Schlagwort: LKA Rheinland-Pfalz

  • LKA Rheinland-Pfalz warnt vor vier Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle

    LKA Rheinland-Pfalz warnt vor vier Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle

    Hauptunfallursachen im Fokus

    Schwere und tödliche Verkehrsunfälle haben oft vermeidbare Ursachen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verkehrsunfallbilanz 2025 in Rheinland-Pfalz weist das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erneut auf vier zentrale Risikofaktoren hin: Ablenkung, Alkohol und Drogen, überhöhte beziehungsweise nicht angepasste Geschwindigkeit sowie unzureichender Sicherheitsabstand.

    139.065 Verkehrsunfälle und deutlicher Anstieg bei den Verkehrstoten

    Nach der Verkehrsunfallbilanz 2025 in Rheinland-Pfalz registrierte die Polizei im Jahr 2025 insgesamt 139.065 Verkehrsunfälle. Damit sank die Gesamtzahl im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,5 Prozent. Dennoch bleibt die Lage ernst, denn täglich ereigneten sich rechnerisch rund 380 Verkehrsunfälle.

    Besonders alarmierend ist der deutliche Anstieg der Verkehrstoten. Im Jahr 2025 verloren 158 Menschen auf den Straßen in Rheinland-Pfalz ihr Leben. Im Vorjahr waren es noch 130 Todesopfer. Damit zeigt die Verkehrsunfallbilanz 2025 in Rheinland-Pfalz, dass schwere Unfallfolgen trotz leicht sinkender Gesamtzahlen weiter ein großes Problem bleiben.

    Diese vier Hauptursachen stehen im Fokus der Polizei

    Ablenkung am Steuer bleibt hochgefährlich

    Die Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten während der Fahrt führt immer wieder zu gefährlichen Reaktionsverzögerungen. Schon ein kurzer Blick auf das Display kann im entscheidenden Moment schwere Folgen haben. Ablenkung zählt deshalb weiterhin zu den besonders unterschätzten Unfallursachen.

    Alkohol und Drogen beeinflussen Wahrnehmung und Reaktion

    Auch Alkohol- und Drogeneinfluss spielen im Straßenverkehr weiterhin eine zentrale Rolle. Schon geringe Mengen können das Reaktionsvermögen, die Wahrnehmung und die Entscheidungsfähigkeit deutlich verschlechtern. Die Polizei kündigt deshalb an, entsprechende Verstöße konsequent zu verfolgen.

    Nicht angepasste Geschwindigkeit erhöht das Risiko massiv

    Wer zu schnell fährt oder sein Tempo nicht an Verkehrs-, Straßen- und Wetterverhältnisse anpasst, erhöht sowohl die Unfallwahrscheinlichkeit als auch die Schwere möglicher Folgen. Gerade bei Unfällen mit Personenschäden bleibt Geschwindigkeit eine der entscheidenden Ursachen.

    Zu geringer Abstand endet oft im Auffahrunfall

    Ein weiterer Schwerpunkt bleibt der Sicherheitsabstand. Zu dichtes Auffahren führt immer wieder zu Auffahrunfällen, die schwere Verletzungen und hohe Sachschäden nach sich ziehen können. Ausreichender Abstand verschafft Zeit zum Reagieren und senkt das Risiko deutlich.

    Auch Kinder, Senioren und junge Fahrende stärker betroffen

    Die Polizei verzeichnet zudem steigende Gesamtunfallzahlen bei Kindern sowie bei Seniorinnen und Senioren. Junge Fahrerinnen und Fahrer sind weiterhin überproportional häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Deshalb setzt Rheinland-Pfalz neben Kontrollen auch auf gezielte Prävention für verschiedene Alters- und Risikogruppen.

    Polizei setzt auf Kontrollen und Prävention

    Die Polizei Rheinland-Pfalz will ihre Verkehrssicherheitsstrategie konsequent fortsetzen. Dazu gehören intensive Geschwindigkeitskontrollen, die verstärkte Ahndung von Ablenkung am Steuer und Präventionsprogramme für Kinder, junge Fahrende, Seniorinnen und Senioren sowie für Rad-, Pedelec-, E-Scooter- und Motorradfahrende.

    Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit findest Du auch in unseren Rubriken Deutschland, Verkehr und Fahndungen.

    Offizielle Informationen und Statistiken stellt die Polizei Rheinland-Pfalz bereit. Hinweise zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr veröffentlicht zudem der Polizei-Beratung.de-Auftritt der Polizeilichen Kriminalprävention.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Sicherer Urlaub: LKA und Verbraucherzentrale RLP warnen vor Ferienhaus-Betrug

    Sicherer Urlaub: LKA und Verbraucherzentrale RLP warnen vor Ferienhaus-Betrug

    Ferienhaus online gebucht – und vor Ort gibt es nichts?

    Viele Menschen starten aktuell mit der Planung ihres Oster- oder Sommerurlaubes und suchen online nach einer passenden Ferienunterkunft. Doch genau in dieser Phase schlagen Betrüger besonders häufig zu. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen deshalb ausdrücklich vor Fake-Angeboten im Internet.

    Die Masche wirkt auf den ersten Blick harmlos: Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung wird online zu einem scheinbar unschlagbar günstigen Preis angeboten. Nach der Buchung folgt oft die Forderung nach einer schnellen Vorauszahlung. Wer darauf eingeht, erlebt bei der Anreise nicht selten den Schock: Die Unterkunft existiert gar nicht, ein Ansprechpartner fehlt und das Geld bleibt meist verschwunden.

    Ferienhaus-Betrug erkennen: Diese Warnsignale solltest Du ernst nehmen

    Damit Du Dich vor Ärger und hohen finanziellen Schäden schützt, solltest Du typische Betrugsmerkmale kennen. Wer Ferienhaus-Betrug erkennen will, achtet besonders auf folgende Hinweise:

    1. Extrem günstige Preise

    Wirkt ein Angebot deutlich billiger als vergleichbare Unterkünfte in derselben Region, solltest Du sofort misstrauisch werden. Betrüger nutzen solche Lockpreise gezielt, um schnell Buchungen zu bekommen.

    2. Unvollständige oder gefälschte Impressumsangaben

    Seriöse Anbieter nennen klare Kontaktdaten, einen Firmensitz und nachvollziehbare Angaben. Fehlen Steuernummer oder konkrete Adressdaten, steigt das Risiko deutlich.

    3. Nur Vorkasse per Überweisung oder Bargeldtransfer

    Besonders riskant wird es, wenn ausschließlich Vorkasse per Überweisung möglich ist oder Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram verlangt werden. In Betrugsfällen lassen sich solche Zahlungen kaum zurückholen.

    4. Kein persönlicher Kontakt möglich

    Bleiben Telefonanfragen unbeantwortet und läuft die Kommunikation nur über E-Mail oder Messenger, solltest Du sofort abbrechen. Seriöse Vermieter reagieren erreichbar und transparent.

    So kannst Du Dich effektiv schützen

    Du kannst Ferienhaus-Betrug erkennen und vermeiden, wenn Du vor der Buchung einige Schritte konsequent umsetzt:

    • Achte auf vollständige Kontaktdaten, ein seriöses Impressum und eine sichere Verbindung (https).
    • Zahle möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift, da Du hier bessere Chancen auf Rückbuchung hast.
    • Prüfe die Bilder über eine Rückwärtssuche, denn Betrüger kopieren häufig Fotos aus echten Inseraten.
    • Sprich mit dem Anbieter: Ohne persönlichen Kontakt gilt höchste Vorsicht.

    Wenn Du Ferienhaus-Betrug erkennen möchtest, solltest Du Dir außerdem genügend Zeit nehmen und Dich nicht unter Druck setzen lassen. Gerade „Sofort-Angebote“ oder angebliche Zeitlimits nutzen Betrüger besonders gerne.

    Was tun, wenn Du einen Betrugsverdacht hast?

    Wenn Du ein unseriöses Inserat entdeckst oder bereits betroffen bist, solltest Du schnell handeln:

    • Informiere sofort den Betreiber des Buchungsportals.
    • Erstatte Anzeige bei Deiner örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache.
    • Sichere alle Unterlagen wie Chats, E-Mails, Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise.

    Weitere Hinweise und Informationen stellt das Land Rheinland-Pfalz online zur Verfügung. Auch die Verbraucherzentrale bietet ergänzende Tipps für Betroffene.

    Interne Links:

    Wichtige externe Links:

    Wer Ferienhaus-Betrug erkennen kann, schützt sich nicht nur vor finanziellen Schäden, sondern auch vor einer bitteren Enttäuschung im Urlaub. Gerade vor Feiertagen und in der Hauptsaison lohnt sich ein genauer Blick auf jedes Angebot.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Brandstiftung in Koblenz: Drei Firmenfahrzeuge auf Firmengelände angezündet

    Brandstiftung in Koblenz: Drei Firmenfahrzeuge auf Firmengelände angezündet

    Brandstiftung in Koblenz: Polizei sucht weiterhin Zeugen

    Koblenz. Nach einer Brandstiftung in Koblenz bittet die Polizei weiterhin um Hinweise aus der Bevölkerung. In der Nacht von Sonntag auf Montag kam es auf einem umzäunten Firmengelände in der Fritz-Ludwig-Straße zu einem Brand an mehreren Fahrzeugen. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass die Fahrzeuge gezielt in Brand gesetzt wurden.

    Brandstiftung an drei Firmenfahrzeugen auf umzäuntem Gelände

    Wie das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz am 28.01.2026 mitteilte, ereignete sich die Tat am 27.01.2026 gegen 03:00 Uhr. Unbekannte Täter verschafften sich nach bisherigen Erkenntnissen Zugang zu einem umzäunten Firmengelände und setzten dort drei Firmenfahrzeuge in Brand.

    Die Feuerwehr und die Polizei rückten nach dem Alarm umgehend aus. Dennoch konnten der oder die Täter noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte unerkannt fliehen. An den betroffenen Fahrzeugen entstand ein erheblicher Sachschaden. Verletzt wurde nach aktuellem Stand niemand.

    Zeugen gesucht: Wer hat verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen?

    Die Polizei ermittelt nun wegen Brandstiftung in Koblenz und setzt dabei auch auf die Unterstützung möglicher Zeugen. Besonders wichtig sind Beobachtungen aus dem Umfeld der Fritz-Ludwig-Straße in den frühen Morgenstunden.

    Die Polizei fragt:

    • Wer hat am 27.01.2026 gegen 03:00 Uhr verdächtige Personen im Bereich des Firmengeländes gesehen?
    • Wer hat ungewöhnliche Geräusche, Lichtquellen oder Rauchentwicklung bemerkt?
    • Wer kann Hinweise auf verdächtige Fahrzeuge oder Fluchtrichtungen geben?
    • Wer hat sonstige sachdienliche Beobachtungen gemacht, die mit der Tat zusammenhängen könnten?

    Auch scheinbar nebensächliche Details können für die Ermittlungen entscheidend sein. Daher bittet die Polizei ausdrücklich darum, Beobachtungen zu melden – selbst dann, wenn sie zunächst unbedeutend wirken.

    Hinweise direkt an das LKA Rheinland-Pfalz

    Zeugen, die Angaben zur Brandstiftung in Koblenz machen können, sollen sich direkt beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz melden:

    Telefon: 06131/6565517

    Weitere Informationen rund um polizeiliche Ermittlungen und Prävention bietet auch die offizielle Website der Polizei Rheinland-Pfalz: polizei.rlp.de

    Mehr aktuelle Meldungen aus der Region findest Du jederzeit in unseren Rubriken: News und Deutschland.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zeugen gesucht nach Brandstiftung in Koblenz

    Zeugen gesucht nach Brandstiftung in Koblenz

    Drei Firmenfahrzeuge auf Firmengelände angezündet

    In der Nacht zum Dienstag kam es in Koblenz zu einer Brandstiftung in Koblenz, bei der drei Firmenfahrzeuge erheblich beschädigt wurden. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich die Tat am 27.01.2026 gegen 03:00 Uhr in der Fritz-Ludwig-Straße. Die betroffenen Fahrzeuge standen auf einem umzäunten Firmengelände.

    Als Polizei und Feuerwehr am Einsatzort eintrafen, hatten sich der oder die Täter bereits entfernt. Die Unbekannten konnten unerkannt fliehen. An den drei Fahrzeugen entstand ein erheblicher Sachschaden. Angaben zur genauen Schadenshöhe liegen derzeit noch nicht vor.

    Polizei bittet um Zeugenhinweise

    Die Ermittler setzen nun auf die Unterstützung der Bevölkerung. Wer in der Nacht im Bereich der Fritz-Ludwig-Straße verdächtige Beobachtungen gemacht hat, könnte entscheidende Hinweise liefern. Insbesondere interessieren sich die Behörden für Personen oder Fahrzeuge, die sich zur Tatzeit auffällig im Umfeld des Firmengeländes aufgehalten haben.

    Die Polizei sucht Zeugen, die:

    • die Tat selbst beobachtet haben,
    • verdächtige Personen im Bereich des Tatorts gesehen haben,
    • verdächtige Fahrzeuge oder ungewöhnliche Fahrbewegungen bemerkt haben,
    • oder weitere sachdienliche Angaben machen können.

    Gerade bei einer Brandstiftung in Koblenz zählen auch scheinbar kleine Details.

    Dazu gehören beispielsweise auffällige Geräusche, Lichtschein, Brandgeruch oder Personen, die sich hastig vom Tatort entfernten.

    Außerdem können Dashcam-Aufnahmen oder private Videoüberwachung in der Umgebung hilfreich sein.

    Hinweise an das LKA Rheinland-Pfalz

    Hinweise nimmt das LKA Rheinland-Pfalz unter folgender Telefonnummer entgegen: 06131/6565517.

    Weitere Informationen rund um aktuelle Polizeimeldungen findest Du auch in unseren Rubriken News und Deutschland.

    Presseauskünfte

    Presseauskünfte in dieser Sache erteilt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Offizielle Informationen zu Ermittlungen und Hintergründen erfolgen über die zuständigen Behörden.

    Weitere Hinweise und Präventionstipps zum Thema Brand und Sicherheit bietet auch die Polizei Rheinland-Pfalz

  • LKA-Zielfahnder nehmen Mann nach mehreren Jahren Flucht fest

    LKA-Zielfahnder nehmen Mann nach mehreren Jahren Flucht fest

    Zielfahnder des LKA Rheinland-Pfalz nehmen flüchtigen Steuerstraftäter im Saarland fest

    Zielfahnder des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz haben in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern einen 52-jährigen Mann festgenommen, der sich seit mehreren Jahren seiner Haftstrafe entzogen hatte. Die Ermittler lokalisierten den verurteilten Steuerstraftäter im Saarland, nachdem er sich zuvor im Ausland versteckt hatte. Die Festnahme eines flüchtigen Steuerstraftäters erfolgte Anfang dieser Woche ohne Widerstand.

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung

    Der Mann erhielt bereits 2019 eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren. Gerichte verurteilten ihn damals wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung. Parallel dazu läuft ein weiteres Verfahren, das ebenfalls erhebliche strafrechtliche Konsequenzen erwarten lässt. Die Ermittler prüfen dort unter anderem den Verdacht der besonders schweren Einkommensteuerhinterziehung. Auch in diesem Verfahren dürfte eine Haftstrafe wahrscheinlich sein.

    Flucht über Irak und Schweiz

    Nach seiner Verurteilung setzte sich der 52-Jährige zunächst in den Irak ab. Von dort reiste er 2024 in die Schweiz ein. Als er später erfolglos versuchte, das Land erneut zu verlassen, verlor sich seine Spur für die Behörden. Familienangehörige versteckten ihn schließlich im Saarland am früheren Wohnort des Tatverdächtigen. Die Festnahme eines flüchtigen Steuerstraftäters wurde dadurch erheblich erschwert.

    Zielfahnder lokalisieren den Gesuchten

    Die Zielfahnder des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz arbeiteten intensiv daran, den Aufenthaltsort des Mannes zu ermitteln. Durch präzise Ermittlungsarbeit, verdeckte Maßnahmen und enge Abstimmung mit Behörden im In- und Ausland konnten die Fahnder den Tatverdächtigen schließlich aufspüren. Anfang der Woche schlugen die Einsatzkräfte zu und nahmen den Mann im Saarland fest. Dabei verhielt er sich kooperativ und leistete keinen Widerstand.

    Weiterführende Informationen

    Weitere aktuelle Blaulichtmeldungen aus der Region finden Sie unter: blaulichtmyk.de/news/ sowie blaulichtmyk.de/deutschland/.

    Offizielle Hinweise der Behörden: Polizei Rheinland-Pfalz | Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz

    Die Festnahme eines flüchtigen Steuerstraftäters zeigt erneut, wie konsequent die Ermittlungsbehörden in Fällen schwerer Wirtschaftskriminalität vorgehen. Der Mann befindet sich nun in Haft und wartet auf weitere gerichtliche Entscheidungen.

  • KI als neue Betrugsfalle im Online-Handel: So schützen Sie sich beim Einkaufen im Netz

    KI als neue Betrugsfalle im Online-Handel: So schützen Sie sich beim Einkaufen im Netz

    Sicher online einkaufen mit KI

    Der Online-Handel boomt. Millionen Menschen kaufen täglich im Netz ein – bequem, schnell und oft günstiger als im Geschäft.

    Doch mit der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) wächst auch die Gefahr, auf Betrüger hereinzufallen.

    Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt (LKA) warnen:

    Cyberkriminelle nutzen KI, um täuschend echte Fake-Shops zu erstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre digitale Aufmerksamkeit schärfen und gezielte Sicherheitsmechanismen einsetzen, um sicher online einzukaufen.

    KI-Fakeshops: So professionell wie nie zuvor

    Moderne KI-Tools ermöglichen es, in Minuten professionell gestaltete Webseiten zu generieren – inklusive realistischer Produktbilder, vermeintlicher Kundenrezensionen und sogar fehlerfreier Rechtstexte. Auf den ersten Blick wirken diese Shops seriös. Doch oft bleibt die bestellte Ware aus, oder sie kommt in minderwertiger Qualität aus dem Ausland. In sozialen Netzwerken kursieren zudem KI-generierte Deepfakes, die mit gefälschten Prominenten-Videos Vertrauen schaffen sollen.

    Fünf einfache Schritte für mehr Sicherheit beim Online-Shopping

    Die Verbraucherzentrale und das LKA Rheinland-Pfalz raten zu mehr Achtsamkeit und empfehlen folgende Schutzmaßnahmen, um sicher online einzukaufen mit KI:

    1. Inhalte kritisch prüfen

    Wirken Produktbeschreibungen oder Rezensionen zu perfekt, ist Skepsis angebracht. Achten Sie auf unnatürliche Bewegungen, starre Blicke oder monotone Sprache in Videos – typische Merkmale von KI-generierten Inhalten.

    2. Nur sichere Zahlungsmethoden verwenden

    Wählen Sie immer den Kauf auf Rechnung oder Zahlungsdienste mit Käuferschutz wie PayPal. Verzichten Sie auf Vorkasse an unbekannte Anbieter.

    3. Impressum und Unternehmensdaten prüfen

    Ein fehlendes Impressum ist ein klares Warnsignal. Aber auch ein vorhandenes Impressum schützt nicht immer. Überprüfen Sie die angegebene Adresse mit einer kurzen Online-Suche – häufig entlarvt sich ein Fake-Shop durch eine falsche Firmenadresse.

    4. Den Fakeshop-Finder nutzen

    Das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft, verdächtige Shops schnell zu überprüfen. So erkennen Sie innerhalb weniger Sekunden, ob ein Anbieter vertrauenswürdig ist. Zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

    5. Bewertungen und Preise hinterfragen

    Suchen Sie nach Erfahrungsberichten auf unabhängigen Plattformen wie Trustpilot oder Watchlist Internet. Und: Wenn der Preis 70 Prozent unter dem Marktwert liegt, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Betrug.

    Wenn es doch passiert ist

    Bleibt die Ware aus oder vermuten Sie Betrug, sollten Sie umgehend Anzeige erstatten. Nutzen Sie dafür die Onlinewache der Polizei. Auch eine Beratung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kann helfen, weitere Schritte zu klären.

    Weitere Informationen

    Fazit: Künstliche Intelligenz verändert den Online-Handel – und stellt Verbraucherinnen und Verbraucher vor neue Herausforderungen. Mit kritischem Blick, technischer Vorsicht und den richtigen Tools bleibt das Einkaufen im Netz dennoch sicher und bequem.

  • Halloween: Wo hört der Spaß auf und wann beginnt die Straftat?

    Halloween: Wo hört der Spaß auf und wann beginnt die Straftat?

    Das rät das LKA Rheinland-Pfalz

    Wenn am 31. Oktober wieder Hexen, Geister und Vampire durch die Straßen ziehen, steigt die Vorfreude auf den Gruselspaß. Doch nicht jeder Halloween-Streich bleibt harmlos. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erinnert daran, dass auch in der Nacht der Geister geltendes Recht nicht aussetzt. Wer zu weit geht, riskiert schnell eine Anzeige – und im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.

    Wann wird ein Halloween-Streich zur Straftat?

    Viele Kinder und Jugendliche werfen mit Eiern, verschmieren Hauswände oder verstecken Mülltonnen – doch das ist keine harmlose Scherzaktion. Sobald fremdes Eigentum beschädigt wird, handelt es sich um Sachbeschädigung. Nach §303 StGB drohen dafür Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Besonders hart trifft es Täter, die Gegenstände zerstören, die der Allgemeinheit dienen – etwa Laternen, Parkbänke oder Fensterscheiben in öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Auch wer nicht selbst aktiv wird, kann belangt werden. Wer in einer Gruppe unterwegs ist und eine Tat duldet, begeht gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Das gilt ebenfalls als Straftat – und ist kein Kavaliersdelikt.

    Eltern haften – manchmal auch strafrechtlich

    Eltern sollten ihre Aufsichtspflicht ernst nehmen. Wenn Kinder Streiche spielen, die zu Schäden führen, kann auch die Haftung der Eltern greifen – insbesondere, wenn sie ihre Kinder nicht ausreichend beaufsichtigt oder belehrt haben. Wer sich frühzeitig mit seinen Kindern über Grenzen und Regeln verständigt, beugt bösen Überraschungen vor.

    So bleibt Halloween sicher und spaßig

    • Erklären Sie Ihren Kindern, dass Eier an Wände werfen oder Böller in Briefkästen stecken keine harmlosen Streiche sind, sondern strafbare Handlungen.
    • Kontrollieren Sie, was Ihre Kinder mitnehmen – Alltagsgegenstände können schnell zum Risiko werden.
    • Ermutigen Sie Ihr Kind, sich nicht vom Gruppendruck verleiten zu lassen.
    • Begleiten Sie Ihre Kinder, besonders wenn sie jünger sind, auf ihrer Halloween-Tour durch die Nachbarschaft.

    Wer in der Halloween-Nacht etwas Verdächtiges beobachtet oder selbst betroffen ist, sollte sich umgehend an die Polizei Rheinland-Pfalz wenden oder im Notfall den Notruf 110 wählen. So bleibt die Gruselnacht sicher, unterhaltsam und frei von echten Schrecken.

    Weitere Informationen zu Sicherheitshinweisen finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Drogenrazzia in Hessen und Rheinland-Pfalz

    Drogenrazzia in Hessen und Rheinland-Pfalz

    Handel mit Amphetamin und Ecstasy – Drei Wohnungen in Hessen und Rheinland-Pfalz durchsucht

    Wiesbaden

    In einem gemeinsamen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Limburg und des HLKA wurden am frühen Donnerstagmorgen (26.06.) drei Wohnungen durchsucht.

    Die Maßnahmen wurden durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und mehrere Spezialeinheiten unterstützt. Drei der Beschuldigten wird der Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen sowie der Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen.

    Zusätzlich steht in einem Fall der Verdacht der schweren Körperverletzung im Raum.

    Durch umfangreiche Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass die Beschuldigten im Alter
    von 34, 36 und 38, zwei Männer und eine Frau, in der Vergangenheit zumindest mit Amphetamin und Ecstasy gehandelt haben. Einer 46-jährigen Frau, die ebenfalls Beschuldigte ist, wird vorgeworfen, von den Handlungen gewusst und die Beschuldigten unterstützt zu haben.

    Die Durchsuchungen fanden in Frankfurt am Main, im Landkreis Limburg-Weilburg und im
    Landkreis Altenkirchen (Rheinland-Pfalz) statt. Bei der Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten konnten Datenträger, geringfügige Mengen Betäubungsmittel, Testosteron sowie eine Gaspistole und SoftAir Waffe sichergestellt werden.

    Darüber hinaus wurden auch umfangreiche Mengen an sogenannten NS-Devotionalien festgestellt. Ein Beschuldigter wird am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.

    Die Ermittlungen dauern an. Die Pressehoheit obliegt der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn. Weitere Auskünfte werden ausschließlich durch diese erteilt.