Schlagwort: Güllesheim

  • PKW Fahrer aufgrund einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verurteilt

    PKW Fahrer aufgrund einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verurteilt

    Güllesheim

    Am frühen Samstagabend des 26.08.2023 erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus Kenntnis, dass im Bereich Güllesheim ein grauer Sportwagen in gefährdender Weise und mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb der Ortslage geführt werde. Bereits anhand der fernmündlichen Mitteilung ergab sich der Anfangsverdacht eines Verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

    Das Fahrzeug, ein PKW Porsche Carrera 4 GTS, wurde am Kreisverkehr am Ortseingang Güllesheim festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beim Anhalten konnte festgestellt werden, dass der Beifahrer die Fahrt mit seinem Mobiltelefon videografierte. Nach Eröffnung der Verkehrskontrolle und
    des Tatvorwurfs wurde das Mobiltelefon zum Zwecke der Beweissicherung sichergestellt.

    Des Weiteren befanden sich der 27-jährige Fahrzeugführer und zwei weitere Personen auf der Rückbank des Fahrzeugs.

    Im Zuge der ersten Ermittlungen konnten folgende Verstöße und Straftaten festgestellt werden:

       - 132 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft
       - Mehrfacher geschwindigkeitsbedingter Kontrollverlust innerhalb 
         von Kurven
       - Überholen über durchgezogene und Sperrflächen (teilweise im 
         uneinsehbarem Bereich)
       - 192 km/h bei erlaubten 100 km/h außerhalb geschlossener 
         Ortschaften
       - 170 km/h bei erlaubten 100 km/h außerhalb geschlossener 
         Ortschaften
       - Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

    Nach einem Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft wurde die Sicherstellung des Führerscheins des Fahrzeugführers angeordnet.

    Nun erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus eine Mitteilung, dass der 27 – jährige Fahrzeugführer aus Nordrhein – Westfalen rechtskräftig verurteilt wurde.

    Aufgrund der vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fehlverhalten beim Überholen in Tateinheit mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen erhielt er einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3500,- EUR.

    Zudem wurden ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine 1-jährige Fahrerlaubnissperre verhängt.

  • Täter nutzt Gutmütigkeit des Geschädigten aus

    Täter nutzt Gutmütigkeit des Geschädigten aus

    Täter nutzt Gutmütigkeit des Geschädigten aus

    Güllesheim

    Am Dienstagvormittag kam es im Meisenweg in Güllesheim zu einem dreisten Diebstahlsdelikt. Der männliche Täter klingelte um 10:37 Uhr bei dem Geschädigten, um ihm Haushaltswaren zu verkaufen. In der Vergangenheit hatte der Mann ihm bereits mehrfach Haushaltswaren verkauft.

    Der Geschädigte wollte ihm dieses Mal keine Waren abkaufen. Aus Mitleid ging er in einen Nebenraum, um ihm 10,- EUR aus seiner Geldbörse zu holen. Der Täter blieb hierbei unbeaufsichtigt im Hausflur, in welchem sich auf einer Kommode eine weitere Geldbörse des Geschädigten befand. Als der Geschädigte hörte, dass die Haustür zufiel, kam er zurück und bemerkte, dass der Täter Mann nicht mehr da war. Bei einer sofortigen Nachschau in der im Flur befindlichen Geldbörse stellte er fest, dass der darin befindliche Geldbetrag im mittleren 3 – stelligen Bereich fehlte. Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei konnte der Täter nicht angetroffen werden. Dieser wurde durch den Geschädigten wie folgt beschrieben: Älterer Mann mit sichtbarer Gehbehinderung, trug einen Panamahut sowie eine braune Papiertüte mit sich.

    Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise der Polizeiinspektion Straßenhaus unter Tel. 02634/9520 oder per E-Mail: pistrassenhaus@polizei.rlp.de. zu melden.

  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Fahrerlaubnis des Beschuldigten sichergestellt

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Fahrerlaubnis des Beschuldigten sichergestellt

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen – Fahrerlaubnis des Beschuldigten sichergestellt

    Güllesheim

    Am frühen Samstagabend erhielt die Polizeiinspektion Straßenhaus Kenntnis, dass im Bereich Güllesheim ein grauer Sportwagen in gefährdender Weise und mit überhöhter Geschwindigkeit innerhalb und außerhalb der Ortslage geführt werde. Bereits anhand der fernmündlichen Mitteilung ergab sich der Anfangsverdacht eines Verbotenen Kraftfahrzeugrennens.  Das Fahrzeug, ein PKW Porsche Carrera 4 GTS, wurde am Kreisverkehr am Ortseingang Güllesheim festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beim Anhalten konnte festgestellt werden, dass der Beifahrer die Fahrt mit seinem Mobiltelefon videografierte.

    Nach Eröffnung der Verkehrskontrolle und des Tatvorwurfs wurde das Mobiltelefon zum Zwecke der Beweissicherung sichergestellt. Des Weiteren befanden sich der 27-jährige Fahrzeugführer und zwei weitere Personen auf der Rückbank des Fahrzeugs.

    Der Porsche wurde durch den beschuldigten Fahrzeugführer anlässlich einer Hochzeitsfeier gemietet.

    Im Zuge der ersten Ermittlungen konnten folgende Verstöße und Straftaten festgestellt werden:

       - 132 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft
       - Mehrfacher geschwindigkeitsbedingter Kontrollverlust innerhalb 
         von Kurven
       - Überholen über durchgezogene und Sperrflächen (teilweise im 
         uneinsehbarem Bereich)
       - 193 km/h bei erlaubten 70 km/h außerhalb geschlossener 
         Ortschaften
       - Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

    Nach einem Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft wurde die Sicherstellung des Führerscheins des Fahrzeugführers angeordnet. Zudem ist aufgrund des verbotenen Kraftfahrzeugrennen (in Form eines Alleinrennens) ein entsprechendes Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet worden.

    Weitere Geschädigte und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Straßenhaus, unter der
    Tel. 02634/9520 oder per Email: pistrassenhaus@polizei.rlp.de, zu melden.

  • Betrunkener Fahrzeugführer leistet Widerstand

    Betrunkener Fahrzeugführer leistet Widerstand

    Güllesheim – 

    Nach einem Zeugenhinweis auf eine unsichere Fahrweise kontrollierten Polizeibeamte am Dienstagnachmittag auf der Bundesstraße 256 in Güllesheim einen 32-jährigen PKW Fahrer. Hierbei stellten die Beamten starken Alkoholeinfluss bei dem Fahrer fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,61 Promille. Zudem war der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Bei den polizeilichen Folgemaßnahmen leistete der Beschuldigte Widerstand. Er wurde daher mit körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und gefesselt. Anschließend erfolgte die Verbringung zur Polizeidienststelle nach Straßenhaus. Dort ist ihm von einer Ärztin eine Blutprobe entnommen worden. Auf der Wache kam es durch den Beschuldigten zudem zu einer Bedrohung zum Nachteil eines Polizeibeamten. Es sind entsprechende Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet worden.