Schlagwort: Missbrauch

  • Vier Jahre Haft: Thüringer Lehrer wegen Missbrauchs von Schülerinnen verurteilt

    Vier Jahre Haft: Thüringer Lehrer wegen Missbrauchs von Schülerinnen verurteilt

    Lehrer missbraucht Schülerinnen: Landgericht Meiningen verhängt vier Jahre Haft

    Ein weiterer schwerer Missbrauchsfall aus Thüringen sorgt bundesweit für Erschütterung. Das Landgericht Meiningen verurteilte einen 36-jährigen Lehrer aus Bad Salzungen zu vier Jahren Haft, nachdem umfassende Ermittlungen bestätigten, dass er über Jahre hinweg mehrere Schülerinnen sexuell missbraucht hatte.  

    Der Täter nutzte seine Stellung gezielt aus

    Der Lehrer arbeitete sowohl im Schulbetrieb als auch als Jugendwart bei der DRK-Wasserwacht. Diese Rollen verschafften ihm direkten Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Ermittler stellten fest, dass er Schülerinnen über private Chatkanäle kontaktierte, ihnen Komplimente machte, Liebesbotschaften schrieb und später ungefragt intime Fotos schickte. Seine Handlungen zeigen ein klares Muster, bei dem der Lehrer missbraucht Schülerinnen unter Ausnutzung von Vertrauensverhältnissen.

    Einer der gravierendsten Fälle betrifft eine damals 15-jährige Schülerin, der er 2023 Nachhilfe gab. Zunächst trafen sie sich in Cafés, später in seiner Wohnung. Dort verging er sich über Monate hinweg an ihr. Der Fall bildet den Schwerpunkt der Anklage und macht deutlich, wie kalkuliert der Täter vorgegangen ist.

    Weitere Opfer melden sich – Warnsignale blieben ohne Konsequenzen

    Während der Ermittlungen meldeten sich zwei weitere Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren. Bereits 2021 und 2022 schickte der Lehrer ihnen sexualisierte Nachrichten. Eine Kriminalbeamtin schilderte im Gericht, dass der Mann im Kollegium sogar den inoffiziellen Spitznamen „Der Pädo“ trug. Obwohl die Schulleitung mehrfach Gespräche führte, stoppte der Täter sein Verhalten nicht und forderte die Schülerinnen sogar auf, den Kontakt zu verschweigen.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest du unter blaulichtmyk.de/news/ sowie bundesweite Fälle auf blaulichtmyk.de/deutschland/. Ergänzende Hinweise gibt die Polizei.

    Geständnis und schnelles Urteil

    Zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und bestätigte alle Vorwürfe. Die Richterin wertete das Geständnis positiv, da es den Schülerinnen eine belastende Aussage ersparte. Gleichzeitig betonte sie, dass sein Verhalten trotz früher Warnsignale jahrelang ungebremst fortgeführt wurde.

    Noch am selben Tag erging das Urteil: vier Jahre Haft sowie Schmerzensgeldzahlungen zwischen 2.500 und 12.500 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig und setzt ein deutliches Zeichen gegen sexuelle Gewalt und Machtmissbrauch im pädagogischen Umfeld. 

  • Lehrer in Erfurt missbraucht Schülerin über Jahre – Gericht verhängt Haftstrafe

    Lehrer in Erfurt missbraucht Schülerin über Jahre – Gericht verhängt Haftstrafe

    Schock an Erfurter Gymnasium – Lehrer missbraucht Schülerin über Jahre

    Erfurt (Thüringen) – Ein Lehrer aus Erfurt hat über Jahre hinweg eine Schülerin sexuell missbraucht. Das Landgericht Erfurt verurteilte den heute 63-jährigen Pädagogen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Zwischen 2016 und 2020 nutzte er seine Vertrauensstellung aus und verging sich in über 80 Fällen an dem Mädchen.

    Missbrauch in Schule, auf Fahrten und zu Hause

    Nach den Ermittlungen begann der Missbrauch, als das Opfer erst 13 Jahre alt war. Der Lehrer nutzte jede Gelegenheit – im Unterricht, auf Klassenfahrten und in seiner Wohnung. Der Vorsitzende Richter Holger P. fand klare Worte: „Das psychisch labile Mädchen suchte eine Schulter zum Anlehnen – er machte daraus einen langjährigen sexuellen Missbrauch.“

    Das Gericht bezeichnete den Angeklagten als „charakterlich ungeeignet“ für den Lehrerberuf. Mit dem Urteil wolle man ein deutliches Zeichen setzen: Wer in einem geschützten Raum wie einer Schule Straftaten begehe, müsse mit harten Konsequenzen rechnen.

    Kritik an Schule und zweitem Lehrer

    Im Prozess wurden auch schwere Vorwürfe gegen die Schule laut. Das Opfer hatte sich einem Vertrauenslehrer anvertraut – doch dieser soll selbst übergriffig geworden sein. Gegen den 57-Jährigen läuft ein separates Verfahren. Laut Anklage tauschte er pornografische Bilder mit der Schülerin aus und soll auch andere Schülerinnen missbraucht haben.

    Auch der Schulleiter geriet in die Kritik. Als die Gymnasiastin Hilfe suchte, wies er sie ab. Der Vorsitzende Richter sagte dazu: „Mit dem Schulleiter hätte ich gerne Tacheles geredet.“ Erst als sich das Opfer Jahre später ihrem Freund anvertraute, kam der Fall ans Licht.

    Die Polizei nahm den Lehrer am 16. Juni 2025 im Schulgebäude fest.

    „Klima des Wegschauens“ an Schulen

    Staatsanwältin Dorothee Ohlendorf kritisierte das System scharf: „In vielen Schulen herrscht ein Klima des Wegschauens und Negierens.“ Opfer hätten es schwer, sich zu öffnen. Sie forderte alle, die von Übergriffen erfahren, dazu auf, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

    Die heute 22-jährige Frau trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Viele Mitschüler waren im Gerichtssaal anwesend. Der Angeklagte gestand seine Taten vollständig und entschuldigte sich bei seinem Opfer. Neben der Haftstrafe muss er 30.000 Euro Schadensersatz im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs zahlen.

    Appell für mehr Schutz in Bildungseinrichtungen

    Der Fall aus Erfurt zeigt, wie verletzlich Kinder und Jugendliche in Schulen sein können. Experten fordern klare Präventionsstrategien und Schulungen für Lehrkräfte, um Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Eltern, Lehrer und Schüler sollen ermutigt werden, Verdachtsfälle offen anzusprechen und gemeinsam gegen sexuelle Gewalt vorzugehen.

    Mehr aktuelle Meldungen zu bundesweiten Ermittlungen finden Sie auf blaulichtmyk.de/deutschland/ und blaulichtmyk.de/news/. Informationen zu Opferschutz und Prävention bietet die Polizei sowie das Bundeskriminalamt (BKA).

  • Ehemaliger Lehrer gesteht Missbrauch – 84 Taten

    Ehemaliger Lehrer gesteht Missbrauch – 84 Taten

    Erfurt: Ehemaliger Lehrer gesteht Missbrauch – Verfahren startet – 84 Taten

    In Erfurt hat ein früherer Gymnasiallehrer die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs eingeräumt. Vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Erfurt gestand der 63-Jährige über seine Verteidiger, die Taten begangen zu haben. Der Fall erschüttert die Stadt und bewegt bundesweit – Erfurt Lehrer gesteht Missbrauch steht sinnbildlich für ein massives Versagen an einer Schule.

    84 angeklagte Taten – fünf davon als schwerer Kindesmissbrauch

    Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten insgesamt 84 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zur Last; in fünf Fällen geht es um schweren Kindesmissbrauch. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen 2016 und 2020 ereignet haben. Nach heutigem Stand droht dem Mann eine langjährige Freiheitsstrafe. Das Gericht betont: Es bewertet die Einlassung streng und prüft sämtliche Details, um eine gerechte Entscheidung zu treffen. Auch wenn der Erfurt Lehrer gesteht Missbrauch – das Strafmaß ergibt sich erst nach der Beweisaufnahme.

    Festnahme 2025 – Untersuchungshaft, Geständnis und angebotener Ausgleich

    Die Ermittler nahmen den Mann am 16. Juni 2025 im Schulgebäude fest; seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Im Prozess bot der Angeklagte einen Täter-Opfer-Ausgleich von 30.000 Euro an und entschuldigte sich über seine Verteidiger. Das Gericht prüft zudem, ob eine pädophile Neigung vorliegt. Die belastende Aussage des inzwischen 22-jährigen Opfers gilt als zentraler Baustein der Beweisführung. Der Punkt Erfurt Lehrer gesteht Missbrauch rückt die Verantwortung klar an die Person des Angeklagten – Schuldzuweisungen gegenüber dem Opfer weist die Anklage entschieden zurück.

    Zweiter Lehrer unter Verdacht – Ermittlungen laufen

    Nach der Anzeige im Hauptverfahren geriet ein weiterer Lehrer der Schule in den Fokus der Ermittler. Gegen ihn wird wegen der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte und Vergewaltigung ermittelt. Ein Prozessbeginn steht noch aus. Für den zweiten Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht anders entscheidet.

    Ermittlungen und Hintergründe – wichtige Anlaufstellen

    Wer Hinweise zu ähnlichen Fällen hat oder Unterstützung benötigt, wendet sich an die zuständigen Behörden. Allgemeine Informationen der Landespolizei finden Sie bei der Thüringer Polizei. Informationen zur Justizstruktur und zum Gerichtsbetrieb liefert das Landgericht Erfurt.

    Weiterlesen bei uns

    Aktuelle Entwicklungen, Hintergründe und Polizeimeldungen lesen Sie in unserer Rubrik News sowie unter Deutschland. Fahndungsaufrufe und Zeugenhinweise finden Sie gebündelt in Fahndung.

  • Frau filmt ihre Schwestern für pädophilen Ehemann

    Frau filmt ihre Schwestern für pädophilen Ehemann

    Schock-Prozess in Köln: Frau filmt ihre Schwestern für pädophilen Ehemann

    Köln/Leverkusen – In Köln läuft derzeit ein Prozess, der selbst erfahrene Ermittler sprachlos macht. Eine Frau aus Leverkusen soll ihre eigenen Schwestern missbraucht und die schrecklichen Taten gefilmt haben – angeblich auf Anweisung ihres pädophilen Ehemanns. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe und spricht von einer „Grenzüberschreitung unvorstellbaren Ausmaßes“.

    Unfassbare Taten: Frau filmt eigene Schwestern

    Die 32-jährige Angeklagte steht vor dem Landgericht Köln. Sie soll zwei ihrer jüngeren Schwestern gezwungen haben, intime Handlungen über sich ergehen zu lassen. Dabei fertigte sie Videoaufnahmen an und leitete diese an ihren Ehemann weiter. Der Mann soll die Aufnahmen für sexuelle Zwecke genutzt haben. Laut Express sitzt auch er inzwischen in Untersuchungshaft.

    Grausame Kontrolle durch den Ehemann

    Die Ermittlungen zeigen ein Bild von absoluter Abhängigkeit. Der Ehemann, ein 37-jähriger Leverkusener, soll seine Frau über Jahre manipuliert und kontrolliert haben. Er zwang sie angeblich, seine krankhaften Fantasien umzusetzen. Unter seiner psychischen Gewalt habe sie die Taten schließlich begangen. Dennoch macht die Staatsanwaltschaft deutlich, dass sie als Täterin und nicht nur als Opfer gilt.

    Prozess in Köln sorgt für Entsetzen

    Vor Gericht schilderten die Ermittler grausame Details. Die Videoaufnahmen zeigten eindeutige Übergriffe. Die Richterin sprach von „verstörendem Material“. Das Verfahren zieht großes öffentliches Interesse auf sich, weil es um sexualisierte Gewalt innerhalb einer Familie geht – ein Thema, das immer wieder für Entsetzen sorgt.

    Polizei und Justiz warnen vor Nachahmung

    Die Polizei Köln und die Justiz NRW warnen eindringlich vor solchen Fällen häuslicher Manipulation und Missbrauch. Sie rufen Betroffene auf, sich frühzeitig Hilfe zu suchen – etwa über die Hilfetelefon-Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist. Auch lokale Stellen wie das Polizeipräsidium NRW bieten Beratung an.

    Familientragödie erschüttert Leverkusen und Köln

    In Leverkusen reagieren Nachbarn und Bekannte fassungslos. Viele konnten nicht glauben, was sich hinter verschlossenen Türen abspielte. Der Prozess soll in den kommenden Wochen fortgesetzt werden. Für die Opferfamilie ist der Weg zur Aufarbeitung jedoch lang.

    Weitere aktuelle Nachrichten aus der Region findest du unter News, Deutschland und Fahndungen.

  • Sieben Jugendliche sollen Lehrerin missbraucht und Wohnung angezündet haben

    Sieben Jugendliche sollen Lehrerin missbraucht und Wohnung angezündet haben

    Schock-Prozess in Wien: Jugendliche sollen Lehrerin missbraucht und Wohnung angezündet haben

    In Wien sorgt ein erschütternder Fall für Entsetzen: Sieben Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren stehen derzeit vor dem Landgericht Wien. Die Anklage wiegt schwer – Missbrauch, Erpressung, Diebstahl und Brandstiftung. Ihr Opfer: eine 28-jährige Lehrerin, die durch die Taten schwer traumatisiert wurde.

    Der Beginn einer fatalen Beziehung

    Im April 2024 begann laut Anklage ein zunächst einvernehmliches Verhältnis zwischen der Lehrerin und einem ehemaligen Schüler. Da der Jugendliche damals 16 Jahre alt war, blieb die Beziehung rechtlich unbedenklich. Doch der Schüler prahlte vor Freunden mit der Affäre – und löste damit eine Spirale aus Gewalt und Erpressung aus.

    Drohungen, Missbrauch und Erpressung

    Ab Mai 2024 suchten mehrere Jugendliche regelmäßig die Wohnung der Pädagogin auf. Sie gaben sich als Mitglieder einer kriminellen Gang aus, nutzten die Räume zum Drogenkonsum und sollen die Frau mehrfach missbraucht haben. Von mindestens einem Übergriff existieren laut Staatsanwaltschaft Fotos.

    Die Täter drohten der Lehrerin, ihre angeblichen „Partys“ mit Drogen und Sex an die Schulleitung zu melden, falls sie nicht bezahle. Die 28-Jährige musste den Jugendlichen demnach Taxifahrten, Zigaretten und Mahlzeiten finanzieren – aus Angst vor öffentlicher Bloßstellung.

    Brandanschlag und psychische Folgen

    Während die Lehrerin im Januar 2025 im Ausland war, sollen drei der Angeklagten in ihre Wohnung eingebrochen sein. Sie stahlen Wertgegenstände und legten anschließend Feuer. Die Wohnung brannte teilweise aus. Nur in Teilen gestanden die Jugendlichen die Diebstähle und den Brand.

    Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung und eine chronische Depression. Der Prozess vor dem Wiener Landgericht läuft noch bis zum 20. Oktober – aus Opferschutzgründen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

    Hintergrund: Ermittlungen und Haft

    Die Hauptangeklagten – ein Iraker (15), ein Rumäne (17) und ein Afghane (15) – sitzen in Untersuchungshaft. Sie bestreiten die Vorwürfe und sprechen laut ihren Verteidigern von „einvernehmlichen Kontakten“. Die Staatsanwaltschaft hält dem detaillierte Beweise und Zeugenaussagen entgegen.

    Weitere Nachrichten aus Österreich findest du unter BlaulichtMYK Deutschland oder in der Rubrik News. Auch aktuelle Fahndungen sind dort abrufbar.

  • BGH bestätigt Sicherungsverwahrung Papawittchen

    BGH bestätigt Sicherungsverwahrung Papawittchen

    Sicherungsverwahrung für „Papawittchen“ rechtskräftig

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz verworfen.

    Damit bleibt die vom Landgericht am 27. März 2025 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten sowie die anschließende Sicherungsverwahrung rechtskräftig bestehen. Im Zentrum des Falls steht der unter dem Namen „Papawittchen“ bekannt gewordene Mann, der sich als fürsorglicher Vater zahlreicher Kinder präsentierte, tatsächlich jedoch schwere Sexualstraftaten beging.

    Schwerer Missbrauch über Jahrzehnte

    Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren insgesamt acht seiner eigenen Kinder sowie ein weiteres Kind. Die Taten umfassten schwerste sexuelle Übergriffe, darunter Vaginal- und Oralverkehr an Mädchen und Jungen im Alter zwischen sieben und dreizehn Jahren. Trotz mehrfacher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Eingreifen des Jugendamtes setzte der Täter seine Taten fort. Besonders perfide: In der Öffentlichkeit trat er als liebevoller Familienvater auf, was ihm den Spitznamen „Papawittchen“ einbrachte.

    Hintergrund des Täters

    Der Angeklagte war selbst in seiner Kindheit während einer langjährigen Heimunterbringung Opfer sexueller Gewalt geworden. Er zeigte sich im Verfahren geständig und bekundete Reue. Dennoch wertete das Gericht sein Verhalten als hochgefährlich. Der bis dahin unbestrafte Mann wurde zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt, an die sich die unbefristete Sicherungsverwahrung anschließen wird.

    Rechtskräftige Entscheidung

    Die Revision des Angeklagten richtete sich ausschließlich gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend, stellte jedoch keine Rechtsfehler fest. Damit bleibt die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz bestehen. Die Sicherungsverwahrung gilt als notwendig, um die Allgemeinheit vor weiteren schweren Straftaten zu schützen.

    Einordnung

    Das Urteil verdeutlicht, dass die Justiz auch bei geständigen Tätern klare Grenzen setzt, wenn eine fortbestehende Gefahr für die Öffentlichkeit vorliegt. Der Fall „Papawittchen“ zeigt zugleich die dramatischen Folgen fehlender Eingriffsmöglichkeiten in früheren Jahren und unterstreicht die Verantwortung von Jugendämtern und Strafverfolgungsbehörden, wachsam zu bleiben.

    Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden Sie auf BlaulichtMYK News oder im Bereich Deutschland. Zudem informiert die offizielle Webseite des Bundesgerichtshofs über aktuelle Entscheidungen.

  • Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte gegen Sohn der Kronprinzessin

    Fast zwei Monate nach ersten Berichten über mögliche Anklagen steht fest:

    Marius Borg Høiby, Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, muss sich vor Gericht verantworten.

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 32 Straftaten vor – neun mehr als zuvor
    bekannt.

    Ein Gericht entschied am Montagnachmittag, dass ein Prozess stattfinden
    wird.

    Die Anklagepunkte im Überblick

    Marius Borg Høiby wird unter anderem vierfacher Vergewaltigung beschuldigt.

    Hinzu kommen 28 weitere Straftaten, darunter Missbrauch in engen Beziehungen, Gewalttaten, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.

    Staatsanwalt Sturla Henriksbø betonte: „Die Anklage ist umfassend und schwerwiegend.“

    Erschütternde Details aus den Ermittlungen

    Die Polizei geht davon aus, dass Marius einige Taten dokumentiert haben
    soll.


    Dabei sollen Genitalaufnahmen ohne Zustimmung der Opfer angefertigt worden
    sein.


    Der Angeklagte bestritt bislang alle Vorwürfe.

    Seine Anwältin erklärte im Juni: „Alle Vorfälle begannen einvernehmlich.
    Mein Mandant wusste angeblich nicht, dass die andere Person geschlafen
    haben könnte.“

    Mögliche Strafen

    Staatsanwalt Henriksbø sieht für Marius Borg Høiby eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Haft.

    Der Prozess ist voraussichtlich für Mitte Januar 2026 angesetzt.

    Die Staatsanwaltschaft betont, dass die königliche Herkunft keinen Einfluss auf die Anklage haben
    darf.

    Information der mutmaßlichen Opfer

    Rechtsanwalt John Christian Elden vertritt drei der mutmaßlichen Opfer.

    Er erklärte, dass die Frauen vor der Pressekonferenz über die Anklage informiert
    wurden.


    „Der Fall bleibt für alle Beteiligten eine enorme Belastung“, so Elden.

    Stellungnahme des Königshauses

    Die norwegische Königsfamilie äußerte sich zurückhaltend:

    „Es ist Sache der Gerichte, diesen Fall zu prüfen, darüber hinaus haben wir
    nichts hinzuzufügen.“

    Frühere Anklagepunkte

    Ende Juni wurden bereits folgende Vorwürfe bekannt:

    • Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr

    • Zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr

    • Vier Fälle von sexuellem Übergriff

    • Ein Fall von Missbrauch in engen Beziehungen

    • Zwei Fälle von Körperverletzung

    • Ein Fall von Vandalismus

    • Ein Fall von Drohungen

    • Fünf Verstöße gegen einstweilige Verfügungen

    • Ein Fall von Beleidigung eines Polizisten

    • Fünf Verkehrsverstöße (z. B. Fahren unter Drogeneinfluss)

  • Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Nürnberg (Bayern) – Ungeheurer Fall um Bestatter

    Bestatter Bodo G. (69) wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er seine Kollegin (41) neben einem offenen Sarg mit einer Leiche vergewaltigt haben soll.

    Mehr als vier Monate nahm sich Richter Claas Werner vom Landgericht Nürnberg-Fürth Zeit, um den Fall zu beurteilen, in dem Aussage gegen Aussage stand. Bodo G. beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Seine Ex-Mitarbeiterin habe ein benutztes Kondom aus seinem Badezimmer-Mülleimer verwendet, um fingierte Spuren im Abschiedsraum zu hinterlassen.

    Die Nebenklägerin Susanne B. (Name geändert): „Nach einer Abschiedsfeier rief er mich an, er wollte mit mir dort Sex haben. Er hat mich immer begrapscht, jeden Tag!“

    Übergriffe in der Aussegnungshalle

    Angeklagt war Bodo G. wegen drei Missbrauchsfällen im Frühjahr 2022: vor dem Urnen-Lager, in der Aussegnungshalle und auf der Holzpalette eines Sarg-Innenausstatters.

    Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Doch laut Justizsprecherin Tina Haase nach dem Urteil gegenüber der BILD:

    „Die zweite Strafkammer hat den Angeklagten der Vergewaltigung in zwei Fällen und sexueller Nötigung schuldig gesprochen.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Für Susanne B. ist das klare Urteil eine Genugtuung. Bodo G. hatte sie zu Beginn des Prozesses verbal angegriffen:

    „Was die Dame von sich gelassen hat, ist beschämend – nur weil sie keinen Bock zu arbeiten hatte.“

    Er behauptete außerdem, sie sei lesbisch und habe sich an seine Frau herangemacht.

    Opfer leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung

    Richter Claas Werner konfrontierte den Angeklagten mit belastenden Aussagen:

    „Sie sollen gesagt haben: ‘Mir juckt der Schwanz’.“

    Bodo G. bestritt das: Seine Frau sei 18 Jahre jünger, er habe keine Seitensprünge nötig. Auch die Geschichte mit dem angeblich gestohlenen benutzten Kondom überzeugte das Gericht nicht.

    „Wenn Sie sterilisiert sind, wozu benutzen Sie dann noch Kondome?“

    Bodo G. hat sein Unternehmen inzwischen verlassen. Susanne B. befindet sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.

    Fotos des Angeklagten bei BILD

  • Urteil wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig

    Urteil wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. Juni 2024 verworfen, mit dem er unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen sowie in einem weiteren Fall unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden ist.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte seine im Jahre 2010 geborene leibliche Tochter ab dem Jahr 2018 bis zur Aufdeckung der Taten im Jahre 2023 regelmäßig. Die vom Landgericht abgeurteilten Taten aus den Jahren 2022 und 2023 filmte er jeweils unter Einsatz seines Mobiltelefons.

    Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

  • Schockierende Enthüllungen: Australischer TV-Tierforscher bekennt sich schuldig – Grausame Tierquälerei an Welpen

    Schockierende Enthüllungen: Australischer TV-Tierforscher bekennt sich schuldig – Grausame Tierquälerei an Welpen

    Schockierende Enthüllungen: Australischer TV-Tierforscher bekennt sich schuldig – Grausame Tierquälerei an Welpen

    Ein renommierter australischer Zoologe und Experte für Krokodile steht vor Gericht und gesteht schwerwiegende Anklagen wegen Tierquälerei gegen unschuldige Hundewelpen. Die schockierenden Vorwürfe umfassen Missbrauch, Tötung und Folter.

    Der einst angesehene Forscher, der auch an der Charles Darwin University tätig war, legte vor dem Obersten Gerichtshof des australischen Bundesgebietes Northern Territory ein schuldiges Geständnis ab.

    Ein jahrelanges Martyrium

    Die erschreckende Geschichte beginnt vor sieben Jahren, als der Zoologe seine ersten Vergehen gegenüber Tieren beging. Bis zu seiner Verhaftung im April 2022 gab er zu, mehr als 42 Hunde misshandelt, getötet oder missbraucht zu haben, wobei mindestens 39 von ihnen ihr Leben verloren.

    Doch damit nicht genug: In vier Fällen gestand er auch den Zugriff auf und die Weitergabe von Videos
    mit Kindesmissbrauch. Die Brutalität dieser Taten war so erschütternd, dass der Richter während des Prozesses Zuschauer und Sicherheitspersonal dazu aufforderte, den Gerichtssaal zu verlassen,
    sofern sie das Beweismaterial nicht sehen wollten.

     Schockierende Grausamkeiten 

    Der Richter bezeichnete die vorgelegten Beweise als “groteske und perverse Grausamkeiten”,
    die verstörend und beunruhigend seien und das Potenzial hätten, einen Nervenschock auszulösen.

    Dieser schreckliche Fall erinnert an einen früheren Vorfall, bei dem ein Mann den Hund seiner
    Familie missbrauchte und eine abscheuliche Ausrede vorbrachte.

    Ein sadistisches Interesse an Tieren 

    Der Täter, der bereits zuvor im australischen Fernsehen aufgetreten war, wird vom Richter als jemand beschrieben, der ein “sadistisches sexuelles Interesse an Tieren, insbesondere an Hunden” hatte. Er filmte seine abscheulichen Taten und veröffentlichte sie unter einem Pseudonym im Internet. Ein aufmerksamer Empfänger meldete eines der Videos der Polizei, was zur Verhaftung des Täters führte.

    Das Urteil in diesem schockierenden Fall wird am 13. Dezember erwartet

    Diese entsetzliche Geschichte erinnert uns daran, wie wichtig es ist, Tierquälerei zu bekämpfen und Tiere vor solch grausamen Handlungen zu schützen.

  • Vorbestrafter (61) missbraucht erneut ein Mädchen (10) in Rheinland Pfalz

    Vorbestrafter (61) missbraucht erneut ein Mädchen (10) in Rheinland Pfalz

    Mädchen auf Schulweg in Auto gezerrt – Eltern warnten schon seit Wochen vor Kinderschänder

    Vorbestrafter (61) missbrauchte erneut ein Mädchen (10)

    Ein einschlägig vorbestrafter Kinderschänder (61) zerrte vergangenen Montag in Edenkoben in Rheinland-Pfalz ein Mädchen (10) auf dem Schulweg in sein Auto.
    Der Täter missbrauchte das Kind.
    Die Polizei konnte ihn erst nach der Tat nach einer dramatischen Verfolgungsjagd stellen und das Mädchen befreien.

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    Unfassbar: Eltern warnten schon Wochen vor der Tat vor dem Kinderschänder!

    Der einschlägig vorbestrafte Mann, bei dem es sich Informationen der BILD um Arthur K. handelt, verbrachte mehrere Jahre wegen Missbrauchs im Gefängnis.

    Kaum frei, holte er sich wieder ein Kind

    Als Arthur K. nach Verbüßen seiner letzten Haftstrafe entlassen wurde, versetzte das die Eltern in der Region in Angst.

    Laut Eltern soll K. sofort wieder an Spielplätzen, Kindergarten und Schule gesehen worden sein, wie er Kinder beobachtete. Mehrere Eltern warnten einander auf Social-Media-Plattformen im Internet, verbreiteten Fotos des Mannes.

    Busfahrer Sven G.(44), meint zu wissen: „Dieser Straftäter hat in Lambrecht vor ein paar Wochen schon eine 16-Jährige ins Auto gezogen und blieb dennoch frei. Ich kann das nicht nachvollziehen. Das ist ein Justizskandal und wir haben hier alle Angst vor diesem Mann.“

    Auf einem Supermarktparkplatz schlug ihm ein aufgebrachter Mann sogar die Heckscheibe seines Audi A4 ein.

    Polizei war über Verhalten informiert

    Auch die Polizei wurde über das auffällige Verhalten von K. informiert.
    Die warnte danach „vor Gerüchten“, sagte laut der Zeitung, „Die Rheinpfalz“: „Wir bitten Sie, sich daran nicht zu beteiligen. Insbesondere durch das Verbreiten von Bildern können Sie sich selbst strafbar machen.“ Und beruhigte: „Alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr potenzieller Gefahren“ seien vorbereitet. „Mit unserem Einsatzkonzept sind wir auf denkbare Szenarien gerüstet.“

    Trotzdem konnte K. das 10-jährige Mädchen auf dem Schulweg ungehindert entführen und missbrauchen.

    Laut Polizei schnappte er sich das Mädchen gegen 7.45 Uhr an der Luitpoldstraße auf dessen Schulweg. Er zerrte es in sein Auto, entfernte sich sofort über Feldwege und missbrauchte sein Opfer.

    Nur einer aufmerksamen Zeugin ist es zu verdanken, dass K. später geschnappt und das Kind nach dem Missbrauch aus seinen Fängen befreit werden konnte.
    Die Frau hatte gegen 8.15 Uhr die Polizei gerufen und über den grünen Audi A4 mit der beschädigten Heckscheibe informiert, weil der Fahrer sich verdächtig verhalten habe.

    „Bei den direkt eingeleiteten Ermittlungen und Überprüfungen konnte der Audi zunächst nicht mehr festgestellt werden“, so die Polizei.

    Als dann um kurz nach 9 Uhr die entführte Schülerin vermisst gemeldet wurde, weil sie nicht in der Schule angekommen war, wusste die Polizei durch den Hinweis auf den Audi mit der beschädigten Heckscheibe schnell, wer der Täter ist. Großfahndung!

    Gegen 9.40 Uhr entdeckten Polizisten den Wagen. Doch K. gab Gas, lieferte sich mit dem Kind im Auto eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei.
    Er verursachte drei Unfälle.

    Auf der B9 im Bereich Kadel-Süd gelang es endlich, den Entführer zu stoppen und das Mädchen zu befreien.

     

  • Auf einem Campingplatz wurden jahrelang mindestens 32 Kinder missbraucht – VIDEO

    Auf einem Campingplatz wurden jahrelang mindestens 32 Kinder missbraucht – VIDEO

    Der Missbrauch in Lüdge !
    Auf einem Campingplatz in Lügde wurden jahrelang mindestens 32 Kinder sexuell missbraucht.

     

    Die jüngsten waren vier Jahre alt als Sie auf dem Campingplatz in Lüdge missbraucht wurde.

    Wie war es möglich, dass so viele Menschen und Behörden weggesehen haben?

    Die Opfer: Kinder zwischen vier und 13 Jahren.
    Der Tatort: ein unscheinbarer Campingplatz im Ortsteil Elbrinxen von Lügde.

    DIe Doku im ZDF

    Dort wohnt der Haupttäter Andreas V. in einem Campingwagen, umbaut mit Holzbaracken. Auf der Parzelle türmt sich Gerümpel, im Inneren stapeln sich Müll, Schrott und dreckige Wäsche. An den Wänden hängen zahlreiche Bilder – gemalt von Kindern. Tatsächlich ist der Campingplatz für die Kinder äußerlich eine Oase des Glücks. Andreas V. kauft ein Quad, mit dem er mit den Kindern über den Campingplatz braust.

    Er veranstaltet für die Kinder Lagerfeuer mit Stockbrot, organisiert Ausflüge, besucht mit ihnen das nahe gelegene Schwimmbad.

     

    EIN FILM VON Lisa-Marie Schnell
    KAMERA André Götzmann Julian Krätzig Dennis Mätzig
    SCHNITT Vasco Frontzeck Dominik Beck
    ILLUSTRATIONEN Mona Eing Michael Meißner
    SZENENBILD tricky
    REDAKTIONELLE MITARBEIT Viginia Schmidt
    DRAMATURGISCHE BERATUNG Britta Stöckle
    PRODUKTION Jenny Heininger (ZDF)
    Wiebke Harms (SPIEGEL TV)
    EXECUTIVE PRODUCERIN Kirsten Hoehne
    PRODUZENT Robert Wortmann
    REDAKTION Christian Liffers Michael Scheuch
    EINE PRODUKTION VON Spiegel TV ZDF 2022

  • Rammstein Mitglied äussert sich offiziell zu den Vorwürfen gegen Till Lindemann

    Rammstein Mitglied äussert sich offiziell zu den Vorwürfen gegen Till Lindemann

    Erstes Rammstein-Mitglied bricht sein Schweigen über Till Lindemann – Die Meldung 

    Tagelang haben die Bandkollegen von Rammstein-Sänger Till Lindemann zu den Vorwürfen geschwiegen.


    Nun hat sich das erste Mitglied offiziell dazu geäußert.

     

     
     
     
     
     
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    Ein Beitrag geteilt von Christoph Schneider (@christophschneider_official)

    München – Nachdem immer mehr Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60) laut wurden, äußert sich nun das erste Bandmitglied.
    In einem Post auf Instagram meldet sich Drummer Christoph Schneider zu Wort.

    Instagram / christophschneider_official

  • Erzieher (61) missbrauchte Mädchen im Kinderheim

    Erzieher (61) missbrauchte Mädchen im Kinderheim

    SaarbrückenVor dem Landgericht steht ein 61-jähriger Saarbrücker.
    Der Vorwurf gegen den ehemaligen Erzieher aus einem Kinderheim: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 76 Fällen, wobei es in 73 Fällen um schweren Missbrauch geht.
    Die Taten spielten sich zwischen 2008 und 2011 ab.

    Das Opfer, ein Mädchen, lebte zu dieser Zeit in einer Wohngruppe der Einrichtung, war zwischen 11 und 13 Jahre alt. Es musste mehrfach sexuelle Handlungen mit dem Betreuer unter anderem im Erzieherschlafzimmer über sich ergehen lassen.

    Doch statt sich jemanden anzuvertrauen, fasste sie Jahre später als Jugendliche einen Plan und wurde selbst kriminell: Sie verlangte Schweigegeld von ihrem Peiniger!
    Der Erzieher zahlte, mehr als 10 000 Euro sollen es gewesen sein.

    Bis dem Mann im Jahr 2019 der Druck zu hoch wurde.
    Sein Verteidiger Dirk Gerlach: „Mein Mandant ist zur Staatsanwaltschaft gegangen und hat sich selbst angezeigt.“

    Mit Folgen: Gegen die junge Frau wurde ein Strafverfahren wegen der Erpressungen eröffnet.
    Der 61-Jährige landete vor Gericht, das Kinderheim kündigte ihm.

    Vor Gericht erreicht sein Verteidiger eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und der Nebenklageanwältin des Opfers: Bei einer geständigen Einlassung, die dem Opfer eine weitere Aussage erspart, sagt die Jugendschutzkammer dem Angeklagten eine Strafe zu, die höchstens drei Jahre, aber auch mindestens 2 Jahre und 8 Monate beträgt. Bewährung ausgeschlossen!

    Zu berücksichtigen sei, so die Richter, dass der Mann bereits erhebliche Geldsummen an sein Opfer gezahlt hat und die Taten mehr als zehn Jahre zurückliegen. Aber auch, dass es sich bei dem Mädchen als Heimkind um ein besonders verletzliches Opfer gehandelt hat.

    Alle Seiten stimmen dem Deal zu. Der 61-Jährige wird zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.

  • Papst Benedikt XVI. in Münchner Missbrauchsgutachten schwer belastet

    Papst Benedikt XVI. in Münchner Missbrauchsgutachten schwer belastet

    Der emeritierte Papst Benedikt XVI. wird in einem neuen Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising schwer belastet.
    Er habe als damaliger Münchner Erzbischof in vier Fällen nichts gegen des Missbrauchs beschuldigte Kleriker unternommen, teilen die Gutachter in München mit.

    NTV

  • 26jähriger Mann wegen Missbrauch in Haft

    26jähriger Mann wegen Missbrauch in Haft

    Stuttgart – Polizeibeamte haben am Donnerstag (01.04.2021) einen 26 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, ein Kind sexuell missbraucht zu haben.
    Im Laufe eines anderen Verfahrens hatten sich Hinweise ergeben, dass der Tatverdächtige im Herbst/ Winter 2019/2020 einen 13 Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben soll.
    Die Beamten durchsuchten daraufhin die Wohnung des Mannes und nahmen ihn fest.
    Der bereits einschlägig in Erscheinung getretene 26-Jährige soll über das Internet Kontakt zu dem Kind aufgenommen haben.

    Der ungarische Staatsangehörige wurde am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt, der den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug setzte.

    Wichtige Zahlungen der Polizei auf unserem YouTube Kanal – klick hier

  • Haft – Sexueller Missbrauch von Kindern

    Haft – Sexueller Missbrauch von Kindern

    Haftbefehl wegen sexueller Ausbeutung und Missbrauch von Kindern
    Bundespolizei nimmt Beschuldigten fest

    Am Mittwochabend, den 17. März, konnte die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt einen Mann von einem Flug aus Brüssel vorläufig festgenehmen, gegen den ein Haftbefehl der französischen Behörden vorliegt.

    Dem 36-jährigen Tunesier werden sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen unter 15 Jahren vorgeworfen. Der Tatvorwurf stammt aus dem Jahr 2013 und bezieht sich auf seine Stieftochter, an welcher die Taten zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr vorgenommen wurden.

    Der Beschuldigte war der Verhandlung in der Strafsache ferngeblieben und wurde in Folge dessen durch die französischen Behörden international zur Festnahme zum Zwecke der Auslieferung ausgeschrieben. Der Tunesier wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

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    Blaulicht Report auf YouTube – click hier:

  • München – Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes – Tatverdächtiger, ein Polizeibeamter,  festgenommen

    München – Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes – Tatverdächtiger, ein Polizeibeamter, festgenommen

    München – Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes – Tatverdächtiger, ein Polizeibeamter, festgenommen

    Am Sonntag, 28.02.2021, wurde die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München über den zurückliegenden sexuellen Missbrauch eines Kindes informiert.

    Der Tatverdacht richtete sich dabei gegen den Stiefvater.
    Hierbei handelt es sich um einen über 55-jährigen Polizeibeamten, der beim Polizeipräsidium München tätig ist.
    Durch das Polizeipräsidium München wurden daraufhin umgehend Erstmaßnahmen getroffen und Ermittlungen aufgenommen.

    Zuständig für die Ermittlungen ist das Kriminalfachdezernat 11 der Münchner Kriminalpolizei.
    Das Tatopfer wurde im Laufe des Tages kriminalpolizeilich vernommen. Hierbei erhärtete sich der Tatverdacht, so dass es in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft München II im Laufe des Nachmittags zur Festnahme des Tatverdächtigen kam.
    Dieser befindet sich nach Anordnung des Ermittlungsrichters nun in Untersuchungshaft.

     

    München – Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes – Tatverdächtiger, ein Polizeibeamter, festgenommen

    Von Seiten der Abteilung Personal des Polizeipräsidiums München wurde umgehend ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ein Verbot der Dienstgeschäfte für den Tatverdächtigen wurde mit sofortiger Wirkung verfügt.

    Aufgrund der noch umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungen, vor allem aber auch aus Gründen des Schutzes für das minderjährige Opfer wird um Verständnis gebeten, dass zu diesem Fall aktuell keine weiteren Angaben gemacht werden können.

    Weitere Videos – der Polizei hier

  • Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem Teilfreispruch aufgehoben

    Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem Teilfreispruch aufgehoben

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem Teilfreispruch aufgehoben

    Das Landgericht Cottbus hat den Angeklagten unter anderem wegen mehrerer Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und seine Lebensgefährtin unter anderem wegen Beihilfe hierzu zu einer – zur Bewährung ausgesetzten – Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen versteckten die Angeklagten über mehrere Monate die in der Obhut der Jugendschutzbehörden stehende zwölfjährige, als vermisst gemeldete Tochter der Frau, die sie auch unter Einschaltung der Presse zu suchen vorgaben.

    In dieser Zeit missbrauchte der Angeklagte das Kind in drei Fällen, was die Angeklagte duldete.
    Insoweit hat das Landgericht seine Feststellungen angesichts des Bestreitens des Angeklagten vor allem auf die Aussagen zweier Journalisten gestützt, denen die – in der Hauptverhandlung schweigende – Angeklagte die Taten nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft “bereitwillig” geschildert habe.

    Das Landgericht hat sich jedoch nicht davon überzeugen können, dass es über die drei Fälle hinaus zu weiteren Taten kam, und beide Angeklagte von weiteren Missbrauchsvorwürfen freigesprochen.

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung sowie diejenige der Staatsanwaltschaft betreffend die Angeklagte verworfen; hingegen hat er auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch des Angeklagten wegen eines Missbrauchsfalls aufgehoben.

    Über diesen Vorwurf der Anklage muss demnach neu entschieden werden. Im Übrigen ist das Urteil rechtskräftig.

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