Schlagwort: Konsumcannabis

  • Marihuana statt Popcorn – vier Kilogramm sichergestellt

    Marihuana statt Popcorn – vier Kilogramm sichergestellt

    Grenzkontrolle Bundespolizei – “Popcorn” war Marihuana

    Kupfermühle

    Am Donnerstagabend gegen 19.30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten in Kupfermühle einen
    Nissan Micra mit dänischen Kennzeichen. Der Fahrer wies sich ordnungsgemäß aus, jedoch nahmen die Beamten während der Kontrolle starken Marihuanageruch wahr.

    Bei der Nachschau im Kofferraum entdeckt die Bundespolizisten versteckt im Kofferraum zwei Plastikbeutel. Auf den Beuteln stand “Popcorn big and small”.

    Es war jedoch kein Popcorn, sondern jeweils zwei Kilogramm Marihuana die zum Vorschein kamen.
    Der 44-jährige dänische Fahrer wurde vorläufig festgenommen, die vier Kg Rauschgift sichergestellt.

    Da der Verdacht des Rauschgiftkonsums am Steuer bestand wurde die Entnahme einer Blutprobe doch den hinzugerufenen Zoll angeordnet.

    Den Fahrer erwarten nun Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis und Fahren unter berauschenden Mitteln.

  • Polizei informiert über Einführung des Konsumcannabis-Gesetzes

    Polizei informiert über Einführung des Konsumcannabis-Gesetzes

    Polizei informiert über Einführung des Konsumcannabis-Gesetzes

    Koblenz

    Die Einführung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) und die damit einhergehende faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis wurde durch die Bundesregierung im Februar 2024 beschlossen.

    Nach der Billigung durch den Bundesrat am 22.März 2024 tritt das Gesetz nach seiner Ausfertigung
    am 27. März 2024 am 01.04.2024 in Kraft.

    Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis ebenso wie der private Eigenanbau unter festgelegten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei sein. Der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen soll nach den derzeitigen Planungen der
    Bundesregierung zum 1. Juli 2024 starten.

    Das Innenministerium hat am 26.März den Polizistinnen und Polizisten im Land einen Orientierungsrahmen für die spartenübergreifende polizeiliche Praxis an die Hand gegeben. Darin wird die Beschreibung möglicher Situationen im Umgang mit einer grundlegend veränderten Rechtlage
    mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden.

    Damit sollen die Polizistinnen und Polizisten im Land ab dem ersten Tag bestmöglich auf den Vollzug des KCanG vorbereitet werden.

    Während das Cannabisgesetz u. a. den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln nach wie vor verboten.

    Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention einen besonderen Stellenwert bei, denn die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr zählt zu ihren Kernaufgaben.

    Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln – also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle – wird auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet. Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein.

    Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln wie etwa Cannabis ein Fahrzeug führt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Verkehrsunfall verursacht, muss unter Umständen mit einer Bestrafung nach § 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Ziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land weiterhin zu erhalten und zu stärken.

    Entscheidend hierfür ist, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dahingehend zu schärfen, dass – genau wie im Zusammenhang mit Alkohol auch – eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind.