet. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ZIT) und das Bundeskriminalamt (BKA) führten die Maßnahme gemeinsam durch.

    Server beschlagnahmt – Domain eXch.cx offline

    Die Ermittler stellten die gesamte in Deutschland betriebene Serverinfrastruktur des Dienstes sicher. Die Plattform war über die Domain eXch.cx sowie über weitere Adressen erreichbar. Nun ist sie offline.

    Über 8 Terabyte Daten und Kryptowährungen im Millionenwert sichergestellt

    Neben umfangreichen Datensätzen mit einem Volumen von mehr als acht Terabyte wurden auch Kryptowährungen beschlagnahmt. Dabei handelt es sich um Bitcoin, Ether, Litecoin und Dash im Wert von rund 34 Millionen Euro. Dies ist die dritthöchste Sicherstellung in der Geschichte des BKA.

    “eXch” ermöglichte anonymes Kryptoswapping seit 2014

    Der Dienst bestand seit 2014 und erlaubte das Tauschen von Kryptowährungen. Nutzer konnten ohne Identitätsprüfung verschiedene Coins „swappen“. Die Plattform war im Clearnet und Darknet zugänglich und bewarb sich gezielt im kriminellen Umfeld.

    Plattform erleichterte Geldwäsche und verschleierte Transaktionen

    eXch speicherte keine Nutzerdaten. Es wurden keine Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung umgesetzt. Die Plattform galt daher als besonders geeignet, Finanzströme zu verschleiern. Laut Ermittlungen wurden über den Dienst Kryptowerte im Wert von rund 1,9 Milliarden US-Dollar bewegt.

    Geld aus Bybit-Hack möglicherweise über eXch gewaschen

    Ein Teil der 1,5 Milliarden US-Dollar, die bei einem Hack der Kryptobörse Bybit am 21. Februar 2025 gestohlen wurden, soll über eXch geflossen sein. Daher besteht der Verdacht auf gewerbsmäßige Geldwäsche sowie auf den Betrieb einer kriminellen Handelsplattform.

    Betreiber kündigten Ende des Dienstes an – Behörden kamen zuvor

    Die Betreiber wollten den Dienst ursprünglich zum 1. Mai 2025 selbst abschalten. Ermittler kamen ihnen jedoch zuvor. Es wurden zahlreiche digitale Spuren und Vermögenswerte gesichert.

    Internationale Zusammenarbeit mit den Niederlanden

    Das BKA und die ZIT arbeiteten eng mit der niederländischen Steuerfahndung FIOD zusammen. Die Ermittlungen sollen auch andere Cyberdelikte aufdecken helfen.

    BKA und ZIT ziehen Bilanz

    Carsten Meywirth vom BKA sagte:

    „Wir haben erneut eine bedeutende Plattform stillgelegt und Millionenbeträge an Kryptowährungen gesichert. Die Professionalität der Täter zeigt die Dimensionen digitaler Kriminalität.“

    Dr. Benjamin Krause von der ZIT ergänzte:

    „Solche anonymen Dienste ermöglichen Geldwäsche in beliebiger Höhe. Daher ist ein konsequentes Vorgehen unerlässlich.“

    Ermittler veröffentlichen Sicherstellungsbanner

    Im Zuge der Maßnahmen wurde auch ein offizielles Sicherstellungsbanner als PDF veröffentlicht. Dieses dokumentiert die Beschlagnahmung öffentlich.

  • Ermittlungen gegen Drogenhandel und Geldwäsche – Durchsuchungen und Festnahmen in Rheinland-Pfalz

    Ermittlungen gegen Drogenhandel und Geldwäsche – Durchsuchungen und Festnahmen in Rheinland-Pfalz

    Verdacht des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – Acht Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt

    Ludwigshafen – 

    Am Montag, den 24.03.2025, vollstreckten Polizeikräfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal Durchsuchungsbeschlüsse an sieben Wohnanschriften in Ludwigshafen, Kaiserslautern, im Kreis Germersheim und im Landkreis Bad Dürkheim sowie an einem Gewerbeobjekt in der
    Stadt Neustadt a. d. Weinstraße.

    Den Durchsuchungsmaßnahmen vorangegangen sind umfangreiche und intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Ludwigshafen. Bei diesen Ermittlungen konnten sechs männliche Tatverdächtige im Alter zwischen 26 und 40 Jahren ermittelt werden, die im Verdacht stehen, mit Drogen illegal Handel getrieben zu haben.

    Drei der Männer sind Mitglieder eines Charters des “Hells Angels MC”. Außerdem wird gegen eine
    30-jährige Frau wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt.

    Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel, u. a. 1 scharfe Schusswaffe, 1 verbotener Gegenstand (Elektroschocker), rund 10.000 Euro Bargeld sowie Schmuck und hochwertige Uhren im Wert von ca. 80.000 Euro gefunden.

    Zwar konnten keine Betäubungsmittel sichergestellt, stattdessen aber Steroide in möglicherweise nicht geringen Mengen aufgefunden werden.

    Bei der Durchsuchung in Kaiserslautern stellten die Polizeikräfte fest, dass gegen einen dort anwesenden 38-jährigen Beschuldigten ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken wegen Betruges bestand. Aus diesem Grund wurde er verhaftet. Der Haftbefehl wurde vom zuständigen Haftgericht in Saarbrücken in Vollzug gesetzt und der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

    Neben Kräften des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und des Polizeipräsidiums Westpfalz waren auch rheinland-pfälzische, saarländische und baden-württembergische Spezialeinheiten beteiligt. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern weiter an.

  • Betrug im großen Stil mittels gefälschter Insolvenzverwalter- Emails

    Betrug im großen Stil mittels gefälschter Insolvenzverwalter- Emails

    Betrug im großen Stil mittels gefälschter Insolvenzverwalter- Emails

    Köln

    In einem bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche hat die Kriminalpolizei mit Unterstützung von Spezialeinheiten am Freitagmorgen (17. Januar) drei Haftbefehle gegen drei tatbeteiligte Männer (38, 42, 46) vollstreckt
    sowie acht Privatwohnungen und drei Geschäftsräume in Köln, Bergheim, Hürth, Frechen, Bochum und Düsseldorf durchsucht.

    Im Zeitraum von März bis Juli 2024 sollen bislang noch nicht identifizierte Tatverdächtige mit gefälschten Insolvenzverwalter-Emails Waren von angeblich zahlungsunfähigen Getränkehändlern zum Kauf angeboten haben. Hierzu hatten sie zuvor Internet-Profile von Insolvenzverwaltern missbräuchlich kopiert und gefälschte Beschlüsse über anhängige Insolvenzverfahren an einen potentiellen Käuferkreis verschickt.

    Die Kriminalpolizisten, der im Oktober 2024 neu eingerichteten Ermittlungsgruppe “Betrug”,
    gehen derzeit davon aus, dass durch die getäuschten Käufer über 400.000 Euro auf verschiedene Geldwäschekonten überwiesen, von der Tätergruppierung weiter transferiert und schließlich bar abgehoben worden sind. Bei den Abhebungen auf Kölner Stadtgebiet konnten die drei Festgenommenen über Videoaufnahmen identifiziert werden.

    Im Zuge der heutigen Durchsuchungen stellten die Beamten mehrere Laptops und Mobiltelefone
    als Beweismaterial sicher und fanden darüber hinaus auch scharfe Munition sowie Betäubungsmittel in Form von Pillen und Kokain.

    Zudem sicherten die Einsatzkräfte einen Porsche, vier hochwertige Uhren sowie Bargeld in fünfstelliger Höhe zur Sicherung der Vermögenswerte.

    Die Ermittlungen im Gesamtkomplex dauern an.  

  • Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche

    Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche

    Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche

    München / Laufen

    Das Amtsgericht Laufen hat am 26.08.24 einen Kurier von 46.000 Euro Bargeld zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

    Das Bargeld hätte der Verurteilte von Österreich nach Deutschland für seinen Auftraggeber schmuggeln sollen, flog dabei jedoch am Grenzübergang Walserberg bei der Kontrolle des von ihm genutzten Reisebusses durch Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing am 28.02.24 auf, zumal er trotz Aufforderung seiner Anmeldepflicht nachzukommen, eher sogar leugnete, dass die im Bus
    gefundenen Banknoten ihm zuzuordnen sind.

    Nach vorläufiger Festnahme des 30-jährigen arbeitslosen Deutschen und Beschlagnahme des Bargeldes übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche.

    Noch am selben Tag erfolgte die Vorführung vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Laufen, der die Untersuchungshaft sowie die Durchsuchung seiner Wohnung in Hanau/Hessen durch dortige Kollegen
    des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main anordnete.

    Bei der Auswertung sichergestellter Beweismittel stellte sich heraus, dass der 30-Jährige das Bargeld auftragsgemäß aus einer Mülltonne in Klagenfurt/Österreich geborgen hatte und damit auf dem
    Weg nach Ahlen bei Dortmund war, wo er es seiner Kontaktperson gegen Zahlung eines Kurierlohnes übergeben sollte.

    Den Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München und der Staatsanwaltschaft Traunstein folgend,
    kam das Gericht nach erfolgter Beweisaufnahme in der Gesamtschau zu der Überzeugung, dass das sichergestellte Bargeld zweifelsfrei aus kriminellen Vortaten wie zum Beispiel Zwangsprostitution, Betrugsstraftaten oder Betäubungsmittelgeschäften stammt.

    Wegen noch offener Vorstrafen war die verhängte Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung auszusetzen. Das beschlagnahme Bargeld wurde zu Gunsten der Staatskasse eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.

  • Zoll stellt 60.000 EUR bei der Einreise mit dem PKW aus Rumänien sicher ! 12.000 Strafe !

    Zoll stellt 60.000 EUR bei der Einreise mit dem PKW aus Rumänien sicher ! 12.000 Strafe !

    Zoll stellt 60.000 EUR bei der Einreise mit dem PKW aus Rumänien sicher ! 12.000 Strafe !

    München, Rosenheim

    Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) München des Hauptzollamts Rosenheim wurde kürzlich im Rahmen von Routinekontrollen auf der A 94 Fahrtrichtung München nahe der Anschlussstelle Markt Schwaben auf einen Mercedes-Kleinbus mit Anhänger aus Rumänien aufmerksam. Im Fahrzeug
    befanden sich acht rumänische Staatsbürger.

    Auf die Frage der Zollbeamten, ob sie größere Mengen Bargeld oder andere Barmittel mit sich führen würden, gaben sie an, jeweils etwa 1.000,- bis 2.000,- EUR dabei zu haben. Allerdings kam bei der sich anschließenden Überprüfung des Laderaumes im Koffer des Fahrers ein dickes Bündel
    mit Euro-Geldscheinen in einer Plastiktüte zum Vorschein.

    Die Bargeldsumme von insgesamt 60.000 EUR warf nun die Frage nach der Herkunft und Verwendungszweck des Geldes auf. Nachdem der Fahrer dazu keine schlüssigen Angaben machen konnte, begannen zunächst lange Diskussionen mit den Fahrzeuginsassen. Schließlich bekannte sich der Beifahrer zu der Tüte mit dem Bargeld.

    Der 44-Jährige teilte den Beamten mit, dass er das Geld für einen rumänischen Freund mitbringe, um
    hier in Deutschland ein Auto zu kaufen.

    Im Rahmen des sog. Clearingverfahrens wurden die 60.000 EUR sichergestellt

    Da dies aber zunächst nicht zweifelsfrei belegt worden, bestand der Verdacht, dass das Bargeld aus Straftaten hätte stammen und vielleicht sogar die Absicht von Geldwäsche hätte bestehen können.
    Im Rahmen des sog. Clearingverfahrens wurden die 60.000 EUR zunächst sichergestellt und ein Verwaltungsverfahren wegen Annahmegründen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Das Clearingverfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

    Die Tatsache, dass der Beifahrer auf die Frage der Kontrollbeamten des Zolls die korrekte Bargeldsumme verschwiegen bzw. falsche Angaben dazu gemacht hatte, hat voraussichtlich ein teures Nachspiel. Die KEV leitete nämlich gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Unabhängig vom Ergebnis der Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Geldes muss er mit einer Geldbuße in Höhe von etwa 20-25 % der verschwiegenen Bargeldsumme, d.h. hier in Höhe von
    etwa 12.000 EUR rechnen.

    Zusatzinformation:

    Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, die zum Beispiel auch der Terrorismusfinanzierung oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung dienen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
    Mehr Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html .

  • Öffentlichkeitsfahndung der Polizei Bremen ! Wer kennt die Täterin ?

    Öffentlichkeitsfahndung der Polizei Bremen ! Wer kennt die Täterin ?

    Öffentlichkeitsfahndung der Polizei Bremen ! Wer kennt die Täterin ?

    Bremen

    Nach mehreren Geldwäschedelikten fahnden die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen mit einem Foto nach einer bislang unbekannten Täterin.

    Die Frau eröffnete im vergangenen Jahr mit einem gestohlenen Personalausweis Konten bei verschiedenen Banken unter falscher Identität. Hierzu wurde auf dem gestohlenen Ausweis der Adressaufkleber gefälscht und die angebliche Meldeadresse eingefügt. Anschließend wurden unter Verwendung dieser betrügerisch erlangten Konten Gelder im insgesamt fünfstelligen Bereich aus anderen rechtswidrigen Taten entgegengenommen.

     

    Bei der Eröffnung der Bankkonten wurde ein Bild von der Geldwäscherin aufgenommen. Umfangreiche Ermittlungen führten bislang jedoch nicht zur Identifizierung der Frau. Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen fahnden nun mit einem Foto nach ihr.

    Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe und fragt: Wer kann Angaben zu der abgebildeten Frau machen? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888 entgegen.

  • Öffentlichkeitsfahndung nach Geldwäscherin

    Öffentlichkeitsfahndung nach Geldwäscherin

    Bremen

    Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen suchten mit einer Öffentlichkeitsfahndung nach einer Geldwäscherin, siehe hierzu auch die Pressemeldung 0226. Eine 27-Jährige aus Niedersachsen konnte nun ermittelt werden.

    Die Geldwäscherin eröffnete im Jahr 2022 unter Verwendung falscher Personalien ein Konto bei einer Bank. Über dieses Konto wurden Gelder aus Straftaten im fünfstelligen Bereich transferiert. Polizei und Staatsanwaltschaft fahndeten daraufhin mit Bildern nach ihr, dies führte jetzt zum Erfolg: Mehrere Zeugen erkannten die 27-Jährige wieder und benachrichtigten den Kriminaldauerdienst. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

    Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen fahnden mit Fotos nach einer Frau, die im Tatverdacht der Geldwäsche steht. Der Unbekannten werden mindestens 25 Straftaten zur Last gelegt.

    Die Geldwäscherin eröffnete im Jahr 2022 unter Verwendung falscher Personalien ein Konto bei einer Bank. Über dieses Konto wurden Gelder aus Straftaten im fünfstelligen Bereich transferiert.

    Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung der Frau führten, fahnden Polizei und Staatsanwaltschaft mit Bildern nach ihr und fragen: “Wer kann Angaben zu der Frau auf den Fotos machen, wer erkennt sie wieder?” Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer
    0421 362-3888 entgegen.

  • Geldwäsche und Fahren ohne Führerschein

    Geldwäsche und Fahren ohne Führerschein

    56412 Heiligenroth, BAB 3, FR Frankfurt am Main, Rastplatz Heiligenroth 

    Am Mittwoch, den 10.02.2021 gegen 11:15 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Montabaur ein Fahrzeug auf dem Rastplatz Heiligenroth, welches zuvor durch eine erhöhte Geschwindigkeit aufgefallen war.
    Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrzeugführer zwar eine niederländische Fahrerlaubnis aushändigen konnte, diese in Deutschland jedoch keinen Bestand hatte.

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    Der Beschuldigte war zuvor bereits in 3 Fällen aufgrund des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, so dass ihm die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden war.
    Sein PKW wurde als Tatmittel mit dem Ziel der Verwertung eingezogen, der Führerschein nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft zur Eintragung eines Sperrvermerks sichergestellt.
    Zudem wurde ein höherer 4-stelliger Bargeldbetrag aufgefunden.
    Zu der Herkunft des Geldes machte der Beschuldigte widersprüchliche Angaben, so dass dieser auf Grund des Verdachts der Geldwäsche ebenfalls sichergestellt wurde.

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    Hochwasser 2021 Koblenz