Schlagwort: schwere Körperverletzung

  • Lebensgefährtin angezündet – BGH bestätigt Freispruch

    Lebensgefährtin angezündet – BGH bestätigt Freispruch

    Brandfall vor Gericht: Bundesgerichtshof weist Revision zurück

    Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren eine wichtige Entscheidung in einem aufsehenerregenden Fall aus Sachsen getroffen. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden. Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen.

    Damit ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Ausschlaggebend dafür war auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihre eigene Revision gegen das Urteil inzwischen zurückgenommen hat. Der Bundesgerichtshof sah bei der Prüfung der Revision der Nebenklägerin keinen Rechtsfehler.

    Schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten

    Dem Angeklagten hatte die Anklage vorgeworfen, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin während eines Streits mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und anschließend angezündet zu haben. Die Frau erlitt dabei großflächige Verbrennungen und schwebte in Lebensgefahr.

    Nach einer Notoperation musste sie sich weiteren medizinischen Eingriffen unterziehen. Mehrere Hauttransplantationen wurden notwendig. Der frühere Hautzustand ließ sich laut den Feststellungen jedoch nicht wiederherstellen.

    Landgericht sah andere Geschehensabläufe als erwiesen an

    Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte sich der Streit zwischen beiden zu einem Gerangel. Die Nebenklägerin soll demnach Kleidung des Angeklagten auf die Terrasse geworfen haben und im Begriff gewesen sein, diese mit Alkohol aus einem Kanister zu übergießen, um sie anzuzünden.

    Während des Gerangels schwappte Ethanol auf den Rücken der Frau, bevor der Angeklagte ihr den Kanister entreißen konnte. Anschließend hielt sich die Nebenklägerin nach den Feststellungen des Gerichts selbst ein brennendes Feuerzeug an den Ärmel und geriet dadurch in Brand. Der Angeklagte löschte die Flammen laut Urteil, indem er die Frau im Schnee wälzte, und setzte einen Notruf ab.

    Gutachten und Zeugenaussagen gaben den Ausschlag

    Das Landgericht stützte seine Überzeugung insbesondere auf rechtsmedizinische Gutachten sowie auf Aussagen von Zeugen aus den Reihen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Hinzu kamen die Angaben des Angeklagten, die das Gericht als glaubhaft bewertete.

    Gerade diese Beweiswürdigung stand im Zentrum des Verfahrens. Das Gericht konnte sich nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Nebenklägerin tatsächlich übergossen und angezündet hatte. Genau deshalb sprach es ihn frei.

    Mit der Entscheidung aus Leipzig bleibt dieser Freispruch bestehen. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch – und bestätigt damit, dass die Prüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergab. Für den Fall bedeutet das das endgültige Ende des Strafverfahrens gegen den Angeklagten. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch damit in einem Verfahren, das wegen der schweren Folgen für die Geschädigte bundesweit Aufmerksamkeit erzeugte. Auch aus juristischer Sicht bleibt festzuhalten: Der BGH verwirft Revision nach Freispruch, wenn die revisionsrechtliche Überprüfung keinen Rechtsfehler erkennen lässt.

    Weitere Meldungen

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  • Bruderstreit in Mainz eskaliert: Schwerverletzter und fünf verletzte Polizisten nach Wohnungs-Einsatz

    Bruderstreit in Mainz eskaliert: Schwerverletzter und fünf verletzte Polizisten nach Wohnungs-Einsatz

    Bruderstreit in Mainz eskaliert: Schwerverletzter und fünf Polizisten betroffen

    Ein Bruderstreit in Mainz hat am späten Nachmittag des 19.02.2026 zu einer massiven Eskalation geführt. Neben schweren Verletzungen bei einem Beteiligten registrierte die Polizei auch fünf leichtverletzte Einsatzkräfte. Der Vorfall ereignete sich gegen 17:00 Uhr in einer Wohnung im Stadtgebiet.

    Faustschlag führt zu schwerer Kopfverletzung

    Nach Angaben der Einsatzkräfte informierte die Rettungsleitstelle die Führungszentrale der Polizei Mainz über eine gewaltsame Auseinandersetzung in einer Wohnung. Vor Ort trafen die Beamten auf zwei Brüder sowie deren Mutter und Schwester.

    Ersten Ermittlungen zufolge entbrannte der Bruderstreit in Mainz nach gegenseitigen Beleidigungen. Ein 19-jähriger Mann warf seinem Bruder vor, ihn zu Unrecht als drogenabhängig bezeichnet zu haben. Im Verlauf der Auseinandersetzung schlug der 19-Jährige seinem Bruder gezielt gegen das Kinn. Der Geschädigte stürzte sofort zu Boden und verlor kurzzeitig das Bewusstsein.

    Ärzte stellten den Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma fest. Zudem erlitt der Bruder eine Kieferverletzung sowie einen gelockerten Zahn. Die Verletzungen gelten als schwerwiegend.

    Polizeieinsatz mit Widerstand und Angriffen

    Der Bruderstreit in Mainz verschärfte sich weiter, als die Polizei den Sachverhalt aufnehmen wollte. Der 19-jährige Beschuldigte zeigte sich aggressiv und verweigerte die Kooperation. Er stieß eine Beamtin weg und schlug einem weiteren Beamten während der versuchten Fesselung ins Gesicht.

    Mehrere Streifenteams setzten körperlichen Zwang ein, um den Mann zu fixieren. Die Beamten drohten zudem den Einsatz eines Distanz-Elektroimpulsgeräts (DEIG) an, um weitere Angriffe zu verhindern. Während der gesamten Maßnahme beleidigte und bedrohte der Beschuldigte die Einsatzkräfte.

    Fünf Polizeibeamte erlitten leichte Verletzungen. Ein Beamter blieb nach dem Einsatz nicht dienstfähig.

    Blutprobe angeordnet – Strafverfahren eingeleitet

    Der 19-Jährige räumte regelmäßigen Konsum von Haschisch ein. Auf Anordnung einer Amtsrichterin entnahmen Ärzte eine Blutprobe. Die Polizei brachte den Mann zur Dienststelle und übergab ihm eine Wohnungsverweisung sowie ein Annäherungsverbot.

    Die Ermittler leiteten Strafverfahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Weitere Informationen veröffentlicht die Polizei Rheinland-Pfalz.

    Aktuelle Meldungen zu Einsätzen und Ermittlungen finden Sie auch in unserer Rubrik News sowie im Bereich Deutschland. Weitere Berichte zu Gewalt- und Fahndungsfällen lesen Sie unter Fahndungen.

  • Ex-MMA-Kämpfer soll Senior (60) ins Koma geschlagen haben

    Ex-MMA-Kämpfer soll Senior (60) ins Koma geschlagen haben

    Reeperbahn Hamburg: Ex-MMA-Kämpfer soll Senior (60) ins Koma geschlagen haben

    Hamburg/St. Pauli – Ein Gewaltfall auf der Reeperbahn Hamburg beschäftigt bald die Justiz. Ein ehemaliger MMA-Kämpfer soll einen 60-Jährigen mit einem Schlag so schwer verletzt haben, dass der Mann ins Koma fiel. Laut Bericht steht der Beschuldigte ab Februar in Hamburg vor Gericht.

    Ein Schlag, schwere Folgen – Reeperbahn Hamburg

    Nach Angaben der Bild-Zeitung handelt es sich bei dem Beschuldigten um Ömer Solmaz; er gilt als Tatverdächtiger, die Ermittlungen dauern an, zudem gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

    Der Vorwurf wiegt schwer. Der 60-Jährige erlitt nach dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen. Ärzte versetzten ihn in ein künstliches Koma, so beschreibt es die Berichterstattung. Für Angehörige beginnt damit oft ein langer Kampf, weil jede Prognose unsicher bleibt.

    Die Reeperbahn Hamburg gilt als Hotspot für Partys, Bars und Menschenmengen. Gerade deshalb treffen solche Taten viele besonders hart. Denn auf dem Kiez geraten Konflikte schnell außer Kontrolle, und außerdem steigt das Risiko durch Alkohol und Gedränge.

    Prozessstart ab Februar in Hamburg

    Nach den bisherigen Informationen muss sich der ehemalige MMA-Kämpfer Ömer Solmaz (31) ab Februar vor Gericht verantworten. Im Raum steht ein Angriff, der das Leben des Opfers dauerhaft verändern kann. Die Justiz prüft dabei nicht nur den Ablauf, sondern auch mögliche Hintergründe.

    Der Bericht nennt außerdem Hinweise auf radikal-islamistische Ansichten beim Beschuldigten. Demnach soll er in der Vergangenheit Terroristen verherrlicht haben. Das kann im Verfahren eine Rolle spielen, wenn Motive und Umfeld bewertet werden.

    So kannst Du Hinweise melden

    Wenn Du einen relevanten Hinweis zum Fall hast, nutze die offiziellen Wege. Du erreichst die Polizei Hamburg zum Beispiel über die Onlinewache. Auch die Staatsanwaltschaft Hamburg und das Landgericht Hamburg informieren auf ihren Portalen über Zuständigkeiten und Verfahren.

    Onlinewache der Polizei Hamburg
    Staatsanwaltschaft Hamburg
    Landgericht Hamburg

    Reeperbahn Hamburg: Warum solche Fälle aufrütteln

    Gewalt im Nachtleben trifft oft völlig Unbeteiligte. Viele wollen nur feiern, und dann eskaliert eine Situation in Sekunden. Deshalb achten Einsatzkräfte in Partyzonen besonders auf schnelle Reaktion, klare Ansprache und konsequente Ermittlungen.

    Für Betroffene zählt danach jede Minute. Freunde und Familie brauchen Informationen, aber zugleich schützt das Verfahren Details. Dennoch bleibt die Kernfrage: Wie konnte es in der Reeperbahn Hamburg zu so einer Tat kommen?

    Bis zum Prozessbeginn gilt die Unschuldsvermutung. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit Aufklärung, weil die Folgen dramatisch wirken. Die nächsten Schritte liegen nun bei Ermittlern und Gericht.

    Mehr Meldungen aus Deutschland findest Du hier: Deutschland. Außerdem laufen aktuelle Fahndungen hier: Fahndung. Und wenn es um Unfälle und Einsätze auf Straßen geht, schaue hier: Verkehr.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • 42-Jähriger bei Familienstreit durch 13-Jährigen schwer verletzt

    42-Jähriger bei Familienstreit durch 13-Jährigen schwer verletzt

    Mann bei Streit schwer verletzt

    Recklinghausen

    Bei einem Streit im häuslichen Umfeld wurde ein 42-jähriger Mann aus Oer-Erkenschwick (deutsche Staatsangehörigkeit) schwer verletzt.

    Rettungskräfte brachten ihn am Sonntagabend in ein Krankenhaus.

    Eine Lebensgefahr konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden – sein Zustand ist inzwischen stabil.

    Es wurde eine Mordkommission eingerichtet.

    Nach bisherigen Ermittlungen kam es an dem Abend zu Streitigkeiten in einer Wohnung am Berliner Platz. Dabei erlitt der 42-Jährige eine Stichverletzung. Tatverdächtig ist ein 13-Jähriger aus Oer-Erkenschwick (deutsche Staatsangehörigkeit).

    Die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags dauern an.

  • Drogenrazzia in Hessen und Rheinland-Pfalz

    Drogenrazzia in Hessen und Rheinland-Pfalz

    Handel mit Amphetamin und Ecstasy – Drei Wohnungen in Hessen und Rheinland-Pfalz durchsucht

    Wiesbaden

    In einem gemeinsamen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Limburg und des HLKA wurden am frühen Donnerstagmorgen (26.06.) drei Wohnungen durchsucht.

    Die Maßnahmen wurden durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und mehrere Spezialeinheiten unterstützt. Drei der Beschuldigten wird der Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen sowie der Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen.

    Zusätzlich steht in einem Fall der Verdacht der schweren Körperverletzung im Raum.

    Durch umfangreiche Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass die Beschuldigten im Alter
    von 34, 36 und 38, zwei Männer und eine Frau, in der Vergangenheit zumindest mit Amphetamin und Ecstasy gehandelt haben. Einer 46-jährigen Frau, die ebenfalls Beschuldigte ist, wird vorgeworfen, von den Handlungen gewusst und die Beschuldigten unterstützt zu haben.

    Die Durchsuchungen fanden in Frankfurt am Main, im Landkreis Limburg-Weilburg und im
    Landkreis Altenkirchen (Rheinland-Pfalz) statt. Bei der Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten konnten Datenträger, geringfügige Mengen Betäubungsmittel, Testosteron sowie eine Gaspistole und SoftAir Waffe sichergestellt werden.

    Darüber hinaus wurden auch umfangreiche Mengen an sogenannten NS-Devotionalien festgestellt. Ein Beschuldigter wird am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.

    Die Ermittlungen dauern an. Die Pressehoheit obliegt der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn. Weitere Auskünfte werden ausschließlich durch diese erteilt.

  • 23-Jähriger attackiert Bruder mit Messern – Mordkommission ermittelt!

    23-Jähriger attackiert Bruder mit Messern – Mordkommission ermittelt!

    23-Jähriger attackiert 20-Jährigen mit zwei Messern

    Dortmund

    In einer Wohnung in der Lindenhorster Straße in Dortmund kam es am gestrigen Donnerstagabend (19. Juni) um 21:30 Uhr zu einem versuchten Tötungsdelikt.

    Ein 23-jähriger Dortmunder steht unter dringendem Tatverdacht, seinen 20-jährigen Bruder mit
    zwei Messern attackiert und ihn dabei am Arm verletzt zu
    haben.

    Eine Mordkommission wurde eingerichtet. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam

    zugeführt.

  • Schwere Körperverletzung am Münchner Hauptbahnhof: Zwei Studenten verletzt – 16-Jährige in Haft

    Schwere Körperverletzung am Münchner Hauptbahnhof: Zwei Studenten verletzt – 16-Jährige in Haft

    Jugendliche Aggressoren – Haftrichtervorführung für 16-jährige Polizeibekannte

    München

    Am frühen Dienstagmorgen, dem 27. Mai 2025, kam es im Münchner Hauptbahnhof zu einem
    schweren Gewaltdelikt. Eine polizeibekannte 16-Jährige und ihr 18-jähriger Begleiter griffen zwei couragierte Studenten tätlich an und verletzten sie.

    Unvermittelter Angriff auf Passanten

    Gegen 01:20 Uhr schubste der 18-Jährige einen 32-jährigen Mann ohne erkennbaren Grund zu Boden.
    Der Vorfall ereignete sich in der Haupthalle des Bahnhofs. Zwei Studenten, die den Angriff beobachteten, sprachen das Paar auf ihr Verhalten an. Daraufhin entwickelte sich eine zunächst verbale Auseinandersetzung.

    Brutaler Angriff auf Helfer

    Die 16-jährige Begleiterin trat mehrfach mit dem Fuß gegen einen der Studenten, einen 27-jährigen Mann aus Nürnberg. Als dieser zu Boden ging, traten beide Angreifer gemeinsam auf seinen Kopf ein.

    Der zweite Student, ein 26-jähriger Mann aus Laim, versuchte seinem Freund zu helfen und warf
    seine Tasche auf die Angreifer.
    Ein weiterer, bislang unbekannter Mann mischte sich ein und trat dem
    am Boden liegenden Studenten ins Gesicht.

    Einschreiten der Bundespolizei

    Eine Präsenzstreife der Bundespolizei wurde auf die Auseinandersetzung aufmerksam und trennte
    die Beteiligten.

    Die Beamten sicherten Beweise und sichteten Videoaufzeichnungen des Bahnhofs.
    Der 27-jährige Student erlitt eine Risswunde am Ohrläppchen und eine Schwellung im Wangenbereich.

    Er wurde vor Ort medizinisch versorgt. Der zweite Student klagte über Schmerzen im Bein.
    Die 16-Jährige verletzte sich selbst durch Schläge gegen die Wand im Gewahrsam, verweigerte jedoch eine medizinische Versorgung.

    Ermittlungen und Haftbefehl

    Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
    Die 16-Jährige, die keinen festen Wohnsitz hat und als jugendliche Intensivtäterin bekannt ist, wurde einem Haftrichter vorgeführt.

    Ihr 18-jähriger Begleiter wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

    Zeugenaufruf

    Die Bundespolizei bittet Zeugen des Vorfalls, sich unter der Telefonnummer 0561 81616-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.

  • Internationale Fahndung nach Mann, der brühend heißen Kaffee über Baby kippte

    Internationale Fahndung nach Mann, der brühend heißen Kaffee über Baby kippte

    Internationale Fahndung nach Mann, der brühend heißen Kaffee über Baby kippte

    Brisbane, Australien –

    Ein schockierender Angriff ereignete sich in einem Park südlich von Brisbane: Ein Mann hat einem Baby scheinbar grundlos brühend heißen Kaffee über den Körper gekippt. Das neun Monate alte Baby erlitt schwere Verbrennungen und musste mehrfach operiert werden. Bevor die australische Polizei die Identität des Täters feststellen konnte, gelang ihm die Flucht. Die Behörden haben nun eine internationale Fahndung eingeleitet, berichten australische Medien.

    Schwere Körperverletzung: Lebenslange Haftstrafe droht

    Der Vorfall ereignete sich Ende August im Hanlon Park während eines Familienpicknicks. Die Mutter des kleinen Jungen, Luka, war mit ihm unterwegs, als ein unbekannter Mann plötzlich heißen Kaffee über das Gesicht und die Arme des Babys goss. Über das Motiv des Angreifers herrscht völlige Unklarheit. Die Polizei hat einen Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung erlassen. Sollte der Täter in Australien verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

    Polizei entschlossen zur Festnahme

    Paul Dalton, Ermittler der Polizei im Bundesstaat Queensland, gab an, dass der Verdächtige am 31. August vom Flughafen Sydney ausgereist sei – nur wenige Tage nach dem Verbrechen. Die Polizei zeigt sich „hartnäckig und entschlossen“, den Mann zu fassen und vor Gericht zu stellen. Laut den Ermittlern handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen 33-Jährigen, der seit 2019 mehrfach legal nach Australien eingereist und an verschiedenen Orten als Gelegenheitsarbeiter tätig gewesen sei.

    Die Mutter leidet unter schweren Panikattacken

    Die Eltern des Babys äußerten sich auf einer Pressekonferenz tief betroffen über die Flucht des Täters.
    Die Mutter des Kindes sagte: „Jetzt müssen wir wohl warten, wie lange es auch dauert, um Gerechtigkeit für unseren Sohn zu bekommen.“ Sie leide noch immer unter schweren Panikattacken.
    „Ich werde immer Angst und Sorge haben, wenn ich mit meinem Sohn in der Öffentlichkeit bin. Das hat meine psychische Gesundheit für den Rest meines Lebens beeinträchtigt.“

    Langer Genesungsweg für das Opfer

    Der Vater des Jungen erklärte, dass sein Sohn „guter Dinge“ sei, aber weitere medizinische Eingriffe benötige. Luka habe bereits eine Hauttransplantation erhalten, müsse jedoch möglicherweise weitere Operationen an Hals und Brust durchlaufen. „Er lief gerade auf der Station herum, er will nicht stillsitzen“, berichtete der Vater. Die vollständige Genesung werde Jahre dauern und umfasse nicht nur weitere Operationen, sondern auch Laserbehandlungen, Needling und Massagen, um die Beweglichkeit zu erhalten.

    Spendenaktion für die Behandlung des Babys gestartet

    Um die hohen Kosten für die medizinische Behandlung ihres Kindes zu decken, haben die Eltern eine Spendenaktion auf der Plattform GoFundMe gestartet. Jede Spende hilft dabei, die notwendigen Therapien und Eingriffe zu finanzieren und dem kleinen Luka eine bestmögliche Genesung zu ermöglichen.

    Polizei ruft zur internationalen Zusammenarbeit auf

    Die australische Polizei ruft die internationale Gemeinschaft zur Zusammenarbeit auf, um den mutmaßlichen Täter schnellstmöglich zu fassen. Die Behörden sind optimistisch, dass der Mann bald vor Gericht gestellt werden kann. Wer Hinweise zum Aufenthaltsort des Verdächtigen hat, wird gebeten, sich umgehend bei der Polizei zu melden.

  • Unbekannter verletzt 28-Jährigen am S-Bahnhof Treptower Park schwer

    Unbekannter verletzt 28-Jährigen am S-Bahnhof Treptower Park schwer

    Unbekannter verletzt 28-Jährigen am S-Bahnhof Treptower Park schwer

    Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg)

    Am Freitagabend soll ein Mann einen Reisenden am S-Bahnhof Treptower Park so hart ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser eine schwere Augenverletzung erlitt. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und sucht nun nach Zeugen.

    Gegen 19:30 Uhr soll der unbekannte Mann ohne vorangegangene Auseinandersetzung im Tunnel des Bahnhofs beim Vorbeigehen unvermittelt auf den 28-jährigen Ukrainer eingeschlagen haben. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Tatverdächtigen verlief erfolglos. Der verletzte Mann klagte über sehr starke Augenschmerzen, weshalb ihn Rettungskräfte in ein Krankenhaus brachten. Nach derzeitiger, medizinischer Bewertung könnte der 28-Jährige sein Augenlicht verlieren.

    Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung. Zeugen, die sachdienliche Angaben zur beobachteten Tat oder zur Identität des Tatverdächtigen machen können, werden gebeten, sich bei der Bundespolizei zu melden.

    Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Berlin-Ostbahnhof unter der Rufnummer 030 / 2977790 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Zudem kann auch die kostenlose Servicenummer der Bundespolizei (0800 / 6 888 000) genutzt werden.

  • Kiel: Frau bei Angriff schwer verletzt

    Kiel: Frau bei Angriff schwer verletzt

    Kiel: Frau bei Angriff schwer verletzt

    Kiel

    In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag verletzte ein 54-Jähriger eine 28 Jahre alte Frau in der
    Kieler Altstadt schwer.

    Der Mann befindet sich im Polizeigewahrsam und soll heute einem Haftrichter vorgeführt
    werden.

    Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Kriminalpolizei suchte der Tatverdächtige die Frau
    gegen 22:50 Uhr an ihrer Arbeitsstätte in der Flämische Straße auf. Es sei zu einem Streitgespräch gekommen, in dessen Verlauf er sie mit einer offenbar säurehaltigen Flüssigkeit übergossen habe.
    Die Frau erlitt großflächige Verätzungen der Haut und wird aktuell in einem Krankenhaus behandelt.

    Der 54-Jährige flüchtete nach der Tat aus dem Gebäude und verletzte hierbei zwei 20 und 28 Jahre alte Männer, die sich vor dem Haus aufhielten. Sie erlitten leichte Verätzungen der Haut und wurden ärztlich versorgt. Vor Ort stellten Polizisten eine Flasche sicher, in der sich offenbar Reste der Flüssigkeit befanden.

    Die Polizei leitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein.

    Gegen 03:40 Uhr stellte sich der Tatverdächtige auf einer Polizeidienststelle in Hannover. Er kam ins Polizeigewahrsam und soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einem Haftrichter vorgeführt werden.

    Das Kommissariat 11 der Kieler Kriminalpolizei führt die Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel.

    Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürften der Tatverdächtige und die Frau vormals in enger familiärer Beziehung gestanden haben.

    Die Untersuchungen der säurehaltigen Flüssigkeit dauern an, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässlichen Angaben über die Zusammensetzung gemacht werden können.

  • Nach Körperverletzung – Öffentlichkeitsfahndung der Polizei nach schwerer Körperverletzung

    Nach Körperverletzung – Öffentlichkeitsfahndung der Polizei nach schwerer Körperverletzung

    Nach Körperverletzung – Öffentlichkeitsfahndung – Polizei fahndet mit Bildern

    Düsseldorf

    Nach einer Körperverletzung in einer U-Bahn fahndet die Polizei jetzt öffentlich mit Bildern.

    80er Koblenz Party

    Ein 36-jähriger Mann war am Freitag, den 24. Februar 2023, gegen 20:45 Uhr in der U-Bahn der Linie 75 in Richtung Schön Klinik stadtauswärts unterwegs und geriet dort mit zwei Männern in Streit. An der Haltestelle Schön Klinik verließen die drei Männer die Bahn. Dort traten und schlugen die beiden Männer auf den 36-Jährigen ein und verletzten ihn. Anschließend flüchteten sie in Richtung Drususstraße. Nach einem der Männer fahndet die Polizei nun mit Bildern.

    Die beiden Tatverdächtigen werden wie folgt beschrieben: Sie sind zwischen 20 und 25 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß, beide waren zum Tatzeitpunkt dunkel gekleidet.

    Die Bilder befinden sich unter dem folgenden Link: https://polizei.nrw/fahndung/114974

    Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 32 der Düsseldorfer Polizei unter der Telefonnummer
    0211 870 0 entgegen.

  • Streit zwischen Mitarbeiter und 29-jährigem Kunden endet in schwerer Körperverletzung

    Streit zwischen Mitarbeiter und 29-jährigem Kunden endet in schwerer Körperverletzung

    Streit zwischen Mitarbeiter und 29-jährigem Kunden endet im schwerer Körperverletzung

    Hagen-Haspe

    Am Dienstagnachmittag (29.08.2023) eskalierte ein Streit zwischen dem Mitarbeiter eines Hasper Reifenhandels und einem Kunden zu einer handfesten Auseinandersetzung. Gegen 16.30 Uhr kam es zunächst zu einem verbalen Disput zwischen dem 32-jährigen Mitarbeiter und dem 29-jährigen Kunden.

    Dieser Streit entwickelte sich zu einer handfesten Rangelei, bei der die beiden Männer auf dem Boden lagen. Der Mitarbeiter sagte den Polizeibeamten, dass der Kunde ihn in diesem Zusammenhang auch beleidigt und bedroht hat.

    Grund für die Auseinandersetzung war ersten Erkenntnissen zufolge, dass der 32-Jährige den PKW des
    29-Jährigen versetzen musste und der Kunde mit der Fahrweise nicht einverstanden war. Die Kripo ermittelt nun wegen der Körperverletzung, der Beleidigung und der Bedrohung.