Schlagwort: Totschlag

  • Senior soll ehemalige Lebensgefährtin in Wohnung getötet haben

    Senior soll ehemalige Lebensgefährtin in Wohnung getötet haben

    Tödliche Gewalttat in Frechen: 67-Jähriger festgenommen

    Am Mittwochmittag (22. April) haben Polizeikräfte im Rhein-Erft-Kreis einen 67 Jahre alten Mann festgenommen. Die Einsatzkräfte griffen in einem Mehrfamilienhaus am Freiheitsring in Frechen ein, nachdem sich dort eine schwere Gewalttat ereignet hatte.

    Frau stirbt nach Reanimation im Krankenhaus

    Nach ersten Erkenntnissen soll der Tatverdächtige kurz zuvor seine ehemalige Lebensgefährtin (58) tödlich verletzt haben. Rettungskräfte fanden die Frau schwer verletzt in der Wohnung auf und leiteten sofort Reanimationsmaßnahmen ein. Anschließend transportierten sie die Geschädigte in eine Klinik. Dort erlag sie jedoch ihren schweren Verletzungen.

    Die Staatsanwaltschaft Köln veranlasste eine Obduktion, die am Donnerstag (23. April) durchgeführt wurde.

    Verdächtiger alarmiert selbst die Polizei

    Besonders auffällig: Der 67-Jährige hatte selbst die Polizei verständigt. Einsatzkräfte nahmen ihn noch vor Ort widerstandslos fest. Die Hintergründe dieser Entscheidung sind derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

    Mordkommission ermittelt – Haftbefehl beantragt

    Die Polizei Köln richtete eine Mordkommission ein. Ermittler sicherten umfangreiche Spuren am Tatort und befragen mögliche Zeugen. Aktuell prüfen die Behörden insbesondere die Tatmotivation.

    Die Staatsanwaltschaft Köln hat beim Amtsgericht Köln einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags beantragt. Über den Antrag soll noch am selben Tag entschieden werden.

    Ermittlungen dauern an

    Die Ermittlungen zum Fall Totschlag Frechen laufen weiterhin auf Hochtouren. Weitere Details zum Tatablauf und möglichen Hintergründen sind derzeit noch nicht bekannt. Die Behörden halten sich mit zusätzlichen Informationen zunächst zurück.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

  • 22-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Kaiserslautern

    22-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Kaiserslautern

    22-Jähriger stirbt nach Messerangriff in der Fruchthallstraße

    Nach dem Messerangriff in der Fruchthallstraße am Samstagabend (28.02.2026) ist das 22-jährige Opfer am späten Montagnachmittag in einem Krankenhaus verstorben. Die Tat ereignete sich in der Fruchthallstraße und sorgte bereits am Wochenende für einen größeren Polizeieinsatz.

    Ermittlungen nun wegen Totschlags

    Nach dem Tod des 22-Jährigen führen die Ermittlungsbehörden das Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags. Tatverdächtig ist ein 18-Jähriger, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei setzen ihre Ermittlungen zum Messerangriff in der Fruchthallstraße mit Hochdruck fort.

    Nach aktuellem Stand der Ermittlungen kam es zwischen dem 18-Jährigen und dem 22-Jährigen zu einem Streit. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung soll der Tatverdächtige mit einem mitgeführten Messer zugestochen haben. Dabei verletzte er den 22-Jährigen mit einem Stich in den Rücken.

    Zweiter Mann schwer verletzt

    Im Zusammenhang mit dem Messerangriff verletzte der 18-Jährige zudem einen weiteren Mann schwer. Ein 20-Jähriger erlitt einen Messerstich in den Brustbereich. Sein Gesundheitszustand gilt weiterhin als kritisch.

    Rettungskräfte versorgten beide Verletzten vor Ort und brachten sie anschließend in ein Krankenhaus. Trotz intensiver medizinischer Behandlung erlag der 22-Jährige nun seinen Verletzungen.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen der Tat dauern weiterhin an. Die Polizei prüft alle Umstände, die zu der Auseinandersetzung führten. Weitere Details zum Ablauf des Messerangriff in der Fruchthallstraße stehen bislang noch aus.

    Aktuelle Meldungen zu weiteren Einsätzen und Entwicklungen finden Sie auch in unserem Bereich News, in der Rubrik Deutschland sowie unter Fahndungen.

    Weitere Informationen veröffentlicht die zuständige Polizei auf ihrer offiziellen Webseite unter polizei.rlp.de sowie die Staatsanwaltschaft über die jeweiligen Mitteilungen.

  • Tödliche Gewalt am Nockwinkel: 30-Jähriger stirbt nach Streit in Essen

    Tödliche Gewalt am Nockwinkel: 30-Jähriger stirbt nach Streit in Essen

    30-Jähriger stirbt nach Streit

    Eine tödliche Auseinandersetzung am Nockwinkel in Essen erschütterte am frühen Sonntagmorgen (1. März) die Stadt. Ein 30-jähriger Essener erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und verstarb am Montagmorgen (2. März) im Krankenhaus.

    Streit zwischen zwei Gruppen eskaliert

    Gegen 5:00 Uhr gerieten am Nockwinkel zwei Gruppen in einen Streit. Die Situation eskalierte und entwickelte sich zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Im Verlauf der Gewalt erlitt der 30-jährige Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit schwere Verletzungen im Kopfbereich.

    Rettungskräfte versorgten den Mann noch am Einsatzort und brachten ihn umgehend in ein Krankenhaus. Trotz intensiver medizinischer Behandlung erlag er dort am Morgen des 2. März seinen Verletzungen.

    Tatverdächtige stellen sich der Polizei

    Kurz nach der Tat meldeten sich zwei Männer bei der Polizei und gaben an, bei der Auseinandersetzung anwesend gewesen zu sein. Die Beamten nahmen die beiden Essener im Alter von 28 und 29 Jahren vorläufig fest.

    Die Ermittler entließen den 28-Jährigen inzwischen wieder. Gegen den 29-jährigen Deutschen beantragte die Staatsanwaltschaft Essen Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Totschlag. Das zuständige Amtsgericht folgte dem Antrag und erließ Haftbefehl. Die Behörden überführten den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt.

    Mordkommission ermittelt

    Die Polizei Essen richtete unter Leitung der Staatsanwaltschaft eine Mordkommission ein. Die Ermittler klären nun die Hintergründe und den genauen Ablauf der tödlichen Auseinandersetzung am Nockwinkel in Essen.

    Zeugen, die Angaben zum Tatgeschehen machen können, bittet die Polizei, sich unter der Telefonnummer 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de zu melden.

    Weitere Polizeimeldungen aus der Region

    Weitere aktuelle Entwicklungen finden Sie in unserer Rubrik News sowie im Bereich Deutschland. Informationen zu laufenden Ermittlungen und Fahndungen veröffentlichen wir außerdem unter Fahndungen.

    Die Ermittlungen zur tödlichen Auseinandersetzung am Nockwinkel in Essen dauern an.

  • Rocker unter Einfluss von Drogen: Dreijähriges Kind stirbt in Rheinland-Pfalz – Totschlag !

    Rocker unter Einfluss von Drogen: Dreijähriges Kind stirbt in Rheinland-Pfalz – Totschlag !

    Urmersbach: Tod eines Mädchens – Ermittler gehen nun von Totschlag aus

    Im rheinland-pfälzischen Urmersbach im Landkreis Cochem-Zell kam es am 8. Mai 2025 zu einem tragischen Vorfall, bei dem ein dreijähriges Mädchen ums Leben kam. Während die Ermittler zunächst von einem tragischen Unfall ausgingen, bewerten sie den Fall inzwischen deutlich anders. Nach dem aktuellen Stand der Staatsanwaltschaft steht nun der Verdacht des Totschlags im Raum.

    Von einem Unfall zur Gewalttat – Totschlag Dreijähriges Mädchen tot

    Das Kind hielt sich am Nachmittag in einer als Fitnessraum genutzten Garage des Elternhauses auf. Dort trainierte ein 48-jähriger Nachbar mit Gewichten. Nach bisherigen Erkenntnissen erlitt das Mädchen während dieses Aufenthalts schwere Kopfverletzungen. Rettungskräfte brachten das Mädchen sofort in ein Krankenhaus, doch Ärzte konnten ihr Leben nicht mehr retten.

    Zunächst gingen Polizei und Staatsanwaltschaft von einem tragischen Unglück im Zusammenhang mit dem Training aus. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab jedoch eine massive stumpfe Gewalteinwirkung am Kopf. Aufgrund der Spurenlage und weiterer Ermittlungen gehen die Behörden inzwischen mindestens von Totschlag aus. Die genaue Rekonstruktion des Ablaufs dauert weiterhin an.

    Rocker-Bezug und mögliche Drogen

    Bei dem 48-Jährigen soll es sich um eine Person aus dem Rocker-Milieu handeln. Zudem prüfen die Ermittler Hinweise auf möglichen Drogenkonsum am Tattag. 

    Beschuldigter nimmt sich das Leben

    Kurz nach dem Vorfall begab sich der 48-Jährige in sein Wohnhaus. Dort sprang er aus einem Fenster in mehreren Metern Höhe und erlitt tödliche Verletzungen. Damit nahm sich der mutmaßliche Täter noch am selben Tag das Leben. Auch in diesem Zusammenhang führen die Behörden eine vollständige Rekonstruktion der Ereignisse durch.

    Die Polizei Rheinland-Pfalz und die Staatsanwaltschaft Koblenz arbeiten weiterhin intensiv an der Aufklärung. Spurenanalysen, Zeugenaussagen sowie rechtsmedizinische Gutachten sollen endgültig klären, wie es zu der tödlichen Gewalt gegen das Kind kam.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz findest Du in unserem Bereich News sowie in der Rubrik Deutschland.

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  • Leichnam und abgetrennte Hände gefunden: Verdächtiger aus Äthiopien nach Bonn gebracht

    Leichnam und abgetrennte Hände gefunden: Verdächtiger aus Äthiopien nach Bonn gebracht

    Tatverdächtiger aus Äthiopien nach Bonn ausgeliefert

    Im Fall einer getöteten 32-jährigen Frau haben die Staatsanwaltschaft Bonn und die Bonner Polizei wichtige neue Entwicklungen bekanntgegeben. Nachdem Ermittler zuvor bereits abgetrennte Hände sowie den Leichnam der Frau gefunden hatten, übernahmen Staatsanwaltschaft und Polizei am 03.12.2025 offiziell die Ermittlungen.

    Seit dem 15.12.2025 lag ein Haftbefehl gegen den 41-jährigen Lebensgefährten der Frau vor, der in Bonn amtlich gemeldet ist. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand setzte sich der Mann nach der Tat nach Äthiopien ab.

    Dort befand er sich seit Ende November auf Veranlassung lokaler Behörden in amtlicher Verwahrung.

    Auslieferung nach Deutschland: Ermittler reisten nach Äthiopien

    Nachdem die Staatsanwaltschaft Bonn unter Einbindung des Auswärtigen Amtes ein Auslieferungsersuchen an die äthiopischen Behörden gestellt hatte, reisten am Mittwoch (04.02.2026) Ermittler der Mordkommission sowie Vertreter der Bonner Staatsanwaltschaft nach Äthiopien.

    Sie holten den Beschuldigten dort ab, um ihn nach Deutschland zu bringen und der deutschen Justiz zu übergeben.

    Damit steht fest:

    Der Fokus der Ermittlungen richtet sich weiterhin auf den Mann. Die Ermittler prüfen nun unter anderem, welche Abläufe zur Tat führten und welche Rolle mögliche weitere Beteiligte gespielt haben könnten.

    Vorführung beim Haftrichter: Untersuchungshaft angeordnet

    Am heutigen Mittag wurde der 41-Jährige dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Bonn vorgeführt. Der Mann machte bislang keine näheren Angaben zur Tat. Der Haftrichter erließ unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags einen Untersuchungshaftbefehl. Anschließend brachten Einsatzkräfte den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt.

    Wo wurde die Frau getötet?

    Weiterhin bleibt unklar, wo genau die 32-Jährige getötet wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte die Frau die Bonner Unterkunft in den Morgenstunden des 16.11.2025 verlassen. Auch ein besonders erschütterndes Detail beschäftigt die Ermittler weiterhin: Der Kopf der Frau wurde bislang nicht gefunden.

    Die Ermittlungen dauern an. Polizei und Staatsanwaltschaft werten Spuren aus, prüfen Reisebewegungen und versuchen weiterhin, die letzten Stunden der Frau zu rekonstruieren.

    Weitere aktuelle Meldungen aus der Region findest Du auch in unseren Bereichen News und Deutschland. Offizielle Informationen stellt zudem die Polizei NRW bereit.

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  • Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    BGH bestätigt Totschlagsurteil gegen Freitodbegleiter

    Der Bundesgerichtshof hat ein viel beachtetes Urteil zur strafbaren Suizidhilfe bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision eines pensionierten Arztes, den das Landgericht Berlin I wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Abgrenzung zwischen erlaubter Suizidhilfe und strafbarer Tötung auf.

    Depressive Erkrankung als zentraler Faktor

    Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich die 37-jährige Geschädigte in einer akuten depressiven Episode einer manisch-depressiven Grunderkrankung. In dieser Situation wandte sie sich an den Angeklagten, der als sogenannter Freitodbegleiter tätig war. Bereits nach einem etwa 90-minütigen Kennenlernen erklärte er seine Bereitschaft, ihre Selbsttötung aktiv zu unterstützen.

    Der Arzt verzichtete bewusst auf ein Abwarten oder die Einbindung einer Sterbehilfeorganisation. Obwohl ihm bekannt war, dass schwere Depressionen die freie Willensbildung erheblich beeinträchtigen können, nahm er für sich in Anspruch, die Freiverantwortlichkeit eigenständig beurteilen zu können. Diese Fehleinschätzung bildete später einen zentralen Punkt der gerichtlichen Bewertung.

    Ambivalenter Todeswunsch und manipulative Zusicherungen

    Nach einem ersten, gescheiterten Suizidversuch, den die Frau überlebte, brachten Rettungskräfte sie in eine psychiatrische Klinik. Während des Klinikaufenthalts zeigte sich ihr Todeswunsch als hochgradig ambivalent. Sie schwankte zwischen neuem Lebensmut und erneuten Suizidgedanken. Der Angeklagte erkannte diese Labilität, hielt jedoch weiter engen Kontakt zu ihr.

    Besonders schwer wog aus Sicht des Gerichts, dass der Angeklagte der Frau zusicherte, ihr Sterben notfalls durch zusätzliche Medikamente sicherzustellen. Diese Zusicherung entsprach nicht der Wahrheit und beeinflusste die Entscheidung der Geschädigten maßgeblich. Damit, so das Landgericht, hielt der Angeklagte das Geschehen steuernd in der Hand.

    BGH sieht keinen Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Bewertung. Die Richter gingen davon aus, dass die Geschädigte ihren Entschluss nicht freiverantwortlich getroffen hatte. Aufgrund der depressiven Erkrankung, der nachgewiesenen Willenslabilität und der manipulativen Einflussnahme des Angeklagten liege ein Totschlag in mittelbarer Täterschaft vor. 

    Für einen früheren Suizidversuch hatte das Landgericht den Angeklagten hingegen freigesprochen, da sich eine fehlende Freiverantwortlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht sicher feststellen ließ. Auch diese Differenzierung hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand.

    Weitere Hintergründe zu aktuellen Gerichtsentscheidungen findest Du in unserem Bereich News sowie in der Rubrik Deutschland. Offizielle Informationen stellt auch der Bundesgerichtshof bereit.

    Mit dem nun rechtskräftigen Urteil setzt der BGH ein deutliches Zeichen: Wer bei nicht freiverantwortlichen Suizidentscheidungen aktiv eingreift, macht sich strafbar. Die Entscheidung dürfte die rechtliche Diskussion um Suizidhilfe in Deutschland nachhaltig prägen.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Bluttat auf Kap Verde: 19-Jähriger aus der Vulkaneifel steht unter Verdacht

    Bluttat auf Kap Verde: 19-Jähriger aus der Vulkaneifel steht unter Verdacht

     

    Eine dreiköpfige deutsche Familie ist während des Weihnachtsurlaubs auf der kapverdischen Insel São Vicente durch ein Gewaltverbrechen ums Leben gekommen. Die Ermittler fanden die Leichen kurz vor Heiligabend in einer Ferienanlage. Sie stellten dabei Stichverletzungen fest. Seitdem laufen internationale Ermittlungen, denn die Tat spielte sich im Ausland ab.

    Als tatverdächtig gilt der 19-jährige Sohn des getöteten Familienvaters. Nach bisherigen Erkenntnissen soll er die Insel kurz nach der Tat verlassen haben. Anschließend soll er nach Portugal gereist sein. Portugiesische Medien berichteten über eine Festnahme am ersten Weihnachtstag in einem Hotel in Lissabon. Damit rückte der Fall noch stärker in den Fokus der Behörden.

    Staatsanwaltschaft Trier übernimmt das Verfahren

    Weil der Verdächtige zuletzt in der Eifel gelebt haben soll, übernahmen die Staatsanwaltschaft Trier und die Kriminaldirektion Trier die Strafverfolgung. Die Ermittler prüfen den Verdacht des Totschlags in drei Fällen. Gleichzeitig führen die Behörden der Kapverden die Untersuchungen am Tatort. Dennoch arbeiten deutsche, portugiesische und kapverdische Stellen eng zusammen, damit sie Spuren, Aussagen und Erkenntnisse schnell abgleichen.

    Wer waren die Opfer?

    Nach übereinstimmenden Berichten handelt es sich bei den Opfern um den 60 Jahre alten Vater, seine 45-jährige Ehefrau sowie die 20-jährige Tochter. Der mutmaßliche Täter soll aus einer früheren Beziehung des Mannes stammen. Die Familie reiste über Weihnachten nach São Vicente, einer kleineren bewohnten Insel des Archipels Kap Verde vor der westafrikanischen Küste.

    Europäischer Haftbefehl und mögliche Auslieferung

    Die Festnahme in Lissabon soll auf einem Europäischen Haftbefehl beruhen, den das Amtsgericht Trier beantragt hatte. Die portugiesische Kriminalpolizei äußerte sich zudem zu einer möglichen psychischen Erkrankung des Verdächtigen. Über die nächsten Schritte entscheidet nun ein portugiesisches Gericht. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft Trier nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens bereits die Auslieferung.

    Der Fall zeigt erneut, wie schnell Urlaub zum Albtraum werden kann. Kap Verde gilt eigentlich als beliebtes Reiseziel. Trotzdem rät die Polizei grundsätzlich dazu, in laufenden Verfahren nicht zu spekulieren. Zudem gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

    Mehr zum Thema findest Du auch hier: Deutschland sowie Weltweite Einsätze.

    Offizielle Anlaufstellen: Staatsanwaltschaft Trier, Polícia Judiciária (Portugal), Polícia Nacional (Kap Verde).

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Tödlicher Angriff: 70-Jähriger stirbt – Tatverdächtiger festgenommen

    Tödlicher Angriff: 70-Jähriger stirbt – Tatverdächtiger festgenommen

    Tödlicher Angriff in Wohnhaus: 70-Jähriger stirbt nach Gewalttat

    Braunschweig – Westliches Ringgebiet

    Ein tödlicher Angriff im Wohnhaus erschütterte am frühen Dienstagmorgen die Region. Ein 70 Jahre alter Mann verlor nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung sein Leben. Seine 64-jährige Lebensgefährtin erlitt bei dem Angriff Verletzungen, überlebte jedoch. Die Polizei nahm einen 26-jährigen Mann fest, der dringend tatverdächtig ist.

    Ungeklärtes Eindringen und eskalierende Gewalt

    Nach aktuellem Ermittlungsstand verschaffte sich der 26-jährige Tatverdächtige auf bislang ungeklärte Weise Zutritt zum Wohnhaus des Paares. Kurz nach dem Eindringen kam es aus bisher unbekannten Gründen zu massiver Gewalt gegen den 70-jährigen Bewohner. Der Angreifer wirkte so heftig auf den Mann ein, dass dieser tödliche Verletzungen erlitt.

    Als die 64-jährige Lebensgefährtin auf das Geschehen aufmerksam wurde, griff der Täter auch sie an. Sie erlitt Verletzungen, konnte den Angriff jedoch überleben. Rettungskräfte versorgten die Frau medizinisch. Für den 70-Jährigen kam jede Hilfe zu spät.

    Festnahme und Vorführung vor den Haftrichter

    Im Zuge umfangreicher Ermittlungen identifizierten Einsatzkräfte einen 26-jährigen Mann als dringend tatverdächtig. Die Polizei nahm ihn noch im Zusammenhang mit der Tat vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Totschlags. Der Tatverdächtige wird einem Haftrichter vorgeführt, der über weitere Maßnahmen entscheidet.

    Die Polizei arbeitet eng mit der Polizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammen, um den genauen Ablauf der Tat zu rekonstruieren.

    Ermittlungen dauern an

    Die Ermittler prüfen derzeit intensiv die Hintergründe des tödlichen Angriffs im Wohnhaus. Sowohl das Motiv als auch die Art und Weise, wie der Täter in das Haus gelangte, bleiben bislang unklar. Aufgrund der laufenden Ermittlungen teilen die Behörden aktuell keine weiteren Details mit.

    Die Polizei bittet um Verständnis, dass zum Schutz der Ermittlungen und der Beteiligten derzeit Zurückhaltung geboten ist. Neue Erkenntnisse will sie veröffentlichen, sobald der Stand der Ermittlungen dies zulässt.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du jederzeit in unserem Bereich News sowie in der Rubrik Deutschland, wo wir fortlaufend über schwere Gewaltverbrechen und laufende Ermittlungen berichten.

  • Revision im Fall Totschlag mit Waffenbesitz: Nebenklägerin strebt Mordverurteilung an

    Revision im Fall Totschlag mit Waffenbesitz: Nebenklägerin strebt Mordverurteilung an

    Mordrevision in Karlsruhe: Nebenklägerin fordert härteres Urteil

    Die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH rückt in einem der aufsehenerregendsten Gewaltdelikte des Jahres 2023 in den Fokus der Öffentlichkeit. Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den Angeklagten am 18. November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die Kammer sah den Tatbestand des Totschlags erfüllt und stellte zudem das unerlaubte Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe fest. Nun will die Nebenklägerin eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.

    Gewalttat am 23. Dezember 2023 in einem Naturfreundehaus

    Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der Angeklagte während der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus auf. Dort erschoss er am 23. Dezember 2023 einen in einer benachbarten Unterkunft lebenden tunesischen Staatsangehörigen.

    Die Tatwaffe: eine halbautomatische Selbstladepistole, für die er keine Erlaubnis besaß.

    Die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH befasst sich auch mit der besonders brutalen Beseitigung der Leiche. Der Angeklagte zerteilte den Körper mit einer Machete in sechs Teile, umwickelte diese mit Maschendraht und warf sie anschließend in den Rhein. Ermittler fanden später mehrere Leichenteile, was zur Aufklärung des Falls beitrug.

    Nebenklägerin strebt Mordverurteilung an

    Mit ihrer Revision will die Nebenklägerin erreichen, dass das Urteil nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes erfolgt. Sie argumentiert, dass die Merkmale Heimtücke oder niedrige Beweggründe erfüllt seien. Das Gericht in Karlsruhe muss nun prüfen, ob das Urteil des Landgerichts Bestand hat oder eine Neuverhandlung notwendig wird.

    Termin vor dem Bundesgerichtshof

    Die Hauptverhandlung über die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH findet am 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.  

    Weitere Hintergründe zu Kriminalfällen in Deutschland finden Leser unter: Deutschland sowie im Bereich News. Für amtliche Informationen empfiehlt sich zudem die Website der Polizei.

  • Tatverdächtiger nach tödlichen Schüssen in Ludwigshafen-Maudach stellt sich der Polizei

    Tatverdächtiger nach tödlichen Schüssen in Ludwigshafen-Maudach stellt sich der Polizei

    Tödliche Schüsse in Maudach: Tatverdächtiger stellt sich

    Ein tödlicher Schusswechsel erschütterte am 20. September den Ludwigshafener Stadtteil Maudach.

    Ein 26-jähriger Mann verlor auf offener Straße sein Leben. Nun gibt es eine entscheidende Wendung im Fall: Ein 20-jähriger Tatverdächtiger hat sich selbst der Polizei gestellt.

    Polizei findet Leiche nach Schüssen in der Ortsmitte

    In den frühen Morgenstunden hörte ein Anwohner mehrere Schüsse und alarmierte sofort die Polizei. Beamte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz trafen kurz darauf in der Ortsmitte von Maudach ein und entdeckten die Leiche eines 26-jährigen Mannes. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Opfers feststellen.

    Laut Staatsanwaltschaft Frankenthal starb der Mann an schweren Verletzungen im Oberkörperbereich, verursacht durch mehrere Schüsse.

    Tatverdächtiger meldet sich bei der Polizei

    Die Ermittler der Kriminalpolizei Ludwigshafen konnten durch Zeugenhinweise schnell einen Tatverdacht gegen einen 20-jährigen Mann erhärten. Am 1. Oktober stellte sich der mutmaßliche Schütze schließlich selbstständig bei der Polizei. In einer gemeinsamen Pressemitteilung bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass der Mann zur Tat ausgesagt hat.

    Der Verdächtige wurde wegen dringenden Tatverdachts des Totschlags festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Der junge Mann befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

    Ermittlungen zu Hintergründen dauern an

    Die genauen Hintergründe des Streits, der in den tödlichen Schüssen endete, sind bislang unklar. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt weiter mit Hochdruck. Ein weiterer Mann, der bei der Auseinandersetzung verletzt wurde, konnte nach kurzer Behandlung das Krankenhaus bereits wieder verlassen.

    Polizei zeigt Präsenz in Maudach

    Nach der Tat richtete die Polizei eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Maudach ein, um Fragen zu beantworten und Ängste zu nehmen. Maudach gilt sonst als ruhiger Stadtteil von Ludwigshafen.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen aus der Region finden Sie auf BlaulichtMYK.de/news oder unter BlaulichtMYK.de/deutschland.

  • Mutter wegen Totschlags angeklagt: Baby stirbt in laufender Waschmaschine

    Mutter wegen Totschlags angeklagt: Baby stirbt in laufender Waschmaschine

    Prozessauftakt in Hechingen: Der schwerwiegende Vorwurf

    Vor dem Landgericht Hechingen steht seit heute eine 35-jährige Altenpflegerin aus Albstadt. Die Anklage lautet Totschlag. Laut Staatsanwaltschaft legte die Angeklagte Clarissa L. ihr neugeborenes Kind nach einer heimlichen Geburt in eine Waschmaschine, woraufhin das Baby später im laufenden Schleudergang verstarb. Landgericht Hechingen und Staatsanwaltschaft Hechingen begleiten das Verfahren.

    Heimliche Geburt und dramatische Minuten im Badezimmer

    Die Tragödie begann am 29. März 2025. Nach einer Geburtstagsfeier klagte Clarissa L. über starke Bauchschmerzen, schloss sich ins Bad ein und legte sich in die Wanne. Dann, so ihre Darstellung, setzten Blutungen ein und das Kind kam plötzlich zur Welt. Sie will das Baby weder gespürt noch als lebend wahrgenommen haben. Deshalb wickelte sie es aus Angst in ein Handtuch und legte es in die Waschmaschine. Anschließend reinigte sie das Bad, weil sie Spuren beseitigen wollte.

    Währenddessen blieb der Lebensgefährte im Glauben, normale Wäsche zu waschen. Er füllte Waschmittel ein, drückte auf Start und entnahm später die Wäsche. Erst da fiel ihm das Baby entgegen – ein Moment, der ihn nach eigenen Worten „völlig schockierte“.

    Ermittlungen, Beweise und medizinische Feststellungen

    Rettungskräfte und Ärztin dokumentierten die Szene. Laut Protokoll lag das Baby vor der Maschine; nebenan stand Waschmittel. Auf dem Rücken des Säuglings zeigte sich ein Trommelabdruck. Die Obduktion ergab: Das Kind war bei der Geburt etwa 2.888 Gramm schwer, rund 51 Zentimeter groß und gesund entwickelt. Der Schleudergang zerstörte den Schädel. Seither kämpft der Mann mit psychischen Folgen und erhält therapeutische Hilfe.

    Für weitere Hintergründe zu Ermittlungen und Zuständigkeiten in der Region verweisen wir auf das Polizeipräsidium Reutlingen, das den Zollernalbkreis betreut.

    Aussagen im Gerichtssaal: Streit um die Schwangerschaft

    Die Staatsanwältin führt an, die Angeklagte habe die Schwangerschaft gezielt verschwiegen. Dagegen behauptet Clarissa L., sie habe ihre Periode gehabt und die Schwangerschaft nicht bemerkt. Sie betont: „Ich dachte, das Kind ist tot.“ Die Kammer prüft nun, inwieweit diese Einlassung mit den medizinischen Befunden vereinbar ist. Zudem betrachtet das Gericht, ob die Angeklagte nach der Geburt andere zumutbare Handlungen hätte vornehmen können.

    Weil der Fall die Öffentlichkeit bewegt und rechtliche Fragen aufwirft, bleibt die Mutter wegen Totschlags angeklagt Hechingen ein Verfahren von erheblicher Tragweite.

    Rechtlicher Rahmen und Ausblick auf das Urteil

    Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Vorsatz, Schuldfähigkeit und möglichen minder schweren Fällen. Das Gericht prüft zudem, ob besondere Umstände im Tatzeitraum vorlagen. Nach heutigem Stand soll das Urteil am 6. Oktober fallen. Bis dahin hören die Richter weitere Zeugen, werten Gutachten aus und ordnen die Beweise Schritt für Schritt ein. So entsteht ein Gesamtbild, das am Ende die rechtliche Bewertung trägt.

    Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem sorgt der Prozess für Debatten über Prävention, Krisenhilfe nach heimlichen Geburten sowie über Schutzmechanismen im familiären Umfeld.

    Mehr Berichte zu schweren Delikten in Deutschland finden Sie in unserer Rubrik Deutschland. Überblicksseiten zu aktuellen Ermittlungen stehen zudem in der Kategorie Fahndung. Ein thematisch verwandter Fall zeigt, wie unterschiedlich Ermittlungen verlaufen können: Valerie (36) tot in Lauben gefunden.

    Wir halten Sie kontinuierlich auf dem Laufenden, damit Sie den Fortgang des Verfahrens nachvollziehen können. So bleibt der Fokus auf dem Wesentlichen: Mutter wegen Totschlags angeklagt Hechingen – ein Prozess, der Antworten verlangt.

  • Prozess Frankfurt Transfrau: Elina (28) wegen Totschlags angeklagt

    Prozess Frankfurt Transfrau: Elina (28) wegen Totschlags angeklagt

    Prozess Frankfurt Transfrau: Elina (28) wegen Totschlags angeklagt

    In Frankfurt startet der Prozess Frankfurt Transfrau gegen Elina (28), bürgerlich Richard E. Sie identifiziert sich als Frau und hat eine Hormontherapie begonnen. Das Landgericht akzeptiert die weibliche Anrede, die Sitzungsliste führt weiterhin den alten Namen.

    Tatnacht im Bahnhofsviertel: Begegnung, Drogen, Abstieg in den Keller

    Elina und der Kellner Yonatan W. (45) lernen sich am 21. Juni 2024 in einem Irish Pub kennen. Beide trinken Alkohol und konsumieren Crack. Gegen 6:30 Uhr wechseln sie in eine weitere Bar und gehen in den Keller. Dort eskaliert ein Streit. Der Staatsanwalt hält einen Bezug zur Transidentität der Angeklagten für möglich. Das Motiv bleibt offen.

    Elf Stiche, tödliche Verletzungen

    Elina sticht mindestens elfmal mit einem Springmesser zu und trifft Lunge und Leber. Yonatan W. stirbt an den Verletzungen. Danach läuft die Angeklagte mit dem Messer auf die Straße und ruft: „Ich wollte ihn nicht umbringen.“ Die Polizei nimmt sie widerstandslos fest. In der Vernehmung bestreitet sie die Tat nicht.

    Anrede und Identität vor Gericht

    Zu Beginn fragt Staatsanwalt Christian Lang, ob er von „der Angeklagten“ sprechen kann. Das Gericht bestätigt die weibliche Anrede. Richter Jörn Immerschmitt spricht von einem „schwierigen Sachverhalt“. Hinweise deuten darauf, dass der Mann mit sexuellen Interessen in den Keller ging. Zugleich gibt es Anhaltspunkte, dass Elina sich wehrte.

    U-Haft, Haftort und mögliche Strafe

    Elina sitzt in U-Haft in der JVA Preungesheim. Die Verteidigerin Cristina Rizzo erklärt, dass die Unterbringung aktuell im Männerbereich läuft. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags nach § 212 StGB drohen mindestens fünf Jahre Haft. Das Gericht entscheidet später über den Vollzug.

    Rechtlicher Hintergrund: § 212 StGB Totschlag

    Totschlag bedeutet vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale. Der Strafrahmen startet bei fünf Jahren. Das Gericht prüft lückenlos: Ablauf, mögliche Notwehr oder Notwehrexzess und die Dynamik des Streits.

    Weiterführende Informationen (Behörden)

    Landgericht Frankfurt am Main · Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main · Polizeipräsidium Frankfurt am Main

    Mehr zum Thema auf unserer Seite

    Aktuelle Übersichten: Deutschland · Fahndungen · Frankfurt

    Die Angeklagte kündigt eine Einlassung an. Der Prozess Frankfurt Transfrau bleibt offen – entscheidend werden Aussagen, Spurenlage und die rechtliche Bewertung im Saal.

  • Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision eines wegen Totschlags Verurteilten verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

    Elf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe

    Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei wurden weitere Strafen aus früheren Urteilen einbezogen. Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten sieben Monate als vollstreckt.

    Tat im Jahr 2013 – Leiche erst 2023 gefunden

    Laut den Feststellungen des Landgerichts begann der Angeklagte Ende 2012 eine Beziehung mit der späteren 28-jährigen Getöteten. Als sie ihm im März 2013 androhte, die Beziehung öffentlich zu machen, tötete er sie. Er befestigte die Leiche an einer Metallplatte und versenkte sie in einem Kanal. Erst im Januar 2023 konnten Überreste der Frau sichergestellt werden.

    BGH sieht keine Rechtsfehler

    Die Revision des Angeklagten richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts. Der Bundesgerichtshof prüfte das Verfahren, fand jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt die Strafe bestehen.

  • Totschläger bei Grenzkontrollen festgenommen

    Totschläger bei Grenzkontrollen festgenommen

    International wegen Totschlags gesucht

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim – 

    Am Montag, dem 14. Juli, hat die Bundespolizei auf der A93 bei Kiefersfelden einen flüchtigen Straftäter festgenommen. Der 35-jährige Mann wurde international wegen Totschlags gesucht.

    Kontrolle auf der A93 deckt Identitätsbetrug auf

    Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle überprüften die Beamten die Insassen eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs. Der Beifahrer zeigte einen bulgarischen Ausweis vor.

    Doch schnell war klar: Das Dokument war eine Fälschung.

    Weitere gefälschte Papiere entdeckt

    Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zudem einen bulgarischen Führerschein. Auch dieser stellte sich als gefälscht heraus. Die Beamten nahmen den Mann fest.

    Fingerabdrücke decken wahre Identität auf

    Die Identitätsprüfung per Fingerabdruck brachte Klarheit. Der Mann stammt aus der Republik Moldau. Er wird seit 2017 mit internationalem Haftbefehl gesucht. Der Vorwurf: Totschlag.

    Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro

    Die Staatsanwaltschaft Rosenheim ordnete eine Sicherheitszahlung von 3.000 Euro an. Diese wurde geleistet. Der Beschuldigte wurde daraufhin dem Amtsgericht Rosenheim vorgeführt.

    Inhaftierung in München-Stadelheim

    Der Haftrichter ordnete die Inhaftierung an. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Dort wartet er auf ein mögliches Auslieferungsverfahren an die Republik Moldau.

  • Säugling stirbt in Waschmaschine – Mutter wegen Totschlags angeklagt!

    Säugling stirbt in Waschmaschine – Mutter wegen Totschlags angeklagt!

    Ein tragischer Vorfall erschüttert die Stadt Albstadt in
    Baden-Württemberg

    Eine 35-jährige Frau steht im Verdacht, ihr Neugeborenes kurz nach der Geburt getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat nun Anklage wegen Totschlags erhoben.

    Säugling nach Geburt in Waschmaschine gelegt

    Nach Informationen der Ermittlungsbehörden brachte die Frau Ende März 2025 ihr Baby allein zur Welt. Die Geburt fand heimlich im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung statt. Die Wohnung liegt in einem Mehrfamilienhaus in Albstadt. Der Lebensgefährte der Frau wusste laut Anklage nichts von der Schwangerschaft oder der Entbindung.

    Unmittelbar nach der Geburt soll die Frau das Neugeborene in die Waschmaschine gelegt haben. Zusammen mit schmutziger Wäsche verschloss sie laut Anklageschrift die Trommel.

    Lebensgefährte startet ahnungslos Waschmaschine

    Kurze Zeit später stellte der Lebensgefährte die Waschmaschine an. Er ahnte nicht, dass sich das Baby im Inneren befand. Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt bereits über Schmerzen geklagt und sich in medizinische Behandlung begeben.

    Gegen 0:30 Uhr entdeckte der Mann das Neugeborene leblos in der Maschine. Er alarmierte sofort die Polizei. Eine hinzugerufene Notärztin konnte jedoch nur noch den Tod des Kindes feststellen.

    Obduktion ergibt schweres Schädeltrauma

    Die spätere Obduktion ergab als Todesursache ein ausgeprägtes Schädeltrauma. Zudem wurde ein starkes Gehirnödem festgestellt. Auch ein Sauerstoffmangel während des Waschvorgangs könnte zum Tod beigetragen haben.

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau in Kauf genommen hat, dass das Baby getötet wird. Der Vorwurf lautet deshalb auf Totschlag.

    Mutter äußert sich nicht zu den Vorwürfen

    Die 35-jährige Mutter wurde bereits kurz nach dem Vorfall festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Bisher hat sie sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

    Ob das Kind ein Mädchen oder ein Junge war, wurde nicht bekannt gegeben. Auch die Vaterschaft ist nach Behördenangaben ungeklärt. Mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte macht die Staatsanwaltschaft hierzu keine weiteren Angaben.

  • Urteil betreffend eine tödliche Auseinandersetzung in Radevormwald !

    Urteil betreffend eine tödliche Auseinandersetzung in Radevormwald !

    Urteil betreffend eine tödliche Auseinandersetzung in Radevormwald !

    Das Landgericht Köln hat einen von zwei Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von
    sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt, den anderen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am Abend des 26. August 2023 in der Innenstadt von Radevormwald zwischen den Angeklagten und einem Bekannten, dem später Getöteten, zu einem Streit. Bei einem erneuten Zusammentreffen am frühen Morgen des Folgetages flammte die Auseinandersetzung wieder auf und mündete in einen gemeinsamen körperlichen Übergriff der Angeklagten gegen ihren Bekannten, in deren Rahmen einer der Angeklagten mehrfach mit einem Messer auf den gemeinsamen Bekannten einstach und ihn dadurch tödlich verletzte.

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 26. März 2025 auf die Revision eines Nebenklägers das Urteil, soweit es den zweiten Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben, weil sich die Beweiswürdigung des Landgerichts als rechtsfehlerhaft erwiesen hat, soweit das Landgericht die Tat nicht auch als vollendeten Totschlag gewertet hat. Die Revision des Nebenklägers betreffend den ersten Angeklagten hat es verworfen.

    Die Revisionen der Angeklagten hat der Senat im Beschlusswege als unbegründet verworfen, die Revision einer Nebenklägerin durch Beschluss als unzulässig. Die Verurteilung des ersten Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten ist damit rechtskräftig.

  • Tötungsdelikt in München: Polizei findet Leiche nach Geständnis

    Tötungsdelikt in München: Polizei findet Leiche nach Geständnis

    Tötungsdelikt in München-Freiham: Polizei findet Leiche nach Geständnis – Tatverdächtiger in Psychiatrie eingewiesen

    Am Dienstagabend, dem 13. Mai 2025, wurde in einer Wohnung in München-Freiham eine männliche Leiche entdeckt.

    Die grausame Entdeckung machte die Polizei nach einem spontanen Geständnis eines 29-jährigen Mannes.

    Der Tatverdächtige fiel Polizeikräften im Bereich der Bayerstraße am
    Hauptbahnhof auf.

    Er zeigte sich auffällig bedrückt. Auf Nachfrage offenbarte er den Beamten ein schockierendes Geständnis.

    Daraufhin durchsuchten die Einsatzkräfte eine Wohnung im Stadtteil Freiham. Dort fanden sie die Leiche eines 59-jährigen Mannes. Laut der Münchner Polizei war das Opfer durch massive Gewalt ums Leben gekommen.

    Der Tatverdächtige hatte persönliche Gegenstände des Opfers bei sich.

    Er soll mit spitzen und stumpfen Gegenständen wiederholt auf das Opfer eingewirkt haben.

    Mehr als 20 Stichverletzungen wurden festgestellt. Auch schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper waren sichtbar. Nach Angaben der Ermittler könnte zwischen den beiden Männern eine persönliche Beziehung bestanden haben.

    Dies ist jedoch noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

    Kein Mordvorwurf – Tat als vorsätzlicher Totschlag gewertet

    Staatsanwältin Juliane Grotz teilte mit, dass die Tat als vorsätzlicher Totschlag eingestuft wird.

    Ein Mordmerkmal sei bislang nicht feststellbar gewesen. Zudem ergaben sich schnell Zweifel an der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters.
    Bereits am Donnerstag wurde der 29-Jährige psychiatrisch untersucht.

    Er wird nicht in Untersuchungshaft, sondern in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht.

    Tatverdächtiger mehrfach vorbestraft – Psychische Erkrankung vermutet

    Der Mann ist gebürtiger Syrer und lebt seit 2014 in Deutschland. In der Vergangenheit war er mehrfach polizeibekannt.

    Unter anderem war er wegen kleinerer Drogendelikte aufgefallen. Ob er während der Tat unter dem Einfluss von Drogen stand, wird aktuell noch untersucht.

    Die Polizei bestätigte, dass er in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen sein könnte.

    Ermittlungen dauern an – Hinweise zur Tat gesucht

    Die Mordkommission der Polizei München führt die weiteren Ermittlungen.
    Die Beziehung zwischen Opfer und Täter sind noch unklar. Bisher gibt es keine eindeutigen Hinweise auf ein Motiv.

    Zeugen, die Beobachtungen im Bereich Freiham oder Bayerstraße gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei München zu melden.

  • Tötungsdelikt in Hanau: 39-Jähriger in Untersuchungshaft – Ermittlungen wegen Totschlags eingeleitet

    Tötungsdelikt in Hanau: 39-Jähriger in Untersuchungshaft – Ermittlungen wegen Totschlags eingeleitet

    Untersuchungshaft gegen Tatverdächtigen angeordnet – Hinweise auf vorangegangenen Streit in gemeinsamer Wohnung

    Hanau

    Am späten Dienstagabend (13. Mai 2025) kam es in Hanau zu einem tragischen Gewaltverbrechen. Ein 38 Jahre alter Mann verstarb noch am Tatort. Die Polizei nahm kurz nach der Tat einen 39-jährigen Tatverdächtigen fest.

    Dieser wurde am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau dem Haftrichter beim Amtsgericht Hanau vorgeführt. Der Richter ordnete daraufhin die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

    Nach aktuellem Stand der Ermittlungen soll der 39-Jährige sein Opfer in einer gemeinsam genutzten Wohnung in der Wilhelmstraße schwer verletzt haben.

    Trotz schneller Hilfe durch erst eintreffende Polizeikräfte, die mit Reanimationsmaßnahmen begannen, verstarb der 38-Jährige noch am Einsatzort.

    Tatortarbeiten dauerten bis in die frühen Morgenstunden

    Die kriminalpolizeilichen Maßnahmen vor Ort zogen sich bis in die frühen Morgenstunden. Dabei wurden Spezialisten des Hessischen Landeskriminalamts sowie des Gerichtsmedizinischen Instituts Frankfurt am Main hinzugezogen.

    Auch eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hanau war in der Nacht am Tatort anwesend. Sie koordinierte die weiteren strafprozessualen Schritte.

    Das Amtsgericht Hanau ordnete eine Obduktion des Leichnams an. Ziel ist es, die genauen Todesumstände und den Tathergang aufzuklären.

    Streit als mögliches Tatmotiv – Ermittlungen wegen Totschlags laufen

    Nach ersten Erkenntnissen ging der Tat offenbar ein Streit zwischen den beiden Männern voraus. Die Hintergründe der Auseinandersetzung sind jedoch noch weitgehend unklar.

    Die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei führen die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Totschlag fort.

    Zeugen gesucht – Hinweise erbeten

    Einige Zeugen sind der Polizei bereits bekannt. Dennoch bitten die Ermittler um weitere Hinweise.

    Zeugen können sich telefonisch unter 06181 100-123 an die Polizei wenden.

  • Tödliche Schüsse auf Fahrgast – Ermittlungs- und Fahndungserfolg

    Tödliche Schüsse auf Fahrgast – Ermittlungs- und Fahndungserfolg

    Tödliche Schüsse auf Fahrgast – Ermittlungs- und Fahndungserfolg

    Düsseldorf

    Hier der Link zur Erstmeldung vom 13. März 2025.

    Zwei Wochen nach den tödlichen Schüssen auf den 49-jährigen Fahrgast eines “Uber”-Fahrzeugs konnten die Beamtinnen und Beamten der umgehend eingesetzten “Mordkommission (MK) Karl” jetzt den mutmaßlichen Schützen aufspüren und festnehmen.

    Der 23-Jährige wurde am Mittwochnachmittag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags erließ.

    Experten hatten nach der Tat umgehend mit der Spurensicherung am Tatort begonnen. Durch die
    Spuren am Tatort konnte ein 34-Jähriger als einer der Männer der Personengruppe, die am 12. März
    dem “Uber”-Fahrzeug gefolgt war, identifiziert werden.

    Die Spur dieses Mannes führte nach Hessen und ins Saarland.

    Durch die intensive Arbeit der MK Karl konnte ermittelt werden, dass zudem eine 47-Jährige,
    deren 23 Jahre alter Sohn sowie ihr 55-jähriger Bruder zu der Gruppe aus der Tatnacht gehörten.
    Diese Personen standen zeitgleich wegen des Verdachts einer Bedrohung zum Nachteil des 34-Jährigen im Fokus der Polizei Osthessen.

    Am 25. März konnte durch einen gezielten Polizeieinsatz in Wetzlar der mutmaßliche Schütze vorläufig festgenommen und nach Düsseldorf überstellt werden.

    Die 47-Jährige und ihr 55-jähriger Bruder wurden nach ihrer Vernehmung entlassen,
    da keine Haftgründe vorlagen.

    Bei Durchsuchungen in Hessen und dem Saarland konnte am 25. März umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden, darunter auch zwei Schusswaffen und Munition. Ob es sich bei einer dieser Schusswaffen um die Tatwaffe handelt, wird derzeit geprüft.

    Hintergründe des Tötungsdelikts könnten nach derzeitigem Kenntnisstand Streitigkeiten nach
    einer Betrugstat des Verstorbenen zum Nachteil der Personengruppe sein.

    Die Ermittlungen dauern an.

    Tödliche Schüsse in Düsseldorf: Mann in Uber-Taxi erschossen