Schlagwort: Schwarzarbeit

  • Große Razzia in Bottrop: Polizei, Zoll und Stadt gehen gegen mutmaßliche Clankriminalität vor

    Große Razzia in Bottrop: Polizei, Zoll und Stadt gehen gegen mutmaßliche Clankriminalität vor

    Großeinsatz in Bottrop: Polizei kontrolliert sieben Objekte

    Bei umfangreichen Kontrollen in Bottrop haben Polizei, Zoll und die Stadt Bottrop am Montag, 11. Mai, gemeinsam mehrere Betriebe überprüft. Im Mittelpunkt des Einsatzes standen verschiedene Kfz-Betriebe aus den Bereichen Fahrzeughandel sowie Fahrzeugteilehandel. Zusätzlich kontrollierten die Einsatzkräfte einen größeren Lebensmittelbetrieb.

    Die Polizei Recklinghausen führte den Einsatz gemeinsam mit der Stadt Bottrop und dem Hauptzollamt Dortmund durch. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch Kräfte der Bereitschaftspolizei sowie Diensthundeführer mit Diensthunden.

    Behörden gehen gezielt gegen kriminelle Strukturen vor

    Die Kontrollen in Bottrop sind Teil eines langfristigen Konzepts zur Bekämpfung der Clankriminalität. Die Polizei Recklinghausen arbeitet dabei eng mit verschiedenen Behörden zusammen. Ziel ist es, mögliche kriminelle Netzwerke frühzeitig zu erkennen und bestehende Strukturen konsequent zu stören.

    Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen erklärte dazu:

    „Ziel der gemeinsamen Einsätze ist es, genau diese Strukturen aufzudecken und bestehende Netzwerke zu stören. Mit den regelmäßigen Kontrollen setzen wir ein Zeichen und lassen auch in Zukunft nicht locker.“

    Bilanz der Polizei

    Im Rahmen der Kontrollen in Bottrop stellte die Polizei die Personalien von insgesamt 77 Personen fest.

    • Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen falscher Namensangabe
    • Ein Kennzeichen wurde entstempelt

    Zoll meldet mehrere Strafanzeigen und Festnahmen

    Das Hauptzollamt Dortmund leitete zahlreiche Maßnahmen ein.

    • Zwölf Strafanzeigen nach dem Aufenthaltsgesetz
    • Acht Festnahmen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz

    Auch Stadt Bottrop stellt Verstöße fest

    Die Stadt Bottrop stellte ebenfalls mehrere Verstöße und Unregelmäßigkeiten fest.

    • Drei Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beziehungsweise die Gewerbeordnung
    • Ein Verstoß gegen das Bauordnungsrecht inklusive Kontrollbericht
    • Vier erkennungsdienstliche Behandlungen nach dem Aufenthaltsgesetz
    • Vier sichergestellte Ausweisdokumente
    • Zwei Aufenthaltsermittlungen

    Regelmäßige Schwerpunktkontrollen angekündigt

    Die Polizei Recklinghausen kündigte an, auch künftig gemeinsam mit den Netzwerkpartnern ähnliche Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Die Behörden wollen dadurch den Kontrolldruck aufrechterhalten und gegen mögliche kriminelle Strukturen konsequent vorgehen.

    Weitere Nachrichten aus NRW findest Du auch unter Deutschland, aktuelle Polizeimeldungen unter News sowie weitere Einsätze und Kontrollen unter Verkehr.

    Weitere Informationen der Polizei Recklinghausen gibt es auf der offiziellen Seite unter recklinghausen.polizei.nrw.

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  • Paketdienstleister im Visier des Koblenzer Zolls

    Paketdienstleister im Visier des Koblenzer Zolls

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit – Mehrere Verfahren im Raum Koblenz eingeleitet

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am 6. Mai 2026 eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

    Für Beschäftigte in dieser Branche gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zum Mitführen von Ausweisdokumenten, die ordnungsgemäße Führung von Arbeitszeitnachweisen sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Beschäftigungstag.

    80 Einsatzkräfte des Zolls im Bereich Koblenz unterwegs

    Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz kontrollierten rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier zahlreiche Betriebe und Beschäftigte.

    Nach Angaben des Zolls überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr als 260 Personen und befragte diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Sachverhalte fest, die nun weiter geprüft werden müssen.

    Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit

    Im Fokus der Ermittlungen steht unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in mehreren Fällen der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften missachtet wurden.

    Besonders problematisch seien laut Zoll unbezahlte Überstunden, nicht vergütete Beladezeiten sowie Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort. Bereits bei früheren Kontrollen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ähnliche Verstöße festgestellt.

    Darüber hinaus besteht bei einem Großteil der festgestellten Sachverhalte der Verdacht der Beitragsvorenthaltung und damit der Schwarzarbeit.

    Vier Strafverfahren bereits eingeleitet

    Wie Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, mitteilte, wurden noch während der Kontrolle vier Strafverfahren sowie 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    „Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren und 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den eingeleiteten Strafverfahren haben wir u. a. den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde“, erklärte Molitor.

    Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern derzeit an.

    Offizielle Informationen des Zolls
    Informationen zum Mindestlohn beim Zoll
    Weitere Nachrichten
    Deutschlandweite Meldungen
    Aktuelle Verkehrsmeldungen

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  • Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt

    heute im gesamten Bundesgebiet umfangreiche Schwerpunktprüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Insgesamt sind mehr als 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

    Die Maßnahmen richten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse. Dabei kontrollieren die Einsatzkräfte sämtliche Tätigkeiten der Branche. Im Fokus stehen unter anderem das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von Paketsendungen.

    Kontrollen in Zustellzentren und Depots

    Die Beschäftigten des Zolls führen ihre Prüfungen insbesondere in Transportbereichen, Depots sowie Verteilzentren durch. Die Kontrollen erfolgen durch Personenbefragungen und die Überprüfung von Geschäftsunterlagen.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen die Einsatzkräfte regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben fest. Besonders häufig betreffen diese den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde.

    Mindestlohnverstöße im Fokus

    Nach Erkenntnissen des Zolls werden Arbeitszeiten teilweise nicht oder nur unvollständig vergütet. Dazu zählen beispielsweise Überstunden, Zeiten für das Beladen der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort.

    Außerdem beobachten die Behörden verstärkt den Einsatz von Subunternehmen. Diese Konstruktionen dienen laut Zoll teilweise dazu, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder Steuern zu hinterziehen.

    Zunehmend Beschäftigte aus Drittstaaten

    Das eingesetzte Personal stammt nach Angaben der Behörden häufig aus EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten.

    Die bundesweiten Maßnahmen dauern noch bis in die Abendstunden an. Erste vorläufige Ergebnisse der Schwerpunktprüfung will der Zoll spätestens Ende der Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

    Weitere Informationen zum Thema Schwarzarbeit und Zollkontrollen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Zolls.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter News, Deutschland sowie Verkehr.

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  • Haftstrafe für Gastronom: Betreiber verurteilt wegen illegaler Beschäftigung

    Haftstrafe für Gastronom: Betreiber verurteilt wegen illegaler Beschäftigung

    Haftstrafe für Gastronom nach Urteil des Landgerichts Stuttgart

    Das Urteil der Landgericht Stuttgart sorgt für deutliche Konsequenzen. Das Landgericht verurteilte vor zwei Tagen einen 49-jährigen Betreiber einer asiatischen Gastronomiekette zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 235.000 Euro an, die der Verurteilte unrechtmäßig erwirtschaftet hatte.

    Illegale Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitskräften

    Nach Überzeugung des Gerichts beschäftigte der Gastronom über einen längeren Zeitraum hinweg unter anderem georgische Staatsangehörige, die keine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland besaßen. Das Urteil stellt klar, dass der Angeklagte gezielt gegen geltendes Recht verstieß.

    Um die illegalen Arbeitsverhältnisse zu verschleiern, beschaffte der Verurteilte gefälschte Ausweisdokumente für die betroffenen Personen. Gleichzeitig nutzte er deren wirtschaftliche Notlage aus und zahlte ihnen deutlich weniger als den vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn.

    Mehrere Straftaten in zahlreichen Fällen

    Das Gericht verurteilte den 49-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 33 Fällen. Zusätzlich stellte es Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in 17 Fällen sowie das gewerbsmäßige Verschaffen falscher amtlicher Ausweise in 24 Fällen fest. Das Urteil des Landgericht Stuttgart zeigt damit das gesamte Ausmaß der begangenen Straftaten.

    Ermittlungen durch den Zoll führten zum Erfolg

    Den umfangreichen Ermittlungen ging die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart nach. Bereits im Frühjahr 2024 erhielt der Zoll erste Hinweise auf mögliche Verstöße.

    Im Mai 2025 folgten schließlich groß angelegte Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt 30 Objekten. Dabei vollstreckten die Einsatzkräfte auch einen Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten.

    Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls finden Sie auf der offiziellen Seite des Zolls.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Das Urteil des Landgericht Stuttgart ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Verurteilte Rechtsmittel einlegen wird.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

  • Zoll in Bielefeld entdeckt sechs illegal Beschäftigte in zwei Restaurantbetrieben

    Zoll in Bielefeld entdeckt sechs illegal Beschäftigte in zwei Restaurantbetrieben

    Zoll-Schock in Bielefeld

    Der Zoll in Bielefeld hat bei Kontrollen in zwei Restaurantbetrieben insgesamt sechs illegal beschäftigte vietnamesische Staatsangehörige festgestellt. In einem der Betriebe liefen gerade Umbauarbeiten. Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften deshalb die Arbeitsverhältnisse vor Ort. Dabei stellte sich heraus, dass die angetroffenen Männer nicht über die notwendigen Genehmigungen für eine Beschäftigung in Deutschland verfügten.

    Die Kontrollen zeigen erneut, wie konsequent der Zoll gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgeht. Der Fall aus Ostwestfalen sorgt auch deshalb für Aufmerksamkeit, weil die Beamtinnen und Beamten nicht nur Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht feststellten, sondern auch bedrückende Unterbringungsverhältnisse entdeckten.

    Erste Kontrolle am 3. März 2026 in Bielefeld

    Am 3. März 2026 kontrollierten Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bielefeld ein Restaurant in einem Bielefelder Stadtteil. Dort fanden zu diesem Zeitpunkt Umbau- und Renovierungsarbeiten statt. Genau diese Arbeiten gaben den Anlass für die Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

    Vor Ort trafen die Einsatzkräfte vier männliche vietnamesische Staatsangehörige im Alter zwischen 31 und 43 Jahren an. Die Männer führten nach den Feststellungen des Zolls Renovierungs- und Umbauarbeiten aus. Keiner von ihnen konnte Dokumente vorlegen, die eine Beschäftigung in Deutschland erlaubt hätten. Daraufhin leitete der Zoll strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein.

    Arbeiter schliefen laut Zoll im Keller des Restaurants

    Besonders brisant entwickelte sich die Kontrolle im weiteren Verlauf. Nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld stellte sich heraus, dass die Arbeiter unter katastrophalen Bedingungen untergebracht waren. Sie schliefen demnach im Keller des umzubauenden Restaurants auf zusammengestellten Tischen.

    Der Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld, Ralf Wagenfeld, sprach in diesem Zusammenhang von erschütternden Zuständen. Damit rückt der Fall nicht nur die illegale Beschäftigung in den Fokus, sondern auch die menschenunwürdige Unterbringung der betroffenen Personen.

    Zweite Kontrolle am 6. März 2026

    Nur drei Tage später überprüften Beamtinnen und Beamte des Zolls ein weiteres Restaurant in Bielefeld. In der Küche trafen sie zwei weitere männliche vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 25 und 41 Jahren bei der Arbeit an. Auch diese beiden Männer konnten keine zwingend erforderlichen Dokumente für eine Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet vorlegen.

    Einer der Männer versuchte nach Angaben des Zolls, sich mit einem angeblichen französischen Reisepass auszuweisen. Die Einsatzkräfte erkannten das Dokument jedoch als Fälschung. Die zweite angetroffene Küchenkraft wollte sich der Kontrolle durch Flucht entziehen. Die Beamtinnen und Beamten stellten die Person aber unmittelbar.

    Ermittlungen gegen Betreiberin eingeleitet

    Nach Angaben des Hauptzollamts Bielefeld betreibt eine 39-jährige vietnamesische Staatsangehörige beide Restaurants. Wegen der festgestellten Verstöße leitete der Zoll strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein. Der Fall unterstreicht, wie wichtig konsequente Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bleiben.

    Das Hauptzollamt Bielefeld bekämpft Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit vier Standorten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Herford, Paderborn, Hamm und Bielefeld. Weitere Meldungen aus ganz Deutschland findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland. Weitere aktuelle Fahndungsfälle gibt es außerdem unter Fahndungen. Offizielle Informationen zum Zoll sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Bielefeld stellt die Behörde online bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier: 32 Strafverfahren eingeleitet

    Der Koblenzer Zoll hat die Baubranche bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung genauer kontrolliert. Dabei standen vor allem die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie der Verdacht auf illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit im Fokus.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren am 10. März 2026 an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier rund 90 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie überprüften mehr als 270 Personen direkt auf den Baustellen und befragten sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

    Zahlreiche Verdachtsfälle auf Baustellen festgestellt

    Die Kontrolle brachte eine auffällige Zahl an Verdachtsfällen ans Licht. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Gegen 6 Arbeitgeber richtet sich zudem der Verdacht, Arbeitnehmer eingeschleust zu haben.

    Außerdem prüft der Zoll in 26 Fällen mögliche Verstöße gegen die geltenden Mindestlohnvorschriften. Hinzu kommen weitere Verdachtsmomente, etwa wegen möglicher Beitragsvorenthaltung und wegen Verstößen gegen gesetzliche Meldepflichten.

    Bereits vor Ort leitete der Zoll 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Laut dem Hauptzollamt Koblenz liegt der Schwerpunkt vieler Verfahren auf möglichen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht. Im Vergleich zur Prüfung im Sommer 2025 stieg die Zahl dieser Fälle deutlich an.

    Nach den Kontrollen folgen weitere Ermittlungen

    Mit den Kontrollen auf den Baustellen endet die Prüfung noch nicht. Jetzt gleichen die Ermittler die erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Zusätzlich prüfen sie weitere Geschäftsunterlagen, um die Verdachtsmomente genauer aufzuklären.

    Dabei arbeitet der Zoll eng mit anderen Behörden und mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Gerade in der Baubranche setzen die Behörden auf eine enge Kontrolle, weil dort komplexe gesetzliche und tarifliche Regelungen gelten und weil Schwarzarbeit erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann.

    Baubranche bleibt im besonderen Fokus

    Die Baubranche steht für den Zoll seit Jahren besonders im Mittelpunkt. Wegen ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung und wegen der hohen Anfälligkeit für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohnverstöße führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dort regelmäßig gezielte Prüfungen durch.

    Wer sich über weitere Entwicklungen aus MYK / KO informieren möchte, findet dort aktuelle Meldungen aus der Region. Weitere bundesweite Polizeimeldungen und Einsätze sammelt auch der Bereich Deutschland. Allgemeine aktuelle Meldungen gibt es außerdem im Bereich News.

    Offizielle Informationen zum Hauptzollamt Koblenz bietet der Zoll hier. Hintergründe zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung stellt die Zollverwaltung außerdem auf dieser Seite bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Lkw mit 11,8 Tonnen gestoppt – Fahrer mit gefälschtem Führerschein unterwegs

    Lkw mit 11,8 Tonnen gestoppt – Fahrer mit gefälschtem Führerschein unterwegs

    Lkw Kontrolle: Polizei zieht Mega-Überlader aus dem Verkehr!

    Am Montag, 23. Februar, gegen 10 Uhr bemerkten Beamte des Verkehrsdienstes im Bereich Dorstener Straße / Riemker Straße einen deutlich überladen wirkenden Lastwagen. Die Lkw Kontrolle in der Dorstener Straße zeigte schnell: Das Fahrzeug stellte ein echtes Schwergewicht dar.

    Fahrzeug hing sichtbar durch

    Der mit Splitt beladene 7,49-Tonnen-Kipper hing tief in der Federung. Die Radabdeckungen berührten bereits den Boden, das gesamte Fahrzeug wirkte stark abgesenkt. Schon der äußere Eindruck ließ auf eine erhebliche Überladung schließen.

    Auf einer geeichten Waage bestätigte sich der Verdacht: Statt der zulässigen 7,49 Tonnen brachte der Lkw 11,8 Tonnen auf die Waage. Damit überschritt das Fahrzeug das erlaubte Gesamtgewicht massiv.

    Gefälschter Führerschein entdeckt

    Der 60-jährige Fahrer, ein Bauarbeiter, sprach kein Deutsch und legte den Beamten einen polnischen Führerschein vor. Während der Kontrolle fiel auf, dass er Fragen nur schwer beantworten konnte. Die geschulten Einsatzkräfte überprüften das Dokument genauer.

    Dabei stellten sie fest, dass es sich um eine Fälschung handelte. Im Zuge der weiteren Durchsuchung fanden die Beamten zusätzlich einen gefälschten polnischen Aufenthaltstitel.

    Fahrer besitzt nur georgische Pkw-Fahrerlaubnis

    Der aus Georgien stammende Mann gab an, sich die Dokumente beschafft zu haben, um als EU-Bürger arbeiten zu können. Tatsächlich verfügt er lediglich über einen Auto-Führerschein aus Georgien. Eine gültige Fahrerlaubnis für das Führen eines Lkw lag nicht vor.

    Ermittlungen wegen Schwarzarbeit und weiterer Verstöße

    Die Polizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Schwarzarbeit sowie weiterer Verstöße ein. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen muss sich der Fahrer auch wegen der erheblichen Überladung verantworten.

    Weitere Meldungen zu Verkehrskontrollen findest Du in unserer Rubrik Verkehr sowie aktuelle Einsätze aus ganz Deutschland unter Deutschland. Offizielle Informationen zur Verkehrssicherheit veröffentlicht auch die Polizei NRW.

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  • Zoll Köln schlägt zu: Illegale Shisha-Bars, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt

    Zoll Köln schlägt zu: Illegale Shisha-Bars, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt

    Zoll Köln kontrolliert Shisha-Bars und Clubs – Illegale Geschäfte aufgedeckt

    Der Zoll Köln führte am vergangenen Freitag und Samstag umfangreiche Kontrollen in der Kölner Innenstadt durch. Unter der Federführung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln überprüften knapp 20 Einsatzkräfte insgesamt 19 Shisha-Bars sowie die Türsteher von fünf Clubs. Die Maßnahmen erstreckten sich von den frühen Abendstunden bis tief in die Nacht.

    Über 200 Kilogramm illegaler Shisha-Tabak sichergestellt

    Im Mittelpunkt der Einsätze stand der Verdacht auf Steuerhinterziehung und illegale Waren. Die Kontrolleure stellten mehr als 200 Kilogramm Shisha-Tabak sicher. Dabei handelte es sich überwiegend um Beutel und Plastikdosen mit kiloweise Wasserpfeifentabak.

    „Bei dem sichergestellten Tabak besteht der dringende Verdacht, dass er illegal hergestellt wurde. Die Gewinnspanne liegt dabei häufig höher als im Drogenhandel“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. Gegen sämtliche Betreiber der kontrollierten Shisha-Bars leiteten die Beamten noch vor Ort Ermittlungsverfahren ein.

    Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Sozialbetrug

    Neben den Tabakkontrollen überprüfte der Zoll Köln insgesamt 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben. In acht Fällen ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

    Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte bei zwei Personen Anhaltspunkte für Sozialleistungsmissbrauch fest. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete auch hier entsprechende Ermittlungen ein.

    Illegale Beschäftigung und fehlende Arbeitserlaubnisse

    Besonders schwerwiegend waren mehrere Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Ein 29-jähriger Mann aus Indien arbeitete ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in einer Bar. In einem weiteren Objekt konnte ein 27-jähriger Ägypter keine Arbeitserlaubnis vorlegen.

    In beiden Fällen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren gegen die Beschäftigten sowie gegen die verantwortlichen Arbeitgeber ein. Zusätzlich gaben fünf Servicekräfte an, sich angeblich am ersten Arbeitstag zu befinden – ein Umstand, der nach Angaben des Zolls häufig auf nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse hindeutet.

    Ermittlungen dauern an

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt die Ermittlungen nun fort. Der Einsatz zeigt erneut, wie konsequent der Zoll gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und organisierte Verstöße im Gastronomiebereich vorgeht.

    Weitere Informationen zu Kontrollen und Aufgaben des Zolls finden sich auf den offiziellen Seiten des Zolls sowie beim Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

    Mehr Polizeimeldungen aus Nordrhein-Westfalen lesen Sie auch in unserem Bereich Deutschland sowie unter News.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Illegale Beschäftigung und Fluchtversuche bei Baustellenkontrolle in Potsdam

    Illegale Beschäftigung und Fluchtversuche bei Baustellenkontrolle in Potsdam

    Illegale Beschäftigung und Fluchtversuche bei Baustellenkontrolle in Potsdam

    Potsdam

    Eine gezielte Baustellenkontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam sorgte am vergangenen Montag in der Landeshauptstadt für erheblich Aufregung bei den vor Ort arbeitenden Personen.

    Illegale Beschäftigung, Fluchtversuche, gefälschte Ausweisdokumente, Meldepflichtverstöße sowie der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sind das Ergebnis einer im Zuge der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durchgeführten Prüfung.

    Bei 15 von insgesamt 25 überprüften Personen stellte der Zoll ein illegales Beschäftigungsverhältnis fest. Vier von den 15 illegal Beschäftigten wiesen sich außerdem mit gefälschten Ausweisdokumenten aus.

    Bereits beim Betreten der Baustelle stellten die Einsatzkräfte Flüchtende fest, die jedoch gestellt werden konnten. Der Versuch einer weiteren Person sich in einem Fahrstuhlschacht zu verstecken, scheiterte ebenfalls.

    Wegen der illegalen Beschäftigung von Ausländern, des Verdachts der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Meldepflichtverstößen wird nun gegen den Arbeitgeber ermittelt. Noch am selben Tag wurde bei zwei der illegal Beschäftigten die sofortige Abschiebung angewiesen. Einer von Ihnen war bereits mehrfach wegen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne den dafür erforderlichen Aufenthaltstitel verurteilt und hatte erst kürzlich seine Haftstrafe verbüßt.

  • Strategischer Kontrolleinsatz in Oberhausen

    Strategischer Kontrolleinsatz in Oberhausen

    Strategische Fahndung in Oberhausen: Polizei und Netzwerkpartner zeigen starke Präsenz

    Am Dienstagabend, dem 10. Juni 2025, führte die Polizei Oberhausen gemeinsam mit der Stadt und
    dem Zoll einen groß angelegten Kontrolleinsatz durch.

    Der Einsatz dauerte bis in die Nachtstunden und fand im Rahmen der strategischen Fahndung
    gemäß § 12a des Polizeigesetzes NRW statt.

    Ziel: Kriminalität bekämpfen und Sicherheit stärken

    Die Maßnahme diente nicht nur der Fahndung nach Straftätern. Sie verfolgte auch das Ziel,
    kriminellen Strukturen vorzubeugen und durch sichtbare Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

    Unterstützt wurde der Einsatz durch eine Einsatzhundertschaft aus Essen.

    Koordinierter Einsatz mit zahlreichen Behörden

    Die Stadtverwaltung Oberhausen war mit dem Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt und der Ausländerbehörde vertreten.

    Auch der Zoll beteiligte sich aktiv und setzte einen Spürhund zur Drogenfahndung ein.

    Ergebnisse des Kontrolleinsatzes: Verstöße, Festnahmen, Sicherstellungen

    Die Kontrollen konzentrierten sich auf Personen, Fahrzeuge und Betriebe im öffentlichen Raum.

    Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt:

    • Betäubungsmittel und unversteuerter Shisha-Tabak wurden sichergestellt.

    • Mehrere Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und das Lebensmittelrecht wurden geahndet.

    • In einer Shisha-Bar wurde der Betrieb aufgrund defekter Kohlenmonoxidmelder eingestellt.

    • Vier Geldspielgeräte wurden versiegelt.

    • Es kam zu einer Festnahme und mehreren Identitätsfeststellungen durch die Polizei.

    • Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus wurden angetroffen. Die Ausländerbehörde leitete entsprechende Verfahren ein.

    Starke Botschaft der Stadtspitze – Vertrauen in die Sicherheit stärken

    Polizeipräsidentin Dr. Sylke Sackermann, Oberbürgermeister Daniel Schranz und Ordnungsdezernent Michael Jehn begleiteten den Einsatz persönlich. Damit setzten sie ein deutliches Zeichen für die Bedeutung gemeinsamer Prävention und Rechtsdurchsetzung.

    Zitate der Verantwortlichen

    Oberbürgermeister Daniel Schranz:

    „Wir greifen durch, damit Oberhausen eine der sichersten Großstädte Deutschlands bleibt!“

    Polizeipräsidentin Dr. Sylke Sackermann:

    „Wir lassen nicht locker, wenn es darum geht, kriminelle Strukturen aufzudecken und zu
    zerschlagen.“

  • Erste Ergebnisse der bundesweiten Mindestlohnprüfung des Zolls

    Erste Ergebnisse der bundesweiten Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Koblenz

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt “Einhaltung des Mindestlohns” durch.

    An den Maßnahmen beteiligte sich auch die FKS des Hauptzollamtes Koblenz, mit den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier. Insgesamt waren im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz an den drei Standorten 54 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.

    Sie haben 195 Beschäftigte verschiedener Branchen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

    Hieraus ergaben sich zahlreiche Sachverhalte, die noch weitere Prüfungen durch die FKS erforderlich machen. Bereits vor Ort wurden 24 Strafverfahren eingeleitet, bei denen es sich in 21 Fällen um Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht handelt.

    Ebenfalls wurden vor Ort 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    Auch hier wurde die überwiegende Anzahl, nämlich 22, wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften eingeleitet. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

    Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.

    Regelmäßige Schwerpunkt- und Sonderprüfungen

    Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

    Zusatzinformation

    Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

  • Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bonn

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt heute im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt “Einhaltung des Mindestlohns” durch.

    An den Maßnahmen beteiligen sich alle Hauptzollämter.
    Insgesamt sind heute über 3.000 Beschäftigte des Zolls bundesweit im Einsatz.

    Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie Maler- und Lackiererhandwerk.

    Die Prüfungen des Zolls werden noch bis in die Abendstunden fortgeführt.

    Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen des heutigen Einsatzes wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekanntgegeben. An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an.

    Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

    Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelt-höhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.

    Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden wie z.B. der Rentenversicherung.

    Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet,
    um so die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zu umgehen. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

    Zusatzinformation

    Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis
    des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch.

    Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung
    und Ahndung von Verstößen bei.

  • Fluchtversuch endet im Keller – Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung in Bottrop

    Fluchtversuch endet im Keller – Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung in Bottrop

    Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

    Bottrop

    Am 23.01.2025 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Pizzeria im Bottroper Stadtzentrum.

    Unter den angetroffenen Personen befand sich ein 28-jähriger indischer Staatsangehöriger, der als Aushilfskraft beschäftigt wurde. Beim Eintreffen des Zolls versuchte der Mann zu flüchten, um der Kontrolle zu entgehen. Die hinterhereilenden Beamten konnten ihn jedoch im Keller der Pizzeria stellen.

    Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Gegenüber den Beamten konnte sich der Mann mit keinerlei Dokumenten legitimieren. Er konnte weder ein Visum noch einen entsprechenden nationalen Aufenthaltstitel vorlegen.

    “Damit war auch klar, warum der Mann beim Eintreffen des Zolls sofort wegrannte” so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

    Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes ein. Während der anschließenden Vernehmung äußerte er den Wunsch nach Asyl. Die Zöllner übergaben ihn daher an die Landeserstaufnahmeeinrichtung.

    Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

  • Zoll und Polizei kontrollieren gemeinsam gegen Schwarzarbeit und Clankriminalität

    Zoll und Polizei kontrollieren gemeinsam gegen Schwarzarbeit und Clankriminalität

    Zoll und Polizei kontrollieren gemeinsam gegen Schwarzarbeit und Clankriminalität

    Krefeld

    Das Hauptzollamt Krefeld ist gemeinsam mit der Polizei und den kommunalen Ordnungsdiensten am Nikolausabend im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vorgegangen.

    Die Einsätze erfolgten mit Schwerpunkt in Krefeld sowie in Mönchengladbach, dem Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss und betrafen insbesondere Gastronomiebetriebe wie Cafés und Shisha-Bars sowie Spielstätten, Kioske und Diskothekenbetriebe.

    Der Fokus lag seitens des Zolls auf der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.

    Insgesamt wurden an dem Tag 111 Personen seitens des Zolls kontrolliert und detailliert zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die erhobenen Daten werden nun weiter ausgewertet und mit
    den bei den Sozialversicherungen gemeldeten Daten und den Buchführungen der Arbeitgeber abgeglichen.

    In 29 Fällen ergaben sich erste Unstimmigkeiten, die nun weiter vom Zoll überprüft
    werden. In 16 Fällen geht es dabei um das Vorenthalten von Arbeitsentgelt.

    In sieben Fällen stehen Verstöße gegen den Mindestlohn im Verdacht und in 5 Fällen
    wurden vorgeschriebene Meldungen nicht abgegeben.

    In Krefeld wurden drei Personen in einem Café angetroffen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurden die Personen durch die Polizei festgenommen und an das Ausländeramt Krefeld übergeben.

    Bei der Kontrolle gingen auch zwei Personen ins Netz, die per Haftbefehl gesucht wurden. In einem Fall konnte durch die Entrichtung einer offenen Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.

    Darüber hinaus wurden Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, das Glücksspielgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie diverse Verkehrsdelikte aufgedeckt. In einem Fall erfolgte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlender Konzession.

    Abgesehen von der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen.

  • Nach Verkehrskontrolle festgenommen

    Nach Verkehrskontrolle festgenommen

    Nach Verkehrskontrolle festgenommen

    Neuwied

    Am 16.10.2024 führten gegen 10:40 Uhr Polizeibeamte in Leutesdorf eine Verkehrskontrolle durch. In einem kontrollierten Fahrzeug wurde ein 26jähriger Beifahrer ohne Deutschkenntnisse festgestellt.

    Es stellte sich heraus, dass dieser sich seit mehreren Wochen in Deutschland aufhielt, jedoch keinen festen Wohnsitz hatte und nur heute dem Fahrer, einem selbstständigen Handwerker, unentgeltlich zu Hand ginge. Aufgrund des Verdachtes des illegalen Aufenthaltes wurde der Beifahrer zwecks Abschiebung festgenommen.

    Es erging eine Mitteilung an den Zoll aufgrund des Verdachtes der Schwarzarbeit. Im Rahmen der Kontrolle des 36jährigen Fahrers konnte zudem festgestellt werden, dass dieser keine Fahrerlaubnis hatte.

  • Fünf Jahre Haft für Bauunternehmer wegen Millionenbetrug im Breitbandausbau

    Fünf Jahre Haft für Bauunternehmer wegen Millionenbetrug im Breitbandausbau

    Freiheitsstrafen im Umfang von insgesamt 11 Jahren und 6 Monaten aufgrund von Schwarzarbeit – Erfolgreicher Abschluss der Ermittlungen nach Razzia des Zolls im Glasfaserausbau

    Schweinfurt / Bamberg

    Das Landgericht Marburg hat den verantwortlich Handelnden einer Baufirma im Bereich des Breitbandausbaus aus dem hessischen Hinterland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

    Der 43-Jährige hatte durch eine besondere Verschleierungsform aus dem Bereich der organisierten Schwarzarbeit Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) in Höhe von 8,8 Millionen Euro hinterzogen bzw. vorenthalten.

    Zwei Männer, die dem Bauunternehmer bei seiner Tat unterstützt haben, wurden wegen Beihilfe zu
    jeweils drei Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

    Das Urteil des Landgerichts Marburg ist rechtskräftig.

    Dem Urteil gingen umfangreiche Ermittlungen und verdeckte Maßnahmen durch Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt, Arbeitsgebiet Organisierte Formen der Schwarzarbeit/Organisierte Kriminalität, voraus. Neben korrekt zur Sozialversicherung gemeldeten Arbeitnehmern wurden weitere nicht oder in zu geringem Umfang angemeldete Beschäftigte festgestellt.

    Sie wurden ganz oder teilweise “schwarz” entlohnt.

    Um das zur Zahlung der Schwarzlöhne erforderliche Schwarzgeld zu generieren, bestellte der Haupttäter sogenannte Abdeckrechnungen bei den beiden anderen Verurteilten. Ziel des An- und Verkaufs dieser Rechnungen ist es, buchhalterisch Ausgaben für Leistungen zu verbuchen, die tatsächlich nicht erbracht wurden. Stattdessen wurden die Bauleistungen durch die “schwarz” beschäftigten Arbeitnehmer des Haupttäters erbracht.

    Zur Aufklärung der Taten fanden am 1. März 2023 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Marburg statt, bei der mehr als 500 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, Spezialeinheiten und Bargeldspürhunde im Einsatz waren.

    Unterstützt wurde der Zoll dabei durch zahlreiche Kräfte hessischer und
    nordrhein-westfälischer Steuerfahndungen sowie durch Kräfte der Bundespolizei.

    Insgesamt wurden 37 Wohn- und Geschäftsräume in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht, umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und drei Haftbefehle vollstreckt.

    Feststellungen in einem anderen Verfahren hatten die Ermittlungen in diesem Verfahrenskomplex erst
    ins Rollen gebracht.

    Zusatzinformation:

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.

    Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

  • Koblenzer Zoll stellt Verstöße beim Glasfaserausbau fest

    Koblenzer Zoll stellt Verstöße beim Glasfaserausbau fest

    Koblenzer Zoll stellt Verstöße beim Glasfaserausbau fest

    Koblenz

    Am 21.08.2024 haben 54 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Koblenz, an den Standorten in Koblenz und Mainz Baustellen des Glasfaserausbaus
    geprüft.

    Bei der Prüfung wurden auf mehreren Baustellen insgesamt 94 Personen überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Hierbei wurden 68 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen.

    “Es wurden vor Ort bereits 35 Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Diese Anzahl ist im Vergleich zu sonstigen Prüfungen im Baugewerbe extrem hoch!”, so Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz.

    Des Weiteren besteht bei neun Feststellungen der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung und um den Verstoß gegen Meldepflichten.

    An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

    Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden,
    wie der SOKA Bau und der SGD Nord, die teilweise auch die Prüfung begleitet haben.

    Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen
    besonderen Fokus auf die Baubranche.

  • Lkw-Kontrolle führt zu zwei Festnahmen

    Lkw-Kontrolle führt zu zwei Festnahmen

    Lkw-Kontrolle führt zu zwei Festnahmen

    Krefeld/Mönchengladbach

    Am Montag, 5. August, haben Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Mönchengladbach einen Lkw kontrolliert. Gegen den Fahrer (37) und den Beifahrer (45) ergab sich der Verdacht auf Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt. Hinzugezogene Einsatzkräfte des Krefelder Zolls nahmen beide Männer vorläufig fest.

    Gegen 8.25 Uhr führten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes an der Bismarckstraße in Mönchengladbach Verkehrskontrollen durch. Sie hielten dabei einen Lkw an, der gegen das dortige Durchfahrtsverbot verstoßen hatte. Dabei ergab sich, dass es sich bei dem Fahrer um einen 37-jährigen usbekischen Staatsbürger und bei dem Beifahrer um einen 45-jährigen kirgisischen Staatsbürger handelte, die bei der Ausübung einer Tätigkeit angetroffen wurden.

    Die Ausweisdokumente, die vorgelegten Arbeitserlaubnisse und die Angaben der Männer begründeten bei den Polizisten den Anfangsverdacht mehrerer Straftaten. Daher wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld (Dienstsitz Mönchengladbach) hinzugezogen, die den Verdacht des illegalen Aufenthalts und somit auch einer illegalen Beschäftigung erhärten konnte. Usbeken und Kirgisen benötigen für die Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich. Die beiden Tatverdächtigen konnten lediglich Aufenthaltstitel, die zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Litauen berechtigen vorlegen. Diese vorgelegten Dokumente berechtigen jedoch nicht zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Einen derartigen Aufenthaltstitel konnten beide nicht vorweisen.

    Seitens des Zolls wurden folglich Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Die beiden Tatverdächtigen wurden festgenommen.

    Im Anschluss an die Maßnahmen wurden die Personen der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.

  • ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

    ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

    ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

    Hanau

    Zu 100% illegal beschäftigte ein Hanauer Friseur seine Angestellten – das stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt vorgestern fest. Denn alle drei südosteuropäischen Angestellten hielten sich illegal in Deutschland auf.

    Mangels Friseuren wurde der kleine Salon kurzfristig geschlossen.

    “Diese Prüfung der FKS in einem kleinen Hanauer Friseursalon überraschte” so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. Denn die Feststellungen waren sowohl für die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS, als auch für die unterstützenden Behörden Polizei und Finanzamt ein ungewöhnlicher Fall. Die komplette Belegschaft des Friseursalons bestand aus Arbeitnehmern, dies sich illegal in Deutschland aufhielten. Das schließt eine legale Arbeitsaufnahme aus. Der ZOLL beendete das illegale Arbeiten, nun musste der Salon jedoch seine Kundschaft abweisen. Mangels Friseuren konnte auch das spätere Eintreffen des Geschäftsinhabers eine kurzfristige Schließung nicht verhindern.

    Unerwartet in diesem Fall war das besondere Ausmaß an Schwarzarbeit, die meistens der persönlichen Bereicherung des Arbeitgebers und der Preissenkung dient. “So macht man Konkurrenz kaputt” so Angelika Hipp-Clemens. Denn wer sein Fachpersonal legal und arbeitnehmerfreundlich beschäftigt, hat auch höhere Kosten zu tragen. “Wer jedoch weder Urlaub noch Krankheitstage bezahlt, der füllt schneller sein eigenes Sparschwein”.

    Der ZOLL appelliert daher regelmäßig:

    Nehmen Sie keine Schwarzarbeit in Anspruch! Auch wenn der billige Preis erstmal lockt. Doch genau diese verfälschten Preise sind mit verantwortlich, wenn arbeitnehmerfreundliche Unternehmen vom Markt verdrängt werden.

    Im Fall des Hanauer Friseursalons wurden gegen alle drei Arbeitnehmer wegen des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeitsaufnahme polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der drei Friseure wird durch die Ausländerbehörde entschieden, ihnen droht die Abschiebung.

    Gegen den Betreiber des Friseursalons wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Ihm droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

    Die weiteren Ermittlungen gegen den Betreiber werden durch das Hauptzollamt Darmstadt geführt und dauern noch an.