Schlagwort: versuchter Mord

  • Zelt eines Obdachlosen angezündet – Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

    Zelt eines Obdachlosen angezündet – Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

    Zelt eines Obdachlosen angezündet – Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

    Köln

    Im Zuge der Ermittlungen zu einer Brandstiftung an einem Zelt eines 63 Jahre alten Wohnungslosen
    im Hiroshima-Nagasaki-Park am Dienstagabend (17. September) haben die Ermittler am Mittwochnachmittag (18. September) einen Tatverdächtigen (48) vorläufig festgenommen.

    Der 48-Jährige ist ebenfalls obdachlos und steht im Verdacht, das Zelt nach einem Streit angezündet zu haben, während der 63-Jährige darin lag.

    Der Tatverdächtige wird heute wegen versuchten Mordes einem Haftrichter vorgeführt.

    Zelt eines Obdachlosen angezündet – Mordkommission sucht Zeugen

  • Mordkommission ermittelt nach lebensgefährlicher Verletzung

    Mordkommission ermittelt nach lebensgefährlicher Verletzung

    Mordkommission ermittelt nach lebensgefährlicher Verletzung

    Herne

    In der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 2024 wurde ein 66-jähriger Mann lebensgefährlich verletzt in seinem Wohnhaus in Herne aufgefunden. Nachbarn hatten sich wegen des Bellens seines Hundes bei
    der Polizei und dem Rettungsdienst gemeldet. 

    Nach umfangreichen Ermittlungen der Mordkommission des Polizeipräsidiums Bochum konnte
    heute (25. Juni) ein 32-jähriger Dortmunder festgenommen werden.

    Gegen diesen wurde im Vorfeld durch die Staatsanwaltschaft Bochum ein Haftbefehl beantragt. Bei dem dringend tatverdächtigen Mann handelt es sich um einen nahen Familienangehörigen des 66-jährigen Herners.

    Dieser wird des versuchten Mordes und der schweren Körperverletzung beschuldigt.

    Auf die Spur kamen ihm Mordkommission und Staatsanwaltschaft durch einen DNA-Spurenabgleich.
    Der Dortmunder wurde heute dem Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl verkündete und in Vollzug setzte.

    Zu den Hintergründen der Tat dauern die Ermittlungen noch an. Darüberhinausgehende Presseauskünfte können derzeit nicht beantwortet werden.

  • Urteil wegen versuchten Mordes eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig !

    Urteil wegen versuchten Mordes eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig !

    Urteil wegen versuchten Mordes eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig !

    Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen beabsichtigte der Angeklagte aus finanzieller Not heraus, seine Eltern durch eine Gasexplosion zu töten, um als Alleinerbe an deren Vermögen zu gelangen.

    Er löste im Keller des Wohnhauses seiner Eltern eine Verschraubung am Gasanschluss, so dass Gas ausströmen konnte.

    Das Gas-Luft-Gemisch sollte zeitverzögert durch eine von ihm vorbereitete und mit einer Zeitschaltuhr versehene Zündvorrichtung zur Explosion gebracht werden. Ferner dichtete er mit einem feuchten Handtuch den Türspalt ab, um zu verhindern, dass Gas in die oben gelegenen Wohnräume entweicht
    und der Geruch wahrgenommen wird.

    Zur Explosion kam es nur deshalb nicht, weil sich im Zeitpunkt der Aktivierung der Zeitschaltuhr
    kein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch im Bereich der Zündvorrichtung befand.

    Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den in Leipzig ansässigen 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des
    Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

  • Tatverdächtiger nach versuchtem Mord festgenommen – Untersuchungshaft

    Tatverdächtiger nach versuchtem Mord festgenommen – Untersuchungshaft

    Tatverdächtiger nach versuchtem Mord festgenommen – Untersuchungshaft

    Dortmund

    Ein 24-jähriger Bochumer ist am 31. Januar am Bahnhof Dortmund-Kurl von einem Täter mit einem Messer verletzt worden. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen versuchten Mordes. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen hat sich nun der Verdacht gegen einen 33-jährigen Düsseldorfer erhärtet.

    Der Tatverdächtige wurde am Mittwoch (7. Februar) durch Beamte der Dortmunder Mordkommission in seiner Düsseldorfer Wohnung festgenommen. Die richterliche Vorführung fand am Donnerstag statt – es erging ein Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes.

    Die Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Anlass könnte eine wechselseitige Körperverletzung im vergangenen Jahr gewesen sein. Auf einer Veranstaltung gerieten Opfer und Täter aneinander.

    Das Opfer befindet sich auf dem Weg der Besserung und wurde inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen.

  • Obdachloser von drei Unbekannten zusammengeschlagen – Zeugenaufruf

    Obdachloser von drei Unbekannten zusammengeschlagen – Zeugenaufruf

    Obdachloser von drei Unbekannten zusammengeschlagen – Zeugenaufruf

    Essen

    Samstagnacht (13. Januar) schlugen drei unbekannte Männer auf einen 61-jährigen Obdachlosen ein, der zu dem Zeitpunkt auf dem Gelände eines Supermarktes an der Altendorfer Straße, in der Nähe der Haltestelle Bockmühle nächtigte. Der Wohnungslose wurde dabei schwer verletzt. Die Polizei sucht Zeugen.

    Gegen 4 Uhr wurde der 61-Jährige wach, als an seinem Schlafplatz auf einem Parkplatz eines Supermarktes plötzlich drei unbekannte Männer um ihn herumstanden. Unvermittelt traten sie auf den Obdachlosen ein. Sie sollen ihm mehrfach gegen den Kopf und Körper getreten haben. Den schwerst verletzten Mann ließen die Unbekannten auf dem Parkplatz liegen und entfernten sich unerkannt.

    Erst ein Freund des Mannes, der am Mittwoch (17. Januar) nach dem Obdachlosen sah, bemerkte die Ernsthaftigkeit der Verletzungen und verständigte umgehend den Rettungsdienst. Der Wohnungslose wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht und befindet sich aktuell in intensivmedizinischer Behandlung. Die Mitarbeiter des Krankenhauses verständigten auf Grund der schweren Verletzungen die Polizei.

    Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen versuchten Mordes.

    Die drei unbekannten Männer sollen zwischen 17 und 28 Jahre alt sein und alle ca. 170 cm groß, bei schlanker Statur sein. Zwei von ihnen seien blond. Der Dritte habe eine schwarze Kapuzenjacke und eine schwarze Jogginghose getragen. Zudem habe er mit arabischem Akzent gesprochen.

    Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und sucht nach Zeugen. Sollten Sie etwas Verdächtiges im Bereich der Altendorfer Straße beobachtet haben und/oder Angaben zu den möglichen Tatverdächtigen machen können, melden Sie sich unter der Telefonnummer 0201/829-0 bei der Polizei Essen

  • Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes – 3 Tatverdächtige gefasst !

    Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes – 3 Tatverdächtige gefasst !

    Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes – 3 Tatverdächtige gefasst 

    Zülpich

    Am 15.08.2023 hatte eine Mordkommission der Bonner Polizei in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach einem versuchten Tötungsdelikt in Zülpich-Füssenich aufgenommen. Die beiden Bewohner einer Hofanlage waren an dem Dienstagmorgen in dem Objekt von Rettungskräften und Polizei mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden worden (siehe unsere Pressemeldung vom 15.08.2023: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5580951).

    Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission führten zwischenzeitlich zu einem
    dringenden Tatverdacht gegen zwei Männer (36 und 37 Jahre alt) und eine Frau (36 Jahre alt).

    Gegen den 36-jährigen Tatverdächtigen hat das Amtsgericht Bonn auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn einen internationalen Haftbefehl erlassen. Als der Beschuldigte am 16.09.2023 versuchte, die griechische-bulgarische Grenze zu passieren, konnte er durch die zuständige Grenzpolizei festgenommen werden.

    In den frühen Morgenstunden des heutigen Dienstages (19.09.2023) wurden zudem zwei Durchsuchungsbeschlüsse in Köln und Wassenberg sowie zwei weitere Untersuchungshaftbefehle des Amtsgericht Bonn gegen die 36-jährige bzw. den 37-jährigen Tatverdächtigen vollstreckt. Ein Haftrichter verkündigte die Haftbefehle am heutigen Nachmittag.

    Den Tatverdächtigen wird versuchter Mord vorgeworfen.

    Die Ermittlungen zu den Hintergründen und der Motivlage dauern weiter an.

  • 32jährige Frau nach Mordversuch in Haft

    32jährige Frau nach Mordversuch in Haft

    Haftrichterin erlässt Unterbringungsbefehl nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Billstedt

    Hamburg – 

    Tatzeit: 18.08.2023, 05:45 Uhr

    Tatort: Hamburg-Billstedt, Liebezeitstraße

    Beamte des Polizeikommissariats 42 haben Freitagmorgen in Billstedt eine 32-Jährige vorläufig festgenommen. Sie soll versucht haben, ihren Lebenspartner umzubringen.

    Den bisherigen Ermittlungen von Mordkommission (LKA 41) und Staatsanwaltschaft zufolge alarmierte der 37-Jährige gegen 05:50 Uhr selbst die Polizei. Zuvor soll seine Partnerin versucht haben, ihn mit einem Messer tödlich zu verletzen. Einsatzkräfte nahmen die Frau wenig später in der gemeinsamen Wohnung widerstandslos vorläufig fest.

    Ein Rettungswagen transportierte den leicht Verletzten zur ambulanten Behandlung in eine Klinik.

    Die 32-Jährige wurde noch am Freitag dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Eine Haftrichterin erließ am Samstag einen Unterbringungsbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

    Die von LKA 41 und der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft Hamburg gemeinsam geführten Ermittlungen dauern an.

  • Versuchtes Tötungsdelikt – Frau in Haft

    Versuchtes Tötungsdelikt – Frau in Haft

    Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts: 62-jährige Tatverdächtige in Untersuchungshaft 

    Offenbach

    Nachdem am Sonntagnachmittag zwei in akuter Lebensgefahr befindliche Personen in einem Einfamilienhaus in Gründau-Rothenbergen aufgefunden worden waren, haben die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen die Ermittlungen wegen des Verdachts eines
    versuchten Tötungsdelikts aufgenommen.

    Familienangehörige hatten die 62 Jahre alte Frau und den 79 Jahre alten Mann aufgefunden, woraufhin beide Personen umgehend durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus eingeliefert worden waren und sich zwischenzeitlich außer Lebensgefahr befinden.

    Gleichwohl haben sich nach Aufnahme der Ermittlungen dringende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass
    die 62-Jährige versucht hatte, sowohl den 79 Jahre alten Mann als auch sich selbst zu töten.

    Die Staatsanwaltschaft hatte die Tatverdächtige daraufhin vorläufig festgenommen und beim Amtsgericht Hanau den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen versuchten Mordes beantragt. Dieser wurde von der zuständigen Ermittlungsrichterin am gestrigen Nachmittag antragsgemäß erlassen, weshalb sich die 62-Jährige nunmehr in einer Justizvollzugsanstalt befindet.

    Rückfragen zu dieser Meldung richten Sie bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hanau, Frau Staatsanwältin Lisa Pohlmann, unter der Rufnummer 06181 297-319.

  • Bundesgerichtshof: Urteil gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Bundesgerichtshof: Urteil gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Beschluss vom 28. Juni 2023 – 6 StR 413/22

    Das Landgericht Neubrandenburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte der seit mehr als 30 Jahren als Kriminalbeamter tätige Angeklagte, eine Bekannte zu töten, weil er die Vaterschaft eines gemeinsamen Kindes nicht anerkennen und das Bekanntwerden einer von ihm vorgenommenen Manipulation eines Vaterschaftstests verhindern wollte. Zu diesem Zweck suchte er sie in ihrer Wohnung auf. Nachdem sie die Wohnungstür geöffnet hatte, überschüttete er sie mit Brennspiritus, den er mit einem Streichholz in Brand setzte. Sie konnte zwar gerettet werden, erlitt aber schwerste Brandverletzungen. Außerdem verletzte der Angeklagte die zufällig anwesende Mutter seiner Bekannten lebensgefährlich, indem er sie kraftvoll zu Boden schlug.

    Der Angeklagte hat mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt.
    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Verfahren vor dem Landgericht und der Schuldspruch haben sich als rechtsfehlerfrei erwiesen. Die Überprüfung des Strafausspruchs hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

  • Polizei stellt mutmaßlichen Täter nach versuchten Mord

    Polizei stellt mutmaßlichen Täter nach versuchten Mord

    Hannover – 

    Im Fall eines versuchten Mordes hat die Polizei am Samstag, 10.06.2023, einen mutmaßlichen Täter festgenommen. Dieser soll am 03.06.2023, einen 53-jährigen Hannoveraner nach einer Auseinandersetzung auf dem Hinterhof eines Supermarktes in der Marienstraße in der hannoverschen Südstadt lebensgefährlich verletzt haben.

    Im Rahmen einer Streife wollte die Polizei am Samstag gegen 19:40 Uhr an der Limmerstraße einen Mann kontrollieren, der auf die Personenbeschreibung zum versuchten Mord in der Südstadt passte und nach dem die Polizei seit Freitag mittels Untersuchungshaftbefehls fahndete. Beim Erblicken der Einsatzkräfte versuchte der 40-Jährige zu flüchten. Nach einer kurzen Verfolgung wurde der Mann festgenommen. Der 40-Jährige kam in die Untersuchungshaft.

  • Verurteilung wegen Axtangriffs auf Eltern rechtskräftig

    Verurteilung wegen Axtangriffs auf Eltern rechtskräftig

    Beschluss vom 28. Februar 2023 – 2 StR 27/23

    Das Landgericht Köln hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts begab sich der Angeklagte, nachdem er einen Abschiedsbrief verfasst hatte (” … Fahrt zur Hölle ihr Bastarde!”), in den frühen Morgenstunden des 1. Oktober 2021 in das Schlafzimmer seiner Eltern, um diese zu töten. Mit einer Spaltaxt schlug er zunächst fünf Mal gezielt und kraftvoll gegen den Hinterkopf seines dort schlafenden Vaters und fügte ihm akut lebensgefährliche Schädelverletzungen zu. In der Annahme, seinen Vater tödlich verletzt zu haben, ging der Angeklagte sodann zur anderen Seite des Bettes und schlug mit der Axt zwei Mal gegen den Kopf seiner Mutter, einen weiteren Schlag konnte die zwischenzeitlich erwachte Mutter abwehren. Obwohl er realisierte, seine Mutter noch nicht tödlich verletzt zu haben, sah er von einer weiteren Tatausführung ab. Die Tatopfer konnten durch umgehende medizinische Hilfe gerettet werden, haben aber erhebliche Tatfolgen erlitten, die zum Teil bis heute andauern.

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit rechtskräftig.