Schlagwort: Luftverkehr

  • GPS-Störangriffe im Luftverkehr nehmen rasant zu

    GPS-Störangriffe im Luftverkehr nehmen rasant zu

    GPS-Störangriffe im Luftverkehr nehmen massiv zu

    Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schlägt Alarm, denn die Zahl der gemeldeten GPS-Störangriffe im Luftverkehr steigt in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Von Januar bis August gingen bereits 447 Pilotmeldungen ein, während es im gesamten Jahr 2022 lediglich 25 Fälle waren. Damit zeigt sich nicht nur eine drastische Steigerung, sondern auch ein klarer Trend, der immer größere Aufmerksamkeit erfordert. Besonders betroffen ist der Ostseeraum, doch auch über dem Baltikum treten solche Angriffe inzwischen gehäuft auf.

    Wie Spoofing und Jamming den Luftverkehr treffen

    Um zu verstehen, warum die Gefahr so ernst ist, lohnt ein Blick auf die Methoden. Beim sogenannten Jamming blockieren Störsender die GPS-Signale, wodurch Navigationssysteme der Flugzeuge keine verlässliche Positionsbestimmung mehr zulassen. Noch gefährlicher ist Spoofing, da hierbei falsche Signale ausgesendet werden, die Piloten in die Irre führen können. Obwohl die Crews auf solche Szenarien vorbereitet sind und schnell auf alternative Verfahren wie Funknavigation umschalten, steigt die Belastung im Cockpit dadurch erheblich. Je häufiger es zu Störversuchen kommt, desto wichtiger wird ein abgestimmtes Vorgehen von Behörden und Airlines.

    Warum die Region besonders betroffen ist

    Die meisten Meldungen stammen aus dem Ostseeraum sowie den angrenzenden baltischen Staaten. Dort, so berichten Experten, häufen sich die Störversuche besonders stark. Das wirft die Frage auf, ob es sich um gezielte politische Manöver handelt oder ob die Störsender andere Gründe haben. Klar ist jedoch: Die Situation hat sich derart verschärft, dass Experten längst von einer Bedrohungslage sprechen. Entsprechend fordern Branchenvertreter ein ressortübergreifendes Lagezentrum, das Daten von Behörden, Nachrichtendiensten und der Wirtschaft zusammenführt, um Angriffe schneller zu erkennen und abzuwehren.

    So reagieren die Behörden auf die wachsende Gefahr

    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verweist auf laufende Maßnahmen, während die Bundesnetzagentur ihre Kontrolle von Störsendern intensiviert. Die DFS arbeitet parallel enger mit Airlines und Flughäfen zusammen, sodass Meldungen schneller erfasst und bewertet werden. Dadurch lassen sich gezieltere Schutzmaßnahmen einleiten, die den Betrieb im Alltag stabil halten.

    Was das für Passagiere bedeutet

    Auch wenn GPS-Störangriffe im Luftverkehr eine ernste Bedrohung darstellen, bedeutet das nicht automatisch eine Gefahr für Reisende. Vielmehr sorgen Piloten mit geschulten Abläufen und alternativen Verfahren dafür, dass die Sicherheit gewährleistet bleibt. Passagiere können höchstens mit Umleitungen, Verspätungen oder kleinen Kursänderungen rechnen. Daher empfiehlt es sich, die Airline-App regelmäßig zu prüfen und Mitteilungen zum Flugstatus nicht zu ignorieren. So behalten Reisende die Lage stets im Blick.

    Mehr Hintergründe bei BlaulichtMYK

    Wer sich intensiver über Sicherheitsthemen im Luftverkehr informieren möchte, findet weitere Einordnungen und Analysen auf unseren Themenseiten:

    Am Ende bleibt festzuhalten: Die Zahl der Vorfälle steigt rasant, die Behörden handeln entschlossen, und die Piloten sind vorbereitet. Damit bleibt der Luftverkehr trotz wachsender Bedrohung durch Spoofing und Jamming weiterhin sicher, wenn auch mit erhöhtem Aufwand hinter den Kulissen.

  • Geplante Streiks an den 11 Flughäfen

    Geplante Streiks an den 11 Flughäfen

    Geplante Streiks an den 11 Flughäfen

    Berlin

    Am Montag müssen sich Passagiere auf erhebliche, streikbedingte Beeinträchtigungen einstellen. Die Gewerkschaft Ver.di hat an 11 deutschen Flughäfen (München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg, und Leipzig-Halle) zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen.

    Mehrere hunderttausend Passagiere können ihre Flüge nicht antreten und mit massiven Verzögerungen und Ausfällen rechnen müssen. Die Ankündigung kam heute Vormittag, damit haben die betroffenen Passagiere kaum eine Chance, sich Reisealternativen zu suchen oder Termine zu verschieben.

    “Durch die Streiks an 11 Flughafenstandorten gleichzeitig, wird ein ganzes Land vom Luftverkehr abgeschnitten. Ver.di nutzt ihre Streikmacht zu Lasten der Reisenden und verursacht gleichzeitig erhebliche Umsatzeinbußen für den Luftverkehr”, erklärt Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer. Und weiter: “Wir appellieren an Ver.di, die Interessen der Passagiere zu berücksichtigen und eine einvernehmliche Lösung am Verhandlungstisch zu suchen.” An die Politik gerichtet: “Flughäfen gehören zur kritischen Infrastruktur und müssen endlich vor Streikeskalationen geschützt werden.”

    Die wirtschaftlichen Folgen der Streiks sind weitreichend. Neben den direkten Umsatzeinbußen für die Fluggesellschaften und Flughäfen, die durch Flugausfälle und Verspätungen entstehen, sind auch zahlreiche weitere Branchen betroffen. Hotels, Gastronomiebetriebe und der Einzelhandel in den betroffenen Regionen müssen mit erheblichen Einnahmeverlusten rechnen. Zudem wird die gesamte Lieferkette beeinträchtigt, wenn Flüge ausfallen oder verspätet ankommen. “Die wirtschaftlichen Schäden, die durch solche Streiks entstehen, sind immens und treffen nicht nur die Luftverkehrsbranche, sondern die gesamte Wirtschaft und das in einer sowieso schon wirtschaftlich extrem angespannten Gesamtsituation”, betont Beisel.

    Der Flughafenverband ADV ruft alle Reisenden auf, sich bei ihrer Fluggesellschaft frühzeitig über den Flugstatus zu informieren.

  • Passagiermaschine stürzt beinahe in der Schweiz ab

    Passagiermaschine stürzt beinahe in der Schweiz ab

    Passagier-Flugzeug entgeht knapp dem Absturz in Alpen-See 

    Eine beinahe katastrophale Situation ereignete sich in der Schweiz, als ein Easyjet-Passagierflugzeug beinahe in den Genfersee stürzte. Der Vorfall, der sich am 5. November 2023 ereignete, wurde erst kürzlich durch lokale Medienberichte öffentlich bekannt.

    Der Flug, der von Edinburgh nach Genf mit einem brandneuen Airbus A320 Neo durchgeführt wurde, hatte 157 Passagiere sowie zwei Piloten und vier Crew-Mitglieder an Bord. Während des Landeanflugs auf den Genfer Flughafen sank das Flugzeug jedoch deutlich unter die vorgegebene Flughöhe.

    Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) veröffentlichte am 16. Januar einen vorläufigen Bericht, der besagte, dass das Flugzeug kurz vor dem geplanten Landeanflug eine gefährlich niedrige Höhe erreichte. Die Besatzung reagierte sofort und führte ein Durchstartmanöver durch, um das Flugzeug wieder in die Höhe zu bringen und eine drohende Katastrophe zu verhindern.

    Obwohl niemand verletzt wurde und das Flugzeug keinen Schaden erlitt, wird der Vorfall als
    ernsthaft eingestuft.

    Laut Berichten befand sich die Maschine nur noch etwa 230 Meter über dem Genfersee, obwohl sie
    sich etwa zwölf Kilometer vom Flughafen entfernt befand, während üblicherweise eine Höhe von
    750 Metern über dem Wasser erforderlich ist.

    Die schnelle Reaktion der Fluglotsen am Genfer Flughafen sowie die Alarme des Bordsystems spielten eine entscheidende Rolle dabei, die Katastrophe zu verhindern. Hätten die Piloten nicht rechtzeitig reagiert, wäre das Flugzeug innerhalb von nur 30 Sekunden ins Wasser gestürzt.

    Die beiden Piloten wurden vorübergehend suspendiert, während die Ursache für den gefährlich niedrigen Flug noch ermittelt wird. Easyjet bestätigte, dass sie mit den Behörden zusammenarbeiten, um den Vorfall zu untersuchen und weitere Vorfälle zu verhindern.

    Es ist ein weiterer dramatischer Vorfall in einer Zeit, in der die Sicherheit im Luftverkehr im Fokus steht.

    Doch die schnelle und koordinierte Reaktion der Fluglotsen und Besatzungsmitglieder hat erneut gezeigt, wie wichtig die Einhaltung strikter Sicherheitsprotokolle ist, um das Leben und Wohlergehen der Passagiere zu gewährleisten.

  • Laser zwischen Minden und Petershagen gegen Flugzeug gerichtet

    Laser zwischen Minden und Petershagen gegen Flugzeug gerichtet

    Laser zwischen Minden und Petershagen gegen Flugzeug gerichtet

    Bielefeld

    MK / Bielefeld – Minden – Ermittler des Staatsschutzes Bielefeld bitten die Öffentlichkeit um Hinweise zu einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr am Mittwoch, 17.01.2024, im Luftraum nördlich von Minden.

    Gegen 21:55 Uhr hat eine unbekannte Person mehrfach einen Laserpointer auf ein Militärflugzeug gerichtet. Nach den bisherigen Informationen sind durch den grünleuchtenden Laserstrahl weder Piloten noch die Crew verletzt worden.

    Der Staatsschutz des Polizeipräsidiums Bielefeld hat die Ermittlungen aufgenommen und fragt, wer kann Angaben zu der unsachgemäßen Handhabung eines Laserpointers am 17.01.2024 in den Abendstunden bis 22:00 Uhr im Bereich nördlich des Mindener Stadtteils Todtenhausen machen?

    Die Polizei bittet um Hinweise zu dieser Straftat an jede Polizeidienststelle oder direkt an:

    Polizeipräsidium Bielefeld / Kriminalinspektion Staatsschutz / 0521/545-0

  • Flugzeug mittels Laserpointers geblendet – 34-jähriger Täter !

    Flugzeug mittels Laserpointers geblendet – 34-jähriger Täter !

    Flugzeug mittels Laserpointers geblendet – 34-jähriger Täter 

    Kreis Nordfriesland

    Am Freitagabend (15.09.23), gegen 23 Uhr, befand sich ein zweimotoriges Propellerflugzeug der Bundeswehr, besetzt mit drei Besatzungsmitgliedern, auf einem Routineflug in Richtung Nordsee. Während des Fluges wurde das Flugzeug durch einen Laser geblendet. Glücklicherweise wurde durch
    das gebündelte Licht niemand verletzt und die Besatzung behielt die Kontrolle über ihr Luftfahrzeug.

    Da es in den Tagen und Wochen zuvor in dem Bereich schon weitere Blendungen mittels eines Laserpointers gegeben hatte, wurde die Polizei informiert.

    34-jährigen händigt Polizisten Laserpointer aus

    Beamte vom Polizeirevier Niebüll hielten sich bereits im Bereich der letzten Blendungen auf und
    konnten mit eigenen Augen die Blendung des Flugzeugs erkennen. Mit Unterstützung der Angaben der Bundeswehrpiloten konnte der Standort schnell lokalisiert werden, von dem die Laserblendungen ausgingen. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 34-jährigen Mann. Dieser händigte den Polizisten schließlich einen Laserpointer aus.

    Der sichergestellte Laserpointer der Klasse 4 hat laut Herstellerbeschreibung eine Leistung von 50000 mW und für dessen Betrieb müssen diverse Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der freie Verkauf der Laserklasse 4 ist in Deutschland nicht gestattet.

    Weitere Ermittlungen von Kripo übernommen 

    Weitere Ermittlungen wurden von der Kripo Niebüll übernommen: Die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, einen gefährlichen Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 315 StGB), die bei Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Außerdem kommt, abhängig von den Umständen der Tat, auch der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§224 StGB) in Betracht.

    Blendungen kommen immer wieder vor und betreffen sowohl Zivil- als auch Militärflugzeuge. Dieser, auf den ersten Blick harmlos wirkende “Streich”, kann jedoch schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Durch die direkte Blendung von Piloten während des Fluges kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere in kritischen Phasen des Fluges, wie z.B. beim Start, Anflug und der Landung: Die Wahrnehmung der Umgebung, die Sicht nach draußen, sowie das Situationsbewusstsein werden stark eingeschränkt. Dies kann zu einer Desorientierung der Besatzung, Fehlern in der Handhabung des Luftfahrzeugs oder im schlimmsten Fall zum Absturz führen. Neben den möglichen Konsequenzen in der Handhabung des Luftfahrzeugs sind diese Blendungsversuche auch eine Gefahr für die Gesundheit der Besatzungsmitglieder: Laser, die für diese Distanzen verbotenerweise genutzt werden, sind oft energiereich und können im Auge, bzw. auf der Netzhaut der Piloten schwere Schädigungen verursachen. Dies bedeutet dann oft das Ende der beruflichen Tätigkeit. Bleibende Beeinträchtigungen des betroffenen Auges begleiten die Betroffenen ihr Leben lang.