Schlagwort: Katzen

  • Grenzkontrolle bei Bärnau: Bundespolizei stoppt verdächtigen Tiertransport

    Grenzkontrolle bei Bärnau: Bundespolizei stoppt verdächtigen Tiertransport

    Verdächtiger Tiertransport bei Bärnau: Bundespolizei greift ein

    Bei einer Grenzkontrolle nahe Bärnau haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Donnerstagabend, dem 8. Januar, einen verdächtigen Tiertransport gestoppt. Die Einsatzkräfte kontrollierten ein Fahrzeug, das zahlreiche Hunde und Katzen geladen hatte. Dabei stellten sie erhebliche Unstimmigkeiten bei den mitgeführten Tierdokumenten fest. Die Behörden prüfen nun mögliche Verstöße gegen das Tierseuchen- und Tierschutzrecht.

    Hunde und Katzen in Transportboxen entdeckt

    Die Bundespolizisten kontrollierten den Pkw im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung. In dem Fahrzeug saßen zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 28 und 34 Jahren. Zusätzlich transportierten die Frauen mehrere Tiere auf der Ladefläche. Die Beamten fanden in Transportboxen insgesamt fünf Katzen und zwölf Hunde vor.

    Für einen Teil der Tiere legten die Frauen ukrainische Heimtierausweise vor. Für mehrere Hunde und Katzen fehlten jedoch sämtliche vorgeschriebenen Dokumente. Damit erfüllte der Transport offenbar nicht die gesetzlichen Vorgaben für die Einfuhr von Tieren nach Deutschland.

    Blanko-Ausweise und Impfmaterial geben Rätsel auf

    Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Fahrgastraum mehrere vorausgefüllte sowie leere Heimtierausweise. Zudem fanden sie Labortestunterlagen, leere Impfdosen und Spritzen. Diese Funde verstärkten den Verdacht, dass die Dokumente möglicherweise nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurden oder einzelnen Tieren nicht eindeutig zugeordnet werden können.

    Die Bundespolizei prüft nun, ob die vorgelegten Unterlagen echt sind und ob sie den transportierten Tieren zweifelsfrei zugeordnet werden können. In diesem Zusammenhang leitete die Behörde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutz- und Tiergesundheitsrecht ein.

    Veterinäramt eingeschaltet – Tiere unter Beobachtung

    Die Einsatzkräfte informierten umgehend das zuständige Veterinäramt des Landkreises Tirschenreuth. Ein Amtstierarzt begutachtete die Hunde und Katzen noch vor Ort und überprüfte ihren gesundheitlichen Zustand. Die weiteren Ermittlungen sollen nun klären, aus welchem Grund die Tiere nach Deutschland gebracht werden sollten.

    Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen und für einzelne Tiere keine gültigen Papiere existieren oder gefälschte Dokumente vorliegen, übergeben die Behörden die Hunde und Katzen in die Obhut eines Tierheims.

    Weitere Meldungen zu Polizeieinsätzen findest Du in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Informationen zur Bundespolizei stellt auch die offizielle Seite der Bundespolizei bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Katzen Schmuggel am Flughafen Dortmund – Zöllner verhindern illegalen Import

    Katzen Schmuggel am Flughafen Dortmund – Zöllner verhindern illegalen Import

    Zoll stellt zwei Katzen mit mutmaßlich gefälschten Papieren sicher

    Dortmund

    Am 19.01.2025 passierte ein aus der Türkei einreisender Mann den grünen Ausgang am Flughafen Dortmund.

    “Über seine Reisetasche, die er über den Arm gehängt hatte, hatte er seine Jacke gelegt”, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. “Den aufmerksamen Zöllnern am Dortmunder Flughafen entging nicht, dass der Reisende offenbar den Inhalt seiner Tasche verbergen wollte”,
    so Münch weiter.

    Der Vorfall: Verdächtige Tasche und unzureichende Dokumente

    Die Beamten baten den 33-jährigen Mann zur Kontrolle. In seiner durchsichtigen Tasche befanden sich zwei Katzen, augenscheinlich der Rasse Britisch Kurzhaar. Der Reisende gab an, dass er die Tiere im Auftrag seiner Mutter und Schwester befördere. Für beide Katzen wurden türkische Heimtierausweise und Gesundheitszertifikate mit Blutuntersuchungen vorgelegt.

    Bei der anschließenden Überprüfung der vorgelegten Dokumente stellten die Zöllner fest, dass die aufgebrachten Stempel teilweise gedruckt waren. Außerdem wiesen die Heimtierausweise dieselbe laufende Ausweisnummer auf.

    Während der weiteren Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner noch zwei weitere türkische und einen russischen Heimtierausweis. Der Reisende. gab an, dass diese Dokumente ebenfalls zu den mitgeführten Katzen gehörten. Er wisse aber nicht, was sie zu bedeuten hätten, da er die Katzen lediglich nach Deutschland befördern sollte.

    Mikrochips und Kennnummern stimmen nicht überein

    Im Rahmen der Kontrolle zur Identitätsfeststellung der Tiere stellte sich heraus, dass die in den Dokumenten eingetragene Kennzeichnung mit der Kennnummer des Transponders nur bei einer Katze übereinstimmte. Die Nummer des Mikrochips der zweiten Katze konnte auf keinem Papier festgestellt werden.

    Aufgrund der Unstimmigkeiten ergab sich somit der Verdacht, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Heimtierverordnung nicht erfüllt waren.

    Die Katzen wurden nach Rücksprache mit dem Veterinäramt sichergestellt und durch die Tierrettung der Feuerwehr Dortmund ins Tierheim verbracht. Dort sind sie nun in Quarantäne.

    Zusatzinformation

    Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird, durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) beziehungsweise von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist.

    Zusätzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.

    Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, das heißt, durch den Besitzer oder der von dieser schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf beziehungsweise Besitzerwechsel dient. Für Einreisen aus Ländern wie zum Beispiel der Schweiz gelten gesonderte Regelungen.

  • Jagdverband will mehr Handhabe gegen freilaufende Katzen

    Jagdverband will mehr Handhabe gegen freilaufende Katzen

    Katzen und Artenschutz: Diskussion über Freigänger und ihre Auswirkungen

    Die Haltung zu Katzen spaltet die Gesellschaft. Während sie für viele ein harmloses Haustier sind, gelten sie für andere als Gefahr für bedrohte Tierarten. Besonders Freigängerkatzen und verwilderte Katzen stehen dabei im Fokus.

    Landesjagdverband fordert Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten

    Der Landesjagdverband Baden-Württemberg sieht Handlungsbedarf, um freilaufende Hauskatzen und verwilderte Katzen von Schutzgebieten fernzuhalten. Diese Tiere stellen eine Gefahr für bedrohte Arten wie Kiebitze, Rebhühner oder Grauammern dar. Neben der Verschlechterung ihrer Lebensräume machen diesen Arten auch Fressfeinde wie Katzen zu schaffen.

    Der Verband spricht sich für gezielte Maßnahmen aus. Eine Möglichkeit wäre der Einsatz von Lebendfallen in besonders sensiblen Regionen. Ein flächendeckendes Vorgehen mit der „Gießkanne“ sei jedoch nicht sinnvoll, so ein Sprecher.

    Abschuss wildernder Katzen – Hohe Hürden in Baden-Württemberg

    Die Diskussion über den Abschuss wildernder Katzen ist in Deutschland nicht neu. In Baden-Württemberg gibt es allerdings hohe Hürden. Laut dem Landwirtschaftsministerium ist der Abschuss von streunenden Katzen nur in Einzelfällen erlaubt. Voraussetzung ist eine behördliche Genehmigung.

    Zudem muss der Schutzzweck den Abschuss rechtfertigen, und andere mildere Maßnahmen dürfen keinen Erfolg versprechen.

    Global betrachtet gelten streunende Hauskatzen als die schädlichste invasive Tierart. Sie richten laut wissenschaftlichen Studien erheblichen Schaden an, insbesondere bei Singvögeln und Bodenbrütern.
    Ein bekanntes Beispiel ist die Haubenlerche.
    Um diese zu schützen, wurde in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) mehrfach ein „Hausarrest“ für Katzen verhängt. Diese Maßnahme sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

    Kastration und Kennzeichnung als Lösungsansatz

    Eine häufig diskutierte Maßnahme ist die Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen.
    Der Naturschutzbund (NABU) fordert eine gesetzliche Pflicht für Katzenbesitzer, ihre Tiere kastrieren fund kennzeichnen zu lassen. Auch verwilderte Katzen sollten kastriert oder sterilisiert werden, um die Population einzudämmen.

    Der Landesjagdverband sieht darin jedoch keine alleinige Lösung. Kastrierte Katzen jagen weiterhin und gefährden damit bedrohte Arten. Dennoch wird auf mehr Problembewusstsein bei Katzenbesitzern hingewiesen.

    Fazit: Artenschutz erfordert gemeinsames Handeln

    Die Diskussion um freilaufende Katzen und deren Einfluss auf die Natur bleibt komplex. Der Schutz bedrohter Arten wie Bodenbrüter erfordert abgestimmte Maßnahmen und ein stärkeres Bewusstsein bei Katzenhaltern. Ob Kastration, Lebendfallen oder gezielte Abschüsse – jede Maßnahme muss gut abgewogen und zielgerichtet sein.  

  • Grausam – Mann tötet vier Katzen in der Mikrowelle

    Grausam – Mann tötet vier Katzen in der Mikrowelle

    Grausamer Tierquäler vor Gericht: Mann tötet vier Katzen in der Mikrowelle

    Ein schockierender Fall von Tierquälerei der wirklich erschüttert.
    Thomas Martel, ein 22-jähriger Dachdecker aus der Nähe von Chicago steht vor vor Gericht.
    Laut einem Bericht des “People”-Magazins wird Martel beschuldigt, vier Katzen in einer Mikrowelle getötet und zwei weitere ertränkt zu haben.

    Die Behörden fürchten, dass weitere Taten in den Vorjahren ans Licht kommen könnten.

    Derzeit befindet sich Martel in Haft, nachdem das Gericht eine Kaution in Höhe von 75.000 Dollar festgesetzt hat. Sollte er freigelassen werden, wird er unter strengen Auflagen stehen, einschließlich einer Fußfessel und einem Verbot jeglichen Kontakts zu Tieren.

    Bei der Anhörung äußerte Richterin Kelly McCarthy ihr Entsetzen über die Brutalität der Taten: “Ein Tier töten, Ersatz finden und dann auch dieses Tier töten. Dieses Muster wiederholte sich über einen längeren Zeitraum, und zahlreiche unschuldige Tiere wurden dadurch getötet.”

    Freundin stellt Anzeige

    Martels Ex-Freundin hatte ihn schließlich bei den Behörden angezeigt. Ihren Aussagen zufolge schickte der 22-Jährige ihr ein Video, in dem er eine Katze im Lake Michigan ertränkte. Sie behauptete auch, dass Martel ihr gestanden habe, dass er es genieße, Katzen zu töten, und dies bereits seit seinem achten Lebensjahr praktiziere. Angeblich war sie sogar Zeugin einer solchen Tat gewesen, als Martel ein Tier in einem Drogenrausch in der Badewanne ertränkte.

    Die Ermittler wurden auf die grausamen Taten in Martels Wohnung aufmerksam gemacht, nachdem seine Ex-Freundin sie über die Mikrowellen-Morde informiert hatte. In der Wohnung fanden die Behörden drei tote Katzen in einer Plastiktüte im Schrank von Martel, während die vierte offenbar im Müll entsorgt worden war.

    Eine besonders beunruhigende Tatsache ist, dass Martel alle getöteten Kätzchen Shelly nannte, da sie optisch einander ähnelten und er so seine Mutter davon abhielt, Verdacht zu schöpfen.

    Die Verhandlung gegen den Tierquäler ist für den 17. Juli angesetzt. Es wird erwartet, dass die Verteidigung möglicherweise auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren wird, da Thomas Martel eine psychiatrische Behandlung unterziehen soll.

    Dieser tragische Fall von Tierquälerei hat die Öffentlichkeit erschüttert und unterstreicht die Notwendigkeit, Missbrauch und Gewalt gegen Tiere konsequent zu verfolgen und zu verurteilen. Die Hoffnung besteht darin, dass gerechte Strafen für solche abscheulichen Handlungen als Abschreckung für potenzielle Täter dienen und die Gesellschaft zu einem verstärkten Bewusstsein und Mitgefühl für Tiere anregen werden.

  • Worauf sich Katzenbesitzer in Koblenz ab 1. Juli einstellen müssen

    Worauf sich Katzenbesitzer in Koblenz ab 1. Juli einstellen müssen

    Neue Verordnungen für Katzenhalter in Koblenz

    Koblenz – Der Stadtrat hat sie beschlossen und am 1. Juli 2023 tritt sie in Kraft: Die Rede ist von der neuen Koblenzer Katzenschutzverordnung, die auf dem Tierschutzgesetz gründet. Sie richtet sich an alle Halterinnen und Halter von Katzen, die als Freigänger das Haus verlassen dürfen und sich unkontrolliert draußen bewegen. Ab dem 1. Juli müssen diese kastriert, mit Microchip gekennzeichnet und bei einem Heimtierregister registriert sein.

    Ausgenommen hiervon sind reine Wohnungskatzen und Zuchttiere ohne freien Auslauf.

    „Mehr als ein Jahr haben wir intensiv an der Katzenschutzverordnung zusammen mit der Katzenhilfe Koblenz, dem Tierschutzverein Koblenz und Umgebung und dem Veterinäramt des Kreises Mayen-Koblenz gearbeitet. Ich bin dankbar, dass aus dieser Zusammenarbeit eine Verordnung entstanden ist, die wir gemeinsam vertreten können und so den frei laufenden Tieren Hilfe leisten“, sagte Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. Grund der Verordnung ist, dass es im Bereich der Stadt Koblenz viele streunende Katzen gibt, welche auf kein Zuhause ausweichen können. Sie sind von Parasiten befallen, sehr viele sind unterernährt, krank oder verletzt. Diese Tiere gilt es, wie auch die Tiere, die als Freigänger gehalten werden, zu schützen.

    Mithilfe der Katzenschutzverordnung haben nun auch die Katzenhilfe Koblenz und das Tierheim Koblenz die rechtssichere Möglichkeit, gefangene Tiere dementsprechend zu prüfen und gegebenenfalls die tierärztliche Behandlung samt Kastration einzuleiten.
    Sollte es eine Freigänger-Katze betreffen, werden den haltenden Personen die Kosten in Rechnung gestellt.

    Nach Angaben der Katzenhilfe Koblenz gibt es für streunende Katzen mittlerweile rund 25 kontrollierte Futterstellen im gesamten Stadtgebiet. Momentan wird von rund 230 Tieren ausgegangen, die dort ihre Verpflegung erhalten. Alle Beteiligten sind jedoch davon überzeugt, dass es eine größere Dunkelziffer gibt.

    Laut der neuen Katzenschutzverordnung müssen Freigänger-Katzen bis zum Termin bei zugelassenen Tierärztinnen und Tierärzten entsprechend behandelt werden. Die Registrierung des Microchips durch den Tierhalter oder die Tierhalterin ist kostenfrei bei den Heimtierregistern TASSO e.V. oder Findefix des Deutschen Tierschutzbundes e.V. möglich.

    Der Text der Katzenschutzverordnung ist unter www.koblenz.de/katzenschutzverordnung einsehbar. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt, Abteilung Ordnungsrecht und Gewerbe, wenden, welches per Mail an gefahrensabwehr@stadt.koblenz.de oder telefonisch von montags bis freitags unter Tel. (02 61) 1 29 46 99 erreichbar ist.

    Schockvideo – Woher kommt diese Kultur der stumpfen Gewalt?