Schlagwort: Jugendstrafe

  • BGH bestätigt Verurteilung nach tödlicher Gewalttat bei Abiturfeier in Bad Oeynhausen

    BGH bestätigt Verurteilung nach tödlicher Gewalttat bei Abiturfeier in Bad Oeynhausen

    Neun Jahre Jugendstrafe nach tödlicher Attacke

    Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines Angeklagten nach einer schweren Gewalttat im Kurpark von Bad Oeynhausen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags und weiterer Straftaten zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren verurteilt.

    Die Entscheidung rückt erneut einen Fall in den Fokus, der weit über Nordrhein-Westfalen hinaus für große Aufmerksamkeit sorgte. Im Mittelpunkt steht eine Gewalteskalation nach einer Abiturfeier, die für das Opfer tödlich endete.

    Landgericht sah versuchten Totschlag als erwiesen an

    Nach den Feststellungen des Landgerichts trat der Angeklagte dem bereits zurückweichenden und anschließend zu Boden gestürzten Geschädigten mehrfach mit erheblicher Wucht gegen Kopf und Körper. Dabei nahm er nach Überzeugung der Strafkammer den Tod des Mannes in Kauf.

    Der Geschädigte verstarb wenig später. Das Landgericht wertete die Tat dennoch nicht als vollendetes Tötungsdelikt, sondern als versuchten Totschlag. Die Richter konnten nach den Urteilsfeststellungen nicht ausschließen, dass der Geschädigte bereits an den Folgen des vorangegangenen Sturzes starb. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts noch keinen Tötungsentschluss gefasst.

    Revision vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg

    Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Er rügte dabei die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision jedoch. Die Karlsruher Richter sahen abgesehen von einer geringfügigen Änderung des Schuldspruchs keinen Rechtsfehler, der den Angeklagten benachteiligt hätte.

    Damit bleibt die vom Landgericht Bielefeld verhängte Jugendstrafe von neun Jahren bestehen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung damit abschließend. Die Entscheidung beendet das Revisionsverfahren und schafft endgültige rechtliche Klarheit in einem besonders schweren Gewaltfall.

    Rechtskräftige Entscheidung mit großer öffentlicher Wirkung

    Die rechtskräftige Entscheidung dürfte in der öffentlichen Debatte weiter eine wichtige Rolle spielen. Der Fall hatte bereits nach der Tat und später auch im Gerichtsverfahren bundesweit große Aufmerksamkeit ausgelöst.  

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  • Jugendstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig

    Jugendstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur staatsgefährdenden Gewalttat

    Revision des Angeklagten ohne Erfolg

    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Damit bleibt die verhängte Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bestehen. Der 3. Strafsenat fand keine Rechtsfehler, die einen Vorteil für den Angeklagten begründet hätten.

    Extremistische Pläne und der Aufbau einer Parallelstruktur

    Nach den rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts verfolgte der damals 16- bis 18-jährige Angeklagte die Absicht, eine an der SS-Ideologie orientierte Parallelgesellschaft zu etablieren. Gemeinsam mit künftigen Mitstreitern sollten Waffen, Rohstoffe und Strukturen geschaffen werden, um einen sogenannten „Kleinkrieg gegen die BRD und EU“ zu führen. Die geplanten Gewalttaten sollten gezielt Staatsbedienstete treffen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Ordnung zu erschüttern.

    Diese extremistische Ausrichtung erfüllte nach Einschätzung der Gerichte die Voraussetzungen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Besonders die Kombination aus ideologischer Radikalisierung, konkreten Vorbereitungen und Waffenbeschaffung führte zur strafrechtlichen Bewertung.

    Bewaffnung mittels 3D-Druck und Manipulationen an Schreckschusswaffen

    Der Angeklagte hatte begonnen, mit einem 3D-Drucker eine automatische Selbstladewaffe herzustellen. Darüber hinaus veränderte er eine Schreckschusspistole so, dass sie scharfe Geschosse verschießen konnte. Diese Manipulation stellte ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Um praktische Erfahrungen im Umgang mit Schusswaffen zu sammeln, trat er zudem einem Schützenverein bei.

    Diese Handlungen wertete das Landgericht als wesentliche Schritte zur Umsetzung seiner Pläne. Die Kombination aus ideologisch motivierter Gewaltfantasie und praktischer Waffenproduktion führte letztlich zur Verurteilung.

    Rechtskräftiges Urteil nach umfassender Prüfung

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil anhand der geltend gemachten Verfahrens- und Sachrügen. Die Richter sahen jedoch keinen Fehler, der das Urteil beeinflusst hätte. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Limburg nun endgültig.

    Weiterführende Informationen

  • BGH bestätigt Strafe: Diebstahl des Bartaffen Ruma aus Leipziger Zoo endgültig geahndet

    BGH bestätigt Strafe: Diebstahl des Bartaffen Ruma aus Leipziger Zoo endgültig geahndet

    Verurteilung wegen Diebstahls des Bartaffenweibchens Ruma rechtskräftig

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten verworfen.

    Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23. April 2025 rechtskräftig. Der Angeklagte erhält eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht bestätigte die Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls, schwerer räuberischer Erpressung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung.

    Die Entführung des Bartaffenweibchens Ruma

    In der Osternacht 2024 drangen der Täter und ein Mittäter in den Leipziger Zoo ein. Ziel war es, einen Affen zu stehlen, um damit in ihrer Clique zu prahlen. Sie fingen das Bartaffenweibchen Ruma im Affenhaus und brachten es nach Chemnitz. Dort hielten sie das Tier mehrere Tage in einer Garage, machten Fotos und Videos und stellten diese in sozialen Medien zur Schau. Aufgrund der großen öffentlichen Aufmerksamkeit brachten sie Ruma später zurück. Passanten fanden das Tier in einem Karton in einem Leipziger Park.

    Weitere Straftaten der Täter

    Nach dem Diebstahl von Ruma begingen die Männer weitere Delikte. Sie stahlen Motorräder aus einem Fachgeschäft und beschädigten diese erheblich. Zudem überfielen sie eine Tankstelle mit einer täuschend echt wirkenden Spielzeugpistole. Wenige Tage später drangen sie in ein Autohaus ein und entwendeten zwei hochmotorisierte Fahrzeuge. Auch diese erlitten schwere Schäden. Als die Polizei einen der Wagen sicherstellen wollte, leistete der Angeklagte Widerstand und verletzte zwei Beamte.

    Rechtskräftiges Urteil

    Der Bundesgerichtshof stellte bei seiner Prüfung keine Rechtsfehler fest. Das Landgericht Chemnitz hatte neben der Haftstrafe auch eine Einziehungsentscheidung getroffen. Die Mitangeklagten legten keine Revision ein, ihre Verurteilungen sind ebenfalls rechtskräftig. Damit endet ein aufsehenerregender Fall, der nicht nur den Leipziger Zoo, sondern auch die Öffentlichkeit bundesweit bewegte.

    Mehr regionale Nachrichten finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ oder im Bereich Deutschland. Offizielle Informationen stellt die Bundesgerichtshof-Website bereit. Auch die Polizei informiert über laufende Ermittlungen und Präventionsmaßnahmen.

  • Verurteilung wegen Silvester-Krawallen in Bonn

    Verurteilung wegen Silvester-Krawallen in Bonn

    BGH bestätigt Urteile nach Silvesterkrawallen in Bonn-Medinghoven

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile des Landgerichts Bonn gegen mehrere Jugendliche und Heranwachsende bestätigt, die an den schweren Silvesterkrawallen in Bonn-Medinghoven zum Jahreswechsel 2022/2023 beteiligt waren.

    Mit Beschlüssen vom 27. August 2025 wies der 2. Strafsenat die Rechtsmittel der Angeklagten zurück. Damit sind die Entscheidungen des Landgerichts rechtskräftig.

    Urteile des Landgerichts Bonn

    Das Landgericht hatte in zwei Strafverfahren drei Jugendliche wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs, Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.

    Zwei von ihnen – ein damals 17- und ein 19-Jähriger – erhielten Jugendstrafen von acht und sechs Monaten,
    die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein weiterer, damals 16-jähriger Angeklagter, musste 1.500 Euro an Geschädigte und eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

    Geplanter Angriff in der Silvesternacht

    Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sich die Jugendlichen im Vorfeld über soziale Netzwerke verabredet, um in der Silvesternacht Straßensperren zu errichten und die Polizei gezielt anzugreifen.

    Kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2022 errichtete die Gruppe Barrikaden aus Müllcontainern am Europaring und setzte diese in Brand. Als die Polizei eintraf, griffen die Täter sie mit Steinen und Feuerwerkskörpern an.

    Erst der Einsatz einer Hundertschaft der Bereitschaftspolizei konnte die Ausschreitungen beenden. Mehrere Beamte wurden durch die Angriffe gefährdet, konnten jedoch Schlimmeres verhindern.

    Rechtskraft durch BGH-Beschluss

    Die Verurteilten legten Revision ein, doch der Bundesgerichtshof sah keine Rechtsfehler.

    Damit sind die Urteile des Landgerichts Bonn endgültig. Das Verfahren verdeutlicht, dass Angriffe auf Einsatzkräfte auch bei jugendlichen Tätern nicht folgenlos bleiben.

    Weitere Informationen zu Blaulicht-Themen finden Sie unter News, Deutschland und Verkehr.

  • BGH bestätigt Verurteilungen nach brutalem Angriff vor Methadonausgabestelle

    BGH bestätigt Verurteilungen nach brutalem Angriff vor Methadonausgabestelle

    Verurteilungen nach Angriff in Moers rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen von drei jugendlichen Angeklagten verworfen, die wegen eines gewaltsamen Angriffs vor einer Methadonausgabestelle in Moers verurteilt wurden. Damit sind die mehrjährigen Jugendstrafen rechtskräftig.

    Hintergrund der Tat

    Nach den Feststellungen des Landgerichts Kleve hatten die Jugendlichen gemeinsam und spontan beschlossen, zwei Männer anzugreifen, die sich vor der Methadonausgabestelle in Moers aufhielten. Einer der Täter setzte Pfefferspray ein, schlug mehrfach auf die Opfer ein und trat sie, auch gegen den Kopf. Besonders brutal trat er einen der Männer „wie ein Fußballspieler bei einem Elfmeterschuss“.

    Ein Mittäter filmte die Tat, um das Video anschließend im Internet zu verbreiten und sich mit den Taten zu brüsten. Eines der Opfer verstarb zwei Wochen später. Ob die tödlichen Verletzungen direkt durch den Angriff verursacht wurden, konnte die Jugendkammer nicht zweifelsfrei feststellen.

    Urteil und Revision

    Das Landgericht Kleve verurteilte die Angeklagten im Wesentlichen wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Jugendstrafen. Gegen dieses Urteil legten die Jugendlichen Revision ein. Der BGH überprüfte daraufhin die Entscheidung des Landgerichts.

    Der 3. Strafsenat stellte lediglich eine abweichende konkurrenzrechtliche Bewertung einzelner Tatbestände fest. Infolgedessen nahm der BGH eine geringfügige Änderung am Urteil vor. In der Sache blieb die Verurteilung jedoch bestehen.

    Rechtskräftiger Abschluss

    Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig. Damit haben die Opfer und Angehörigen juristische Gewissheit, und die Angeklagten müssen ihre Jugendstrafen antreten.

    Weiterführende Informationen

  • Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Mordprozess in Leipzig: BGH bestätigt Schuldsprüche gegen jugendliche Täter

    Leipzig –

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen zweier Jugendlicher gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig zurückgewiesen. Das am 26. November 2024 ergangene Urteil ist somit rechtskräftig.

    Das Landgericht Leipzig hatte die beiden zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten wegen mehrerer schwerer Straftaten verurteilt. Die Hauptverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Jugendstrafrecht statt.

    Urteile wegen Mord, versuchtem Mord und Brandstiftung

    Die Richter verurteilten den Angeklagten F. zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Die Mitangeklagte Z. erhielt sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe.

    Beide wurden unter anderem wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Außerdem wurden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in 14 Fällen verurteilt.

    Doppelmord und Brandstiftung aus niedrigen Beweggründen

    Laut Urteil drang F. in der Nacht zum 16. Februar 2024 in die Wohnung der Familie der Angeklagten Z. ein. Dort tötete er die Mutter und den Lebensgefährten der Mitangeklagten mit einem Messer. Auch auf deren Bruder ging er in gleicher Weise los und hielt ihn anschließend für tot.

    Um die Tat zu vertuschen, legte F. Feuer in der Wohnung. Dabei nahm er bewusst in Kauf, dass weitere Hausbewohner durch Rauchgase verletzt werden könnten.

    Die Wohnung wurde vollständig zerstört und ist seitdem unbewohnbar. Der Bruder der Mitangeklagten konnte schwer verletzt gerettet werden.

    Angeklagte Z. unterstützte Tatplanung und -ausführung

    Z. selbst war zur Tatzeit nicht vor Ort. Dennoch teilte sie den Tatplan und unterstützte die Umsetzung aktiv. Ihre Mitwirkung erfolgte sowohl im Vorfeld als auch nach der Tat.

    Das Gericht wertete dies als Mittäterschaft.

    Bewertung durch das Landgericht

    Die vollendeten Tötungen wurden als heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet (§ 211 StGB). Im Fall des Bruders sah das Gericht das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht gegeben. Zusätzlich bejahte es eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

    Die Brandstiftung bewertete das Gericht als besonders schwere (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB). Zugleich stellte es eine versuchte gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB fest – bezogen auf alle übrigen Hausbewohner.

    Keine Rechtsfehler – Urteil bleibt rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil umfassend. Die Revisionen der Angeklagten blieben erfolglos. Der BGH stellte keine Rechtsfehler fest, die zu einer Aufhebung des Urteils geführt hätten.

    Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig endgültig rechtskräftig.

  • Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten

    Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten

    Schuldsprüche im Fall tödlicher Schleusung – Urteil rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen dreier Angeklagter wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

    Die Angeklagten wurden in sechs tateinheitlichen Fällen wegen Einschleusens mit Todesfolge sowie
    in 13 weiteren Fällen wegen lebensgefährdender Schleusung verurteilt.
    Der Organisator der Schleusungsfahrt erhielt 14 Jahre Freiheitsstrafe. Zwei weitere Beteiligte wurden zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe verurteilt.

    Nach Feststellungen des Landgerichts planten die Angeklagten gemeinsam eine Schleusungsfahrt von Wien nach Deutschland. Ein Kleintransporter mit nur neun regulären Sitzplätzen sollte 22 Personen aus der Türkei und Syrien befördern. Ein Begleitfahrzeug sollte die Aktion vor Polizeikontrollen schützen.

    Als der Transporter in Deutschland kontrolliert werden sollte, versuchte der Fahrer zu fliehen. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit in eine Autobahnausfahrt. Aufgrund der Überladung und des Fahrverhaltens kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und überschlug sich.

    Mehrere Menschen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Einige starben, andere erlitten schwere bis mittelschwere Verletzungen. Der Fahrer, der angeschnallt war, wurde nur leicht verletzt.

    Er wurde bereits zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

    Die übrigen Angeklagten entfernten sich vor dem Unfall aus Angst vor Entdeckung mit dem Begleitfahrzeug in Richtung Österreich.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah in der Revision keine Rechtsfehler. Die Schuldsprüche und Strafen bleiben bestehen.

  • Urteil betreffend eine tödliche Auseinandersetzung in Radevormwald !

    Urteil betreffend eine tödliche Auseinandersetzung in Radevormwald !

    Urteil betreffend eine tödliche Auseinandersetzung in Radevormwald !

    Das Landgericht Köln hat einen von zwei Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von
    sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt, den anderen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am Abend des 26. August 2023 in der Innenstadt von Radevormwald zwischen den Angeklagten und einem Bekannten, dem später Getöteten, zu einem Streit. Bei einem erneuten Zusammentreffen am frühen Morgen des Folgetages flammte die Auseinandersetzung wieder auf und mündete in einen gemeinsamen körperlichen Übergriff der Angeklagten gegen ihren Bekannten, in deren Rahmen einer der Angeklagten mehrfach mit einem Messer auf den gemeinsamen Bekannten einstach und ihn dadurch tödlich verletzte.

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 26. März 2025 auf die Revision eines Nebenklägers das Urteil, soweit es den zweiten Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben, weil sich die Beweiswürdigung des Landgerichts als rechtsfehlerhaft erwiesen hat, soweit das Landgericht die Tat nicht auch als vollendeten Totschlag gewertet hat. Die Revision des Nebenklägers betreffend den ersten Angeklagten hat es verworfen.

    Die Revisionen der Angeklagten hat der Senat im Beschlusswege als unbegründet verworfen, die Revision einer Nebenklägerin durch Beschluss als unzulässig. Die Verurteilung des ersten Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung eines Schülers wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium

    Verurteilung eines Schülers wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium

    Verurteilung eines Schülers wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Wuppertal verworfen, mit dem dieser wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils
    in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu
    einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen fügte der zur Tatzeit im Februar 2024,
    17 Jahre alte Angeklagte während einer Unterrichtspause drei Mitschülern mit wuchtigen Messerstichen jeweils potentiell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Nackens bzw. Hinterkopfes zu.

    Tödliche Folgen nahm er hierbei in Kauf.

    Seinen arglosen Mitschülern hatte er sich gezielt von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht, weshalb das Landgericht jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen hat.

    In Selbsttötungsabsicht versetzte der Angeklagte sich sodann mehrere Messerstiche in die Brust. Anschließend verletzte er einen vierten, ihm gegenüberstehenden Mitschüler mit einem weiteren Stich in den Kopf.

    Der Angeklagte handelte durchgehend im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.

    Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat aufgrund der vom Angeklagten mit seiner
    Revision erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

    Das Urteil ist damit rechtskräftig.

  • Urteil gegen 20-jährigen Angeklagten wegen Mord auf den “Neuköllner Maientagen” bestätigt

    Urteil gegen 20-jährigen Angeklagten wegen Mord auf den “Neuköllner Maientagen” bestätigt

    Urteil wegen Mordes auf den “Neuköllner Maientagen” rechtskräftig

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 23. Februar 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte mit einem Mittäter dem Opfer, das sich zur Tatzeit keines Angriffs versah und dem sich die Täter lautlos angenähert hatten, auf dem Volksfest insgesamt zehn Mal wuchtig überwiegend in den Oberkörper.

    Zwei Stiche verletzten das Herz und die Aorta; der 25-jährige Geschädigte starb durch Verbluten auf dem Weg ins Krankenhaus. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten wegen eines verweigerten Handschlags. Bei einem Aufeinandertreffen an einem Kiosk in Neukölln hatte der Geschädigte seinerseits den Angeklagten mit einem Messer am Rücken verletzt.

    Für diese “Demütigung” wollte sich der Angeklagte rächen und nicht erneut als “Verlierer” vom Platz gehen. Das Landgericht Berlin I hat die Tat als heimtückisch und die Beweggründe als niedrig bewertet und den Angeklagten daher wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld nach § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG hat es verneint.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.