Schlagwort: Kobern Gondorf

  • Diebstähle auf Friedhof an der Römerstraße in Kobern-Gondorf

    Diebstähle auf Friedhof an der Römerstraße in Kobern-Gondorf

    Diebstähle auf dem Friedhof in Kobern-Gondorf: Polizei bittet um Hinweise

    Auf dem Friedhof an der Römerstraße in Kobern-Gondorf ereigneten sich in den vergangenen Tagen mehrere Diebstähle. Unbekannte Täter entwendeten offenbar gezielt metallene Grabkreuze sowie hochwertige Grablampen. Die Diebstähle auf dem Friedhof in Kobern-Gondorf wurden erst bemerkt, als Angehörige und Besucher fehlende Gegenstände an mehreren Ruhestätten feststellten.

    Mehrere Gräber betroffen – Polizei ermittelt

    Nach bisherigen Erkenntnissen meldeten sich verschiedene Geschädigte bei den zuständigen Behörden. Die entwendeten Gegenstände bestanden überwiegend aus Metall und hatten nicht nur materiellen, sondern vor allem ideellen Wert. Die Polizei prüft derzeit, ob die Täter das Metall möglicherweise weiterverkaufen wollten oder ob ein anderer Hintergrund vorliegt.

    Die Ermittlungen der Polizeidirektion Koblenz laufen auf Hochtouren. Die Beamtinnen und Beamten sichern Spuren und sprechen mit Betroffenen, um die Tatzeit weiter einzugrenzen. Die Diebstähle auf dem Friedhof in Kobern-Gondorf sorgen in der Region für große Bestürzung, da es sich um einen besonders sensiblen und würdevollen Ort handelt.

    Polizei bittet um Zeugenhinweise

    Hinweise zu verdächtigen Personen oder Beobachtungen im Bereich des Friedhofs an der Römerstraße nimmt die Polizeiwache Brodenbach unter der Telefonnummer 0261-103 54950 entgegen. Auch andere Polizeidienststellen der Region können kontaktiert werden – etwa die Polizei Koblenz Metternich unter 0261-10354250. Jede Information kann zur Aufklärung beitragen.

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  • Verkehrsunfall auf der B416 bei Kobern-Gondorf

    Verkehrsunfall auf der B416 bei Kobern-Gondorf

    Verkehrsunfall auf der B416 bei Kobern-Gondorf

    Kobern-Gondorf

    Am heutigen Mittwochnachmittag ereignete sich gg. 15.00 Uhr auf der B416 bei Kobern-Gondorf
    ein Verkehrsunfall bei welchem drei Personen leicht verletzt wurden.

    Nach derzeitigem Ermittlungsstand geriet ein Pkw, welcher die B416 aus Winningen kommend in Richtung Kobern-Gondorf befuhr, aus noch ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn und kollidierte hier mit einem entgegenkommenden Linienbus.

    Bei dem Zusammenstoß wurden der Busfahrer und ein Fahrgast, sowie der Fahrer des unfallverursachenden Pkw leicht verletzt.

    Der Linienbus und der Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt
    werden.

    Die B416 musste für die Unfallaufnahme und Aufräumarbeiten für ca. zwei Stunden voll gesperrt werden.

  • 17-Jährige in Kobern-Gondorf sexuell belästigt

    17-Jährige in Kobern-Gondorf sexuell belästigt

    17-Jährige sexuell belästigt – Bundespolizei Trier sucht Zeugen

    Kobern-Gondorf

    Am Sonntag (30.6.2024) gegen 01:15 Uhr, soll es im Bahnhof Kobern-Gondorf zu einer sexuellen Belästigung einer 17-Jährigen gekommen sein.

    Ein bisher unbekannter Mann habe sich in der Bahnhofshalle neben die junge Frau gesetzt und sie in gebrochenem Deutsch angesprochen. Im Laufe des Gesprächs rückte er näher zu ihr, berührte sie an Rücken, Schulter und Brust. Anschließend folgte der Mann ihr in den vor dem Bahnhof stehenden Schienenersatzverkehr (Bus) nach Koblenz, verließ diesen jedoch kurz darauf wieder.

    Der Tatverdächtige soll ca. 20 Jahre alt, ca. 180 cm groß, schlank und offenbar arabischer Herkunft sein.
    Er hat schwarze Haare und einen kurzen Bart. Er trug ein blaues T-Shirt mit weißem Aufdruck und eine hellblaue Jeans mit schwarzem Gürtel.

    Personen, insbesondere der Busfahrer, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten sich bei der Bundespolizei Trier unter 0651 – 43678 -0 zu melden.

  • Verkehrsunfall auf der L 122 Kobern Gondorf – Zeugen gesucht

    Verkehrsunfall auf der L 122 Kobern Gondorf – Zeugen gesucht

    Verkehrsunfall auf der L 122 Kobern Gondorf – Zeugen gesucht

    Kobern-Gondorf

    Am 19.03.2024 kam es gegen 07:50 Uhr auf der L 122 zwischen der Ortschaft Dreckenach und
    Kobern-Gondorf zu einem Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Person.

    Eine junge Fahrerin befuhr mit ihrem Smart die L 122 in Richtung Kobern-Gondorf. In einer Linkskurve kam ihr nach eigenen Angaben ein orangener LKW mit Anhänger entgegen, welchem sie ausweichen musste und dadurch ins Schleudern kam. Anschließend überschlug sich der PKW in der angrenzenden Böschung.

    Ein später an der Unfallstelle erschienener Ersthelfer konnte sich erinnern, dass ihm ein solcher LKW ebenfalls entgegenkam, gefolgt von einem orangefarbenen Pick-Up. Der unbekannte LKW setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die Verunglückte zu kümmern.

    Zeugen dieses Vorfalls, oder Personen, die Hinweise auf eine solche Fahrzeugkombination geben können, werden gebeten sich bei der Polizeiwache Brodenbach unter der Rufnummer 02605-98021510 zu melden.

  • Brand eines unbewohnten Hauses in Kobern-Gondorf

    Brand eines unbewohnten Hauses in Kobern-Gondorf

    Brand eines unbewohnten Hauses in Kobern-Gondorf

    Kobern-Gondorf

    Am Mittwoch, den 20.12.2023, gegen 00:20 Uhr, brach ein Brand in einem unbewohnten Haus im Bereich der Karmelenberger Höfe (Ortsteil von Kobern-Gondorf) aus. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stand das Haus im Vollbrand. Das Haus brannte völlig aus.

    Derzeit kann der Brandort wegen nicht gesicherter Statik nicht betreten werden. Der Sachschaden beläuft sich nach vorläufigen Schätzungen auf ca. 100.000 Euro. Aktuell ist die L 52 (Polch-Wolken) noch im Bereich des Brandortes in beide Fahrtrichtungen vollgesperrt.

    Im Einsatz waren verschiedene Feuerwehr-Einheiten der VG Untermosel (ca. 40 Einsatzkräfte), Einsatzkräfte der VG Maifeld sowie zwei Streifenwagenbesatzungen der PI Koblenz 2. Zur Ursache der Brandentstehung kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

    Die weiteren Ermittlungen zur Klärung der Brandursache werden durch die Kriminalpolizei Koblenz übernommen.

  • 17-Jähriger mit Softairwaffe löst Polizeieinsatz in Kobern-Gorndorf aus

    17-Jähriger mit Softairwaffe löst Polizeieinsatz in Kobern-Gorndorf aus

    17-Jähriger mit Softairwaffe löst Polizeieinsatz am Bahnhof Kobern-Gondorf aus

    Kobern-Gondorf – 

    Gegen 15:30 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Trier darüber informiert, dass sich in dem
    RE 4118 (Bahn Linie RE 1) am Bahnhof Kobern-Gondorf eine Person mit einer Schusswaffe aufhalten soll.

    Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz verlegten daraufhin umgehend unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten zum Bahnhof Kobern-Gondorf. Unterstützt wurden sie durch einen Polizeihubschrauber der Polizei Rheinland-Pfalz. Der Bahnhof Kobern-Gondorf wurde aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt.

    Durch die vor Ort befindlichen Polizeikräfte erfolgte eine Sachverhaltsaufklärung in robuster Ausstattung. Im Zuge dieser konnte aufgrund der von einer Zeugin abgegebenen Personenbeschreibung ein Tatverdächtiger identifiziert und gestellt werden. Der 17-Jährige räumte gegenüber den Einsatzkräften ein, in seinem Rucksack eine Softairwaffe mitzuführen.

    Die genauen Hintergründe hierfür sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen, die von der Bundespolizeiinspektion Trier wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz geführt werden.

    Der 17-Jährige wurde vor Ort in Gewahrsam genommen und anschließend den Erziehungsberechtigten übergeben. Seine Softairwaffe wurde sichergestellt.

    Die Sperrung des Bahnhofs Kobern-Gondorf konnte gegen 16:15 Uhr wieder aufgehoben werden.

  • Festnahmen nach Überfall in Kobern-Gondorf

    Festnahmen nach Überfall in Kobern-Gondorf

    Festnahmen nach Überfall in Kobern-Gondorf am 04.01.2021

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 25jährigen deutschen sowie einen 29jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs.

    Am 04.01.2021 verschafften sich zwei mit Sturmhauben maskierte und bewaffnete Personen kurz nach 2.30 Uhr Zutritt zu einem einen Gastronomiebetrieb umfassenden Anwesen in Kobern-Gondorf. Nachdem sie das Dach des Anwesens überquert hatten, brachen sie ein Fenster zum Wohnbereich der schlafenden Geschädigten auf.
    Sie zerrten die 72- bzw. 78jährigen Eheleute unter Vorhalt einer Schusswaffe und eines Elektroschockers sowie unter Todesdrohungen aus dem Bett und fesselten sie. Anschließend verbrachten sie die Ehefrau in einen anderen Raum und forderten von ihr die Öffnung eines Tresores.
    Auf den Einwand der Geschädigten, dass es keinen Tresor gebe, machten sich die Täter in einem weiteren Zimmer auf die Suche, woraufhin es der kurzzeitig unbeobachtet gelassenen Geschädigten gelang telefonisch einen Notruf abzusetzen. Hierauf ergriffen die Täter die Flucht.

    Insbesondere aufgrund von DNA-Spuren konnte ein Verdacht gegen die beiden 25- bzw. 29jährigen Beschuldigten erhärtet werden.
    Mit Beschluss vom 20.04.2021 erließ das Amtsgericht Koblenz daher Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs und Fluchtgefahr gegen beide Beschuldigte.
    Die im Westerwald wohnhaften Männer konnten am 23.04.2021 durch Kräfte der Kriminalinspektion Koblenz festgenommen werden.
    Beide Beschuldigte machten bei ihrer Vorführung vor dem Amtsgericht am selben Tag von ihrem Schweigerecht Gebrauch und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

    Die Ermittlungen, die insbesondere die Auswertung von Beweismitteln, die im Rahmen von Durchsuchungen bei den Beschuldigten sichergestellt wurden, umfassen, dauern an.
     

    Rechtliche Hinweise:

    Wegen erpresserischen Menschenraubs macht sich nach § 239a des Strafgesetzbuches u.a. strafbar, wer sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl zu einer Erpressung auszunutzen.

    Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.