Schlagwort: Schwarzarbeit

  • Mehr als 14 Jahre Freiheitsstrafe für Leiter und Beschäftigte einer Baufirma

    Mehr als 14 Jahre Freiheitsstrafe für Leiter und Beschäftigte einer Baufirma

    Mehr als 14 Jahre Freiheitsstrafe für Leiter und Beschäftigte einer Baufirma

    Münster

    Gut 14 Jahre Freiheitsstrafe entfallen auf insgesamt vier verurteilte Männer, die sich jetzt vor dem Landgericht Münster für ihre jahrelangen Straftaten im Baugewerbe verantworten mussten. Die Unternehmer und Beschäftigten mehrerer Baufirmen im Alter von 32 bis 66 Jahren haben Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Millionenumfang hinterzogen.

    Dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster waren Hinweise der FIU (Financial Intelligence Unit) und aufwändige Ermittlungen des Hauptzollamts Münster
    in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Münster und der Steuerfahndung Münster vorausgegangen.

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete komplexe Ermittlungen 

    Bereits im Herbst 2021 hatten sich die Beweise gegen die Verurteilten verdichtet und sie wurden in Untersuchungshaft genommen. Da ein Mitbeschuldigter damals plante, sich ins Ausland abzusetzen, wurden aus den bis dahin verdeckten Ermittlungen offene. “Dank der Telekommunikationsüberwachung und der vorausgegangenen Observationen wussten wir, wo sich die Beschuldigten aufhielten”, teilt der Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster mit. Er leitete seit 2018 die komplexen Ermittlungen rund um diesen Fall. Ein in höchstem Maße konspiratives Vorgehen, indem beispielsweise Firmen und Autos über nahestehende Personen, wie die getrenntlebende Ehefrau, angemeldet waren, erschwerte die Aufdeckung des Aufenthaltsortes der Zielperson.

    Drei der Beschuldigten werden nun die nächsten Jahre hinter Gittern verbringen. Die Freiheitsstrafe
    der vierten verurteilten Person ist zur Bewährung ausgesetzt. Alle Beschuldigten saßen zuvor knapp
    zwei Jahre in Untersuchungshaft.

    Waffe in Nudelverpackung versteckt

    Wie so häufig bei diesen Delikten setzten die vermeintlichen Bauunternehmer zur Verschleierung der Schwarzarbeit unter anderem sogenannte Abdeckrechnungen, also Scheinrechnungen über nie erbrachte Leistungen, ein. Die Ermittlungen brachten die Gründung von fünf Firmen zutage sowie eine Vielzahl an Konten bei insgesamt 50 Banken.

    Auffällige Stundenabrechnungen sowie die Prüfung von Geschäftsunterlagen der Geschäftspartner und nicht zuletzt die unregelmäßigen Kontobewegungen führten die Ermittler schließlich zum erfolgreichen Abschluss. “Durch den Fund einer Schreckschusswaffe, die durch Umbau zu einer “scharfen illegalen” Waffe wurde, wird deutlich, mit welchem Klientel die Beamten bei solchen Einsätzen rechnen müssen”, berichtet der ermittelnde Beamte über die Zugriffsphase.

    Und manchmal geschieht Kurioses. “Eine Kollegin mit gutem Gespür hatte die Waffe tatsächlich per Griff in eine Nudelverpackung ans Tageslicht befördert. Der weitere Fund eines illegalen Elektroimpulsgerätes, abgelegt im Zugriffsbereich der Haustür, war dagegen fast Routine”, erinnert der Zollbeamte.

  • Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit

    Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit

    Koblenz – 

    Zoll nimmt Baubranche ins Visier

    Am vergangenen Dienstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Baustellen kontrolliert. Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

    Im Bereich des Hauptzollamtes Koblenz waren 93 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Es wurden insgesamt 482 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

    In 103 Fällen gab es Beanstandungen, die eine weitere Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen. Bei 26 überprüften Personen hat die FKS den Verdacht des illegalen Aufenthalts oder den Verdacht der ungenehmigten Ausübung einer Beschäftigung. Des Weiteren besteht bei 26 Feststellungen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung, bzw. der Scheinselbständigkeit. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Mindestlohnverstößen, den Verdacht von Verstößen gegen Meldepflichten und illegaler Arbeitnehmerüberlassung.

    An die am 25.04.2023 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Zoll-Ermittler in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

    Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

    Zusatzinformation:

    Die FKS führt ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen in verschiedenen Branchen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

  • Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls – Erste Zwischenergebnisse

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls – Erste Zwischenergebnisse

    Bonn – 

    Bei den heutigen Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind bundesweit insgesamt über 3.400 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz.

    Im bisherigen Verlauf der branchenübergreifenden Schwerpunktprüfung wurden bereits über 4.000 Arbeitgeber überprüft und mehr als 10.000 Arbeitnehmer*innen vor Ort zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

    Nach den ersten Auswertungen und aufgrund der gemachten Angaben der befragten Arbeitnehmer*innen ergaben sich in bereits rund 1.200 Fällen erste Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten.

    An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmer*innen der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

    Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise wer-den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

    “Durch die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 12,00 Euro brutto/Stunde steht auch die entsprechende Prüfaufgabe weiter im besonderen Fokus unserer Arbeit. Knapp sechs Monate nach der Erhöhung wollen wir als FKS daher im Rahmen einer bundesweit angelegten Schwerpunktprüfung ein starkes Zeichen setzen und planen auch in Zukunft weitere Maßnahmen und Aktionen bezüglich der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns. Mit unserer kontinuierlichen, bundesweit flächendeckenden Prüftätigkeit in diesem Be-reich leisten wir als FKS einen wichtigen Beitrag für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt”, betont Marcus Jaeger, stellvertretender Leiter der für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit zuständigen Fachdirektion.

    Die Prüfungen werden noch bis in die Abendstunden fortgeführt. Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen des heutigen Einsatzes wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekanntgegeben.

  • Prostitution ohne Arbeitserlaubnis – Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

    Prostitution ohne Arbeitserlaubnis – Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

    Herne

    Am 21. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Wohngebäude in Herne. In diesem werden Dienstleistungen des Rotlichtmilieus angeboten.

    Die Zöllner hatten den Verdacht, dass dort in einem nicht angemeldeten Massagestudio sexuelle Dienstleistungen erbracht werden. Tatsächlich trafen sie zwei chinesische Staatsbürgerinnen bei der Arbeit an.

    Beide konnten keine Ausweisdokumente vorlegen. Mit Hilfe des Fast-ID-Verfahrens, bei dem die Fingerabdrücke sofort digital abgeglichen werden, erkannten die Beamten, dass beide Frauen bereits mehrfach zwecks Aufenthaltsermittlung gesucht wurden.

    Die Zollbeamten nahmen die Frauen im Alter von 49 und 38 Jahren vorläufig fest und leiteten gegen sie Strafverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts ein.

    Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen chinesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

    Über ihren Verbleib entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

    Zusatzinformation:

    Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Sie sind auch Ansprechpartner falls Sie Hinweise auf Schwarzarbeit oder Illegaler Beschäftigung mitteilen wollen oder wenn Sie Anfragen zu konkreten Vorgängen haben. Für allgemeine Fragen oder Anliegen steht Ihnen auch die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion in Dresden zur Verfügung.

  • Erneute Schwarzarbeit aufgedeckt

    Erneute Schwarzarbeit aufgedeckt

     
     

    Hambach

     

    Anlässlich anderer Ermittlungen fielen am Samstag Vormittag an einem Haus in Hambach 4 Männer offensichtlich südosteuropäischer Herkunft auf, die dort Fassadenarbeiten verrichteten. Eine Kontrolle ergab, dass diese ohne Arbeitsgenehmigung usw. dort tätig waren. Die weitere Überprüfung erfolgte bei der hiesigen Dienststelle. Sie wurden nach Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen in Absprache mit den eigentlich zuständigen Behörden am Nachmittag entlassen.

  • Razzia u.a. in Koblenz im  Ermittlungsverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit

    Razzia u.a. in Koblenz im Ermittlungsverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit

    Koblenz

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen zwölf männliche und fünf weibliche Beschuldigte im Alter von 21 bis 73 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt bezieh ungsweise der Beihilfe hierzu.
    Ein 51jähriger deutscher Staatsangehöriger, der ein Unternehmen im Sicherheitsgewerbe in Rheinhessen betreibt, ist verdächtig, mittels Nutzung sogenannter Servicefirmen und Abdeckrechnungen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 1 Million EUR hinterzogen zu haben. Hierzu soll er sich mehrerer Servicefirmen bedient haben, die an sein Unternehmen Rechnungen für nie geleistete Arbeiten ausstellten.

    Der 51jährige Beschuldigte soll diese Rechnungen bezahlt und die Rechnungsbeträge sodann abzüglich einer Provision in bar zurückerhalten haben. Hierdurch soll er in seinem Unternehmen “Schwarzgeld” erzeugt haben, mit dem dann nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldete Schwarzarbeiter bezahlt worden sein sollen.
    Bei den weiteren 16 Beschuldigten deutscher, türkischer und aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit handelt es sich um die eingetragenen und faktischen Geschäftsführer der Servicefirmen sowie um Angestellte des 51jährigen Beschuldigten, die diesen bei der Generierung des Schwarzgeldes und der Auszahlung der Schwarzlöhne unterstützt haben sollen.

    In den frühen Morgenstunden des 18.02.2021 haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz circa 400 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Koblenz und des Zollkriminalamts Köln sowie der Steuerfahndung Mainz über 30 Wohnungen und Geschäftsräume in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland durchsucht. Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen ergriffen, für die auch ein Bargeldspürhund eingesetzt wurde. Gegen drei Beschuldigte, nämlich den 51jährigen Unternehmer, und zwei türkische Staatsangehörige, die Servicefirmen betrieben haben sollen, wurden Haftbefehle des Amtsgerichts Koblenz vollstreckt. Die Beschuldigten befinden sich seit heute in Untersuchungshaft. Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Rechtliche Hinweise:

    Gemäß § 266a Abs. 1 StGB macht sich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Gem. § 266a Abs. 2 StGB wird bestraft, wer als Arbeitgeber der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält. Das Delikt ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

    Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für alle Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

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