Schlagwort: Till Lindemann

  • Urteil im Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

    Urteil im Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

    Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

    Landgericht Hamburg untersagt Shelby Lynn die Behauptung, ihr seien beim “Rammstein”-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 anlässlich einer von der Band organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden

    Presseerklärung durch den Rechtsanwalt von Till Lindemann:

    Als Rechtsanwalt von Till Lindemann, dem Sänger der Band “Rammstein”, gebe ich folgendes bekannt:

    Die Nordirin Shelby Lynn hatte in den sozialen Netzwerken (Reddit, Twitter/X und Instagram) behauptet, dass ihr auf dem “Rammstein”-Konzert in Vilnius am 22.05.2023 Drogen bzw. K.O.-Tropfen in ihr Getränk gemischt worden seien. Darüber hinaus hatte sie den Verdacht geäußert, im Zustand der Bewusstlosigkeit körperlich misshandelt worden zu sein.

    Diese Anschuldigungen lösten eine weltweite Empörungswelle zulasten unseres Mandanten aus. Diverse Medien berichteten über den Verdacht, unser Mandant habe Frauen bei Konzerten von “Rammstein” mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.

    Urteil gefallen

    Mit dem am 24.10.2025 verkündeten Urteil (Az. 324 O 76/24) hat das Landgericht Hamburg nunmehr Shelby Lynn untersagt, zu behaupten, ihr seien anlässlich des “Rammstein”-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 bei einer von der Band organisierten Party Drogen in den Drink gemischt worden, wenn dies geschieht wie durch die Aussagen

    • “I was spiked by Rammstein at pre party” (Deutsch: “Ich wurde von Rammstein auf der Pre-Party gespiked”)
    • “The girl that got spiked by Rammstein” (Deutsch: “Das Mädchen, das von Rammstein gespiked wurde”)
    • “SOMEBODY on Rammstein crew spiked me and many other girls” (Deutsch: “IRGENDJEMAND aus der Rammstein Crew hat mich und viele andere Mädchen gespiked”)

    Das Landgericht begründet das Verbot damit, dass es sich bei den vorstehend wiedergegebenen Äußerungen um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handele. Da die Behauptungen ehrverletzend seien, treffe Shelby Lynn die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit ihrer Aussagen. Dieser sei sie nicht nachgekommen. Sie sei beweisfällig dafür geblieben, dass Mitglieder der Band “Rammstein” Drogen in ihr Getränk gemischt hätten. Auch die persönliche Anhörung von Shelby Lynn im Verhandlungstermin vom 22.08.2025 habe nicht zu einer anderen Überzeugung des Gerichs geführt.

    Damit wurden Shelby Lynn nun die schwersten Vorwürfe gegenüber unserem Mandanten und der Band “Rammstein” gerichtlich verboten. Die Entscheidung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil fast die gesamte Medienberichterstattung ab Juni 2023 an den nunmehr verbotenen Vorwürfen von Shelby Lynn angeknüpft hatte. Gegen diese Berichterstattung mussten wir für unseren Mandanten in zahlreichen Verfahren ebenfalls gerichtlich vorgehen. Diese Verfahren gingen fast ausnahmslos erfolgreich zugunsten unseres Mandanten aus.

    Auch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die aufgrund der Vorwürfe von Shelby Lynn bei den Polizeibehörden in Vilnius und von der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleitet worden waren, gingen zugunsten unseres Mandanten aus. Beide Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts schon kurze Zeit nach Erstattung der jeweiligen Strafanzeige eingestellt.

  • Alle Ermittlungen gegen Rammstein Frontmann Till Lindemann eingestellt

    Alle Ermittlungen gegen Rammstein Frontmann Till Lindemann eingestellt

    Alle Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt: Keine Beweise für Vorwürfe gefunden

    Die Berliner Staatsanwaltschaft hat heute offiziell bekannt gegeben, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Rammstein-Frontmann Till Lindemann (60) eingestellt wurde.

    Dies erfolgt im Zusammenhang mit mehreren Strafanzeigen, die im Juni bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft eingegangen waren.
    Die Anzeigen wurden von unbeteiligten Dritten gestellt und nicht von vermeintlichen Opfern.

    Die Ermittlungen betrafen mutmaßliche Offizial-Delikte gemäß Paragraf 177 StGB, die sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung umfassen.
    Die Justiz war verpflichtet, aufgrund dieser schweren Vorwürfe von Amts wegen zu ermitteln und den Anfangsverdacht gegen Lindemann zu überprüfen.
    Es wurde auch darauf hingewiesen, dass in den Vorwürfen die Abgabe von Betäubungsmitteln eine Rolle gespielt haben soll.

    Till Lindemann von Rammstein Vorwürfe

    Nach gründlicher Prüfung der Beweise und Fakten hat die Staatsanwaltschaft nun alle Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt. Dies bedeutet, dass keiner der Vorwürfe in diesem Verfahren aufrechterhalten werden kann.

    Schon im Juni hatten Lindemanns Anwälte betont, dass bislang keine objektiven Beweise für eine Tatbeteiligung ihres Mandanten vorgelegt wurden.

    Die gegen Till Lindemann erhobenen Vorwürfe halten bereits seit mehreren Monaten an. Einige Frauen behaupteten, während Konzerten gezielt für Aftershow-Partys ausgewählt worden zu sein und berichteten von sexuellen Handlungen mit Lindemann. Die Anwälte des Künstlers haben diese Anschuldigungen vehement bestritten. Bislang konnte keine der Behauptungen nachweislich belegt werden, und es wurde keine strafrechtliche Relevanz festgestellt.

    Die Anschuldigungen wurden im Mai von der Nordirin Shelby Lynn (24) erhoben. Sie behauptete, Opfer von Misshandlungen, K.-o.-Tropfen und mutmaßlichem Machtmissbrauch im Umfeld eines Rammstein-Konzertes in Vilnius (Litauen) geworden zu sein. Die Staatsanwaltschaft in Vilnius hat jedoch nach einer Prüfung festgestellt, dass keine Straftat in Vilnius begangen wurde, und dementsprechend kein Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann eröffnet.

    Till Lindemann und seine Anwälte sind erleichtert über die Einstellung der Ermittlungen und hoffen darauf, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, die Wahrheit ans Licht zu bringen und den Ruf des Künstlers wiederherzustellen.

    BILD – TZ – WELT

  • Till Lindemanns Anwälte melden sich zu Wort wegen Shelby Linn

    Till Lindemanns Anwälte melden sich zu Wort wegen Shelby Linn

    Presseerklärung zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

    Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze.

    Nachdem Shelby Lynn unlängst öffentlich erklärt hatte, dass sie unserem Mandanten Till Lindemann persönlich nichts vorzuwerfen habe, hat jetzt das Landgericht Hamburg zudem mit Beschluss vom 15.08.2023 (Az. 324 O 256/23) entschieden, dass ihre Aussagen keine Verdachtsäußerungen seien, sondern bloße Bewertungen.

    Zum Hintergrund der Till Lindemann – Rammstein Vorwürfe:

    Über die sozialen Netzwerke Twitter und Instagram sowie in einem Interview mit der BBC hatte Shelby Lynn nach dem Besuch eines Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 erklärt, ihr seien Drogen in den Drink gemischt worden. Diese Aussage wurde in den sozialen Netzwerken und in den Medien zum Anlass genommen, um zu Lasten unseres Mandanten schwerwiegende Vorwürfe zu erheben. So war u.a. im SPIEGEL der (mittlerweile gerichtlich untersagte) Verdacht erhoben worden, unser Mandant habe Frauen anlässlich von Rammstein-Konzerten mit K.O.-Tropfen, Drogen bzw. Alkohol betäubt, um sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können.

    Wir hatten für Till Lindemann beantragt, Shelby Lynn die Behauptung zu untersagen, ihr seien anlässlich des Rammstein-Konzerts in Vilnius Drogen in den Drink gemischt worden.

    Im Verfahren hat sie sich mit dem Argument verteidigt, sie habe unseren Mandanten mit ihren über Twitter und Instagram verbreiteten Äußerungen persönlich gar nicht beschuldigt.
    Von der BBC sei sie teilweise falsch zitiert worden.

    Dass Dritte auf eine mögliche Beteiligung Lindemanns schließen würden, gehe nicht auf sie zurück, zumal sie ausdrücklich erklärt habe, nicht zu wissen, wann und wie ihr Drogen zugeführt worden seien.

    Diese Argumentation hat das Landgericht Hamburg aufgegriffen und den Verfügungsantrag mit der Begründung zurückgewiesen, Shelby Lynn habe keinen Verdacht zulasten unseres Mandanten geäußert, sondern auf Basis einer von ihr behaupteten Anknüpfungstatsache (ungewöhnliche Ausfallerscheinungen bei moderatem Alkoholkonsum) lediglich eine wertende Schlussfolgerung gezogen, die unseren Mandanten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze.

    Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten.

    Soweit es dort heißt, Shelby Lynn habe nicht den Verdacht geäußert, unser Mandant habe ihr Drogen in den Drink gemischt, wird klar, dass die gesamte Folgeberichterstattung, die genau diese Verdachtserweckung aufgegriffen hatte, haltlos ist. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg dürfte auch Auswirkungen auf das derzeit noch bei der Staatsanwaltschaften Berlin anhängige Ermittlungsverfahren haben, welches von unbeteiligten Dritten maßgeblich unter Berufung auf die Vorwürfe von Shelby Lynn eingeleitet worden war.

    Pressekontakt:
    Rechtsanwalt Simon Bergmann Schertz

    SPIEGEL scheitert mit rechtlichen Schritten gegen Rammstein Frontmann Anwälte Schertz Bergmann

  • SPIEGEL scheitert mit rechtlichen Schritten gegen Rammstein Frontmann Anwälte Schertz Bergmann

    SPIEGEL scheitert mit rechtlichen Schritten gegen Rammstein Frontmann Anwälte Schertz Bergmann

    SPIEGEL scheitert mit rechtlichen Schritten gegen Schertz Bergmann

    DER SPIEGEL ist mit seinem Versuch, der Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte Teile einer für ihren Mandanten Till Lindemann veröffentlichten Presseerklärung gerichtlich untersagen zu lassen, gescheitert.

    DER SPIEGEL hatte in einem langen Beitrag zur Rechtfertigung seiner Berichterstattung zuletzt selbst erklärt:

    “Die jüngste Pressemitteilung der von Lindemann beauftragten Kanzlei Schertz Bergmann ist obendrein handwerklich schlampig formuliert worden. Denn darin steht unter anderem, dass wir zwei falsche Tatsachenbehauptungen im Text hätten, die uns das Landgericht Hamburg untersagt habe – was nicht stimmt. Nachdem sich die Kanzlei geweigert hat, dies von sich aus zu korrigieren, gehen wir nunmehr rechtlich gegen die Pressemitteilung vor.” (spiegel.de v. 25.07.2023)

    Spiegel bleibt erfolglos gegen Lindemann Anwälte

    Diese rechtlichen Schritte blieben erfolglos. Das diesmal vom SPIEGEL selbst angerufene Landgericht Hamburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 14.08.2023 zurückgewiesen und dabei festgestellt, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des SPIEGEL durch die Presseerklärung nicht verletzt ist. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, die vom SPIEGEL erfolglos angegriffene Äußerung könne als Bewertung der gerichtlichen Entscheidung verstanden werden. Für das vom SPIEGEL angesetzte Verständnis, es handele sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, fehle es nach einer Klarstellung der Kanzlei an der Wiederholungsgefahr.

    Hierzu erklärt Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz:

    “Nachdem dem SPIEGEL bereits große Teile seiner Berichterstattung über unseren Mandanten Till Lindemann – insbesondere die Kernvorwürfe – untersagt wurden, weil sie dessen Persönlichkeitsrecht eklatant verletzten, hatte der SPIEGEL den beispiellosen Versuch unternommen, gegen uns als Rechtsanwälte vorzugehen, offenbar, um uns mundtot zu machen. Auch hiermit ist der SPIEGEL nun vollkommen zu Recht gescheitert.”

    Ob Rechtsanwälte, die wie hier eine Äußerung für ihren Mandanten im Rahmen der Interessenvertretung in einer Pressemitteilung tätigen, überhaupt diesbezüglich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können oder es nicht vielmehr auch an der Passivlegitimation fehlt, hat das Landgericht offengelassen.

    Presseerklärung Schertz Bergmann

  • Rammstein-Keyboarder muss Podcast pausieren

    Rammstein-Keyboarder muss Podcast pausieren

    Rammstein-Keyboarder Flake muss Podcast pausieren

    Radioeins (rbb) setzte am Dienstag den Podcast mit Christian „Flake“ Lorenz (56) ab.
    Grund: Er wollte nicht über die aktuellen Vorwürfe gegen die Band reden.

    Dienstag, 21 Uhr: Turnusmäßig sollte ein vorproduzierter Radio-Beitrag mit dem Musiker und Bestseller-Autor („Tastenficker“) ausgestrahlt werden.
    Seine treuen Hörer warteten vergeblich.
    Stattdessen wurde eine Sendung mit Francoise Cactus wiederholt.

    Vorab im Programm angekündigt, wurde es nicht.
    Nur ein knapper Hinweis: „Da
    Rammstein auf Tour sind, hatten wir eine vorproduzierte Sendung eingeplant, was jetzt bei der Debatte rund um Rammstein unangebracht erscheint. Flake sieht jedoch derzeit keine Möglichkeit eine neue Sendung zu produzieren, in der auf die aktuelle Situation eingegangen werden kann. Deswegen hat Radioeins in Absprache mit Flake entschieden, dass seine Sendung pausiert.“

    Seit Wochen gibt es Vorwürfe junger Frauen gegen den Front-Sänger Till Lindemann (60), dass es im Umfeld von Konzerten von Rammstein zu Misshandlungen und sexuellen Übergriffen gekommen sein soll.
    Lindemann und die Band Rammstein bestreitet das und dementieren vehement.

    BILD – NTV – WELT