Schlagwort: Jugendschutzgesetz

  • Jugendschutzkontrollen in Andernach: Drei Verstöße bei Testkäufen festgestellt

    Jugendschutzkontrollen in Andernach: Drei Verstöße bei Testkäufen festgestellt

    Jugendliche kommen bei Testkäufen an Alkohol

    Am 11.03.2026 haben die Polizeiinspektion Andernach, das Ordnungsamt und das Jugendamt der Stadt Andernach gemeinsame Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Im Mittelpunkt standen sogenannte Testkäufe. Die Behörden wollten prüfen, ob der Einzelhandel die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und vergleichbaren Produkten an Minderjährige konsequent einhält.

    Für die Maßnahme setzten die Verantwortlichen zwei Schüler im Alter von 13 und 14 Jahren ein. Die Jugendlichen handelten nach vorheriger Einwilligung ihrer Eltern und aus eigenem Willen. Ziel der Jugendschutzkontrollen Andernach war es, mögliche Verstöße frühzeitig aufzudecken und die Verkaufsstellen noch stärker für den Jugendschutz zu sensibilisieren.

    Acht Filialen kontrolliert – drei Verkäufe von Alkohol an Jugendliche

    Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte acht Supermarkt- und Lottofilialen im Bereich der Stadt Andernach. Die Testkäufer betraten die Geschäfte, nahmen alkoholische Getränke aus den Regalen oder fragten an den Kassen gezielt nach Tabakwaren beziehungsweise Vapes.

    In fünf Filialen verweigerten die Verkaufsstellen den Verkauf von Alkohol oder Tabakwaren. In drei Filialen gelang es den Jugendlichen jedoch, alkoholische Getränke zu erwerben. Damit brachten die Jugendschutzkontrollen Andernach konkrete Verstöße ans Licht.

    Verwarnungen, Tadel und angekündigte Folgekontrollen

    Unmittelbar nach den versuchten beziehungsweise erfolgreichen Käufen suchten die Einsatzkräfte das Gespräch mit den betroffenen Kassiererinnen, Kassierern und den jeweiligen Geschäftsführungen. Die Behörden sprachen Verwarnungen aus und übergaben je nach Ergebnis Lob- oder Tadelbriefe. Außerdem kündigten sie weitere Kontrollen an.

    Wegen der drei erfolgreichen Verkäufe fertigten die Verantwortlichen Ordnungswidrigkeitenanzeigen an. Dabei geht es um die Abgabe beziehungsweise den Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche. Die Maßnahme zeigt, dass Verstöße gegen den Jugendschutz weiterhin konsequent verfolgt werden.

    Polizei weist auf klare gesetzliche Regeln hin

    Die Polizei betont erneut, dass die Abgabe jugendgefährdender Produkte eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz darstellen kann. Bei Wiederholungsfällen drohen empfindliche Bußgelder durch die zuständigen Verfolgungsbehörden. Die Jugendschutzkontrollen Andernach sollen deshalb nicht nur Verstöße ahnden, sondern auch präventiv wirken und das Bewusstsein im Einzelhandel weiter schärfen.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland, bei aktuellen Einsätzen im Bereich Verkehr sowie in unserer Übersicht zu Fahndungen.

    Informationen zur zuständigen Dienststelle gibt es bei der Polizeiinspektion Andernach.

  • Kontrolle Jugendschutzgesetz – Testkäufe im Bereich Asbach, Neustadt/Wied, Buchholz

    Kontrolle Jugendschutzgesetz – Testkäufe im Bereich Asbach, Neustadt/Wied, Buchholz

    Kontrolle Jugendschutzgesetz – Testkäufe im Bereich Asbach, Neustadt/Wied, Buchholz

    PI Straßenhaus – Bereich Asbach

    Am 17.07.2024 wurden durch eine 17-jährige Jugendliche sogenannte “Testkäufe” im Bereich der Polizeiaußenstelle Asbach durchgeführt. Die Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch zwei Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Asbach, einer Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kreisverwaltung Neuwied, sowie einer Beamtin der Jugendsachbearbeitung entsprechend begleitet. Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakprodukten, eingehalten werden.

    Die Testkäuferin versuchte in verschiedenen Lebensmittelmärkten, sowie auch an Tankstellen, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben. Insgesamt wurden an 9 Verkaufsstellen
    versucht einzukaufen. In 3 Fällen hatte die Testkäuferin “Erfolg” und erlangte Zigaretten oder hochprozentigen Alkohol.

    Die Polizei weist, gerade für die bevorstehende Kirmeszeit, nochmals eindringlich daraufhin, dass die Abgabe von jugendgefährdeten Produkten Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz darstellen und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.