Schlagwort: Straftäter

  • Schweigen und Schwindeln – Bundespolizei überführt Straftäter im Fernbus

    Schweigen und Schwindeln – Bundespolizei überführt Straftäter im Fernbus

    Bundespolizei überführt Straftäter im Fernbus

    Lindau

    Am Donnerstag (12. Dezember) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei Migranten aufgegriffen. Die beiden Männer hatten deutsche Behörden monatelang getäuscht. Der Ägypter lebte und arbeitete bereits über ein Jahr ohne Erlaubnis in Deutschland. Der Afghane hatte sich sowohl in Italien als auch in Deutschland als Flüchtling registrieren lassen. Die deutschen Ausländerbehörden wussten davon bisher allerdings nichts.

    Lindauer Bundespolizisten ertappten in der Nacht auf Donnerstag einen ägyptischen Fernbusreisenden (Routing Mailand-Białystok) mit einem bereits seit Februar dieses Jahres abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel.

    Die Beamten fanden heraus, dass der 31-Jährige bereits seit 2023 in Deutschland gemeldet ist und in einem Restaurant in der Nähe von München arbeitet.

    Außerdem ermittelten die Polizisten, dass der Mann im Jahr 2024 bereits wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes angezeigt worden war. Der Ägypter verfügte zwar über einen Arbeitsvertrag und mehrere Gehaltsabrechnungen, jedoch weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung. Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie unerlaubter Ausübung einer Beschäftigung, unerlaubten Aufenthaltes und Steuerhinterziehung an und wiesen ihn gegen Mittag nach Österreich zurück. Der Arbeitgeber des Ägypters wird dich wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz, Steuerhinterziehung und unerlaubter Beschäftigung eines Ausländers verantworten müssen. Die Bearbeitung hierzu übernimmt der zuständige Zoll.

    Nur drei Stunden später überführten die Lindauer Bundespolizisten einen afghanischen Staatsangehörigen, der in einem Fernreisebus mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main einreisen wollte. Bei der Kontrolle schien zunächst alles in Ordnung zu sein. Der 38-jährige Migrant verfügte über gültige Papiere, seinen afghanischen Reisepass und einen im Dezember 2022 ausgestellten italienischen Aufenthaltstitel. Jedoch stellten die Bundespolizisten bei der Überprüfung der Fingerabdrücke fest, dass der Mann bereits vor einem Jahr in Rheinland-Pfalz als Asylbewerber registriert worden war und mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Außerdem ermittelten die Beamten, dass der Mann den deutschen Ausländerbehörden seinen Reisepass sowie die italienischen Papiere vorenthalten hatte. Die Bundespolizisten zeigten den Afghanen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz an, nahmen seine Reisedokumente zunächst in Verwahrung und leiteten den 38-Jährigen an die für ihn zuständige Ausländerbehörde weiter.

  • Bundespolizei Waidhaus nimmt seit acht Jahren verurteilten Straftäter fest

    Bundespolizei Waidhaus nimmt seit acht Jahren verurteilten Straftäter fest

    Bundespolizei Waidhaus nimmt seit acht Jahren verurteilten Straftäter fest

    Waidhaus

    Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Montag (22. Juli) erneut die Handschellen klicken lassen. An der Grenzkontrollstelle an der A6 erwischten sie einen vor acht Jahren verurteilten Osteuropäer und nahmen ihn fest. Er bezahlte seine Justizschulden und konnte weiterreisen.

    Die Reise nach Frankfurt hatte sich der 44-jährige Rumäne mit Sicherheit günstiger vorgestellt. Bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckten Beamte der Bundespolizei Waidhaus ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Würzburg. Bereits vor acht Jahren verurteilte ihn das Amtsgericht Würzburg zu einer handfesten Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige eine Strafbare Kennzeichenverletzung nach dem Markenschutzgesetz begangen hatte. Da er bis dato keine Anzeichen zu Tage legte seine Geldstrafe zu bezahlen, erließ die Staatsanwaltschaft Würzburg Haftbefehl gegen den Osteuropäer. Mit diesem sah sich er sich nun in Waidhaus an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei konfrontiert. Die Alternative zur Begleichung seiner Justizschulden war die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von knapp fünf Monaten. Dieser konnte er jedoch durch die Hilfe eines Bekannten in Frankfurt (Main) entgehen. Er bezahlte die Schulden des Rumänen bei der Bundespolizei in Hanau (Frankfurt a.M.) ein und ermöglichte dem 44-Jährigen somit seine Reise nach Frankfurt dennoch zu vollenden.

  • Mannheim: Versammlungen am und in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes

    Mannheim: Versammlungen am und in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes

    Mannheim: Versammlungen am und in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes

    Mannheim

    Am Sonntagnachmittag zwischen 15:00 Uhr und 16:30 Uhr war auf dem Mannheimer Markplatz eine Versammlung unter dem Titel “sofortige Remigration islamischer Straftäter” angemeldet.

    In der Spitze nahmen hier rund 150 Personen teil. Zwischen 14:30 Uhr und 16:30 Uhr war eine weitere Versammlung in Form einer Menschenkette zum Thema “Zusammenhalt gegen Gewalt, Hass und Hetze anlässlich der Tat am 31.05.” im Quadrat R1 in unmittelbarer Nähe zum Markplatz geplant.

    Hier fanden sich in der Spitze rund 800 – 1.000 Personen ein. Gegen 15:15 Uhr versuchte eine Gruppe mit teilweise vermummten Personen die Versammlung auf dem Markplatz zu stören und gewaltsam auf diesen vorzudringen. Einige dieser Personen waren mit Fackeln bewaffnet. Der Sturm auf den Marktplatz konnte durch schnelles polizeiliches Intervenieren verhindert werden. In diesem Zusammenhang wurde der Einsatz von Pfefferspray notwendig.

    In der Folge mussten die Personalien der rund 40-köpfigen Gruppe festgestellt werden.

    Ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen die Gruppierung wurde eingeleitet. Gegen eine Person wird wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten ermittelt. Eine weitere Person muss mit einer Anzeige wegen Beleidigung rechnen.

    Die Versammlung auf dem Marktplatz wurde gegen 16:15 Uhr für beendet erklärt. Kurz darauf verließen auch die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Menschenkette den Bereich rund um den Markplatz. Bei der Abwanderung kam es in den Quadraten G2/H2 zu einem Raubdelikt zum Nachteil eines Teilnehmers der Kundgebung vom Marktplatz.

    Eine bislang unbekannte Gruppierung von rund zehn Personen soll dem Mann das Handy geraubt und zwei seiner Begleiter jeweils eine Mütze entwendet haben. Danach flüchteten die Täter in Richtung Jungbusch.

    Zu weiteren Vorfällen oder Verkehrsbeeinträchtigungen nach Beendigung der Versammlungen kam es nicht.

    Zeugen des Raubdeliktes können sich beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon
    unter Tel.: 0621/174-4444 melden.

  • Bundespolizei nimmt international gesuchten Straftäter fest

    Bundespolizei nimmt international gesuchten Straftäter fest

    Bundespolizei nimmt international gesuchten Straftäter fest

    Trier

    Intensive Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei Trier führten am Mittwochabend zur Festnahme eines international gesuchten Straftäters im Stadtgebiet.

    Dabei handelt es sich um einen 41-jährige Rumänen, der als Insasse eines Reisebusses aus Luxemburg einreiste.

    Wegen eines Verkehrsdeliktes lag gegen den Mann ein Europäischer Haftbefehl, mit dem Ziel der Auslieferung nach Rumänien, vor. Er verursachte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, im Dezember 2022 in Rumänien einen Verkehrsunfall und wurde aufgrund dessen zu einer Haftstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt.

    Nach richterlicher Vorführung wurde er in die JVA Trier eingeliefert, wo er auf seine Auslieferung nach Rumänien wartet.

  • Auslieferung – Bundespolizei Trier nimmt zwei Straftäter in Empfang

    Auslieferung – Bundespolizei Trier nimmt zwei Straftäter in Empfang

    Auslieferung – Bundespolizei Trier nimmt zwei Straftäter in Empfang

    Trier

    Am Montagmorgen wurden ein 42-jähriger Deutscher und ein 24-jähriger Kroate aufgrund
    europäischer Haftbefehle von der luxemburgischen Polizei an die Bundespolizei Trier übergeben.

    Gegen den Deutschen lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, u. a. wegen Bedrohung, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, vor. Nach Haftvorführung und Beschlussfassung des Richters wurde er in die JVA Saarbrücken eingeliefert.

    Der 24-jährige Kroate wurde mit Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Saarbrücken wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls gesucht. Er ist dringend tatverdächtig, sich im Dezember 2022 unberechtigt Zutritt in eine Wohnung im Landkreis Saarlouis verschafft zu haben. Dort entwendete er ein Portemonnaie samt Inhalt, verschiedene Münzen und drei goldene Ringe mit Perlen und Diamanten im Gesamtwert von mehr als 35.000 Euro. Im Zuge der Vorführung beim zuständigen Gericht wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und der Beschuldigte mit Meldeauflagen entlassen.

    Die Übernahme beider Personen erfolgte am Grenzübergang Wasserbilligerbrück.

  • Bundespolizei nimmt zwei Straftäter fest

    Bundespolizei nimmt zwei Straftäter fest

    Trier

    Im Rahmen von Personenkontrollen nahm die Bundespolizei zwei Straftäter im Stadtgebiet fest.

    Am Donnerstagabend einen 27-jährigen Syrer aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts Trier. Der Mann steht im Verdacht, im Dezember 2021 und Mai 2022 kinderpornographische Inhalte besessen und/oder anderen Personen zugänglich gemacht zu haben. Nach Vorführung beim Haftrichter wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und der Angeklagte mit Meldeauflagen an seine Wohnanschrift entlassen.

    Am Freitagmorgen einen 26-jährigen Busreisenden. Der staatenlose Mann ist angeklagt, im Juni 2019 in einer Shisha-Bar einem Gast ohne ersichtlichen Grund mit einem Schlagstock auf Nase und Kopf geschlagen zu haben. Dieser erlitt, neben nicht unerheblichen Schmerzen, eine ca. 1,5 cm
    große Platzwunde, welche genäht werden musste. Weiterhin im Februar 2020 als Fahrgast die Bauchtasche der Taxi-Fahrerin samt Inhalt (240 Euro und Personenbeförderungsschein) gestohlen und die Flucht ergriffen zu haben. Er wurde, nach richterlicher Vorführung, in die JVA Trier eingeliefert.