Schlagwort: Kinder

  • Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    BGH bestätigt Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern 

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Zwickau gegen einen Vater wegen versuchten Mordes an seinen drei Kindern bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Revision des Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Das Landgericht Zwickau hatte den Mann bereits am 2. Oktober 2025 wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.

    Angeklagter wollte sich und seine Kinder töten

    Nach den Feststellungen des Gerichts plante der Angeklagte im November 2024, sich selbst sowie seine vier, sechs und neun Jahre alten Kinder zu töten. Hintergrund der Tat war die Trennung von seiner Ehefrau. Laut Urteil wollte der Mann die Mutter der Kinder damit bestrafen.

    Der Vater setzte die Kinder gemeinsam mit sich in ein Auto. Anschließend leitete er Abgase über einen mit dem Auspuff verbundenen Staubsaugerschlauch in das Fahrzeuginnere.

    Damit die Kinder keinen Verdacht schöpften, ließ er sie auf Tablets Videos anschauen und Spiele spielen. Nach den Feststellungen des Gerichts ging der Angeklagte davon aus, dass alle Insassen durch die Abgase sterben würden.

    Nachbarn verhinderten die Vollendung der Tat

    Aufmerksame Nachbarn bemerkten den Vorfall nach etwa 30 Minuten und griffen rechtzeitig ein. Dadurch verhinderten sie die Vollendung der Tat. Die drei Kinder erlitten glücklicherweise keine körperlichen Schäden.

    Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Zudem diagnostizierte ein gerichtlicher Sachverständiger bei ihm eine Anpassungsstörung. Deshalb bewertete das Landgericht seine Schuldfähigkeit als erheblich vermindert.

    Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten. Die Richter fanden jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Deshalb blieb das Urteil des Landgerichts bestehen.

    Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern endgültig rechtskräftig.

    Weitere Informationen

    Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland findest Du auch unter Deutschland sowie in der Rubrik News.

    Informationen zur Arbeit des Bundesgerichtshofs gibt es außerdem auf der offiziellen Webseite des Bundesgerichtshofs.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • 86-jähriger Mann wegen Exhibitionismus und sexueller Übergriffe festgenommen

    86-jähriger Mann wegen Exhibitionismus und sexueller Übergriffe festgenommen

    Essen: 86-Jähriger nach mutmaßlichen Sexualdelikten in Überruhr und Steele festgenommen

    In Essen haben Einsatzkräfte am Freitagvormittag, 13. März, einen 86-jährigen Mann aus Überruhr festgenommen. Dem deutschen Tatverdächtigen werfen die Ermittler vor, in den vergangenen Tagen mehrfach exhibitionistische Handlungen begangen und sexuelle Übergriffe verübt zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen soll der Mann noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden.

    Vorwürfe nach Taten in Pflegeheimen und im öffentlichen Raum

    Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 86-Jährige bereits am vergangenen Wochenende in einem Pflegeheim in Überruhr-Hinsel Seniorinnen umarmt und sie im Intimbereich angefasst haben. Zudem soll der Mann im Außenbereich eines Pflegeheims in Steele eine Frau dazu aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.

    Die Vorwürfe wiegen schwer, weil sich mehrere Taten gegen besonders schutzbedürftige Personen richten sollen. Die Ermittlungen konzentrieren sich deshalb auf mehrere Tatorte in Essen, darunter Überruhr-Hinsel und Steele.

    Mehrere Kinder in Steele und Überruhr-Hinsel angesprochen

    Außerdem soll der 86-Jährige in dieser Woche mehrfach Kinder in Steele und Überruhr-Hinsel angesprochen haben. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen soll er Kindern sein Geschlechtsteil gezeigt oder sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben.

    Mit der Festnahme des Mannes reagieren Polizei und Staatsanwaltschaft auf eine Reihe von Vorfällen, die in kurzer Zeit in mehreren Stadtteilen gemeldet worden sein sollen. Die Ermittler prüfen jetzt die einzelnen Taten und mögliche Zusammenhänge.

    Weiterer Fall am Morgen des 13. März

    Zusätzlich kam es am Freitagmorgen, 13. März, in Überruhr-Hinsel zu einem weiteren Fall. Dort wurden nach Angaben der Ermittler zwei Kinder auf dem Schulweg von einem Mann angesprochen. In diesem Zusammenhang konnte die BAO Herkules bereits einen weiteren Tatverdächtigen ermitteln. Dabei handelt es sich um einen 65-jährigen deutschen Mann.

    Ob zwischen diesem Fall und den Vorwürfen gegen den 86-Jährigen ein direkter Zusammenhang besteht, geht aus den bislang bekannten Informationen nicht hervor. Die Ermittlungen dauern an.

    Ermittlungen laufen weiter

    Für den 86-Jährigen steht noch am heutigen Tag die Vorführung bei einem Haftrichter an. Die Staatsanwaltschaft Essen hat den entsprechenden Antrag gestellt. Die Polizei arbeitet die gemeldeten Fälle weiter auf.

    Weitere Informationen der Behörden finden Leser auf der offiziellen Seite der Polizei Essen sowie im Justizportal Nordrhein-Westfalen.

  • Zwei Kinder sollen Brand im Parkhaus in Pirmasens verursacht haben

    Zwei Kinder sollen Brand im Parkhaus in Pirmasens verursacht haben

    Zwei Kinder sollen Brand im Parkhaus in der Schäferstraße verursacht haben

    Ein Brand im Parkhaus Schäferstraße hat am Sonntagmittag (15.02.2026) einen Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei ausgelöst. Einsatzkräfte rückten mit zahlreichen Fahrzeugen an, nachdem ein Feuer in dem Gebäude gemeldet worden war.

    Auto brannte vollständig aus

    Nach derzeitigem Kenntnisstand brannte ein abgestelltes Fahrzeug im Parkhaus vollständig aus. Die Flammen griffen auf das Auto über und zerstörten es komplett. Durch den Brand im Parkhaus Schäferstraße entwickelte sich starker Rauch, der sich im Gebäude ausbreitete.

    Die Feuerwehr bekämpfte das Feuer unter Atemschutz und konnte den Brand schließlich unter Kontrolle bringen. Während des Einsatzes sperrte die Polizei den Bereich rund um die Schäferstraße ab.

    Ermittler gehen von Brandlegung durch Kinder aus

    Die Ermittlungen zur Ursache des Brandes im Parkhaus Schäferstraße laufen weiterhin. Nach aktuellem Stand gehen die Ermittler davon aus, dass zwei minderjährige Kinder das Feuer gelegt haben. Weitere Details zu den Hintergründen gaben die Behörden bislang nicht bekannt.

    Aufgrund der laufenden Ermittlungen machen die zuständigen Stellen derzeit keine weitergehenden Angaben. Die Polizei prüft nun die genauen Umstände und bewertet die Erkenntnisse aus der Spurensicherung.

    Starke Rauchentwicklung sorgte für Aufsehen

    Die starke Rauchentwicklung machte den Einsatz auch außerhalb des Parkhauses deutlich sichtbar. Zahlreiche Anwohner bemerkten den Rauch und informierten die Einsatzkräfte. Der Brand im Parkhaus Schäferstraße führte deshalb zu einem umfangreichen Einsatzgeschehen.

    Weitere Informationen will die Polizei erst nach Abschluss der laufenden Ermittlungen veröffentlichen. Sobald neue Details vorliegen, berichten wir im Bereich News sowie unter Deutschland über den aktuellen Stand.

    Offizielle Mitteilungen veröffentlicht die Polizei zudem auf ihren eigenen Kanälen, unter anderem auf den Seiten der jeweiligen Polizei Rheinland-Pfalz und der örtlichen Feuerwehr.

  • Haft für Tanztrainer (35) aus Bremen !

    Haft für Tanztrainer (35) aus Bremen !

     

    Haftstrafe gegen Tanztrainer (35) wegen sexuellem Missbrauch: Gericht verurteilt 35-Jährigen

    Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen ehemaligen Tanztrainer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann soll Kinder und Jugendliche über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Damit steht nun ein klares Urteil im Raum, und zugleich bleibt der Blick auf den Opferschutz gerichtet. Wer Hilfe braucht oder Hinweise geben möchte, findet Anlaufstellen bei der Polizei Bremen sowie bei der Staatsanwaltschaft Bremen.

    Vorwürfe aus Bremerhaven und langer Tatzeitraum

    Nach den Angaben des Gerichts soll der Angeklagte im Zeitraum von 2009 bis Ende 2022 als Tanztrainer mit vier minderjährigen Zeugen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Dabei geht das Landgericht von schweren Vorwürfen aus. Denn laut der Pressemitteilung sollen einzelne Taten sogar mit oralem oder analem Eindringen verbunden gewesen sein. Außerdem betont das Gericht, dass der Mann einen Teil des Tatzeitraums noch im Heranwachsenden-Alter verbracht haben soll, später jedoch als Erwachsener handelte. Genau dieser lange Zeitraum macht den Fall besonders schwerwiegend.

    Die Hauptverhandlung startete bereits am 8. Dezember 2025. Dennoch blieb vieles im Detail nicht öffentlich, weil das Verfahren sensible Inhalte berührte. Gleichzeitig zeigte der Fall, wie wichtig Schutzkonzepte in Vereinen, Schulen und Trainingsumfeldern sind. Denn Täter nutzen dort oft Nähe und Vertrauen aus, und genau das erschwert frühe Meldungen.

    Urteil und Opferschutz im Mittelpunkt

    Die Öffentlichkeit bekam das Strafmaß mit, doch die mündliche Urteilsbegründung erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht entschied diesen Schritt auf Antrag, unter anderem von geschädigten Zeugen. So schützt das Landgericht die Betroffenen, und zugleich verhindert es zusätzliche Belastungen. Informationen zum Ablauf und zu Pressehinweisen veröffentlicht die Pressestelle des Gerichts auf der offiziellen Seite des Landgerichts Bremen.

    Mit dem Urteil bestätigt das Gericht die Schwere der Taten. Damit rückt die Haftstrafe gegen Tanztrainer wegen sexuellem Missbrauch erneut in den Fokus. Viele Menschen fragen sich jetzt, wie früh Warnsignale erkennbar werden und wie Einrichtungen konsequent reagieren. Vor allem Eltern achten stärker auf klare Regeln, transparente Strukturen und feste Ansprechpartner.

    Warum der Fall viele Menschen beschäftigt

    Der Fall sorgt auch deshalb für Aufmerksamkeit, weil Berichte aus dem Umfeld die Debatte über Prävention verstärkt haben. Dabei geht es nicht nur um einzelne Taten, sondern auch um Strukturen. Denn Täter bauen oft Druck auf, und sie setzen Betroffene mit Angst oder Scham unter Stress. Genau deshalb brauchen Kinder und Jugendliche sichere Wege, um sich Hilfe zu holen, und außerdem brauchen sie Erwachsene, die konsequent handeln.

    Wer sich für weitere Meldungen aus dem Norden interessiert, findet aktuelle Themen in unseren Bereichen Deutschland und Bremen. Auch Fahndungen und Warnhinweise sammeln wir im Bereich Fahndung. Die Haftstrafe gegen Tanztrainer wegen sexuellem Missbrauch zeigt erneut, wie wichtig konsequente Ermittlungen sind, und zugleich zeigt sie, wie zentral Opferschutz bleibt.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

     

  • Marburg: Kinder werfen Steine von Brücke auf Autos – Polizei ermittelt wegen versuchten Tötungsdelikts

    Marburg: Kinder werfen Steine von Brücke auf Autos – Polizei ermittelt wegen versuchten Tötungsdelikts

    Marburg: Kinder werfen Steine von Brücke auf Autos

    Ein äußerst gefährlicher Vorfall beschäftigte am Montagabend die Polizei in Marburg. Mehrere Kinder warfen gezielt Steine von einer Fußgängerbrücke auf fahrende Autos auf der stark frequentierten Beltershäuser Straße. Die Ermittler stufen das Geschehen als besonders ernst ein und prüfen derzeit den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts.

    Steinwurf beschädigt Autodach erheblich

    Gegen 18.55 Uhr meldete ein Autofahrer über den Notruf einen lauten Einschlag auf dem Dach seines Audis. Der Mann fuhr stadteinwärts über die Beltershäuser Straße, als er unter einer Fußgängerbrücke hindurchfuhr. Kurz darauf entdeckte er eine deutliche Delle auf dem Autodach. Der Fahrer reagierte geistesgegenwärtig und informierte sofort die Polizei.

    Polizei trifft Kinder auf der Brücke an

    Mehrere Streifenwagen rückten umgehend zur gemeldeten Brücke aus. Die Einsatzkräfte trafen dort drei Kinder im Alter von 11, 12 und 13 Jahren an. Nach ersten Erkenntnissen warfen die Kinder gezielt Steine auf die unter ihnen fahrenden Fahrzeuge. Aufgrund ihres Alters gelten sie als strafunmündig. Die Polizei übergab sie noch am Abend an ihre Erziehungsberechtigten.

    Verdacht auf weiteren Vorfall wenige Tage zuvor

    Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass es bereits am Donnerstagabend zu einem ähnlichen Vorfall an derselben Stelle gekommen war. Auch damals bemerkte ein Autofahrer während der Fahrt einen Einschlag auf dem Fahrzeugdach. Die Beamten gehen derzeit davon aus, dass dieselben Kinder auch für diesen Steinwurf verantwortlich sein könnten.

    Weitere Geschädigte möglich

    Im Verlauf des Abends meldete sich zudem eine Autofahrerin, die ebenfalls einen Schaden an ihrem Pkw feststellte. Die Polizei schließt nicht aus, dass weitere Fahrzeuge beschädigt wurden. Betroffene Verkehrsteilnehmer sollen sich dringend bei der Polizeistation Marburg melden.

    Polizei warnt vor lebensgefährlichen Folgen

    Steinwürfe von Brücken stellen eine massive Gefahr für Autofahrer dar. Schon kleinere Steine können bei höheren Geschwindigkeiten tödliche Verletzungen verursachen. Polizei und Staatsanwaltschaft bewerten solche Taten daher als versuchte Tötungsdelikte.

    Weitere Meldungen aus dem Bereich Verkehr findest Du jederzeit in unserer Rubrik Verkehr. Aktuelle Polizeiberichte aus Hessen und ganz Deutschland veröffentlichen wir regelmäßig unter News und Deutschland.

    Offizielle Informationen stellt auch die Polizei Hessen bereit. Zuständig für die strafrechtliche Bewertung ist die Staatsanwaltschaft Marburg.

    Hinweise nimmt die Polizeistation Marburg unter der Telefonnummer 06421 4060 entgegen.

  • Mordvorwurf nach fehlerhaften Narkosen: BGH hebt Urteil teilweise auf

    Mordvorwurf nach fehlerhaften Narkosen: BGH hebt Urteil teilweise auf

    Fehlerhafte Narkosen: Mordvorwurf muss neu geprüft werden

    Der fehlerhafte Narkosen Mordvorwurf gegen einen Anästhesisten beschäftigt erneut die deutsche Justiz. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise aufgehoben. Damit muss sich ein neues Tatgericht intensiv mit der Frage befassen, ob der Mediziner mit Mordvorsatz handelte.

    Zehn Jahre Haft nach Tod eines Kindes

    Das Landgericht Frankfurt hatte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich untersagte das Gericht dem Mann für drei Jahre die Ausübung seines Berufs als Arzt. Das Urteil stützte sich auf mehrere schwere Vorwürfe, darunter Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag durch Unterlassen sowie versuchter Totschlag in drei Fällen.

    Der Angeklagte betrieb eine mobile Anästhesie- und Notfallpraxis. Er führte ambulante Vollnarkosen vor allem in Zahnarztpraxen durch. Jährlich behandelte er nach den Feststellungen rund 500 Kinder und etwa 600 Erwachsene.

    Vier Kinder erkrankten nach Narkosen schwer

    Am 28. September 2021 kam es zu einem dramatischen Vorfall. Vier Kinder im Alter zwischen anderthalb und zwölf Jahren entwickelten nach einer zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose eine lebensbedrohliche Sepsis. Trotz klar erkennbarer Symptome eines kritischen Schockzustands leitete der Arzt keine Rettungsmaßnahmen ein.

    Eines der Kinder verstarb noch in derselben Nacht in den Räumen der Zahnarztpraxis – der Angeklagte befand sich dabei vor Ort. Dieser Ablauf bildet den Kernpunkt im fehlerhafte Narkosen Mordvorwurf, der nun erneut geprüft werden muss.

    Bundesgerichtshof sieht rechtliche Fehler

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beanstandete die rechtliche Würdigung des Landgerichts. Nach Ansicht der Richter überspannte das Gericht die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes. Deshalb hob der BGH die Schuldsprüche in diesen Punkten auf.

    Unberührt bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen. Dennoch fallen auch der Gesamtstrafenausspruch und die angeordnete Maßregel weg. Das neue Tatgericht muss nun genauer prüfen, ob der Angeklagte aus Verdeckungsabsicht handelte oder ob niedrige Beweggründe eine Rolle spielten.

    Erhebliche Bedeutung für Medizin- und Strafrecht

    Der Fall besitzt große Tragweite für das Medizin- und Strafrecht. Er wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung von Ärzten bei Notfällen und zur strafrechtlichen Bewertung von Unterlassen auf. Weitere Berichte zu schweren Gerichtsverfahren findest Du auch in unserem Bereich Deutschland sowie unter News.

    Offizielle Informationen zu vergleichbaren Entscheidungen stellt unter anderem der Bundesgerichtshof bereit. Auch die hessische Justiz informiert regelmäßig über bedeutende Strafverfahren.

  • Erstickungsgefahr – Aldi Nord ruft Holzspielzeug zurück

    Erstickungsgefahr – Aldi Nord ruft Holzspielzeug zurück

    Rückruf bei Aldi Nord wegen Erstickungsgefahr

    Holzspielzeug gilt bei vielen Eltern als nachhaltig, robust und sicher. Doch aktuell zeigt ein Rückruf bei Aldi Nord, dass auch diese Produkte Risiken bergen können. Der Discounter ruft mehrere Holzspielzeuge der Marke „Playland“ zurück, da sich Kleinteile lösen können. Für Kleinkinder besteht dadurch eine erhebliche Erstickungsgefahr.

    Warum Aldi Nord das Holzspielzeug zurückruft

    Im Rahmen interner Qualitätskontrollen stellte Aldi Nord fest, dass sich bei bestimmten Holz-Spielsets einzelne Kleinteile ablösen können. Kinder könnten diese Teile in den Mund nehmen und verschlucken. Besonders für Kinder unter drei Jahren entsteht dadurch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Der Aldi Nord Holzspielzeug Rückruf erfolgt daher vorsorglich zum Schutz der Verbraucher.

    Diese Playland-Produkte sind vom Rückruf betroffen

    Der Rückruf betrifft insgesamt sechs Varianten von Holz-Spielsets der Marke „Playland“. Aldi Nord verkaufte die Artikel seit dem 10. März 2025 im Rahmen einer Aktionswoche in Norddeutschland. Betroffen sind folgende Sets:

    • Obst & Gemüse
    • Eiscreme
    • Frühstück
    • Keksrolle
    • Schrauben
    • Backzutaten

    Viele dieser Spielzeuge finden sich in Kinderküchen, Werkzeugkästen oder Spiel-Supermärkten. Eltern sollten deshalb gezielt prüfen, ob sich eines der genannten Sets im Haushalt befindet.

    Was Eltern jetzt tun sollten

    Besitzen Ihre Kinder eines der betroffenen Holzspielzeuge, sollten sie das Spielzeug sofort aus dem Kinderzimmer entfernen. Lassen Sie Ihr Kind nicht weiter damit spielen. Bringen Sie die Artikel stattdessen in eine beliebige Aldi-Nord-Filiale zurück. Aldi Nord erstattet den Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons.

    Der Aldi Nord Holzspielzeug Rückruf zeigt, wie wichtig regelmäßige Kontrollen von Kinderspielzeug sind. Weitere Hinweise zur Produktsicherheit bietet auch die Bundesanstalt für Risikobewertung.

    Kontaktmöglichkeiten bei Fragen

    Bei Rückfragen können sich Verbraucher direkt an Aldi Nord wenden. Der Kundenservice ist telefonisch unter 0631 3428 443 erreichbar. Alternativ steht die E-Mail-Adresse service@protel-service.com zur Verfügung.

    Weitere aktuelle Verbrauchermeldungen

    Aktuelle Polizeimeldungen, Rückrufe und Warnhinweise finden Sie auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Gerade bei Produkten für Kinder lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf neue Sicherheitsmeldungen.

    Der Aldi Nord Holzspielzeug Rückruf macht deutlich: Auch vermeintlich sicheres Holzspielzeug sollte regelmäßig überprüft werden, um Risiken frühzeitig zu erkennen.

  • Pastor Bande missbraucht 261 Opfer

    Pastor Bande missbraucht 261 Opfer

    Online-Missbrauch Pastor Südkorea: Bande missbraucht 261 Opfer über Messenger-Dienste

    Ein selbst ernannter „Pastor“ aus Südkorea steht im Zentrum eines der erschütterndsten Fälle von Online-Missbrauch der vergangenen Jahre. Der 33-Jährige Kim N. war Kopf eines Sexualverbrecher-Rings, der sich über Messenger-Dienste wie Telegram organisierte und den Online-Missbrauch Pastor Südkorea zu einem Synonym für systematische digitale Gewalt machte. Die Täter lockten Kinder und Erwachsene in scheinbar harmlose Chats, setzten sie dann massiv unter Druck und zerstörten so das Leben von Hunderten Betroffenen.

    261 Opfer zwischen Südkorea und Europa – lebenslange Haft für den „Pastor“

    Nach Angaben der Ermittler missbrauchte die Bande zwischen Mai 2020 und Januar 2025 mindestens 261 Menschen. Kim N. und seine Komplizen überredeten ihre Opfer, intime Fotos und Videos zu schicken. Anschließend erpressten sie die Betroffenen mit dem Material, drohten mit Veröffentlichung und steigerten die Forderungen immer weiter. Viele Opfer waren minderjährig, einige wurden so stark unter Druck gesetzt, dass sie keinen Ausweg mehr sahen.

    Der Anführer, der sich im Netz als „Pastor“ inszenierte, verübte zusätzlich schwere sexuelle Übergriffe im realen Leben. Er zwang Frauen zu sexuellen Handlungen mit anderen Männern und hielt die Taten auf Video fest. Ein Gericht in Südkorea verurteilte Kim N. inzwischen unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und der Verbreitung von Bildern, die Kindesmissbrauch zeigen, zu lebenslanger Haft. Der Fall des Online-Missbrauch Pastor Südkorea gilt dort als mahnendes Beispiel für die Brutalität moderner Täter-Netzwerke.

    Paralleler Fall in den Niederlanden: 195 Mädchen als Opfer

    Während in Südkorea das Urteil gesprochen ist, erschüttert ein weiterer großer Fall von sexuellem Online-Missbrauch aktuell die Niederlande. Dort steht ein 34-jähriger Mann aus Roosendaal im Verdacht, 195 Mädchen über das Internet missbraucht zu haben. Er soll sich als Gleichaltriger ausgegeben haben, um Vertrauen aufzubauen, und die Kinder anschließend zu erniedrigenden sexuellen Handlungen vor der Kamera gezwungen haben.

    Eine Jugendliche aus Den Haag brachte den Fall ins Rollen, als sie den Mut fasste, den Täter anzuzeigen. Die Polizei stellte umfangreiche Datenträger sicher und identifizierte darauf mindestens 195 Opfer, die weit überwiegend minderjährig sind. Der Mann muss sich derzeit vor Gericht verantworten; die Ermittlungen dauern an und die Behörden prüfen, ob weitere Betroffene hinzu kommen.

    Cybergrooming als wachsende Gefahr

    Beide Fälle zeigen, wie professionell Täter online vorgehen. Sie suchen gezielt den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, bauen Vertrauen auf und nutzen dann Scham, Drohungen und Erpressung, um die Kontrolle zu behalten. Fachleute sprechen von Cybergrooming – einer Form des sexuellen Missbrauchs, bei der Täter ihre Opfer zunächst im Netz manipulieren, um sie später sexuell auszubeuten. Der Online-Missbrauch Pastor Südkorea macht sichtbar, wie weitreichend die Folgen für Betroffene sein können, wenn Taten gleichzeitig digital und offline stattfinden.

    Polizeiliche Beratungsstellen warnen seit Jahren vor dieser Entwicklung und appellieren an Eltern, Lehrkräfte und andere Bezugspersonen, Kinder frühzeitig über Risiken in sozialen Netzwerken, Chats und Online-Spielen aufzuklären. Informationen und Präventionstipps zum Thema Cybergrooming finden sich etwa bei der Polizei-Beratung sowie in der Informationskampagne des Bundeskriminalamts (BKA).

    Was Betroffene und Angehörige jetzt wissen müssen

    Wer Anzeichen von Online-Erpressung oder sexuellem Missbrauch bemerkt, sollte schnell handeln. Betroffene sollen Chatverläufe, Screenshots und Dateien sichern, die Kontakte zu den Tätern sofort blockieren und die Polizei einschalten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche wissen: Die Schuld liegt immer bei den Tätern – niemals bei den Opfern.

    Auch in Deutschland beobachten Polizei und Hilfsorganisationen einen deutlichen Anstieg bei Fällen von Cybergrooming und sexueller Gewalt im Netz. Aktuelle Meldungen und Hintergründe zu vergleichbaren Fällen finden Leserinnen und Leser jederzeit in der Rubrik News sowie im Bereich Deutschland auf unserem Portal. Informationen zu laufenden Ermittlungen und internationalen Fahndungen werden zudem regelmäßig im Bereich Fahndung gebündelt.

    Die Fälle aus Südkorea und den Niederlanden machen deutlich, wie dringend internationale Zusammenarbeit gegen sexualisierte Gewalt im Netz ist. Ermittlerinnen und Ermittler arbeiten über Grenzen hinweg zusammen, um Täter-Netzwerke zu zerschlagen, Hintermänner aufzuspüren und weitere Opfer zu verhindern. Gleichzeitig bleibt Prävention ein Schlüssel: Nur wenn Kinder, Eltern und Schulen sensibilisiert sind, verlieren Täter ihren Handlungsspielraum.

    Foto: Seoul Metropolitan Police

  • Halloween: Wo hört der Spaß auf und wann beginnt die Straftat?

    Halloween: Wo hört der Spaß auf und wann beginnt die Straftat?

    Das rät das LKA Rheinland-Pfalz

    Wenn am 31. Oktober wieder Hexen, Geister und Vampire durch die Straßen ziehen, steigt die Vorfreude auf den Gruselspaß. Doch nicht jeder Halloween-Streich bleibt harmlos. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erinnert daran, dass auch in der Nacht der Geister geltendes Recht nicht aussetzt. Wer zu weit geht, riskiert schnell eine Anzeige – und im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.

    Wann wird ein Halloween-Streich zur Straftat?

    Viele Kinder und Jugendliche werfen mit Eiern, verschmieren Hauswände oder verstecken Mülltonnen – doch das ist keine harmlose Scherzaktion. Sobald fremdes Eigentum beschädigt wird, handelt es sich um Sachbeschädigung. Nach §303 StGB drohen dafür Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Besonders hart trifft es Täter, die Gegenstände zerstören, die der Allgemeinheit dienen – etwa Laternen, Parkbänke oder Fensterscheiben in öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Auch wer nicht selbst aktiv wird, kann belangt werden. Wer in einer Gruppe unterwegs ist und eine Tat duldet, begeht gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Das gilt ebenfalls als Straftat – und ist kein Kavaliersdelikt.

    Eltern haften – manchmal auch strafrechtlich

    Eltern sollten ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen. Wenn Kinder Streiche spielen, die zu Schäden führen, kann auch die Haftung der Eltern greifen – insbesondere, wenn sie ihre Kinder nicht ausreichend beaufsichtigt oder belehrt haben. Wer sich frühzeitig mit seinen Kindern über Grenzen und Regeln verständigt, beugt bösen Überraschungen vor.

    So bleibt Halloween sicher und spaßig

    • Erklären Sie Ihren Kindern, dass Eier an Wände werfen oder Böller in Briefkästen stecken keine harmlosen Streiche sind, sondern strafbare Handlungen.
    • Kontrollieren Sie, was Ihre Kinder mitnehmen – Alltagsgegenstände können schnell zum Risiko werden.
    • Ermutigen Sie Ihr Kind, sich nicht vom Gruppendruck verleiten zu lassen.
    • Begleiten Sie Ihre Kinder, besonders wenn sie jünger sind, auf ihrer Halloween-Tour durch die Nachbarschaft.

    Wer in der Halloween-Nacht etwas Verdächtiges beobachtet oder selbst betroffen ist, sollte sich umgehend an die Polizei Rheinland-Pfalz wenden oder im Notfall den Notruf 110 wählen. So bleibt die Gruselnacht sicher, unterhaltsam und frei von echten Schrecken.

    Weitere Informationen zu Sicherheitshinweisen finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Zwei Kinder mit blutverschmierten Messerattrappen lösen Polizeieinsatz in Andernach aus

    Zwei Kinder mit blutverschmierten Messerattrappen lösen Polizeieinsatz in Andernach aus

    Kinder mit Messerattrappen in Andernach

    Am Dienstagnachmittag, 21. Oktober 2025, meldete ein aufmerksamer Passant der Polizeiinspektion Andernach zwei maskierte Jungen, die mit einem scheinbar blutverschmierten Messer durch die Stadt liefen. Der Anrufer berichtete von einer bedrohlichen Situation, woraufhin die Polizei sofort eine Fahndung einleitete.

    Polizei reagiert schnell – Zeugen bestätigen Sichtung

    Während der Fahndung trafen die Einsatzkräfte auf mehrere Zeugen, die den Verdacht bestätigten. Kurz darauf stellten die Beamten zwei männliche Personen im Stadtgebiet fest. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um zwei zwölfjährige Kinder handelte. Beide trugen schwarze Masken und führten täuschend echte Messerattrappen mit roter Farbe, die wie Blut aussah, mit sich.

    Eltern informiert – Polizei mahnt zur Vorsicht

    Die Kinder erklärten, sie hätten niemandem Angst einjagen wollen. Dennoch wiesen die Einsatzkräfte sie eindringlich auf die Wirkung ihres Auftretens in der Öffentlichkeit hin. Nach der Identitätsfeststellung übergab die Polizei die Jungen an ihre Eltern.

    Die Polizei Rheinland-Pfalz nutzt den Vorfall, um auf die bevorstehende Halloween-Zeit aufmerksam zu machen. Sie bittet Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über das richtige Verhalten im öffentlichen Raum aufzuklären. Auch vermeintlich harmlose Scherze können für Passanten beängstigend wirken und zu unnötigen Polizeieinsätzen führen.

    Appell an Eltern und Kinder vor Halloween

    Gerade in den Tagen vor Halloween kommt es immer wieder zu Missverständnissen, wenn Kostüme oder Requisiten zu realistisch wirken. Die Polizei empfiehlt daher, auf realitätsnahe Waffenattrappen oder blutähnliche Verzierungen zu verzichten. So lassen sich gefährliche Situationen und Fehlalarme vermeiden.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz finden Sie unter BlaulichtMYK.de/news und BlaulichtMYK.de/deutschland.

  • Vier Tote in Oldenburg-Osternburg

    Vier Tote in Oldenburg-Osternburg

    Polizei geht von Familiendrama aus

    Am heutigen Vormittag hat die Polizei in Oldenburg im Stadtteil Osternburg eine schockierende Entdeckung gemacht. In einem Wohnhaus fanden die Einsatzkräfte insgesamt vier tote Personen. Nach den bisherigen Ermittlungen deutet vieles darauf hin, dass es sich um ein tragisches Familiendrama handelt.

    Polizei: Mann tötet Frau und zwei Kinder

    Nach den Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft soll ein Mann zunächst seine Lebenspartnerin und zwei in der Wohnung befindliche Kinder getötet haben. Im Anschluss beging der mutmaßliche Täter offenbar Suizid. Die Ermittler haben Spuren gesichert und die Kriminalpolizei führt die weiteren Untersuchungen.

    Keine weiteren Details aus Rücksicht auf Angehörige

    Die Behörden betonen, dass sie derzeit keine weiteren Auskünfte zu den Hintergründen geben können. Dies geschehe aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen und aus Gründen der Pietät. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei bitten die Öffentlichkeit um Verständnis, dass genauere Informationen – etwa zu den näheren Umständen des Geschehens – zurückgehalten werden.

    Reaktionen und laufende Ermittlungen

    Die Nachricht von den vier Toten in Oldenburg hat in der Region für Bestürzung gesorgt. Viele Anwohner zeigten sich fassungslos über die Tragödie. Die Ermittlungsbehörden stehen weiterhin im engen Austausch und prüfen Hintergründe sowie mögliche Motive. Weitere Informationen werden bekanntgegeben, sobald dies mit Rücksicht auf die Angehörigen möglich ist.

    Aktuelle Polizeimeldungen finden Sie auch direkt auf der Webseite der Polizei Niedersachsen sowie auf blaulichtmyk.de.

  • Mann wirft aus dem 8. Stock Flaschen und Steine auf Kinder in Ulm

    Mann wirft aus dem 8. Stock Flaschen und Steine auf Kinder in Ulm

    U-Haft wegen versuchten Totschlags

    In Ulm erschüttert eine brutale Attacke eine Hochhaus-Siedlung: Ein Mann soll aus dem 8. Stock Glasflaschen und Steine auf spielende Kinder geworfen haben. Die Kinder spielten im Hof, als plötzlich die Gegenstände herabstürzten und damit, wie Anwohner berichten, nur knapp schwere Verletzungen verhinderten. Weil die Wucht fallender Flaschen und Steine aus dieser Höhe lebensgefährlich sein kann, reagieren Zeugen sofort und alarmieren die Polizei.

    Die Einsatzkräfte rücken an, sichern den Bereich und nehmen einen Tatverdächtigen fest. Noch am selben Tag leiten Ermittler die weiteren Maßnahmen ein, während Sanitäter vorsorglich vor Ort bereitstehen. Zwar meldet zunächst niemand schwere Verletzungen, doch die Polizei dokumentiert Spuren, befragt Zeugen und prüft, ob Kameraaufnahmen den Wurf aus dem oberen Stockwerk belegen. Gleichzeitig schauen Ermittler, ob frühere Störungen im Haus bekannt sind, und ob Anwohner ähnliche Vorfälle beobachtet haben.

    Haftbefehl: Verdacht auf versuchten Totschlag

    Weil fallende Flaschen und Steine aus großer Höhe tödliche Verletzungen verursachen können, bewertet die Justiz den Fall äußerst ernst. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergeht Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen laufen und klären, ob der Mann gezielt auf die Kinder zielte, wie viele Gegenstände er genau warf und ob weitere Personen gefährdet waren. Außerdem prüfen die Behörden, ob Alkohol, Drogen oder eine psychische Ausnahmesituation eine Rolle spielten.

    Zeugenhinweise und Sicherheit in der Siedlung

    Wer den Vorfall beobachtet hat, meldet sich am besten direkt bei der Polizei. Gerade weil Details wie Wurfzeitpunkt, Anzahl der Gegenstände und genaue Standorte wichtig sind, unterstützen präzise Zeugenhinweise die Aufklärung. Gleichzeitig bittet die Polizei Eltern, ihre Kinder in hochhausnahen Innenhöfen kurzfristig besonders aufmerksam im Blick zu behalten, bis die Lage vollständig geklärt ist.

    So gehen Sie vor, wenn Sie ähnliche Vorfälle sehen

    • Rufen Sie sofort den Notruf 110 und schildern Sie kurz, klar und vollständig, was Sie sehen.
    • Bleiben Sie – wenn möglich und sicher – vor Ort, damit Einsatzkräfte nachfragen können.
    • Machen Sie Fotos oder Videos nur, wenn Sie niemanden gefährden und die eigene Sicherheit gewährleistet bleibt.

    Weil die Gefahr durch herabfallende Gegenstände immens ist, steigern Polizei und Ordnungsbehörden ihre Präsenz, sprechen mit Hausverwaltungen und sensibilisieren Anwohner. Eltern sprechen mit ihren Kindern über sichere Bereiche, sodass sie schnell aus Gefahrenzonen ausweichen können. Und obwohl der Schock tief sitzt, hilft die Nachbarschaft zusammen, damit sich Kinder wieder sicher fühlen.

    Weiterführende Informationen

    Externe Behördenlinks (in neuem Tab): Polizeipräsidium Ulm | Staatsanwaltschaft Ulm

    Interne Artikel & Kategorien (in neuem Tab): Blaulicht-Report Start | Deutschland | Aktueller Deutschland-Artikel

  • Kirn: Feuerwehr rettet zwei Kinder vom Hausdach

    Kirn: Feuerwehr rettet zwei Kinder vom Hausdach

    Einsatz in 14 Metern Höhe

    Ort: Kirn (Landkreis Bad Kreuznach) • Thema: Feuerwehr rettet Kinder vom Dach in Kirn

    Der Einsatz in Kirn

    In Kirn klettern am Sonntagmittag zwei Kinder unbeobachtet durch ein Dachfenster auf das Dach eines Mehrfamilienhauses. Spaziergänger entdecken die Kinder in etwa 14 Metern Höhe und alarmieren sofort die Einsatzkräfte. Die Freiwillige Feuerwehr Kirn rückt umgehend aus, zugleich trifft die Polizei ein. Die Mutter befindet sich in der Wohnung, der Vater kommt direkt von der Arbeit hinzu. Die Lage wirkt brisant, doch die Kräfte vor Ort handeln koordiniert und schnell.

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    So laufen die Rettungsmaßnahmen

    Die Einsatzleitung entscheidet sich für ein zweigleisiges Vorgehen: Kräfte sichern die Kinder zunächst über das Dach, während die Drehleiter in Stellung geht. Parallel beruhigen Einsatzkräfte die beiden Geschwister und fordern sie auf, ruhig sitzen zu bleiben. Der Vater gelangt über ein gegenüberliegendes Dachfenster auf das Dach und unterstützt die Rettung. Schließlich ziehen die Kräfte die Kinder nacheinander sicher zurück ins Gebäude. Die Feuerwehr rettet Kinder vom Dach in Kirn ohne Verletzungen – ein präziser, schnelles Eingreifen verhindert Schlimmeres.

    Zur Einordnung lokaler Polizeiarbeit in der Region empfiehlt sich dieser Hintergrundbericht: Polizei stoppt alkoholisierte Fahrerin bei Bad Sobernheim.

    Kinder bleiben unverletzt – Hinweise der Polizei

    Nach der Rettung prüfen Polizei und Rettungsdienst den Gesundheitszustand der Kinder. Beide bleiben unverletzt. Die Polizei weist nach solchen Einsätzen regelmäßig darauf hin, Dachfenster zu sichern und Kinder über Gefahren aufzuklären. Wer Fragen zur Prävention hat oder Hinweise zu Einsätzen geben möchte, findet Ansprechpartner bei der Polizeiinspektion Kirn.

    Auch die Feuerwehr rettet Kinder vom Dach in Kirn nicht zum ersten Mal aus riskanten Lagen – sie setzt auf Ausbildung, Teamarbeit und klare Abläufe. Familien sollten Dachzugänge sichern, Kletterhilfen entfernen und Kindern feste Regeln erklären.

    Hintergrund und Prävention

    So beugen Familien vor

    • Fenster- und Dachzugänge mit Kindersicherungen versehen.
    • Klettermöglichkeiten (Möbel, Leitern) fern von Fenstern platzieren.
    • Mit Kindern klare Regeln zum Verhalten in der Wohnung vereinbaren.
    • Bei Gefahr: 112 wählen, Ruhe bewahren, Kinder ansprechen und vom Rand fernhalten.

    Die Feuerwehr rettet Kinder vom Dach in Kirn dank schneller Alarmierung und gutem Zusammenspiel mit der Polizei. Dieser Einsatz zeigt, wie wichtig Aufmerksamkeit von Passanten, klare Ansagen an Kinder und gut geübte Abläufe sind. Weitere Informationen zur Arbeit der Kirner Wehr stellt die Feuerwehr Kirn bereit.

  • Bedrohung Minderjähriger im HIT-Markt Ahrweiler

    Bedrohung Minderjähriger im HIT-Markt Ahrweiler

    Zeugenaufruf der Polizei Ahrweiler

    Die hiesige Dienststelle erhielt durch einen anonymen Hinweisgeber Kenntnis davon, dass am 15.08.2025 im HIT-Markt in Ahrweiler mehrere Kinder im Alter von etwa 10-12 Jahren durch eine männliche Person mit körperlicher Gewalt bedroht wurden. Demnach hatten die Kinder einen freilaufenden Hund im Markt festgestellt, der ohne Leine und Halsband unterwegs war.

    Sie brachten ihn zu einem Mitarbeiter des Marktes.

    Kurz darauf trat ein bislang unbekannter Mann an sie heran und gab sich als Besitzer des Hundes aus.
    Er äußerte den Kindern gegenüber, dass er sie schlagen werde, wenn sie den Hund ein weiteres Mal anfassen würden.
    Die Kinder verließen daraufhin verängstigt den Markt.

    Wer kann sachdienliche Angaben zum Hundebesitzer und den betroffenen Kindern machen?
    Hinweise richten Sie bitte an die Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler.

  • Tödliches Unglück im Zeltlager: Baum stürzt auf Zelt

    Tödliches Unglück im Zeltlager: Baum stürzt auf Zelt

    Ermittlungen nach Tod durch umgestürzten Baum

    In der Nacht von Montag auf Dienstag kam es am Behler See zu einem schweren Unfall.

    Ein Baum stürzte gegen 03 Uhr auf ein Zelt in einem Jugendzeltlager bei Plön.

    25-Jährige stirbt noch am Unglücksort

    Im Zelt schliefen mehrere Betreuerinnen und Betreuer.

    Eine 25 Jahre alte Frau aus Kiel wurde dabei tödlich verletzt. Sie verstarb noch am Unfallort.

    Eine weitere Person zog sich leichte Verletzungen zu.

    Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln

    Die Kriminalpolizei Plön und die Staatsanwaltschaft Kiel leiteten ein Todesermittlungsverfahren ein.

    Ein Gutachter wurde mit der Untersuchung des Baumsturzes beauftragt.

    Die genaue Ursache für das Unglück ist noch nicht bekannt.

    Kinder und Jugendliche im Zeltlager betroffen

    Zum Zeitpunkt des Unfalls hielten sich etwa 60 bis 80 Kinder und Jugendliche im Lager auf.

    Sie waren zwischen 12 und 17 Jahre alt und schliefen während des Unglücks.

    Noch in derselben Nacht erhielten die Teilnehmenden psychologische Betreuung.

    Zeltlager endet planmäßig

    Das Zeltlager am Behler See wurde wie geplant am Dienstag beendet.

    Die Ermittlungen zu den genauen Umständen laufen weiter.

    Weitere Details gibt es derzeit nicht.

    Dies geschieht aus Rücksicht auf Angehörige und Betroffene.

  • Kind meldet verdächtige Wahrnehmung in Trier: Polizei ermittelt

    Kind meldet verdächtige Wahrnehmung in Trier: Polizei ermittelt

    Kind meldet verdächtige Wahrnehmung in Trier: Polizei ermittelt

    Am Dienstag, den 19.08.2025, meldete ein Kind eine ungewöhnliche Beobachtung in Trier.

    Ein Mädchen erhielt ein Schlüsselband von einem unbekannten Mann, das einen GPS-Tracker enthielt.

    Dank Videoaufnahmen aus dem betroffenen Stadtbus konnte der Mann identifiziert werden.

    Die Polizei konnte den 64-jährigen Trierer kurze Zeit später eindeutig erkennen.

    Im Rahmen einer ersten Befragung bestätigte der Mann die Übergabe des Schlüsselbandes.

    Die genauen Hintergründe seiner Handlung werden derzeit noch untersucht.

    Nach aktuellem Stand gibt es keine Hinweise auf ein pädophiles Motiv.

    Die Ermittlungen laufen weiterhin, um die Umstände vollständig aufzuklären.

    Die Polizei bittet Bürgerinnen und Bürger, mögliche weitere Hinweise zu melden.

  • Kinder nicht angeschnallt

    Kinder nicht angeschnallt

    Kinder nicht angeschnallt

    Neuwied

    Am 22.07.2024 fiel gegen 12:35 Uhr den Beamten im Rahmen der Streife ein Kleinwagen auf, auf dessen Rückbank zwei Kinder hin- und Hersprangen.

    Die Kinder saßen auf keinem Kindersitz und waren auch nicht angeschnallt. Das Fahrzeug wurde angehalten und der 22jährige Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Die Kindersitze befanden sich im Kofferraum. Diese wurde installiert, die Kinder angeschnallt und die Fahrt nach einer Ordnungswidrigkeitenanzeige fortgesetzt.

  • Kinder schieben PKW weg und beschädigen ihn

    Kinder schieben PKW weg und beschädigen ihn

    Kinder schieben PKW weg und beschädigen ihn

    Daaden

    Auf dem Fontenay-Le-Fleury-Platz in Daaden haben am 25.12.2023 gegen 03:00 Uhr ein 13jähriges Kind und ein 15jähriger Jugendlicher einen dort geparkten und nicht gegen Wegrollen gesicherten PKW durch Anschieben ins Rollen gebracht und ihn so auf einen dort befindlichen Betonklotz geschoben. Der PKW wurde hierdurch beschädigt. Beamte der Polizeiinspektion Betzdorf konnten das Kind noch vor Ort antreffen und zu seiner Wohnanschrift verbringen.

  • Mann entblößt sich vor Kindern in Hamburg-Bahrenfeld

    Mann entblößt sich vor Kindern in Hamburg-Bahrenfeld

    Hamburg – 

    Mittwochnachmittag entblößte sich ein noch unbekannter Mann vor zwei spielenden Kindern. Das Fachkommissariat für Sexualdelikte im Landeskriminalamt (LKA 42) führt die Ermittlungen. Die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung.

    Die beiden neunjährigen Jungs befanden sich auf einer Grünfläche nahe der Lyserstraße, als sie unvermittelt von einem etwa 45 bis 50-jährigen Mann mit heruntergelassener Hose angesprochen wurden. Nachdem er sich vor den Kindern entblößt gezeigt hatte, rannten sie davon und offenbarten sich einem Elternteil, das daraufhin den Polizeinotruf verständigte.

    Eine Sofortfahndung mit mehreren Funkstreifenwagenbesatzungen und einem Diensthundeführer führten nicht zur Identifizierung des Täters. Dieser kann weiter wie folgt beschrieben werden:

       - etwa 175 cm - 180 cm groß
       - dickliche Figur
       - graue glatte Haare mit "Minilocken" im vorderen Bereich
       - helle Hautfarbe
       - blauer Pullover
       - blaue Jeans
       - helle Turnschuhe

    Die Ermittlungen dauern an.

    Zeugen, die Hinweise zu der beschriebenen Person geben können oder sonstige Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/ 4286 – 56789 oder einer Polizeidienststelle zu melden.