Schlagwort: Kontrolleinheit Verkehrswege

  • Zoll stellt 520 Kilogramm illegale Pyrotechnik auf A10 bei Spreeau sicher

    Zoll stellt 520 Kilogramm illegale Pyrotechnik auf A10 bei Spreeau sicher

    Zoll warnt vor Gefahr für die öffentliche Sicherheit

    Potsdam

    Am 11. Juni gelang den Zöllnern des Hauptzollamts Potsdam ein bedeutender Schlag gegen die
    illegale Einfuhr von gefährlicher Pyrotechnik.

    Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A10, nahe dem Autobahndreieck Spreeau, stellten sie insgesamt
    520 Kilogramm Feuerwerkskörper sicher.

    Besonders brisant:

    Teile der sichergestellten Pyrotechnik gehörten zur Kategorie F3 – diese dürfen in Deutschland nur
    mit spezieller Erlaubnis eingeführt werden.

    Die Beamten kontrollierten einen Kleintransporter mit französischem Kennzeichen und leiteten ihn mittels Folgesignalen auf den Parkplatz Uckleysee.

    Das Fahrzeug war mit zwei französischen Staatsbürgern besetzt. Sie gaben an, von Polen kommend auf dem Weg nach Frankreich zu sein.

    Im Kofferraum fanden die Zollbeamten 34 Kartons sowie lose Raketen. Der 33-jährige Fahrer erklärte, das Feuerwerk für eine Hochzeit gekauft zu haben.

    Jedoch konnte keine Erlaubnis für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen vorgelegt
    werden.

    Die Beamten leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wurde erhoben.

    „Feuerwerk der Kategorie F3 besitzt eine deutlich höhere Sprengkraft als haushaltsübliche Produkte. Unsachgemäßer Transport und Anwendung durch Laien stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar“, so Torsten Biehl, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege.

    Für den sicheren Abtransport der sichergestellten Ware wurde die Landespolizei Brandenburg hinzugezogen.

    Die weiteren Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

  • Haschisch, Marihuana und Zaubertrüffel im Gepäck

    Haschisch, Marihuana und Zaubertrüffel im Gepäck

    Haschisch, Marihuana und Zaubertrüffel im Gepäck

    Schweinfurt / Kitzingen

    Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt haben bei der Kontrolle eines Fahrzeugs am vergangenen Montag unter anderem 275 Gramm halluzinogene Trüffel sichergestellt.

    Auf der BAB 3, Autobahnrasthof Obersambacher Wald – Süd wurde ein Skoda Octavia mit slowakischer Zulassung von Kontrollbeamten des Schweinfurter Zolls aus dem fließenden Verkehr gezogen.

    Der 31-jährige Fahrzeugführer gab zunächst auf Nachfrage hin an, keine verbotenen Waren mit sich zu führen. Jedoch wirkte er – wie auch sein Beifahrer – bei der Befragung sichtlich nervös. Bei einer sich anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs unter Zuhilfenahme von Rauschgiftspürhündin Tara des Schweinfurter Zolls wurden die Einsatzkräfte im persönlichen Gepäck der beiden Reisenden fündig: Neben den 275 Gramm halluzinogenen Trüffeln fanden die Kontrollbeamten auch 5 Joints, 0,9 Gramm Haschisch und 1,1 Gramm Marihuana.

    Alle Drogen wurden sichergestellt, gegen die beiden Reisenden wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

    Hintergrundinfos:

    Psilocybin-Trüffel sind eine Art psychoaktiver Pilze, die mit den Zauberpilzen (sogenannte “Magic Mushrooms”) verwandt sind. Der Konsum von Zaubertrüffeln ruft psychedelische Effekte hervor und kann zu Halluzinationen und einer veränderten Wahrnehmung der Umgebung führen. Psilocybin, der aktive Wirkstoff dieser Pilze, fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zu erheblichen strafrechtlichen Folgen führen.

    Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Schweinfurt ist für die zollrechtliche Überwachung der Verkehrswege im gesamten Bereich Unterfrankens und großen Teilen Oberfrankens zuständig. Die Einheit des Zolls deckt dabei regelmäßig Verstöße bei Arzneimitteln, Betäubungs- und Dopingmitteln sowie von Tabakwaren und Spirituosen auf. Auch der Eintritt verbotener Waren wird durch die Zollbeamten verhindert. Dies reicht von Großlieferungen bis hin zu verbotenen Warenmengen im Kleinsendungsbereich.