Schlagwort: Kontrolle

  • Duisburg Hbf.: Bundespolizei stellt Wurfmesser bei Kontrolle sicher

    Duisburg Hbf.: Bundespolizei stellt Wurfmesser bei Kontrolle sicher

    Bundespolizei stellt Wurfmesser bei Kontrolle sicher

    Am Montagnachmittag (13. April 2026) führten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Duisburger Hauptbahnhof eine Kontrolle durch, die gleich mehrere Treffer ergab. Dabei stellten die Beamten bei einem 42-jährigen Mann drei Wurfmesser sicher.

    Kontrolle im Hauptbahnhof führt zu Fahndungstreffer

    Gegen 15:00 Uhr überprüften die Uniformierten den deutschen Staatsbürger im Bereich des Hauptbahnhofs. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte. Hintergrund ist ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung.

    Solche Kontrollen gehören zum Alltag der Bundespolizei und dienen der Gefahrenabwehr sowie der Strafverfolgung. Weitere aktuelle Polizeimeldungen finden Sie auch unter Deutschland und News.

    Drei Wurfmesser sichergestellt

    Im Anschluss durchsuchten die Beamten den 42-Jährigen. Dabei fanden sie drei zugriffsbereite Wurfmesser. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen stellten die Einsatzkräfte die Waffen sicher.

    Der Besitz und das Führen bestimmter Messer unterliegt in Deutschland klaren Regelungen nach dem Waffengesetz. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.

    Anzeige nach dem Waffengesetz

    Der Mann machte während der Maßnahmen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen ihn die Beamten wieder auf freien Fuß.

    Den 42-Jährigen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Weitere Informationen zum Thema stellt auch die Bundespolizei bereit.

    Weitere Berichte zu Einsätzen im Bereich Verkehr und Sicherheit finden Sie unter Verkehr.

  • Großkontrolle in Koblenz: Polizei und Zoll prüfen Shisha-Bars, Shop und Kioske – Verstöße und Waffenfund

    Großkontrolle in Koblenz: Polizei und Zoll prüfen Shisha-Bars, Shop und Kioske – Verstöße und Waffenfund

    Kontrolle Shisha-Bars Koblenz: Polizei und Zoll decken Verstöße und Waffenfund auf

    Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollmaßnahme führten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Koblenz 1 zusammen mit Kontrollkräften des Hauptzollamts Koblenz am 5. Februar 2026 umfangreiche Kontrollen im Innenstadtgebiet von Koblenz durch. Die Behörden legten den Schwerpunkt auf die konsequente Überprüfung steuerrechtlicher, ordnungsrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorschriften.

    Im Fokus der Aktion standen insgesamt fünf Shisha-Bars, ein Shisha-Shop sowie zwei Kioske. Die Maßnahme setzte auf eine vernetzte Sicherheitsstrategie, bei der mehrere Behörden gemeinsam agieren und ihre Kompetenzen bündeln.

    Steuerrechtliche Verstöße festgestellt – Zoll übernimmt weitere Bearbeitung

    Während der Kontrolle Shisha-Bars Koblenz stellten die Kontrollkräfte mehrere steuerrechtliche Verstöße fest. Das Hauptzollamt Koblenz nahm die entsprechenden Sachverhalte auf und bearbeitet diese nun weiter. Gerade im Bereich Shisha-Produkte spielen Steuerfragen, Tabakregelungen und die korrekte Dokumentation eine zentrale Rolle.

    Durch diese gezielte Kontrolle der Shisha-Bars in Koblenz möchten die Behörden sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und illegale Strukturen keinen Raum erhalten.

    Elektroschocker und großes Pfefferspray griffbereit gelagert

    In einer der kontrollierten Shisha-Bars entdeckten die Einsatzkräfte einen griffbereit gelagerten Elektroschocker sowie ein großes Pfefferspray. Die Polizei stellte beide Gegenstände sicher. Solche Funde werten die Behörden als sicherheitsrelevant, da sie das Gefahrenpotenzial in entsprechenden Lokalitäten erhöhen können.

    Auch dieser Aspekt zeigt, wie wichtig die Kontrolle für die allgemeine Gefahrenabwehr im Stadtgebiet ist.

    Ordnungswidrigkeiten, baurechtliche Verstöße und Ermittlungsverfahren

    Neben den steuerrechtlichen Auffälligkeiten stellten die Einsatzkräfte vereinzelt Ordnungswidrigkeiten sowie baurechtliche Verstöße fest. Die Behörden leiteten diese Fälle zur weiteren Prüfung an die jeweils zuständigen Stellen weiter.

    Im Rahmen der Kontrolle der Shisha-Bars kontrollierten die Einsatzkräfte zudem mehrere Personen. In einem Fall fanden sie eine geringe Menge Betäubungsmittel, stellten diese sicher und leiteten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein.

    Präventive Präsenz soll Sicherheitsgefühl stärken

    Die beteiligten Behörden betonten, dass solche Kontrollen nicht nur der Feststellung von Verstößen dienen. Sie sollen auch eine präventive Wirkung entfalten. Durch die sichtbare Präsenz im Innenstadtbereich möchten Polizei und Zoll das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken und Betreiber gleichzeitig für die Einhaltung geltender Vorschriften sensibilisieren.

    Die Verantwortlichen bewerteten die Aktion insgesamt als wichtigen und zielgerichteten Beitrag zur Stärkung von Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Koblenz.

    Mehr aktuelle Polizeimeldungen aus der Region findest Du jederzeit in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

    Weitere Informationen zu rechtlichen Hintergründen und Zuständigkeiten bieten auch offizielle Behördenseiten wie die Bundeszollverwaltung und die Polizei Rheinland-Pfalz.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Betzdorf: Verstoß gegen das Waffengesetz

    Betzdorf: Verstoß gegen das Waffengesetz

     

     Einhandmesser bei Kontrolle sichergestellt

    Betzdorf (ots) – Eine Fußstreife der Polizeiinspektion Betzdorf kontrollierte am im Bereich der Siegterrassen (Klosterhof) einen 22-jährigen Mann. Die Beamtinnen und Beamten fanden dabei ein sogenanntes Einhandmesser. Sie stellten das Messer sicher und leiteten umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein.

    Kontrolle an den Siegterrassen: Messer sichergestellt

    Die Streife sprach den jungen Mann an und überprüfte seine mitgeführten Gegenstände. Dabei entdeckten die Einsatzkräfte ein Einhandmesser, also ein Messer, das sich mit nur einer Hand öffnen und feststellen lässt. Weil genau solche Messer regelmäßig in Zusammenhang mit Verstoß gegen das Waffengesetz stehen, gingen die Polizisten konsequent vor: Sie beschlagnahmten die Klinge noch vor Ort und dokumentierten den Sachverhalt für das weitere Verfahren.

    Der 22-Jährige musste das Messer herausgeben. Darüber hinaus erwarten ihn nun rechtliche Folgen. Die Polizei setzt im öffentlichen Raum bewusst auf sichtbare Präsenz und zielgerichtete Kontrollen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

    Rechtlicher Hintergrund: Was gilt bei Einhandmessern?

    Einhandmesser dürfen nach geltendem Recht grundsätzlich nicht „geführt“ werden, also nicht zugriffsbereit im Alltag mitgeführt werden. Entscheidend ist, dass sich die Klinge einhändig öffnen und feststellen lässt. Wer dagegen verstößt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Genau deshalb werten die Behörden entsprechende Funde konsequent als Verstoß gegen das Waffengesetz – mit möglichen Bußgeldern und der Einziehung des Gegenstands.

    Generell empfiehlt die Polizei: Wer Messer als Werkzeug benötigt, transportiert sie sicher verpackt und nicht griffbereit. Das minimiert Missverständnisse und erhöht die Sicherheit im öffentlichen Raum.

    Hinweise der Polizei & weiterführende Informationen

    Für Bürgerinnen und Bürger aus der Region steht die Polizeiinspektion Betzdorf als Ansprechpartner zur Verfügung. Allgemeine Fragen rund um Waffenrecht und Ausnahmen beantworten zudem offizielle Stellen des Landes und des Bundes, zum Beispiel das Waffenrecht-Portal der ADD Rheinland-Pfalz sowie die FAQ des Bundesinnenministeriums.

    Mehr Themen bei uns

    Weitere aktuelle Meldungen findest du in unseren Rubriken: Deutschland, Fahndungen und News.

    Hinweis: Die Ermittlungen zum vorliegenden Fall dauern an. Sobald weitere gesicherte Informationen vorliegen, berichten wir nach.

  • Polizei Koblenz ahndet Verstöße bei großangelegter „Poser- und Tuning“-Kontrolle

    Polizei Koblenz ahndet Verstöße bei großangelegter „Poser- und Tuning“-Kontrolle

    Polizei Koblenz zieht Bilanz nach Posing- und Tuning-Kontrollen

    Am Samstagabend, dem 25. Oktober 2025, führte die Polizei Koblenz in der Zeit von 18:00 bis 01:00 Uhr umfangreiche Kontrollen im Stadtgebiet und den angrenzenden Bereichen durch. Ziel war es, sogenannte Poser- und Tuning-Verstöße konsequent zu ahnden und die Verkehrssicherheit zu stärken.

    Bilanz der Kontrollaktion

    Die Einsatzkräfte fertigten insgesamt zwölf Ordnungswidrigkeitenanzeigen. In vier Fällen stellten die Beamtinnen und Beamten gravierende technische Veränderungen fest, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Zusätzlich registrierte die Polizei sechs Poserverstöße – also unnötigen Lärm oder auffälliges Beschleunigen im Straßenverkehr – und deckte einen Fall von Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis auf.

    Weniger Verstöße als in Vorjahren

    Im Vergleich zu früheren Kontrollaktionen zeigte sich ein erfreulicher Trend: Die Zahl der Posing-Verstöße ging deutlich zurück. Laut Polizei bewegen sich die meisten Fahrzeugmodifikationen inzwischen im rechtlich zulässigen Bereich. Diese Entwicklung wertet die Polizei Koblenz als positives Zeichen, dass die intensive Kontrollpraxis der letzten Jahre Wirkung zeigt.

    Polizei setzt auf Prävention und Präsenz

    Die Polizei kündigte an, auch in Zukunft gezielte Posing- und Tuning-Kontrollen durchzuführen. Neben der Ahndung von Verstößen liegt der Fokus auf Aufklärung und Prävention. Ziel bleibt, die Sicherheit auf den Straßen in und um Koblenz nachhaltig zu gewährleisten.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen aus der Region finden Sie unter blaulichtmyk.de/news/ oder im Bereich Verkehr.

    Hintergrund: Was gilt als „Posing“?

    Unter Posing versteht man vor allem das unnötige Aufheulenlassen des Motors, übermäßige Lautstärke durch Auspuffanlagen oder riskante Fahrmanöver im öffentlichen Straßenverkehr. Diese Verstöße fallen unter das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und können mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden.

    Mit dieser Schwerpunktaktion setzte die Polizei Koblenz ein klares Signal: Straßen sind kein Schauplatz für Selbstdarstellung, sondern ein Ort für sichere Mobilität.

  • Mit Machete und Pfefferspray in Neustadt unterwegs – Polizei stoppt 23-Jährigen

    Mit Machete und Pfefferspray in Neustadt unterwegs – Polizei stoppt 23-Jährigen

    Mit Machete und Pfefferspray unterwegs 

    Am 23. Oktober 2025 gegen 17:15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Winzinger Straße in 67433 Neustadt an der Weinstraße einen 23-jährigen Mann, der durch sein auffälliges Verhalten auf sich aufmerksam gemacht hatte.

    Die Beamten bemerkten, dass der junge Mann ein großes Reizstoffsprühgerät bei sich trug, das er in der Öffentlichkeit nicht führen durfte.

    Polizei stellt Pfefferspray und Machete sicher

    Während der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte zusätzlich eine Machete, die der 23-Jährige ebenfalls unerlaubt bei sich führte. Beide Gegenstände wurden umgehend sichergestellt. Der Mann aus Neustadt/W. konnte keine Berechtigung zum Führen dieser Waffen vorweisen.

    Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

    Gegen den jungen Mann leiteten die Beamten nun mehrere Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Nach der Sicherstellung der Waffen durfte der Beschuldigte die Kontrolle zunächst fortsetzen, muss sich jedoch auf weitere Konsequenzen gefasst machen.

    Die Polizei Rheinland-Pfalz weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Führen von waffenähnlichen Gegenständen oder Reizstoffsprühgeräten in der Öffentlichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

    Weitere Polizeimeldungen aus der Region

     

  • Polizei Bendorf nimmt Gesuchten in Urbar fest

    Polizei Bendorf nimmt Gesuchten in Urbar fest

    Gesuchter mit Haftbefehl festgenommen

    In den frühen Morgenstunden des Mittwochs kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bendorf einen Pkw in Urbar. Im Fahrzeug befanden sich vier Personen, die im Rahmen der Überprüfung genauer kontrolliert wurden.

    Haftbefehl gegen 30-Jährigen vollstreckt

    Bei einem 30-jährigen Mitfahrer stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl bestand. Zusätzlich lag eine Aufenthaltsermittlung durch eine Staatsanwaltschaft vor. Die Polizei Rheinland-Pfalz nahm den Mann fest. Nach der Festnahme konnte der Betroffene jedoch den geforderten Geldbetrag begleichen. Dadurch blieb ihm die Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt erspart.

    Weiterer Insasse mit Suchvermerk

    Auch ein 21-jähriger Mitfahrer fiel den Beamten auf: Für ihn lag ein Suchvermerk einer Staatsanwaltschaft vor. Die Einsatzkräfte übermittelten seinen aktuellen Aufenthaltsort an die zuständige Behörde, um die weiteren Ermittlungen zu unterstützen.

    Polizei zieht positives Fazit

    Durch die aufmerksame Kontrolltätigkeit der Polizei Bendorf gelang es, gleich zwei gesuchte Personen zu identifizieren. Der Einsatz zeigt erneut, wie wichtig gezielte Verkehrskontrollen im Kampf gegen Straftaten und Fahndungen sind. Die Beamten setzten ihre Streifenfahrt nach Abschluss der Maßnahmen fort.

    Weitere aktuelle Meldungen aus der Region finden Sie unter Verkehr und Fahndungen.

  • Mann mit scharfer Schusswaffe in Neukölln festgenommen

    Mann mit scharfer Schusswaffe in Neukölln festgenommen

    Bundespolizei nimmt bewaffneten Mann in Neukölln fest 

    Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag in Berlin-Neukölln einen Mann festgenommen, der eine scharfe Schusswaffe bei sich trug.

    Der Einsatz erfolgte im Rahmen einer gezielten Kontrolle am S-Bahnhof Neukölln.

    Waffe im Hosenbund entdeckt

    Gegen 17:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 21-jährigen Iraker.

    Die Kontrolle stand im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen an bestimmten Orten verbietet. Bei der Durchsuchung fanden die Beamtinnen und Beamten eine geladene Schusswaffe, die der Mann im hinteren Hosenbund trug.

    Auch passende Munition wurde sichergestellt.

    Keine Erlaubnis für Waffenbesitz

    Der Verdächtige konnte keine Berechtigung zum Führen oder Besitzen einer Schusswaffe vorweisen. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann daraufhin vorläufig fest und beschlagnahmten die Waffe. Anschließend übergab die Bundespolizei den Fall an die Polizei Berlin, die die weiteren Ermittlungen übernahm.

    Wohnungsdurchsuchung ohne Ergebnis

    Im Zuge der Ermittlungen beantragten die Beamtinnen und Beamten eine richterliche Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen. Die Durchsuchung, die im Beisein der Bundespolizei stattfand, verlief jedoch ergebnislos. Es wurden keine weiteren Waffen oder verbotenen Gegenstände gefunden.

    Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

    Gegen den polizeibekannten Iraker ermittelt die Polizei Berlin nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

    Die Ermittlungen dauern an. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der verstärkten Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr, um gefährliche Situationen frühzeitig zu verhindern.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen und Sicherheitshinweise aus der Region finden Sie unter BlaulichtMYK News und im Bereich Deutschland.

  • Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Augsburg/Schwaben

    Einen Kleintransporter mit insgesamt 45 Hunden stoppten Zöllner des Hauptzollamts Augsburg kürzlich auf der BAB 8 Anschlussstelle Leipheim.

    Der Transporteur verstieß gegen tierschutzrechtliche Transportanforderungen.

    Das Fahrzeug bot nicht ausreichend Platz für alle Tiere. Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren.

    Der Fahrer gab an, 45 Hunde von Rumänien nach England zu transportieren.

    Bei allen Hunden konnten die jeweils notwendigen Impfungen nachgewiesen werden. Bei der Kontrolle der Ladefläche stellten die Zöllner jedoch eine unzureichende Größe einiger Transportboxen fest. Die vom Transport unterrichtete Autobahnpolizei Günzburg setzte sich mit dem zuständigen Veterinäramt Günzburg in Verbindung.

    Die hinzugezogene Mitarbeiterin konnte durch Umsetzung der unterschiedlich großen Hunde einen Transport in ausreichend großen Boxen für 43 Tiere sicherstellen. Zwei Hunde mussten aufgrund des mangelnden Platzangebots vorübergehend im Tierheim untergebracht werden. Diese wurden einige Tage später abgeholt. Gegen den Transporteur wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

  • Itzehoe: Autofahrer verunfallt bei Flucht vor der Polizei – Zeugen gesucht

    Itzehoe: Autofahrer verunfallt bei Flucht vor der Polizei – Zeugen gesucht

    Itzehoe: Autofahrer verunfallt bei Flucht vor der Polizei – Zeugen gesucht

    Itzehoe

    Am 01.04.2025 um 08:16 Uhr beabsichtigte eine Streife des Polizeireviers Itzehoe ein Fahrzeug im Stadtgebiet Itzehoe zu kontrollieren. Der Fahrzeugführer entzog sich durch starkes Beschleunigen seines Pkw der Kontrolle.

    Mit stark überhöhter Geschwindigkeit flüchtete der Fahrer in einem silberfarbenen Alfa Romeo über die Lindenstraße in Richtung Ortsausgang und im weiteren Verlauf in den Ort Heiligenstedten. Hier verunfallte der Flüchtende schließlich in der Blomestraße mit einem entgegen kommenden BMW. Infolge des Unfalls verletzten sich sowohl der Unfallverursacher als auch der Nutzer des entgegenkommenden Kraftfahrzeugs.

    Polizeibeamte sperrten für die Unfallaufnahme bis zur Bergung der beteiligten Fahrzeuge und Reinigung der Fahrbahn die Unfallstelle vollständig ab. Beim Unfallverursacher besteht nach ersten Ermittlungen der Verdacht, dass er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand.

    Zudem fanden die Beamten eine geringe Menge Betäubungsmittel im Fahrzeug des Beschuldigten. Die Einsatzkräfte ordneten die Entnahme einer Blutprobe bei dem 25-jährigen an. Außerdem befanden sich gefälschte Kennzeichen am Fahrzeug des Itzehoers und nach jetzigem Sachstand war das Auto weder ordentlich zugelassen noch versichert. Den Wagen stellten die Polizeikräfte sicher. Der Sachschaden an den Fahrzeugen beläuft sich auf ca. 50.000 EUR.

    Rettungswagen verbrachten die Unfallbeteiligten leichtverletzt zur medizinischen Versorgung ins Klinikum Itzehoe. Auslaufende Betriebsstoffe an der Unfallstelle nahm die freiwillige Feuerwehr Heiligenstedten auf.

    Der Beschuldigte wird sich wegen einer Vielzahl verkehrsrechtlicher Verstöße, u.a. wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, in einem Verfahren verantworten müssen.

    Zeugen der Unfallfahrt sollten sich beim Polizeirevier Itzehoe unter der Rufnummer 04821 – 6020 melden.

  • Dumm gelaufen – Haftbefehl vollstreckt

    Dumm gelaufen – Haftbefehl vollstreckt

    Dumm gelaufen – Haftbefehl vollstreckt

    Linz/Rhein

    Am Dienstagvormittag fiel einem Polizeibeamten der Polizei Linz ein rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer mit seinem PKW auf, der 2 vorausfahrende Fahrzeuge im Kreuzungsbereich an der Asbacher Straße / Roniger Weg überholte, um dann anschließend auf einem Behindertenparkplatz neben der Agentur für Arbeit in Linz zu parken.

    Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugführers stellte sich sodann heraus, dass gegen den
    31-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Asbach ein offener Haftbefehl besteht,
    der anschließend vollstreckt wurde.

  • Polizei zieht völlig desolaten Lkw aus dem Verkehr

    Polizei zieht völlig desolaten Lkw aus dem Verkehr

    Polizei zieht völlig desolaten Lkw aus dem Verkehr

    Ramstein-Miesenbach (Kreis Kaiserslautern)

    Polizisten stoppten am späten Mittwochvormittag einen Lkw auf der Bundesautobahn 6.Das Gespann wies etliche Mängel auf, die nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer eine große Gefahr darstellten.

    Die Liste ist lang:

    Bei dem Zugfahrzeug waren die Hauptuntersuchung und die Tachoprüfung abgelaufen. Der aufliegende Container war mit Schrott beladen. Hier waren aber drei von vier Verriegelungen defekt, weswegen das Herausfallen der Ladung unmittelbar bevorstand.

    Zudem war der Container wesentlich breiter als erlaubt. Bei dem Anhänger sah es nicht viel besser aus: Die Bremsschläuche waren falsch montiert und waren kurz davor, sich von den Schlauchverbindungen zu lösen.

    Ebenso waren die Bremszylinder der zweiten Achse falsch zusammengebaut. Die Reifen des Hängers waren an der Innenseite stark beschädigt. Aufgrund des desolaten Zustands des Fahrzeugs wurde eine Weiterfahrt durch die Beamten untersagt. Erst nachdem alle Schäden behoben sind, darf der Lkw wieder auf die Straße.

    Den Fahrzeugschein stellten die Ordnungshüter sicher. Die Ermittlungen gegen den Fahrer sowie gegen den Halter des Lasters dauern an. Der Brummifahrer muss sich darüber hinaus auch noch gesondert äußern, da er bei der Kontrolle keine Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen konnte.

  • Kontrolle in Essen führt in die JVA

    Kontrolle in Essen führt in die JVA

    Kontrolle in Essen führt in die JVA

    Essen

    Am Dienstag (04. März) trafen Bundespolizisten auf einen Mann. Bei der Kontrolle wurde neben einem Haftbefehl auch ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung festgestellt.

    Gegen 09:40 Uhr bestreiften Einsatzkräfte den Nordausgang des Essener Hauptbahnhofes. Hier wurden die Uniformierten auf einen Mann aufmerksam und unterzogen ihn einer polizeilichen Kontrolle. Aufgrund des Umstandes, dass sich der Wohnungslose nicht ausweisen konnte, wurde er nach Ausweispapieren durchsucht.

    Hierbei konnten die Beamten mehrere Werkzeuge, einen Erdnagel, eine Messerklinge und ein Teppichmesser auffinden. Sämtliche Gegenstände sind grundsätzlich nicht verboten, aber aufgrund der, durch die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, erlassenen Allgemeinverfügung, war das Führen dieser Gegenstände verboten.

    Da hier ein Verstoß gegen die Mitführverbot vor lag und bei der Durchsuchung keine Ausweisdokumente aufgefunden werden konnten, wurde er zur Dienststelle am Essener Hauptbahnhof geführt. Hier konnte mittels eines Fingerabdruckscans die Identität des Mannes zweifelsfrei festgestellt werden.

    Bei dieser Überprüfung wurde ebenfalls eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Braunschweig bekannt. Die Behörde ließ nach dem 33-Jährigen suchen.

    Das Amtsgericht Braunschweig hatte den afghanischen Staatsangehörigen im Mai 2024,
    aufgrund von Diebstahlshandlungen, zu einer Freiheitsstrafe von 45 Tagen, ersatzweise 90 Tagessätze
    zu je 15,- Euro verurteilt.
    Der Haftbefehl wurde dem Sudanesen eröffnet und er wurde
    festgenommen.

    Den geforderten Betrag in Höhe von 1.434,50 Euro (inkl. der Kosten) konnte der Mann nicht aufbringen, so dass er der JVA Essen zugeführt wurde. Aufgrund der mitgeführten Gegenstände wurde dem
    33-Jährigen ein Zwangsgeld von 200,- Euro angedroht. Dieses muss bei einem erneuten Verstoß gegen
    die Allgemeinverfügung gezahlt werden.

    Die festgestellten Gegenstände wurden durch die Bundespolizei in Verwahrung
    genommen.

  • Polizei stoppt Raser in Bochum-Wattenscheid

    Polizei stoppt Raser in Bochum-Wattenscheid

    Polizei stoppt Raser in Bochum-Wattenscheid

    Bochum

    Mit stark überhöhter Geschwindigkeit war ein 19-jähriger Bochumer am Samstagabend, 22. Februar, in der Wattenscheider Innenstadt unterwegs. Die Polizei stellte das Fahrzeug sicher und zog den Mann aus dem Verkehr.

    Gegen 21.45 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung auf einen Pkw aufmerksam, der im Bereich
    August-Bebel-Platz sein Auto derart beschleunigte, dass die Reifen stark durchdrehten und das Heck des Pkw ausbrach. Anschließend fuhr der Autofahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit weiter über die Hochstraße, ohne auf die Anhaltzeichen der Polizisten zu reagieren. Schlussendlich gelang es den Beamten, den Mann – einen 19-jährigen Bochum – im Bereich Otto-Brenner-Straße anzuhalten.

    Im Rahmen der Kontrolle konnte der 19-Jährige keinen Führerschein vorweisen. Die Beamten stellten das Auto des Bochumers sicher. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

  • Ungewöhnlicher Schwertransport gestoppt

    Ungewöhnlicher Schwertransport gestoppt

    Ungewöhnlicher Schwertransport gestoppt

    Hamminkeln

    Am Montag führten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes eine Verkehrsüberwachung im Bereich Hamminkeln durch.

    Dabei fiel ihnen gegen 17:16 Uhr ein äußerst ungewöhnliches Gespann auf: Ein 32-jähriger Fahrer aus Südlohn steuerte ein großes Bergefahrzeug für LKW – mit einem abgeschleppten LKW samt zugehörigem Anhänger im Schlepptau.

    Bereits beim ersten Anblick war klar, dass diese Art des Transports nicht zulässig ist.

    Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten diverse Verstöße fest:

    Das Gespann lag mit einer Gesamtlänge von über 30 Metern über den erlaubten Grenzen. Erlaubt sind maximal 18,75 Meter für Lkw-Anhänger-Kombinationen (lediglich landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen dürfen bis zu 25 Meter lang sein).

    Die abgeschleppten Fahrzeuge verfügten über keine Zulassung oder Versicherung.

    Am angehängten Anhänger war unzulässiger Weise ein Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs angebracht.

    Das Zugfahrzeug war mit steuerbefreiten grünen Kennzeichen versehen und darf nur für zweckgebundene Einsätze genutzt werden.

    Eine fehlende seitliche Kenntlichmachung / Beleuchtung stellte bei der einsetzenden Dunkelheit ein weiteres erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

    Da die Fahrt in dieser Form nie genehmigungsfähig gewesen wäre, wurde das Gespann auf einem Betriebsgelände außerhalb des Straßenverkehrs stillgelegt.

    Gegen den Fahrzeugführer, -halter und Auftraggeber werden jeweils Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

  • Kindergarten- und Schulwegkontrollen

    Kindergarten- und Schulwegkontrollen

    Kindergarten- und Schulwegkontrollen

    Waldbreitbach

    Am Morgen des 27.01.2025 führten Polizeibeamte der PI Straßenhaus mehrere Verkehrskontrollen vor Schulen und Kindergärten in Waldbreitbach und Neustadt/Wied durch.

    Die Verkehrskontrollen wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Insassensicherung durchgeführt. Insgesamt führten die Kontrollen zu einem erfreulichen Ergebnis, es gab nur wenige Beanstandungen.

  • “Weihnachtsgeschenke” sichergestellt

    “Weihnachtsgeschenke” sichergestellt

    “Weihnachtsgeschenke” sichergestellt

    Handewitt

    Gestern Mittag fiel einer Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei ein Fahrzeuggespann nach der Einreise aus Dänemark auf. Der Skoda Octavia war bis unter das Dach mit Kartons und Taschen voll. Auf dem mitgeführten Anhänger waren neben einem hochkant verzurrten Anhänger noch landwirtschaftliche Maschinen und ein Motorroller (siehe Bild). Die Bundespolizisten stoppten das Gespann gefahrenabwehrend auf dem Parkplatz Handewitter Forst, da der Verdacht der Überladung und des Verstoßes gegen die Ladungssicherheit vorlag.

    Die beiden Insassen wiesen sich bei der Kontrolle mit rumänischen Papieren aus. Die Beamten ließen die Kartons und Taschen öffnen und entdeckten dort eine große Anzahl von Kosmetika, Hygieneartikel, Schokolade und Messer. Auf Befragen nach Eigentumsnachweisen konnten die beiden 37 und 41-Jährigen keine Belege vorweisen. Die Gegenstände sollen in Dänemark gekauft worden sein und sollten als Weihnachtsgeschenke dienen.

    Eine Überprüfung der Gegenstände auf dem Anhänger beim Gemeinsamen Zentrum in Padborg ergab keinen Diebstahl in Dänemark. Eine hinzugezogene Streife der Landespolizei stellte nach Wiegung keine Überladung fest.

    Die Gegenstände im Fahrzeug wurden präventiv sicherstellt. Bringen die Männer einen Kaufbeleg oder Eigentumsnachweise für die Sachen vor, können sie ihre “Weihnachtsgeschenke” wieder bekommen.

  • Über 130 Fahrzeuge bei Kontrollen gestoppt

    Über 130 Fahrzeuge bei Kontrollen gestoppt

    Über 130 Fahrzeuge bei Kontrollen gestoppt

    Groß-Umstadt / Dieburg

    Streifen der Polizeistation Dieburg haben im Laufe des Montags (9.12.) zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei stationäre und mobile Kontrollen auf der Kreisstraße 128 und am “Minnefeld Kreisel” in Dieburg sowie im Bereich der Georg-August-Zinn Straße und auf der
    Bundesstraße 45 bei Groß-Umstadt durchgeführt. Bei dem Einsatz stoppten sie
    zwischen 12 Uhr und 20 Uhr insgesamt 136 Fahrzeuge und nahmen 188 Personen genauer unter die Lupe.

    Am Minnefeld Kreisel bei Dieburg ahndeten die Polizeikräfte insgesamt sechs “Handyverstöße” und leiteten entsprechende Verfahren ein. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.

    Ebenfalls bei der Standkontrolle wurde ein 55 Jahre alter Mann aus Münster gestoppt. Bei der Überprüfung und Abgleich seiner Daten mit dem Auskunftssystem stellte sich heraus, dass er seinen Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr abgeben musste. Seine Fahrt war unfreiwillig zu Ende, zudem muss er sich jetzt auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Ebenfalls strafrechtliche Folgen drohen einem 41-Jährigen, den die Einsatzkräfte auf der Bundesstraße 45 bei Groß-Umstadt gestoppt hatten. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Kokain, weshalb der Mann aus Darmstadt vorläufig festgenommen wurde und zur Blutentnahme mit auf die Wache kam. Darüber hinaus bemängelten die Polizistinnen und Polizisten bei acht Kontrollen die Beleuchtung der gestoppten Fahrzeuge und stellten entsprechende Mängelanzeigen aus.

  • ZOLL kontrolliert am zentralen Omnibusbahnhof München – Rauschgifthündin Siri erfolgreich

    ZOLL kontrolliert am zentralen Omnibusbahnhof München – Rauschgifthündin Siri erfolgreich

    ZOLL kontrolliert am zentralen Omnibusbahnhof München 

    Rosenheim, München

    Bei der kürzlich durchgeführten Überprüfung der Reisenden am zentralen Busbahnhof in München durch die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim fanden die Zöllnerinnen und Zöllner Methadon und ein mitgeführtes Einhandmesser bei einem Reisenden sowie 36 Gramm Marihuana, versteckt in einem Bauchgurt aus Klebeband.

    Bei der Kontrolle des von Amsterdam angekommenen Reisebusses zeigte Zollhündin Siri das Vorhandensein von Betäubungsmittel bei einer aussteigenden Person an. Tatsächlich befanden sich in der Umhängetasche des Mannes 60 Milliliter Methadonsaft sowie drei Methadontabletten.

    Da kein Rezept dafür vorgelegt werden konnte, stellten die Zöllner das Rauschgift sicher. Außerdem führte der Reisende auch ein Einhandmesser mit sich, das der ZOLL ebenfalls beschlagnahmte. Das Hauptzollamt Rosenheim leitete ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Dem Mann droht nun eine empfindliche Strafe. Der Drogenersatzstoff Methadon, der beim Konsumenten, meist ehemalige Heroinabhängige, die körperlichen Entzugserscheinungen ausgleichen soll, ist grundsätzlich nur auf Rezept in der Apotheke erhältlich. Das sichergestellte Methadon war für jemand anderen (laut Fläschchenaufdruck) bestimmt und wurde wohl auf dem Schwarzmarkt erworben.

    Bei einem weiteren Reisenden aus einem Linienbus aus Polen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner
    36 Gramm Cannabis fest. Beim Abtasten entdeckten sie einen für Kokain-Schmuggler typischen Bauchgurt aus sogenanntem Panzer-Tape, den der Mann direkt am Körper trug. Das in dem selbstgefertigten Gurt gefundene Marihuana stellte der ZOLL sicher und leitete gegen die Person ein Strafverfahren ein.

    “Es geht darum, insbesondere die Einfuhr von verbotenen Gegenständen, Rauschgift, von in Deutschland nicht versteuerten Zigaretten, unerlaubten Waffen und anderen Schmuggelwaren zu verhindern.”, erklärt Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. “Nach wie vor reagieren die Reisenden überrascht auf die Kontrollen des ZOLLs während der Ein-, Aus- oder Durchreise. Die Unterstützung durch unsere Zollhunde ist dabei ein wichtiger Faktor und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen bei ihrer täglichen Arbeit, insbesondere beim Abspüren von Reisenden.” Die fünfjährige Malinois-Hündin Siri hat bereits zahlreiche Kontrollen der Münchner Kontrolleinheit erfolgreich begleitet.

    Zusatzinformation:

    Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Bestimmte Waren wie Arznei und Drogen, aber auch jugendgefährdende verfassungswidrige Medien unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten. Geldmittel ab 10.000 Euro müssen Sie anmelden. Mitgebrachte Waren und Geschenke können innerhalb einer bestimmten Freimenge zoll- und steuerfrei bleiben. Dabei müssen die geltenden Freimengen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Mehr dazu unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

  • Verkehrsunfallflucht mit unbekanntem Unfallort

    Verkehrsunfallflucht mit unbekanntem Unfallort

    Verkehrsunfallflucht mit unbekanntem Unfallort

    Mayen

    Am Sonntag, den 01.12.2024, wurde um 06:00 Uhr, ein weißer Transporter an der Abfahrt Mayen-Hausen der B262 einer Verkehrskontrolle unterzogen.

    Der 27 Jahre alte männliche Fahrer stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Das Fahrzeug wies
    diverse frische Unfallschäden auf. Bisher konnten keine genauen Unfallörtlichkeiten ermittelt
    werden.

    Bei Hinweisen auf mögliche Unfallorte wird um Mitteilung an die Polizei in Mayen gebeten.