Schlagwort: nfektionsschutzgesetzes

  • Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

    Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

    up date:

    *** EIL ***
    Eilverfahren zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag ABGELEHNT !
    ABER … Alle Details im Bericht
     

    Kabinett beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Merkel will jetzt hart durchgreifen
     
    Die Bundesregierung hat soeben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    beschlossen. Die eigentlich für Mittwoch geplante Sitzung wurde um einen
    Tag vorverlegt. In einem Eilverfahren soll die Änderung durch den
    Buntesstag beschlossen werden und auch die Bestätigung durch den
    Bundesrat soll in einem Eilverfahren erfolgen, wäre aber unter
    bestimmten Voraussetzungen gar nicht notwendig.
     
     
    Konkret soll für Kommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 an drei
    aufeinanderfolgenden Tagen unter anderem Folgendes beschlossen werden,
    wobei die Städte und Kreise zu den jeweiligen Maßnahmen verpflichtet
    werden.
     

    Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 mit den üblichen Ausnahmen für
    berufliche Gründe oder Notfälle. Auch abendliches Joggen oder ein
    einfacher Spaziergang soll verboten werden. Zuletzt hatte es vermehrt
    Stimmen aus der Wissenschaft gegeben, die eine Gefahr einer Ansteckung
    im Freien als geringer ansehen, als zunächst vermutet, weshalb ein
    Verbot von Sport oder „frischer Luft“ allgemein kritisch gesehen wird.

    Der Zweck hinter dieser geplanten Maßnahme dürfte auch eher darin
    liegen, abendliche, private Besuche zu unterbinden, da dort nach Ansicht
    vieler Experten nicht auf die Abstandsregeln geachtet wird und
    demzufolge ein hohes Ansteckungspotential vorliegt. Aus diesem Grund
    wird von verschiedener Seite vermutet, die Regierung traue ihren Bürgern
    eigentlich nicht bei der Einhaltung der Reduzierung der privaten
    Kontakte, die aber ebenfalls neu geregelt werden:
     
    Jeder Haushalt darf ab sofort nur noch eine weitere Person pro Tag
    empfangen, insgesamt dürfen es maximal 5 Personen sein, wobei Kinder
    unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden. Unklar ist, wie die genaue
    Formulierung lauten soll und ob die Beschränkung auf einen zusätzlichen
    Kontakt pro Tag restriktiv angewendet werden soll, also zum Beispiel ein
    Frisör-Besuch der Mutter am Morgen eine Einladung einer 15jährigen
    Schulkameradin durch die Tochter am Nachmittag ausschließen würde.
     
    Außer Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Gartencentern, Tankstellen und
    Frisören muss der gesamte Einzelhandel schließen. Auch alle Kultur- und
    Freizeiteinrichtungen, also Museen, Zoos und ähnliche müssen schließen.
    Die laufenden Modellprojekte werden beendet. Hier hatte es in einigen
    Modellregionen wie etwa dem Saarland zuletzt stark steigende
    Infektionszahlen gegeben. Dennoch pochten die Verantwortlichen auf
    Fortführung. Schulen dürfen nur öffnen, sofern alle Schüler mindestens
    zweimal wöchentlich getestet werden, ab einer Inzidenz von 200 müssen
    sie komplett in den Distanzunterricht wechseln. Hier bleibt noch
    abzuwarten, wie diese Regelung für Abiturienten und Abschlussklassen
    angewandt wird.
     
    Für Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter vor Ort einsetzen und nicht auf
    Home-Office wechseln können, wird eine Testpflicht eingeführt, die
    Kosten dafür sollen die Unternehmer selbst tragen. Auch hier sollen
    mindestens zwei Tests pro Woche verpflichtend sein. Auch zu diesem Punkt
    gab es zuletzt heftige Widerstände aus der Wirtschaft, die dann an
    Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) herangetragen wurden, weshalb dieser
    das noch gestern abgelehnt hatte.
     
    Sollte dieses Gesetz im sogenannten Eilverfahren beschlossen werden,
    kann der Bundestag alle dafür vorgeschriebenen Sitzungen an einem Tag
    durchführen und auch die Bestätigung aus dem Bundesrat könnte noch am
    gleichen Tag erfolgen.
     
    Wie zu erwarten, kommt es im Vorfeld der Sitzungen zu Kritik. Die FDP
    sieht insbesondere die Ausgangssperren als „unverhältnismäßig“ und einen
    Eingriff in die Freiheitsrechte. Für den  Vorsitzenden Lindner geht von
    einem Abendspaziergang eines geimpften Paares kein erhöhtes Risiko aus.
    Ähnlich positioniert sich die Linke, deren Fraktionsvorsitzender Bartsch
    bereits angekündigt hat, die Zustimmung zu der Gesetzesänderung in der
    vorliegenden Form abzulehnen.
     
    Parteiübergreifend wird die Debatte so oder so heftig, hitzig und mit
    Schuldzuweisungen sowie politischen Forderungen geführt werden, wobei
    dann die Grenzen zwischen einer fürsorglichen Pandemie-Bekämpfung und
    hartem Wahlkampf für die in 5 Monaten stattfindende Bundestagswahl nicht
    mehr klar zu erkennen sein werden.