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  • Intensivbetten Zahl “gefälscht” – Spahn immer mehr unter Druck

    Intensivbetten Zahl “gefälscht” – Spahn immer mehr unter Druck

     
    Bundesrechnungshof rechnet mit Spahn ab !
    Gesundheitsminister soll zu sorglos mit Steuergeldern umgegangen sein
    Offenbar auch Schummeleien bei der Angabe der Intensivbetten
     
    Der Bundesrechnungshof rügt in einem gestern veröffentlichten Bericht zu
    den Kosten der Corona-Pandemie den zu sorglosen Umgang des
    Bundesgesundheitsministeriums mit Steuergeldern. Jens Spahn soll zu oft
    zu schnell zu viel Geld ausgegeben haben. Egal, ob es dabei um zu teure
    Masken, teure, aber nutzlose Schutzkleidung oder Betrug bei
    abgerechneten PCR-Tests geht, der Gesundheitsminister war jeweils sehr
    schnell mit dem geforderten Geld zu Stelle. Bei der Kontrolle der Waren
    und Dienstleistungen und insbesondere bei der Kostenkontrolle nahm man
    es dann aber nicht so genau, was mittlerweile mit der teilweise
    chaotischen Gesamtsituation und der Notwendigkeit, möglichst schnell zu
    reagieren gerechtfertigt wird.
     
    Doch nun ist in diesem Zusammenhang eine weitere, offensichtliche
    Schummelei aufgeflogen. Es gibt Anzeichen, dass Kliniken bei der Angabe
    der Kapazitäten der Intensivbetten bewusst falsche Angaben gemacht
    hatten, um höhere Zuschüsse zu erhalten. Hintergrund ist, dass nur
    Kliniken, die regional weniger als 25 Prozent freie Betten zur Verfügung
    haben, in den Genuss von Ausgleichszahungen kommen. Deswegen sollen
    häufig zu wenig freie Betten gemeldet worden sein.
     
    Brisant ist in diesem Zusammenhang, dass aber genau diese Zahl der
    freien Betten bei der grundsätzlichen Bewertung der gesamten Pandemie
    eine wichtige Rolle spielt und spielte. Nachdem anfangs nur uns
    ausschließlich die Inzidenzzahlen als Gradmesser herangezogen wurden,
    wurden weitere Faktoren zur Bewertung gefordert und schließlich die
    Auslastung der Intensivbetten als ein zusätzliches Kriterium
    beschlossen. Mit anderen Worten: Es kann sein, dass die Pandemie und die
    jeweiligen Maßnahmen der Regierung aufgrund von falschen Angaben zu
    bestimmten Zeitpunkten zu drastisch und übertrieben dargestellt wurden.
    Weiterhin brisant ist, dass diese Manipulationen schon sehr früh
    vermutet und zum Teil aufgedeckt wurden und dem Robert Koch Institut in
    diversen Mails und Schreiben mitgeteilt wurden. Man wusste also
    Bescheid!
     
    Darauf angesprochen sagte der RKI Chef Wieler in einer Pressekonferenz
    von Donnerstag, dass er sich an solche Mitteilungen nicht erinnern
    könne. Die BILD Zeitung vermutet in einem Artikel von heute, dass sowohl
    RKI als auch die Bundesregierung schon früh informiert waren, diese
    Informationen aber nicht an die Bürger weitergegeben haben sollen. Über
    die Motive kann leider nur spekuliert werden, aber es kommt seit gestern
    vermehrt zu Vermutungen, dass hier der Wille zu einer strengen
    Bekämpfung mit Lock-Down und Bundesnotbremse im Vordergrund stand und
    diese Maßnahmen um jeden Preis durchgesetzt werden sollten.
     
    Das wäre natürlich ein heftiger Skandal und ein schlimmer
    Vertrauensbruch gegenüber den Bürgern, die – so wird nun unterstellt –
    zu stark in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt wurden und dafür dann
    auch noch viel zu viel bezahlen mussten. Die politische Aufarbeitung
    läuft im Lichte des begonnenen Wahlkampfes natürlich auf Hochtouren und
    Medien wie alle Parteien stürzen sich auf das Thema.
     
    Aus dem Kanzleramt ist bei realistischer Beurteilung dieses Skandals
    nicht viel zu erwarten. Da es bei der Einschätzung der pandemischen Lage
    mehrere Kriterien gibt und gab, wird es schwierig werden, der Kanzlerin
    hier ein bewusste Täuschung nachzuweisen. Im Zweifel wird dann sowieso
    der schwarze Peter an den Bundesgesundheitsminister weitergegeben, der
    ja ohnehin schon im Dauerfeuer der Kritik steht und sich irgendwann
    vermutlich auch nicht mehr herausreden kann.
     
    Nach Ermittlungen des Bundesrechnungshofes müsste es nach den
    Finanzspritzen an die Kliniken mittlerweile mehr als 13.000 neue
    Intensivbetten geben. Problematisch ist allerdings, dass Betten in
    dieser Zahl nirgendwo zu finden sind und dass Jens Spahn weder hierzu
    noch über die Anzahl der Intensivbetten überhaupt keine Angaben machen
    kann.
     
    Für einen Bundesminister, der sorgfältig und gewissenhaft mit dem Geld
    der Steuerzahler umgehen soll ist das natürlich ein Versagen auf ganzer
    Linie. Allein für die „angebliche“ Schaffung der neuen Betten wurden ca.
    700 Millionen Euro gezahlt, das ist aber mit Blick auf die
    Ausgleichszahlungen in Höhe von 10.2 Milliarden Euro, die im vergangenen
    Jahr abgerufen wurden fast schon Kleinkram.
     
    Dazu kommen laut Rechnungshof  2,1 Milliarden Euro, die im Zusammenhang
    bei der Maskenverteilung an die Apotheken geflossen sind und bei der
    anfänglich 6€ pro Maske erstattet wurden, obwohl es zu diesem Zeitpunkt
    schon ausreichend Masken für weniger als die Hälfte auf dem Markt gab.
    Auch hier kann Spahn auf Anfrage des Rechnungshofes nicht erklären,
    warum dieser überhöhte Betrag abgerechnet werden konnte. Es gibt
    Schätzungen, dass im Schnitt 100.000 an jede Apotheke gezahlt wurden.
     
    Spahn bezahlt diese Vorgehensweise aktuell mit einem rasanten Sinkflug
    seiner politischen Beliebtheitswerte und es gibt Stimmen innerhalb der
    Politik, die seine gesamte Karriere in Gefahr sehen, da es insbesondere
    aus dem NRW-Verband der CDU weitere Kandidaten für Ämter und Posten
    gibt, so dass Jens Spahn am Ende zwar mit einem Rekord bei den Ausgaben
    aber ohne Job dastehen könnte.
     
     
  • Merkel kündigt Ende der Impf-Priorisierung für Juni an

    Merkel kündigt Ende der Impf-Priorisierung für Juni an

    Enttäuschung bei der Ministerpräsidentenkonferenz
    Keine schnellen weiteren Freiheiten für Geimpfte und Genesene beschlossen
    Merkel kündigt Ende der Impf-Priorisierung für Juni an

    Bundeskanzlerin Angela Merkel ist heute in Berlin mit den Ministerpräsident*Innen der Länder zur sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz zusammen gekommen.
    Im Vorfeld gab es Hoffnungen, dass Freiheiten für Geimpfte und Genesene beschlossen werden könnten, doch dazu kam es leider nicht. Zwar waren sich die meisten Teilnehmer angeblich einig darüber, dass es zu einem gegebenen Zeitpunkt Sinn machen wird, geimpften und genesenen Menschen ihre verfassungsmässigen Grundrechte nicht mehr in dem Maß einzuschränken, wie bisher, doch einen entsprechenden und konkreten Beschluss mit einem genauen Datum gab es zumindest heute leider noch nicht.

    Dabei war dieses Thema im Vorfeld auch mit Blick auf das Grundgesetz und die darin gewährten Rechte insbesondere unter juristischen Gesichtspunkten diskutiert worden. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es juristisch problematisch ist, einem Geimpften oder Genesen aufgrund des nachweislich geringen Ansteckungsrisikos weiterhin die Grundrechte einzuschränken. Das Grundgesetz regelt die Beziehungen zum Staat und nicht die zum Nachbarn oder Arbeitskollegen, so die immer wieder aufflammende Kritik. Bundesjustizministerin Lambrecht brachte ein Wegfallen der Test- und Quarantänepflicht ins Spiel. Daraus wird vorerst nichts! Noch nicht!

    Auch im zweiten Knackpunkt, dem Ende der Impf-Priorisierung konnten sich die Kanzlerin und die Länderchefs nicht auf eine schnelle Umsetzung einigen. Diese war zuletzt von vielen Stellen gefordert worden, insbesondere die Hausärzte drängten hier auf schnellstmögliche Lockerungen. Doch auch in diesem Punkt wurde nicht aufs Tempo gedrückt. Stattdessen einigte man sich darauf, die Priorisierung im Juni aufzuheben. Ohne ein konkretes Datum. Das bedeute nicht, „dass dann jeder sofort geimpft werde“, so die Kanzlerin. Aber jeder kann sich dann um einen Termin bemühen. Auch das klingt bestenfalls ungenau.

    Enttäuschend!
    Zwar gab es entsprechende Äußerungen zum Zeitpunkt für das Priorisierungs-Ende auch schon von Bundesgesundheitsminister Spahn. Dieser sollte oder wollte nach den vermehrten Rufen für ein schnelles Ende der Priorisierung wohl zu hohe Erwartungen dämpfen. Trotzdem hatte man sich mehr und Konkretes erwartet.

    Was bleibt als Fazit? Nichts!

    Es wurde nichts konkret mit Termin beschlossen. Stattdessen gab es im Nachgang den Versuch,  den Menschen mit vagen und unbestimmten Ankündigungen Hoffnung zu machen, wobei sich Söder und Müller sichtlich Mühe gaben, das lahme Ergebnis der MPK als Erfolg im Sinne von Vernunft und im Angesicht eines notwendigen Zeitplans zu verkaufen. Markus Söder nannte das Resultat eine „Hoffnungs- MPK“ und Angela Merkel wählte ähnliche Worte: „Das war eine MPK der Hoffnung“. Trotz dieser blumigen Worte war das Ergebnis am Ende aber nur „weiterhin Geduld haben und abwarten“. Viellicht hatte man zu viel erwartet.

    So kurz nach Einführung der Bundesnotbremse waren schnellere Umsetzungen bei den beiden Streitpunkten wohl auch wirklich nicht mit gutem Gewissen durchsetzbar und die Ministerpräsidentenkonferenz hatte einfach erneut nicht das beste Timing. Denn zu hoch sind aktuell die Zahlen, zu unsicher die Entwicklung der dritten Welle und zu voll die Intensivstationen, als dass zum aktuellen Zeitpunkt Lockerungen in Aussicht gestellt werden könnten.

    Schade!

     

  • Merkels Bundesnotbremse beschlossen

    Merkels Bundesnotbremse beschlossen

    Merkels Bundesnotbremse beschlossen
    Protest-Demo auf der Straße des 17. Juni von der Polizei aufgelöst

    Der Deutsche Bundestag hat heute die bundeseinheitliche Corona-Notbremse mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und SPD beschlossen. FDP, Linke und AfD stimmten gegen das Gesetzt die Grünen haben sich enthalten. Zuvor hatte es im Reichstag teils heftige Debatten und gegenseitige Anfeindungen gegeben, während draußen Demonstranten dicht gedrängt einem Großaufgebot der Polizei gegenüberstanden.

    Festgelegt werden durch die Gesetzes Novelle bundeseinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. So sollen für Kommunen mit einem dauerhaften Inzidenzwert über 100 nächtliche Ausgangssperren von 22:00 Uhr bis 05:00 gelten (Blaulicht Report berichtete bereits ausführlich). Spaziergänger und Jogger dürfen bis Mitternacht draußen bleiben, allerdings lediglich allein. Die privaten Kontakte werden weiter eingeschränkt, Treffen sind nur noch zwischen den eigenen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.

    Der Einzelhandel darf Kunden nur noch mit Terminen und einem aktuellen negativen Test empfangen, ab einer Inzidenz von 150 ist dann nur noch das sogenannte Click & Collect erlaubt. Frisöre und Fußpflege-Salons bleiben offen. Für die Schulen wurde eine neue Grenze beschlossen, ab der künftig nur noch Distanzunterricht erlaubt ist, nämlich bei 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 165.

    Weitere Verordnungen können jederzeit vom Bundestag erlassen werden, hier sind insbesondere zukünftige Erleichterungen und Freiheiten für Geimpfte und negativ Getestete gemeint und bald zu erwarten.

    Bei der Debatte kam es zu heftigen Diskussionen, zunächst scheiterte die AfD mit einem Antrag, die Abstimmung komplett zu verschieben, was aber von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Die FDP sieht insbesondere die Ausgangssperren als einen zu starken Eingriff in die Grundrechte und kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde einzelner Parteimitglieder in Karlsruhe an. Ansonsten nutze jede Partei die Debatte auch zur gegenseitigen Abrechnung mit dem politischen Gegner und betrieb schon Wahlkampf. Die Linke bezeichnete das Gesetz als „Murks“, für die Grünen kommt es zu spät und ist zu widersprüchlich. Doch aller Kritik zum Trotz und selbstverständlich nach ausführlichem Lob und teils emotionalen Argumentationen aus der Regierungskoalition wurde das Gesetz beschlossen.

    Vor dem Reichstagsgebäude und Rund um das Brandenburger Tor kam es derweil zu heftigen Demonstrationen. Es hatten sich insgesamt schätzungsweise 8.000 Gegner der Maßnahmen und Einschränkungen versammelt. Angemeldet war die Demo für 500 Personen. Da es von Anfang an vermehrt zu Verstößen gegen die Maskenpflicht kam und auch die Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, beschloß die Polizei, die Demonstration aufzulösen. Dabei kam es zu heftiger Gegenwehr, es flogen Flaschen und die Polizei setzte daraufhin Pfefferspray ein. Im Bereich Tiergarten wurden Polizisten tätlich angegriffen. Einige Demonstranten versuchten, die Absperrungen zum Reichstag zu überwinden. Insgesamt kam es zu etwa 150 Festnahmen.
    Später versammelten sich die Demonstranten in der Nähe des Schlosses Bellevue, dem Sitz des Bundespräsidenten.

    Das Gesetzt soll morgen, Donnerstag, den 22. April den Bundesrat passieren und wird dann aller Voraussicht nach am Freitag Bundespräsident Steinmeier zur Unterschrift vorgelegt, bevor es dann am Montag, den 26. in Kraft tritt.

  • Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren abgelehnt

    Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren abgelehnt

    Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren im Bundestag abgelehnt
    Opposition sieht noch Bedarf für Nachbesserungen

    So schnell, wie Angela Merkel sich die Gesetzesänderung vorgestellt hatte, wird es dann doch nicht.
    Für das für heute geplante Eilverfahren im deutschen Bundestag wurde die dafür notwendige Zwei-Drittel Mehrheit im Parlament nicht erreicht.
    Hintergrund: Für die Gesetzgebung ist ein mehrtägiges Verfahren mit 3 Lesungen vorgesehen, nur bei der oben genannte 2/3 Mehrheit kann das umgangen werden.

    Von Seiten der Opposition gibt es noch zu viel Gesprächsbedarf, so safte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP Fraktion Buschmann, „nichts sei schlimmer als schlampige Beratung“ und „Hier wiederholt sich die Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Mentalität der Bundeskanzlerin.“. Von der AFD kommt eine generelle Ablehnung, Fraktionschef Gauland bezeichnete das Gesetz „als Irrsinn“. Auch die Linken wollen dagegen stimmen.

    Dennoch ist davon auszugehen, daß die nun benötigte einfache Mehrheit im normalen Verfahren zusammenkommt, die erste Lesung ist für Freitag geplant, die zweite und dritte sind dann für Mittwoch nächster Woche angesetzt.
    Da das Gesetz als sogenanntes Einspruchsgesetz angelegt ist, ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht nötig, dieser kann allerdings Einspruch erheben.
    Beobachter werten das als einen geschickten Schachzug der Regierung: Bei einer Abstimmung im Bundesrat hätten sich die beiden designierten Kanzlerkandidatur-Bewerber der Union Laschet und Söder enthalten müssen, da sie in ihren Landesparlamenten jeweils mit Partnern regieren. Laschets CDU in NRW mit der FDP, und Söders CSU in Bayern mit den Freien Wählern.
    Beide sind gegen das Gesetz.

    Auch wenn es nach Ansicht von einigen Politikern nicht schnell genug gehen kann und zum Beispiel Wilfried Kretschmann (Baden Württemberg, Grüne) die eher unübliche Formulierung “Mir brennt der Kittel aufgrund der Zahlen, die wir da haben. Aber wirklich volle Kanne.” wählte, wird die Bundesnotbremse noch etwas dauern. Mindestens bis Mittwoch kommender Woche und dann könnte immer noch ein Einspruch des Bundesrates dazwischen kommen. In er Zwischenzeit haben aber die Länderchefs, die auf Merkels Linie sind immer noch die Möglichkeit, die einzelnen Verordnungen der Bundesländer zu verschärfen. Und dann gibt es da ja auch noch Laschet gegen Söder…

    Es scheint, uns steht eine spannende und ereignisreiche Woche bevor.

     

     

  • Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

    Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

    up date:

    *** EIL ***
    Eilverfahren zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag ABGELEHNT !
    ABER … Alle Details im Bericht
     

    Kabinett beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Merkel will jetzt hart durchgreifen
     
    Die Bundesregierung hat soeben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    beschlossen. Die eigentlich für Mittwoch geplante Sitzung wurde um einen
    Tag vorverlegt. In einem Eilverfahren soll die Änderung durch den
    Buntesstag beschlossen werden und auch die Bestätigung durch den
    Bundesrat soll in einem Eilverfahren erfolgen, wäre aber unter
    bestimmten Voraussetzungen gar nicht notwendig.
     
     
    Konkret soll für Kommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 an drei
    aufeinanderfolgenden Tagen unter anderem Folgendes beschlossen werden,
    wobei die Städte und Kreise zu den jeweiligen Maßnahmen verpflichtet
    werden.
     

    Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 mit den üblichen Ausnahmen für
    berufliche Gründe oder Notfälle. Auch abendliches Joggen oder ein
    einfacher Spaziergang soll verboten werden. Zuletzt hatte es vermehrt
    Stimmen aus der Wissenschaft gegeben, die eine Gefahr einer Ansteckung
    im Freien als geringer ansehen, als zunächst vermutet, weshalb ein
    Verbot von Sport oder „frischer Luft“ allgemein kritisch gesehen wird.

    Der Zweck hinter dieser geplanten Maßnahme dürfte auch eher darin
    liegen, abendliche, private Besuche zu unterbinden, da dort nach Ansicht
    vieler Experten nicht auf die Abstandsregeln geachtet wird und
    demzufolge ein hohes Ansteckungspotential vorliegt. Aus diesem Grund
    wird von verschiedener Seite vermutet, die Regierung traue ihren Bürgern
    eigentlich nicht bei der Einhaltung der Reduzierung der privaten
    Kontakte, die aber ebenfalls neu geregelt werden:
     
    Jeder Haushalt darf ab sofort nur noch eine weitere Person pro Tag
    empfangen, insgesamt dürfen es maximal 5 Personen sein, wobei Kinder
    unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden. Unklar ist, wie die genaue
    Formulierung lauten soll und ob die Beschränkung auf einen zusätzlichen
    Kontakt pro Tag restriktiv angewendet werden soll, also zum Beispiel ein
    Frisör-Besuch der Mutter am Morgen eine Einladung einer 15jährigen
    Schulkameradin durch die Tochter am Nachmittag ausschließen würde.
     
    Außer Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Gartencentern, Tankstellen und
    Frisören muss der gesamte Einzelhandel schließen. Auch alle Kultur- und
    Freizeiteinrichtungen, also Museen, Zoos und ähnliche müssen schließen.
    Die laufenden Modellprojekte werden beendet. Hier hatte es in einigen
    Modellregionen wie etwa dem Saarland zuletzt stark steigende
    Infektionszahlen gegeben. Dennoch pochten die Verantwortlichen auf
    Fortführung. Schulen dürfen nur öffnen, sofern alle Schüler mindestens
    zweimal wöchentlich getestet werden, ab einer Inzidenz von 200 müssen
    sie komplett in den Distanzunterricht wechseln. Hier bleibt noch
    abzuwarten, wie diese Regelung für Abiturienten und Abschlussklassen
    angewandt wird.
     
    Für Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter vor Ort einsetzen und nicht auf
    Home-Office wechseln können, wird eine Testpflicht eingeführt, die
    Kosten dafür sollen die Unternehmer selbst tragen. Auch hier sollen
    mindestens zwei Tests pro Woche verpflichtend sein. Auch zu diesem Punkt
    gab es zuletzt heftige Widerstände aus der Wirtschaft, die dann an
    Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) herangetragen wurden, weshalb dieser
    das noch gestern abgelehnt hatte.
     
    Sollte dieses Gesetz im sogenannten Eilverfahren beschlossen werden,
    kann der Bundestag alle dafür vorgeschriebenen Sitzungen an einem Tag
    durchführen und auch die Bestätigung aus dem Bundesrat könnte noch am
    gleichen Tag erfolgen.
     
    Wie zu erwarten, kommt es im Vorfeld der Sitzungen zu Kritik. Die FDP
    sieht insbesondere die Ausgangssperren als „unverhältnismäßig“ und einen
    Eingriff in die Freiheitsrechte. Für den  Vorsitzenden Lindner geht von
    einem Abendspaziergang eines geimpften Paares kein erhöhtes Risiko aus.
    Ähnlich positioniert sich die Linke, deren Fraktionsvorsitzender Bartsch
    bereits angekündigt hat, die Zustimmung zu der Gesetzesänderung in der
    vorliegenden Form abzulehnen.
     
    Parteiübergreifend wird die Debatte so oder so heftig, hitzig und mit
    Schuldzuweisungen sowie politischen Forderungen geführt werden, wobei
    dann die Grenzen zwischen einer fürsorglichen Pandemie-Bekämpfung und
    hartem Wahlkampf für die in 5 Monaten stattfindende Bundestagswahl nicht
    mehr klar zu erkennen sein werden.

     

  • Merkel will den bundesweiten Lockdown

    Merkel will den bundesweiten Lockdown

    Merkel jetzt auch für bundesweiten Lockdown
     
    Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt die neusten Forderungen nach
    einem schnellen Lockdown. Sie plädiert in diesem Zusammenhang auch für
    ein bundesweites Vorgehen und eine einheitliche Regelung für alle Länder.
    Entsprechend äußerte sich heute die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin auf eine Anfrage, wie denn die Kanzlerin zu den Plänen von NRW Ministerpräsident Armin Laschet steht. 
    „Ein gemeinsames und bundesweites Vorgehen wäre nun wichtig!“, so
    die Regierungssprecherin. „Die Vielfalt der beschlossenen Regeln trägt
    im Moment nicht zur Sicherheit und zur Akzeptanz bei“.
     

    Gleichzeitig kam aus dem Kanzleramt aber ein klares Nein zu Laschets
    Vorschlag, die für den 12. April geplante Ministerpräsidentenkonferenz vorzuziehen. Hier gäbe es aktuell „keine erkennbare Mehrheit“, so Demmer weiter. Es scheint also, daß es bei dem zuletzt vereinbarten Termin bleibt.
    Zuletzt gab es zwar einen leichten Rückgang der Inzident, dieses „sei
    aber aufgrund der Ostertage mit weniger Tests und verspäteten Meldungen der Gesundheitsämter wenig verlässlich. Statt dessen spreche die wachsende Zahl der belegten Intensivbetten eine deutliche Sprache.
     
    Angela Merkel hatte sich zuletzt am 28.03. in der Talkshow von Anne Will ausführlich geäußert und dabei betont, bei weiterhin steigendem Infektionsgeschehen nicht vor weiteren, härteren Maßnahmen zurückzuschrecken.
    Dieses hatte zu Diskussionen unter den Länderchefs 
    und weiteren Spitzen aus Politik und Wirtschaft geführt. Nun scheint es so, als ob sich die Kanzlerin entschieden habe, es bleibt abzuwarten, ob die Umsetzung mittels der angedrohten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes oder aber durch eine freiwillige Abstimmung auf ein einheitliches Vorgehen der Landesregierungen erfolgen wird.
     
  • Bundesweiter Lockdown wird wohl kommen

    Bundesweiter Lockdown wird wohl kommen

    Und so könnte der bundesweite Lockdown aussehen:

    •  bundesweite Ausgangssperren (dann auch  auch tagsüber möglich)
    • Schulschließungen
    • anstelle regionaler und sehr unterschiedlich verhängter Lockdowns könnte ein mehrere Wochen langer, totaler Lockdown angeordnet werden
    • Testpflicht in allen Betrieben und noch mehr Homeoffice.

      Bundeskanzlerin Merkel plant den Bundeslockdown

    Die Kanzlerin hatte vor 7 Tagen bei Anne will schon laut über ein einheitliches Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie nachgedacht.
    Zu sehr hatte sie sich über den föderalen Flickenteppich von Maßnahmen geärgert, bei dem immer wieder einzelne Landesregierungen von den eigentlich in den Ministerpräsidentenkonferenzen beschlossenen Regeln der „Notbremse“ abweichen. Nach ihrer Überzeugung reichen vielerorts die aktuell gültigen Regeln nicht aus, zu zögerlich agieren einzelne Landesregierungen. Andere wollen gar umfangreiche Öffnungsschritte verordnen. Dabei ist aktuell auch keine parteipolitische Einigkeit zu erkennen. Während zum Beispiel Rheinland-Pfalz mit der SPD Ministerpräsidentin Manu Dreyer an der Spitze gerade sehr strenge Notbremse-Regeln für die Kommunen über der 100er Inzidenz angeordnet und dabei auch vor nächtlichen Ausgangssperren nicht halt gemacht hat, denkt zum Beispiel das CDU-geführte Saarland über weitere Öffnungsschritte nach. Die konkrete Ausgestaltung der Regeln ist nun mal Ländersache und aktuell scheint es so, dass jeder macht, was er will.

    Doch Merkel hat noch eine „Trumpfkarte“ im Ärmel und hatte bereits im Gespräch mit Anne Will eine kurzfristig mögliche Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ins Spiel gebracht. Sie wolle darüber noch nachdenken, hieß es vor einer Woche. Nun bekommt die Kanzlerin weitere Unterstützung bei ihrer Position: Bundesinnenminister Seehofer und der bayrische Ministerpräsident Söder plädieren nach Medieninformationen mittlerweile ebenfalls für bundesweite und einheitliche Regelungen jenseits von Inzidenzwerten über 100. Söder hatte zudem zusammen mit dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Wilfried Kretschmann einen offenen Brief an die 16 Länderchefs geschrieben und auch darin für härte Maßnahmen plädiert.
    Aber wie könnten solche Regeln aussehen? Zunächst steht der Präsenzunterricht in den Schulen auf der Kippe. Laut Bildungsministerin Karliczek (CDU) hängt der „Präsenzunterricht aktuell am seidenen Faden“. Auch eine allgemeine Testpflicht für Unternehmen wird diskutiert. Hier setzte man zuletzt auf freiwillige Maßnahmen. Homeoffice soll überall dort, wo es möglich ist, angewandt werden. Auch eine bundesweite Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken wäre dann wahrscheinlich.
    Und wie von vielen befürchtet, könnte es dann auch zu bundesweiten Ausgangsbeschränkungen mit nächtlichen Ausgangssperren für alle Bürger kommen. Ein Instrument, vor dem sich die Landespolitik bisher gefürchtet und in den meisten Fällen auch gedrückt hat. Ein entsprechender „harter“ Lockdown könnte dann durchaus mehrere Wochen dauern und das wirtschaftliche und soziale Leben in Deutschland auf ein Minimum herunterfahren.
    Die Bundeskanzlerin hatte ein Entscheidung nach Ostern angekündigt, die Tatsache, daß mit Söder, Seehofer oder Kretschmann nun die ersten Unterstützer lauter werden, könnte mit einer bald nahenden Entscheidung im Sinne von Angela Merkels Politik der Vorsicht und der Beschränkungen zusammen hängen.

    In jedem Fall müßte eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes aber durch den deutschen Bundestag legitimiert und durch den Bundesrat bestätigt werden. Laut Innenminister Seehofer könnte „ein solches Gesetzt in kürzester Zeit beschlossen und durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.“ Damit wäre auch „größtmögliche Legitimation hergestellt, was ja die Opposition immer wieder gefordert hatte“, so Seehofer weiter. An der Frage, ob so eine Gesetzesänderung dann insbesondere den Bundesrat mit größerem Einfluß auch der Oppositionsparteien passieren würde, würde sich dann zeigen, wie stark oder aber angeschlagen Angela Merkel als Kanzlerin von Deutschland noch ist.

    Blaulicht Report auf YouTube – 15 Millionen € Schaden bei Industriebrand…

  • Rolle rückwärts bei der Osterruhe

    Rolle rückwärts bei der Osterruhe

    Rolle rückwärts bei der Osterruhe
    Merkel und Ministerpräsidentenkonferenz kippen Beschluss von
    Dienstagmorgen
     
     
    Nach massiver Kritik hat Kanzlerin Angela Merkel offenbar entschieden,
    die Entscheidung zur „Osterruhe“ zurückzunehmen. Die Nachrichtenagentur
    dpa berichtet, daß Merkel dieses den Ministerpräsident*Innen in einer
    kurzfristig einberufenen Schalte am heutigen Mittwoch mitgeteilt hat.
    Sie begründet das angeblich damit, daß Aufwand und Nutzen bei der
    Umsetzung in keinem vernünftigen Verhältnis gestanden hätten. Hinter
    dieser Aussage stecken vermutlich aber auch diverse rechtliche und
    formaljuristische Hürden bei der konkreten Umsetzung seitens der
    Bundesländer. Im Laufe des Tages kam es zu immer stärker werdender
    Kritik.

     
    Der Beschluss zur Osterruhe war erst in der Nacht von Montag auf
    Dienstag nach teilweise heftigen und kontroversen Diskussionen
    verabschiedet worden, wobei nach unterschiedlichen Quellen nicht alle
    Ministerpräsident*Innen einbezogen wurden. BlaulichtMyk hatte berichtet.
     
    Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder begrüßt die Rücknahme. Es
    sei „besser, schnell abzuräumen, wenn nun juristische Probleme
    auftauchen“. Für die Entscheidung der Kanzlerin habe er dennoch großen
    Respekt. Anders äußerst sich Söders Konkurrent um die Kanzlerkandidatur
    Armin Laschet. Im Düsseldorfer Landtag sagte er am Vormittag, man müsse
    “sehr kritisch” darüber reden, “was da vor zwei Tagen passiert ist”.
    “Diese Ministerpräsidentenkonferenz hat die Menschen enttäuscht.”
     
    Angela Merkel will um 12:30 ein öffentliches Statement abgeben.