Schlagwort: Notwehr

  • Bundesgerichtshof hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen vor Würzburger Club auf

    Bundesgerichtshof hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen vor Würzburger Club auf

    Bundesgerichtshof hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen vor Würzburger Club auf

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch im Würzburger Messerprozess aufgehoben.

    Die Entscheidung fiel wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung des Landgerichts.

    Hintergrund der Tat

    Am 17. September 2023 kam es vor dem Club „Studio“ in Würzburg zu einer blutigen Auseinandersetzung.

    Ein damals stark alkoholisierter Mann stach mit einem Messer auf drei Personen ein.

    Ein Clubbesucher starb, zwei weitere wurden verletzt.

    Nach Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte kurz zuvor selbst angegriffen worden.

    Er wurde geschubst, gestoßen und mehrfach geschlagen. Dabei erlitt er unter anderem einen Trommelfellriss.

    Sekunden vor der Messerattacke soll er erneut heftig gestoßen und geschlagen worden sein.

    Der später Getötete griff in die Situation ein.

    Entscheidung des Landgerichts

    Das Landgericht konnte den Ablauf unmittelbar vor den Messerstichen nicht eindeutig klären.

    Trotz umfangreicher Beweisaufnahme blieb der genaue Hergang unklar.

    Im Zweifel nahm das Gericht die für den Angeklagten günstigste Variante an.

    Es sah sein Handeln gegenüber dem Getöteten und einem Verletzten als Notwehr.

    Bei der dritten verletzten Person ging das Gericht von einem Irrtum über die Notwehrlage aus.

    Dieser Irrtum schließe eine Strafe aus.

    Einschreiten des Bundesgerichtshofs

    Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten Revision ein.

    Der BGH stellte Lücken in der Beweiswürdigung fest.

    Das Landgericht habe zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt.

    Dadurch sei der Zweifelssatz falsch angewendet worden.

    Neuer Prozess angeordnet

    Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück.

    Eine andere Schwurgerichtskammer muss den Prozess nun neu verhandeln.

    Dort wird der gesamte Sachverhalt erneut geprüft.

  • Täterfestnahme nach versuchtem Tötungsdelikt mittels Hammer

    Täterfestnahme nach versuchtem Tötungsdelikt mittels Hammer

    Täterfestnahme nach versuchtem Tötungsdelikt mittels Hammer

    Frankfurt

    Gestern Nachmittag (17. Juni 2025) eskalierten Unstimmigkeiten unter Lieferanten, die in einem versuchten Tötungsdelikt gipfelten.

    Nach bisherigen Erkenntnissen kam es im Cargo-Bereich des Frankfurter Flughafens, gegen 16:30 Uhr, zu Streitigkeiten zwischen einem 37- jährigen LKW-Fahrer und einem jungen Paar, welches ebenfalls mit einem LKW dort aufhältig war.

    Der 37- Jährige fühlte sich während des Parkens durch den anderen LKW gestört und tat dies durch Hupen kund. Das 24- und 26-jährige Paar reagierte mit Gestik und Würfen von Getränkeflaschen.

    Nachdem der 37- Jährige geparkt hatte, griff die 24- jährige Frau diesen plötzlich an. Der Mann fiel zu Boden und wehrte weitere Angriff ab, indem er die Frau festhielt. Nun setzte der 26- jährige Partner unvermittelt nach und schlug dem 37- Jährigen mit einem Hammer auf den Kopf. Nur das beherzte Eingreifen eines 40-jährigen Zeugen verhinderte weitere Schläge mit dem Hammer, zudem hinderte dieser das Paar an der Flucht, indem er deren Lkw blockierte.

    Die alarmierte Polizei nahm die Tatverdächtigen fest. Nur durch viel Glück wurde der 37- jährige nicht schwerer verletzt. Die 24- und 26- jährigen aus Portugal stammende Tatverdächtigen werden wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags heute dem Haftrichter vorgeführt. Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen.

  • Frau ersticht Eritreer nach Po-Grapscher am Bahnhof

    Frau ersticht Eritreer nach Po-Grapscher am Bahnhof

    Tödliche Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Kaiserslautern: Frau nach Messerstich angeklagt

    Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz –

    Ende Juni 2024 ereignete sich eine tragische Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Kaiserslautern. Eine junge Frau (20) zog ein Messer, nachdem sie von einem Mann (64) aus Eritrea belästigt wurde. Der Mann starb an den Folgen eines Stichs ins Herz. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

    Der Vorfall am Hauptbahnhof

    Die Angeklagte, eine 20-jährige US-Amerikanerin, war an einem Samstagnachmittag im Kaiserslauterer Hauptbahnhof unterwegs. Auf einer Rolltreppe soll der Mann sie unsittlich berührt haben. Laut Ermittlungen entwickelte sich daraufhin ein Wortgefecht.

    Im Verlauf der Auseinandersetzung zog die Frau ein Klappmesser. Sie führte Stichbewegungen in Richtung des Mannes aus, offenbar um ihn auf Abstand zu halten. Schließlich wich der Mann zurück. Die Frau setzte jedoch nach, es kam zum fatalen Messerstich.

    Hergang laut Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft schildert, dass der Mann den Arm der Frau festhielt. Diese befreite sich und stach im selben Bewegungsablauf zu. Der Stich traf das Herz. Der Mann verstarb noch am Tatort.

    Die Angeklagte gab an, nicht absichtlich auf das Herz gezielt zu haben. Diese Aussage deckt sich mit den Erkenntnissen der Ermittler. Videoaufnahmen sollen zeigen, dass die Frau keine Tötungsabsicht hatte.

    Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Mord oder Totschlag wird der Frau nicht vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau den Mann verletzen, aber nicht töten wollte.

    Flucht und spätere Selbststellung

    Nach der Tat flüchtete die Angeklagte und wurde zunächst von der Polizei gesucht. Später stellte sie sich freiwillig bei einer Dienststelle in Landstuhl. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen, jedoch mittlerweile wieder freigelassen.

    Entscheidung über die Hauptverhandlung steht aus

    Die Entscheidung, ob und wann die Hauptverhandlung stattfindet, liegt nun bei der Jugendkammer. Das Verfahren wird mit Spannung erwartet. Es könnte wichtige Fragen zur Grenze von Notwehr und Selbstverteidigung klären.

  • Toter in Rees – Polizei geht von Notwehr aus !

    Toter in Rees – Polizei geht von Notwehr aus !

    Toter in Rees – Polizei geht von Notwehr aus !

    Krefeld

    Bei dem Mann, der am Mittwoch in Rees auf offener Straße gestorben ist, gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nach bisherigem Stand davon aus, dass er in Notwehr erstochen wurde. Die Beamten schließen dies aus den Ergebnissen der heute durchgeführten Obduktion des 30-Jährigen und aus den Vernehmungen von Zeugen und Beteiligten.

    In der Nacht hatte sich der 30-Jährige zusammen mit zwei anderen Männern Zutritt zu einer Wohnung in Rees verschafft und war dort auf einen anderen Mann losgegangen. Beide Männer kannten sich bereits. In der Wohnung waren dann private Streitigkeiten eskaliert. Dabei hat sich der Mann, der sich in der Wohnung aufgehalten hatte, mit einem Messer zur Wehr gesetzt und seinen Angreifer lebensgefährlich verletzt. Dieser war dann zusammen mit seinen beiden Begleitern aus der Wohnung geflüchtet und ist noch auf der Straße seinen Verletzungen erlegen.

    Einer der beiden Begleiter (24) ist der Polizei bereits bekannt, ihn erwartet ein Strafverfahren. Die Identität des dritten Mannes ist noch nicht bekannt. Der zunächst Festgenommene (30) wurde wieder entlassen.